Hallo zusammen,
Wer freiberuflich tätig sein kann, steht im Paragraphen 18 des Einkommenssteuergesetzes - ist also keine Auslegungssache.
Trotzdem immer gutes Licht
PhotoPhoibos.
Wer freiberuflich tätig sein kann, steht im Paragraphen 18 des Einkommenssteuergesetzes - ist also keine Auslegungssache.
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