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Fotorecht

Mal eine Frage: was heißt FTP ausgeschrieben?
Maiky

File Transfer Protocoll. :D Ansonsten trifft man hier häufig auf die Abkürzung TfP, die für Time for Pictures steht, d. h. weder Modell noch Fotograf wollen etwas verdienen (wenn Geld fliess, dann, um die Kosten gerecht(er) zu verteilen)).
 
Nur mal so als laienafte Frage: Was wird eigentlich mit dem Vertrag geregelt?

Im Falle [..] das uneigeschänkte- zeitliche- räumliche Recht an den Aufnahmen zu gleichen Teilen.

Toll. Welches Recht? Das steht da nicht. Das Kaufrecht für die Bilder? Das Nutzungsrecht? Das kommerzielle Nutzungsrecht?

Auch ist die Wortwahl eigentlicht nicht wirklich klar. Es wäre das "zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht". Das "zeitlich" bestimmt das "uneingeschränkt" näher.

Also in meinen Augen ist da nichts geregelt. Ich würde mich an Deiner Stelle konkret mit einem Medienanwalt zusammen setzen.

Ich hoffe Deine neuen Vertäge hast Du mal von einem Anwalt prüfen lassen.
 
Das Problem ist doch, dass kein Mensch weiß, was TFP eigentlich heißt - das ist schlicht nirgendwo definiert. Der Begriff ist völlig farblos, wie man ja schon an der Diskussion hier sieht. Da hilft nur, vereinbaren, was denn nun *genau* erlaubt sein soll und was nicht. Also etwa: kein Verkauf, Eigenwerbung auf HP und in Prospekten schon.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
 
Siehe dazu Punkt IV ...
GEnau - nur ist der anders zu verstehen, als Du es wohl tust: dort steht eine Erstattung für Studiokosten von 40 €, die 30 € oben sind davon unabhängig. Ich fotofiere zwar erst seit paar Wochen mit ner DSLR und bin absolut grün hinter den Ohren - Rechtsanwalt bin ich aber schon nen Weilchen länger - mit dem Schwerpunkt Multimediarecht, IT-Recht und Wirtschaftsrecht ;)

Nur mal so als laienafte Frage: Was wird eigentlich mit dem Vertrag geregelt?



Toll. Welches Recht? Das steht da nicht. Das Kaufrecht für die Bilder? Das Nutzungsrecht? Das kommerzielle Nutzungsrecht?

Auch ist die Wortwahl eigentlicht nicht wirklich klar. Es wäre das "zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht". Das "zeitlich" bestimmt das "uneingeschränkt" näher.

Also in meinen Augen ist da nichts geregelt. Ich würde mich an Deiner Stelle konkret mit einem Medienanwalt zusammen setzen.

Ich hoffe Deine neuen Vertäge hast Du mal von einem Anwalt prüfen lassen.

Wenn kein Recht da steht, dann wird man wohl JEDES übertragbare Recht auslegen müssen. Da steht auch nicht zeitlich uneingeschränkt, sondern "uneingeschränkte - zeitliche - räumliche Recht" von daher wird auch das dahin ausgelegt werden können, dass JEDES Recht gemeint ist, sofern übertragbar. - Trotzdem hast Du vollkommen Recht - der Vertrag ist übel und gehört überarbeitet. Der TE hat aber ja selbst auch geschrieben, dass er den nicht mehr verwendet.

Übrigens @ trashpixel - Du meinst sicherlich freelancer.de? Die dortigen AGB hatte ich vor kurzem mal in den Fingern (bin selbst natürlich dort nicht Teilnehmer) - die sind nicht schlecht gemacht, auch die sollten aber individuell angepasst werden und machen in einigen Bereichen sogar gar keinen Sinn für ne Menge Verwender. Da wird man zT in die professionelle Schiene gedrückt mit den entsprechenden Haftungsrisiken, was bei Leuten, die nur unentgeltlich arbeiten zB nicht nötig ist.
 
in den meisten fällen ist es so, dass bei tfp-shoots das model die bilder zur eigenwerbung nutzen darf. das model stellt sich "honorarfrei" ebenso wie der fotograf zur verfügung. jeder hat einen nutzen. der fotograf wirbt meist mit den bildern aus dem shooting um vielleicht später ein mal oder auch unmittelbar danach geld mit den bildern aus dem tfp shooting zu machen.

ich persönlich kenne nur solche tfp verträge wo jeder seinen nutzen daraus zieht, aber auch, dass das model kein recht hat die bilder kommerziell zu nutzen -also mit den bildern kein kapital machen darf.
 
@ All

Sorry Leute, es geht in der Frage nicht darum was man bei TFP kann, darf oder muss, das ist so unwichtig wie ein Elchfurz! TFP ist ein allerwelts Begriff mit dem man machen kann was man will salopp gesagt! Es geht um die konkret gestellte Frage.

@TWG 712
In der Tat ist der Vertrag etwas "undurchsichtig" was die Klarheit betrifft. A verwendet den Vertrag auch nicht mehr.:ugly: Auf Basis des vohandenen, darum geht es. Liegt in der Tat eine gewerbliche Nutzung der expliziten Aufnahmen auf der HP vor, auch wenn explizit mit den Aufnahmen kein Gewinn erzilet wird? Behauptet B zurecht es war ein Payshooting?

Wenn kommerzielle Nutzung vorliegt, dann glaube ich müssten alle Fotografen die eine gewerbsmäßige HP haben Ihre Verträge überprüfen, ob sie denn überhaupt Ihre Aufnahmen dort zeigen dürfen.
 
nuja, der Vertrag selbst sagt ja eigentlich gar nicht so viel über die Verwendung. Vor allem wird nicht zwischen privat/gewerblich/kommerziell/geschäftlich getrennt. Es wird in soweit auf die AGB Bezug genommen. Dort steht meiner Erinnerung nach, dass die Rechte soweit nicht ausdrücklich einzelvertraglich übertragen beim Fotografen liegen - da müsste man aber nochmal reinsehen. Auch die Homepage müsste man sich näher ansehen, weil in den meisten Fällen auf den Empfängerhorizont abgestellt werden muss, also wie wirkt es auf den Aussenstehenden. Zumindest danach dürfte man die Beweislast verteilen. In sofern wird wohl tatsächlich der Weg zum Anwalt unumgänglich sein.
 
Das Problem ist doch, dass kein Mensch weiß, was TFP eigentlich heißt - das ist schlicht nirgendwo definiert. Der Begriff ist völlig farblos, wie man ja schon an der Diskussion hier sieht. Da hilft nur, vereinbaren, was denn nun *genau* erlaubt sein soll und was nicht. Also etwa: kein Verkauf, Eigenwerbung auf HP und in Prospekten schon.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Eben.
Also wieso nicht gleich mit echten model release arbeiten, statt mit solchen unklaren "TFP"s?
Im model release kann man sich die Rechte zur Nutzung pauschal geben lassen (wie bei Fotos, die für Bildagenturen gemacht werden) oder klar definiert für bestimmte Verwendungen.
Mit model release würde man keine Modelle zum Fotografieren bekommen?
Ich kenne nur Fotografen, die damit keine Probleme haben (egal ob Modelle von Agenturen oder Amateur-Modelle).
Oder weil es dann für den Fotgrafen nicht mehr kostenlos ist (gibt es bei TFPs kein Geld für die Modelle - muss alles immer kostenlos sein?)?

Andreas
 
halt halt halt - vollkommen egal, ob ich es model release, tfp oder sonstwie nenne. Alles ist erstmal nur ein Vertrag. Alles Weitere ergibt sich nur aus dem Inhalt. Ein model release kann genauso nichtssagen sein, wie ein TfP Vertrag. In beiden muss eindeutig drin stehen, was gewollt ist. Die unjuristischen Bezeichnungen helfen im Zweifel einfach nur bei der Auslegung von Unklarheiten - und da ist eigentlich Time for Print sogar aussagekräftiger als model release...
 
halt halt halt - vollkommen egal, ob ich es model release, tfp oder sonstwie nenne. Alles ist erstmal nur ein Vertrag. Alles Weitere ergibt sich nur aus dem Inhalt. Ein model release kann genauso nichtssagen sein, wie ein TfP Vertrag. In beiden muss eindeutig drin stehen, was gewollt ist. Die unjuristischen Bezeichnungen helfen im Zweifel einfach nur bei der Auslegung von Unklarheiten - und da ist eigentlich Time for Print sogar aussagekräftiger als model release...

Das habe ich doch schon mehrfach gesagt: ein "richtiges" model release.
Und ein richtiges model release ist für mich eins, das eindeutig und klar formuliert ist. Deswegen muss das keine seitlenlange Abhandlung sein.
Das sollte übrigens möglichst für jede Art von Vertrag gelten. ;)
Wenn das beachtet wird, gibt es keine Probleme.
So schwierig kann das auch nicht sein. Ich habe schon mit vielen Fotografen zu tun gehabt, die natürlich alle mit model release arbeiten (sonst würden wir die Bilder auch gar nicht kaufen) und damit gab es dann nie große Probleme (auch wenn ein Modell mal später Probleme machen wollte).
Ein richtiges model release schafft also sehr wohl Klarheit und Sicherheit. ;)

Andreas
 
OK soweit klar ... Die HP exsistiert nicht mehr, da A mittlerweile aufgegeben hat, was auch noch andere Hintergründe hatte. Unterm Strich hatte er keine Bilder mehr, die er Veröffentlichen durfte auf Grund des geschilderten Falles.

Mal nebenbei ... Wenn man einen Releas vollständig ausformuliert, so dass auch wirklich "Alles" drinn steht, unterschreibt den kein Modell mehr, weil er mehr wie 2 Seiten hätte und Sie überfordert sind... OT Modell: Das unterschreibe ich nicht, das ist mehr wie bei dem anderen, du willst bestimmt über den Tisch ziehen! Zitat Ende!
 
Genau hier scheiden sich die Geister! auf der einen Seite "könnte" es so sein, auf der anderen "wäre es so" ...
Es hat nichts mit Fremdwerbung zu tun, sondern rein mit der bloßen Veröffentlichung in einer Galerie. Und hier gibt es eine Aussage der IHK z.B. die das klar verneint.

Genau deshalb schrieb ich "eine Rechtsauffassung..." und nicht "allgemeinverbindliche Rechtsprechung". Die von mir angesprochene Fremdwerbung bezog sich in dem Kontext nicht auf den genannten "Fotografen A", sondern auf eine (beliebige) Webseite. Wenn Webseite blahfasel.xy bei sich Werbung eines Werbeanbieters einblendet, dann gilt die Seite in aller Regel als "kommerziell betrieben". Wenn Ich hingegen bei mir Bilder von Ludmilla Karowski-Schönhausen in die Wohnung hänge, dann ist das eher keine Werbung. Wenn ich auf meiner öffentlichen Webseite dieselben Bilder präsentiere, kann das eventuell(!) kommerziell sein, was aber vom Einzelfall abhängig ist.
 
Wenn ich auf meiner öffentlichen Webseite dieselben Bilder präsentiere, kann das eventuell(!) kommerziell sein, was aber vom Einzelfall abhängig ist.


Ebend .. eine Rechtsberatung beim AG ergab, für den Einzelfall: dass im geschilderten Falle eher nicht von einer kommerziellen Nutzung auszugehen ist. Auch wenn A für Geld buchbar ist, ist nicht darauf zu schließen, dass auch die Nutzung der Bilder gewerblich ist, so lange sie nur präsentiert werden. Es wäre schwer den Nachweis zu erbringen, dass eine Buchung des Fotografen nur erfolgte, weil Bild Y von Modell B ausgestellt wurde. OT Amtsgericht, sinngemäß und inhaltliche Aussagen wurden auch von der IHK und HWK gemacht (Auch wenn so ein Wadenbeißer hier glaubt die haben keine Ahnung, hängt wohl von der Niederlassung ab!)

Nebenfrage?: A darf doch trotzdem die Aufnahmen veröffentlichen oder?
 
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