AHW
Themenersteller
Hallo,
eine Frage bezüglich der Weitergabe der Garantie.
Ich habe evtl. die Absicht zu Nikon zu wechseln, meine Pentax K7 mit Restgarantie/Gewährleistung zu verkaufen.
Ist die Angabe der Restgarantie/Gewährleistung für einen Käufer meiner K7 überhaupt interessant, oder bekommt er die sowieso nicht?
Bei einigen Sigma Objektiven habe ich eine 3 jährige Zusatzgarantie bekommen, diese gilt allerdings nur für mich als Erstkäufer, ein Zweitkäufer hat davon überhaupt nichts. Das wird einem bei der Registrierung bei Sigma für die drei Zusatzjahre auch deutlich angezeigt.
Trotzdem werden hier im Biete Bereich oft Sigmas mit 5 Jahre Garantie Gewährleistung angeboten, also Objektiv ist registriert bei Sigma für 3 Jahre Zusatzgarantie, ist ja eine irreführende Ausssage für den Zweitkäufer.
Wie wird das nun bei Pentax und anderen Herstellern gehandhabt, die generelle Übertragung der 2 jährigen Gewährleistung/Garantie?
Besonderes Interesse an Pentax und Nikon Handhabung dieser Regelungen.
Bitte nur Antworten von Zweitkäufern die schon mal mit Nikon und Pentax auf Garantie und Gewährleistungsbasis zu tun hatten.
Bitte keine nutzlose Rechtsdiskussion, nur Erfahrungsberichte von Gebrauchtkäufern.
eine Frage bezüglich der Weitergabe der Garantie.
Ich habe evtl. die Absicht zu Nikon zu wechseln, meine Pentax K7 mit Restgarantie/Gewährleistung zu verkaufen.
Ist die Angabe der Restgarantie/Gewährleistung für einen Käufer meiner K7 überhaupt interessant, oder bekommt er die sowieso nicht?
Bei einigen Sigma Objektiven habe ich eine 3 jährige Zusatzgarantie bekommen, diese gilt allerdings nur für mich als Erstkäufer, ein Zweitkäufer hat davon überhaupt nichts. Das wird einem bei der Registrierung bei Sigma für die drei Zusatzjahre auch deutlich angezeigt.
Trotzdem werden hier im Biete Bereich oft Sigmas mit 5 Jahre Garantie Gewährleistung angeboten, also Objektiv ist registriert bei Sigma für 3 Jahre Zusatzgarantie, ist ja eine irreführende Ausssage für den Zweitkäufer.
Wie wird das nun bei Pentax und anderen Herstellern gehandhabt, die generelle Übertragung der 2 jährigen Gewährleistung/Garantie?
Besonderes Interesse an Pentax und Nikon Handhabung dieser Regelungen.
Bitte nur Antworten von Zweitkäufern die schon mal mit Nikon und Pentax auf Garantie und Gewährleistungsbasis zu tun hatten.
Bitte keine nutzlose Rechtsdiskussion, nur Erfahrungsberichte von Gebrauchtkäufern.
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