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Fotos von Kindern oder Jugendlichen

puremind

Themenersteller
Hallo :)

Ich bin Mitarbeiter in einem Jugendhaus. Um das Jugendhaus etwas bekannter zu machen peppen wir gerade etwas die Webseite auf und haben auf mein anraten endlich mal eine Facebookseite erstellt. Bei der Webseite habe ich Fotos von Kindern und Jugendlichen gefunden wo keinerlei Genehmigung der Eltern vorliegt.

Nur mal zur Sicherheit in die Runde gefragt: Generell darf man keine Fotos von Kindern bzw. Jugendlichen machen/veröffentlichen ohne die Einverständnis der Eltern?
Das wäre vor allem für unseren neuen Facebook Auftritt etwas doof. Denn wir hoffen durch viele aktuelle Beiträge bzw. Bilder mehr Jugendliche ins Haus zu bekommen.
Könnte ich das Dilemma rechtlich damit umgehen wenn ich mit ner kleinen Handknipse z.B. heute Abend von unserem Kickertunier Bilder mache, keine Nahaufnahmen und die Kids die schon auf Facebook sind dürfen das dann auf unsere Seite hochladen?

Ich sehe drei Möglichkeiten:
1) So tun als kenne man die rechtliche Lage nicht
2) Tricksen
3) Erlaubnis der Eltern holen, was gerade bei Veranstaltungen des offenen Treffs ein Ding der Unmöglichkeit ist

Danke für eure Ratschläge :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass die Personen einfach Fotos von sich selbst machen, die sie dann selbst auf der Seite hochladen.

Damit schlägst du X Fliegen mit nur einer Klappe.


Du bist bei der Erlaubnisgeschichte aus dem Schneider.
Du musst keine Fotos machen.
Die Leute machen die Fotos selbst und haben Spaß dabei.



Abgesehen davon - Wo kein Kläger ist, ist auch keni Richter... Und wenn sich doch mal irgendein Elternteil beschweren sollte, nimmst du das betreffende Bild einfach raus...
 
Die nächste Frage wäre vorallem inwieweit eine Facebook-Seite als "öffentlich" gilt.

naja, eine auf frei zugänglich geschaltete facebook Seite einer einrichtung ist zweifellos "öffentlich".

und anders erfüllt sie den vom TO genannten sinn, nämlich mehr junge Besucher zu bringen, auch nicht.

insofern halte ich diese frage schonmal für beantwortet.

fotografie in kinder/jugendeinrichtungen ist ein heikles Thema im klagelustigen Deutschland. da würde ich mich durch die rechtsabteilung/anwälte des Trägers beraten lassen, ernsthaft.

cheers, martin
 
Stellst du Bilder bei FB ein (auch wenn für niemanden sichtbar) so gibst du Nutzungsrechte an FB (->AGB). Das setzt natürlich voraus, das du diese Rechte selber Verwalten darfst (sprich dass dir die Rechte übertragen wurden).

Auf Mauscheleien, Tricks, oder 'no Risk no Fun' würde ich jedoch nicht setzen.
Lass, wie FranzMamba geschrieben hat, die Kids sich selber Knipsen und dann Uploaden.
Oder mach Bilder, bei denen die Personen nicht der Hauptbestandteil des Bildes sind (siehe andere Threads zum Thema "Rechte am eigenem Bild" in der Öffentlichkeit).
Geschicktes Fotografieren ist zu dem auch noch möglich. Bei uns in der KiTa machen wir zB nur 'Rückenbilder' der Kinder. Mit etwas Geduld kann dadurch trotz Unerkennbarkeit der einzelnen Personen eine gewisse Atmosphäre geschaffen werden.
 
Ich persönlich empfinde es als das selbstverständlichste der Welt, das man mich fragt bevor man von meinem Kind ein Foto macht und irgendwo veröffentlicht. Jedes andere Vorgehen würde zu ernsthaften Gesprächen mit den Verantwortlichen führen.

Das das posten von Fotos bei Facebook eine Generalübertragung aller Rechte darstellt ist seit langem bekannt. OK, die Mitglieder dort juckts nicht, mich aber schon. Und ich finde den laxen Umgang damit, insbesondere bei der ungefragten Abbildng von Personen, mindestens grenzwertig.
 
Ich bin Mitarbeiter in einem Jugendhaus.

Ich sehe drei Möglichkeiten:
1) So tun als kenne man die rechtliche Lage nicht
2) Tricksen

Ich sehe zwei Möglichkeiten:

1. Du machst dir Gedanken, ob die Arbeit im Jugendhaus wirklich das Richtige für dich ist.

2. Du gehst in dich und überlegst einmal ernsthaft, was die höheren Werte sind. Die informationelle Selbstbestimmung bzw. das Persönlichkeitsrecht der Jugendlichen, ganz zu schweigen von Kindern unter 13 Jahren, und die besondere Sorgfalt im Umgang mit Schutzbefohlenen oder ein wenig PR im Web?

Klingt hart?
Nun ja, immerhin bist du dir, wie ich deinem Post entnehme, über die möglichen Rechtsverstösse im Klaren und du schlägst "täuschen und tricksen" als Reaktion darauf vor. Demnach würdest du also mit Vorsatz handeln und wenn da etwas schief geht, wird man sich zurecht fragen, ob du über die für deine Tätigkeit notwendige "soziale und sittliche Reife" verfügst.

3) Erlaubnis der Eltern holen, was gerade bei Veranstaltungen des offenen Treffs ein Ding der Unmöglichkeit ist

1. Für die Veröffentlichung benötigst du die informierte Einwilligung des (der) Erziehungsberechtigten in Schriftform. Informiert bedeutet, dass du die Erziehungsberechtigten darüber aufklärst, für was z.B. genau die Bilder vorgesehen sind.

2. Ist es ein "Ding der Unmöglichkeit" diese Einwilligung zu erhalten, dann kannst du eben keine Bilder veröffentlichen - so einfach ist das.

Lass die Personen einfach Fotos von sich selbst machen, die sie dann selbst auf der Seite hochladen.

Mit Verlaub - und wer genau hat die Verantwortung über die rechtskonforme Gestaltung der Web-Site?

Greets
/bd/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich empfinde es als das selbstverständlichste der Welt, das man mich fragt bevor man von meinem Kind ein Foto macht und irgendwo veröffentlicht. Jedes andere Vorgehen würde zu ernsthaften Gesprächen mit den Verantwortlichen führen.

Das das posten von Fotos bei Facebook eine Generalübertragung aller Rechte darstellt ist seit langem bekannt. OK, die Mitglieder dort juckts nicht, mich aber schon. Und ich finde den laxen Umgang damit, insbesondere bei der ungefragten Abbildng von Personen, mindestens grenzwertig.


Mindestens.

Zudem wrde ich von den Verantwortlichen erwarten, daß man sich bzgl. Facebook und andere soziale Netzwerke vor allem auch bzgl. der Risiken im Klaren ist. Vor allem wenns um Jugendliche geht.
 
...
Abgesehen davon - Wo kein Kläger ist, ist auch keni Richter...

Was für jede Ordnungswidrigkeit und jede Straftat gilt von der 0,x km/h-Geschwindigkeitsübertretung bis zum Massenmord.

Entweder wir wollen unsere Gesetze so wie sie sind, dann sollten wir uns auch daran halten oder wir lehnen sie ab, dann sollte wir sie auf demokratischem Weg ändern.

Ein Gesetzesbruch ist auch dann ein Gesetzesbruch wenn man nicht erwischt wird und / oder keiner Klage erhebt.
 
Ich sehe drei Möglichkeiten:
1) So tun als kenne man die rechtliche Lage nicht
2) Tricksen
3) Erlaubnis der Eltern holen, was gerade bei Veranstaltungen des offenen Treffs ein Ding der Unmöglichkeit ist

Du arbeitest mit Kindern und Jugendlichen? Bei 1 und 2 würde ich meine Kinder nicht bei dir lassen wollen, sorry. Ich hoffe, das ist nicht dein Ernst.

1) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
2) s. Punkt 1
3) Die einzig richtige Entscheidung. Wenn es funktioniert, dann lad die Bilder hoch. Lass es dir schriftlich geben, damit nicht irgendwann Wort gegen Wort steht. Wenn es nicht möglich ist, die Erlaubnis einzuholen, solltest du die Bilder auch nicht hochladen.

Ist doch ganz einfach :)
 
Interessant was manche Menschen aus meinem Post interpretieren und gar meine berufliche Profession anzweifeln...Hut ab :evil: Diejenigen die sich diesbezüglich geäußert haben sind natürlich im pädagogischen Bereich ausgebildet, kennen sich perfekt mit Trägerstrukturen, Finanzierung und Konzeptionen aus? Ja? Okay, dann nehme ich das als konstruktive Kritik auf, ansonsten einfach mal ****** halten! Und als nächstes mich bitte mit Mistgabeln durchs Dorf jagen.:top:

Im speziellen ging es mir bei Facebook darum was passiert wenn die Kids selbst auf der Pinnwand unseres Jugendhauses Bilder reinstellen bzw. über die Webseite hochladen. Müssen wir löschen?
Das es kritisch ist wenn wir Fotos und selbst hochladen war klar....und mit Tricksen meinte ich ob wir z.B. die Speicherkarte den Kids geben dürfen und die dann Fotos hochladen dürfen. Dieser Vorschlag kam von den Kids selbst als wir ihnen die Problematik erklärt haben.

Unser Jugendhaus bzw. das der Kids arbeitet nach dem Prinzip das die Kids so viel wie möglich selbst bestimmen können. Das ist das A und O. Jetzt war es halt einfach mal der Fall das die Gruppe die für die Webseite zuständig ist mal wild Bilder hochgeladen hat und wir Pädagogen bedenken geäußert haben. Es ist alles ein wenig "Grauzone". Im Impressum des Jugendhauses steht zum Beispiel die Jugendhausleitung drin, aber die Webseite wird von 2 Jugendlichen betreut. Da weder ich noch meine Kollegen hier über die rechtliche Situation bescheid wissen habe ich mich an euch gewandt. Andere Bereiche die von den Jugendlichen geführt werden sind wesentlich leichter zu handhaben - z.b. offener Treff. Jugendlicher bekommt Kasse mit 20EUR Wechselgeld für die er bürgt und wenn der offene Treff vorbei ist wird abgerechnet.
 
Ja, interessant. Und doch haben die anderen Recht und zweifeln deine Vorgehensweise zu Recht an. Wer hat denn vorgeschlagen, Rechte Minterjähriger außer Acht zu lassen und sich über geltende Bestimmungen pseydo-unwissend hinwegzusetzen?
Daran ändert auch der nachträglich geäußerte Erklärungsversuch nichts. Ihr seid in der Pflicht. Sei es für die Fotos, die Homepage (auch wenn sie von 2 Jugendlichen geführt wird seid ihr als Träger für den Inhalt verantwortlich) oder für was auch immer.
Und selbst, wenn die "Kids soviel wie möglich selbst bestimmen können" heißt das nicht, dass ihr fein raus seid vor lauter Ehrenmut.
 

Nur um dir die Aufnahme als konstruktive Kritik zu erleichtern - Ja. :)

Es ist aus meiner Sicht überhaupt keine Frage, dass sich die rechtliche Situation, gelinde gesagt, als schwierig und teilweise äußerst widersprüchlich darstellt. Da kann man nun über die "verschüttete Milch" beklagen oder sich darauf einstellen.

Selbst Experten, was nicht unbedingt mit Juristen gleichzusetzen ist, können bei vollständiger Kenntnis der Sachlage nicht in jedem Fall einen Prozess definieren der Bestand hätte.

In so einer Situation hilft es aus meiner Sicht immer, wenn man sich die grundlegenden Randbedingungen verdeutlicht - und die habe ich genannt.

1. Jugendliche und Kinder haben das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, verschiedene Persönlichkeitsrechte und Rechte, die sich aus der Datenschutzgesetzgebung ableiten.

2. Diese Rechte werden i.a.R. von den Erziehungsberechtigen vertreten.

3. Dies gilt insbesondere für Kinder unter 13 Jahren.

4. Grundsätzlich ist daher eine informiert Einwilligung des (der) Erziehungsberechtigten in Schriftform Voraussetzung für eine Veröffentlichung durch den Verein.

5. Verantwortlich sind selbstverständlich eben nicht irgendwelche Kinder und Jugendlichen, vielmehr die im Impressum eingetragenen Personen, im Falle einer Auftragsverarbeitung die Geschäftsführung, der Vorstand des Trägervereins und noch genauer am Ende immer der erste Vorsitzende (ich gehe hierbei davon aus, dass das Jugendhaus, wie üblich, von einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein getragen wird).

6. Gerade hier handelt es sich keinesfalls um eine "Grauzone", die ich nach belieben auslegen könnte.

Meine persönliche Einschätzung: Das Personal von gemeinnützigen Vereinen in der Kinder- und Jugendarbeit sind nach meiner Erfahrung regelmäßig damit überfordert für diesen Themenbereich einen rechtskonformen Prozess zu definieren, diesen schriftlich zu formulieren und die Einhaltung zu überwachen. Trägervereine des gut situierten Mittelstandes beauftragen hierfür entsprechend einen Berater bzw. einen externen Datenschutzbeauftragten. Was soll man nun Trägern raten, die hierfür keine Mittel haben? Was, außer den guten Rat, lass es einfach?

Ob ihr z.B. Bilder auf einer Vereins-Fanpage löschen müsst, ist in der Regel eine Einzelfallentscheidung. Für diese Entscheidung müsst ihr aber schriftlich definierte Kriterien und benannte Verantwortliche vorweisen können.

Kurz, man muss nicht alles richtig machen, man muss aber jederzeit nachweisen können, dass man alles getan hat um alles richtig zu machen.

Klingt komisch, is aber so...

Greets
/bd/
 
Willkommen im deutschen DSLR Forum ... Betonung auf 'deutsch' und dieses Forum

Es is halt so - wenn man die Rechte der Jugendlichen und Kinder "nicht so ernst nimmt", bleibt immer noch eine Risikobetrachtung für das Jugendhaus übrig. Weil, das Jugendhaus liegt nun mal in dem ach so "deutschen" Land.

Und in diesem Land wird nun mal die Jugendarbeit von vielen nicht als das gesehen was sie ist: Eine notwendige Förderung und ein sehr wertvoller gesellschaftlicher Beitrag.

Klar liegt es nahe zu fragen, warum macht der Typ da so einem Bohei darum?
Wen interessiert es, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich wirklich mal einer beschwert?

Nun ja, typisch "deutsch" ist es halt auch, dass solche "Nebenkriegsschauplätze" von einzelnen oder von politischen Interessengruppen gerne genutzt werden, um solchen Einrichtungen wie einem Jugendhaus mal so richtig an den Karren zu fahren.

Und wenn eine Einrichtung unbedingt auf (staatliche) Drittmittel angewiesen ist, kann auch ein solcher "Nebenkriegsschauplatz" ganz schnell zur Existenzbedrohung werden.

Leider entspringt der beschriebene Sachverhalt nicht meiner überspannten Phantasie, vielmehr meinen Erfahrungen...

Greets
/bd/
 
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