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fotostudio in der wohnung

Daniel28

Themenersteller
weiss jemand ob es rechtlich irgendwelche hürden gibt, wenn man beispielsweise ein fotostudio in der eigenen wohnung hat, und dort bilder verkauft (portraits oder änliches)

gruß
daniel
 
Mach mal ein Bild von 'nem Mitarbeiter des Finanzamtes, wenn er bei dir vorbeikommt ;)

Mal im ernst, was ist denn das für ne Frage?:o
 
Mach mal ein Bild von 'nem Mitarbeiter des Finanzamtes, wenn er bei dir vorbeikommt

ja so in die richtung gehn meine gedanken. braucht man da ne genehmigung oder wie ist das??
 
Wenn du das gewerblich betreiben willst, musst du das Gewerbe anmelden, geht aber ganz problemlos: Ab zum Bezirksamt - kostet etwa 20 Euro und fertig (...naja fast: dann bekommste nen Brief von der Steuer mit nem Fragebogen, den du ausfüllen müsstest - ist nicht ganz einfach, wenn du das wirklich machen solltest schreib mir nochmal...)

Ansonsten ist das völlig egal, wo du das Gewerbe ausübst und wenn du das bei deinem Oma in der Garage machst, du musst es nur eintragen.

Andernfalls ist das Schwarzarbeit.

P.S.: "Beschiss isses erst, wenn man sich erwischen lässt"
 
Ansonsten ist das völlig egal, wo du das Gewerbe ausübst und wenn du das bei deinem Oma in der Garage machst, du musst es nur eintragen.

Hi,

... das ist definitiv falsch, Wohnraum darf nicht ohne weiteres in gewerbliche Räume umfunktioniert werden ...

... und, ein Arbeitszimmer eines z.B. Lehres ist etwas anderes, als die Ausübung eines Gewerbes z.B. Fotografen in einer Wohnung ...

Gruß suzie
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob du deine Wohnung gewerblich nutzen darfst steht in deinem Mietvertrag.

Es kommt nicht auf den Mietvertrag an, sondern darauf, was für ein Baugebiet das ist, und was für Nutzungen Baurechtlich dort zulässig sind.

Das Gewerbeamt und das Bauamt juckt gleichmal garnicht, was im privatrechtlichen Mietvertrag drinsteht.

Gruss
Boris
 
Ob du deine Wohnung gewerblich nutzen darfst steht in deinem Mietvertrag.

Daher steh in einigen Mietanzeigen in der Zeitung auch, das der Wohraum auch gewerblich benutzt werden darf.
Auf jeden Fall den Vermieter fragen und sein schriftliches Einverständniss einholen. Kann natürlich sein, das er für Gewerberäume einen anderen qm Preis haben möchte und der wird sicherlich nicht geringer sein, als der von Wohnraum.:(
 
Wenn du das gewerblich betreiben willst, musst du das Gewerbe anmelden, geht aber ganz problemlos: Ab zum Bezirksamt - kostet etwa 20 Euro und fertig (...naja fast: dann bekommste nen Brief von der Steuer mit nem Fragebogen, den du ausfüllen müsstest - ist nicht ganz einfach, wenn du das wirklich machen solltest schreib mir nochmal...)

und auch noch nen ne rechnung für gewerbemüll abgaben, das sind hier 84? im jahr, egal was oder ob man sonst für müll bezahlt. Selbst wenn man gar keinen müll macht.

Das ist aber wahrscheinlich kommunal unterschiedlich.
 
und auch noch nen ne rechnung für gewerbemüll abgaben, das sind hier 84? im jahr, egal was oder ob man sonst für müll bezahlt. Selbst wenn man gar keinen müll macht.

Das ist aber wahrscheinlich kommunal unterschiedlich.

Das ist kommunal unterschiedlich! Und löst Euch bitte vom Mietvertrag! Der hat mit der rechtlich möglichen Nutzung der Wohnfläche nix zu tun. Wenn Dir der Vermieter erlaubt das dort gewerblich zu machen, kann das zwar Schadensersatzansprüche auslösen, ändert aber nichts an der möglichen Nutzungsart der Fläche!

Oft sind in Innenstädten nur die Erdgeschosse und das 1OG für Gewerbe nutzbar, dass muss man abklären. Der Vermieter sollte das zwar wissen, muss aber nicht sein. Anruf bei der Gemeinde, und nachfragen! Ich zB darf das in meiner Wohnung nicht machen, weil 2.OG!

Gruss
Boris
 
Neben der (möglicherweise fehlendenen) Genehmigung durch den Vermieter (> Mietvertrag) kann auch das Gewerbeamt Probleme machen:

* wenn z.B. Fluchwege im Brandfall nicht da sind
* wenn sanitäre Anlagen nicht geeignet sind

>> habe ich im Bekanntenkreis im Zusammenhang mit einem Fingernagel-Studio erlebt <<
 
jeps wollte nur mal bestätigen, daß ein gewerbe nicht einfach in einer mietwohnung ausgeübt werden darf. es muß sich hierbei um eine gewerbefläche handel. genauso ist es auch mit gewerbeobjekten. dort darf man ohne nutzungsänderung auch kein wohnraum draus machen....(ausgenommen hausmeisterwohnung etc.).

aber davon jetzt mal völlig abgesehen. meine nachbarn hätte es wohl überhaupt nicht interessiert, wenn ich in meiner wohnung ein raum als studio umgebaut hätte und personen bei mir klingeln.......

gruß
 
Wie sieht es denn mit Eigentum aus?
Mal angenommen ich hätte zur mehr oder weniger gewerblichen Nutzung eine Eigentumswohnung oder ein Haus - wie sähe das da aus?
 
Gut es wäre ein Reihenhaus und in dem einen der Häuser hätte seit ca. 100 Jahren eine Zahnärztin praktiziert - fiel mir grad so ein...

Aber gut zu wissen...
 
Gut es wäre ein Reihenhaus und in dem einen der Häuser hätte seit ca. 100 Jahren eine Zahnärztin praktiziert - fiel mir grad so ein...

Aber gut zu wissen...

Dann must Du abklären, was dort erlaubt ist. Eine Artzpraxis ist nicht unbedingt immer Gewerbe - das ist meist freiberuflich. Das sind wirklich nur kleine Unterschiede, die machen es aber aus.

Gruss
Boris
 
Noch ein kleiner Hinweis bevor die ersten Rechnungen eintrudeln:
Neben der Gewerbeanmeldung (Freiberufler scheidet hier ja aus wegen handwerklicher Arbeit --> Studio, Portrait, etc.) kommt noch die Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer (Kosten weiss ich so nicht) sowie die Zwangsmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Druck und Papier (ca. 225,- / Jahr) auf Dich zu.
Also erst richtig informieren bevor man mal eben ein Gewerbe anmeldet und dann plötzlich etwas überfahren wird von der Bürokratie. :)
 
Also ich hoffe, dass damit jetzt nicht die Mahnungen auf mich einprasseln, aber ich habe einen "Fotoservice" angemeldet (das haben die mit beim Amt so in den Mund gelegt), weil ich auch viel für diverse Websites Bilder mache und das ist bis jetzt mit keinerlei Zwangsmitgliedschaften und/oder -kosten verbunden (...und meine Gewerbeadresse ist mein Wohnsitz) - eigentlich alles ganz unproblematisch.
Gut iss nu auch wieder die Frage, was ich damit darf und was nicht.
 
Dann must Du abklären, was dort erlaubt ist. Eine Artzpraxis ist nicht unbedingt immer Gewerbe - das ist meist freiberuflich.

Noch ein kleiner Hinweis bevor die ersten Rechnungen eintrudeln:
Neben der Gewerbeanmeldung (Freiberufler scheidet hier ja aus wegen handwerklicher Arbeit --> Studio, Portrait, etc.) kommt noch die Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer (Kosten weiss ich so nicht) sowie die Zwangsmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Druck und Papier (ca. 225,- / Jahr) auf Dich zu.
Also erst richtig informieren bevor man mal eben ein Gewerbe anmeldet und dann plötzlich etwas überfahren wird von der Bürokratie. :)

a) Ah ja und Zahnarzt ist kein Handwerklicher Beruf (???), kann aber freiberuflich ausgeübt werden - ALTER: Deutsche Bürokratie!

b) Wieso schließen sich Handwerk und Freiberuflichkeit aus?
 
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