screech
Themenersteller
Hallo zusammen, mich schrieb gestern ein von mir letztens fotografiertes Model an, sie wolle sich gerne bei McFit Models anmelden, habe aber folgendes in den AGBs gelesen.
Was ist davon zu halten? Würdet ihr da zustimmen?
Persönlich hab' ich nichts dagegen, wenn Agenturen innerhalb der Agentur zur Darstellung der Models die Fotos bspw. auf der Internetseite nutzen, doch das klingt nach einer vollständigen Abtretung jeglicher Rechte zur Nutzung, Vertrieb und Werbung von und für Dritte.
Hat da jemand Erfahrungen mit?
Allgemeine Nutzungsbedingungen
des McFit Modelportals
1. Gegenstand; Betreiber
[...]
Die Inhalte stehen nach der Einstellung dem Nutzer, den Mitarbeitern von McFit zur weiteren Bearbeitung und Dritten, die an einer Verpflichtung von McFit Models interessiert sind, zur Ansicht (O.K. soweit) offen.
[...]
5. Nutzungsrechte an Fotografien
5.1 Soweit durch die Erstellung der eingestellten Fotografien Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstanden sind oder berührt werden, räumt der Nutzer dem Betreiber ein einfaches, übertragbares, kostenloses, sachlich, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht ein, die Fotografien zu nutzen und zu verwerten. Das Nutzungs- und Verwertungsrecht umfasst insbesondere
-das Recht, die Fotografien zu bearbeiten, insbesondere zu verkleinern, zu vergrößern, zu kürzen, zu teilen, zu schneiden, mittels Bildbearbeitung in sonstiger Weise zu verändern und mit anderen Bildern, grafischen Elementen oder sonstigen Werken oder Werkteilen zu verbinden;
-das Recht, die Fotografien vollständig oder in Ausschnitten, unbearbeitet oder bearbeitet beliebig oft innerhalb anderer Bild- und Datenträger zu nutzen und an Dritte, die an einer Verpflichtung von McFit Models interessiert sind, weiterzugeben. (schluck)
und hierzu erforderliche Unterlizenzen einzuräumen.
Soweit durch die Nutzung der Fotografien durch den Betreiber Persönlichkeitsrechte Dritter (insbesondere solche nach dem Kunsturhebergesetz - KUG) betroffen sind, versichert der Nutzer, das Einverständnis der Betroffenen zur Nutzung der Fotografien in dem hier eingeräumten Umfang eingeholt zu haben.
5.2 Der Nutzer garantiert dem Betreiber den Bestand der nach vorbezeichneter Ziffer 5.1 zu übertragenden Rechte und versichert, zur Einräumung dieser Rechte gegenüber dem Betreiber in vollem Umfang berechtigt zu sein.
5.3 Soweit durch die Herstellung und durch Nutzung der Fotografien durch den Betreiber Persönlichkeitsrechte Dritter (insbesondere solche nach dem Kunsturhebergesetzt – KUG) betroffen sind, versichert der Nutzer dem Betreiber, das Einverständnis der Betroffenen mit der Nutzung der Fotografien in dem nach diesen Bedingungen bestimmten Umfang eingeholt zu haben.
[...]
Was ist davon zu halten? Würdet ihr da zustimmen?
Persönlich hab' ich nichts dagegen, wenn Agenturen innerhalb der Agentur zur Darstellung der Models die Fotos bspw. auf der Internetseite nutzen, doch das klingt nach einer vollständigen Abtretung jeglicher Rechte zur Nutzung, Vertrieb und Werbung von und für Dritte.
Hat da jemand Erfahrungen mit?