Mal eine Frage: was heißt FTP ausgeschrieben?
Maiky
File Transfer Protocoll.

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Mal eine Frage: was heißt FTP ausgeschrieben?
Maiky
Im Falle [..] das uneigeschänkte- zeitliche- räumliche Recht an den Aufnahmen zu gleichen Teilen.
GEnau - nur ist der anders zu verstehen, als Du es wohl tust: dort steht eine Erstattung für Studiokosten von 40 €, die 30 € oben sind davon unabhängig. Ich fotofiere zwar erst seit paar Wochen mit ner DSLR und bin absolut grün hinter den Ohren - Rechtsanwalt bin ich aber schon nen Weilchen länger - mit dem Schwerpunkt Multimediarecht, IT-Recht und WirtschaftsrechtSiehe dazu Punkt IV ...
Nur mal so als laienafte Frage: Was wird eigentlich mit dem Vertrag geregelt?
Toll. Welches Recht? Das steht da nicht. Das Kaufrecht für die Bilder? Das Nutzungsrecht? Das kommerzielle Nutzungsrecht?
Auch ist die Wortwahl eigentlicht nicht wirklich klar. Es wäre das "zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht". Das "zeitlich" bestimmt das "uneingeschränkt" näher.
Also in meinen Augen ist da nichts geregelt. Ich würde mich an Deiner Stelle konkret mit einem Medienanwalt zusammen setzen.
Ich hoffe Deine neuen Vertäge hast Du mal von einem Anwalt prüfen lassen.
Das Problem ist doch, dass kein Mensch weiß, was TFP eigentlich heißt - das ist schlicht nirgendwo definiert. Der Begriff ist völlig farblos, wie man ja schon an der Diskussion hier sieht. Da hilft nur, vereinbaren, was denn nun *genau* erlaubt sein soll und was nicht. Also etwa: kein Verkauf, Eigenwerbung auf HP und in Prospekten schon.
Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
halt halt halt - vollkommen egal, ob ich es model release, tfp oder sonstwie nenne. Alles ist erstmal nur ein Vertrag. Alles Weitere ergibt sich nur aus dem Inhalt. Ein model release kann genauso nichtssagen sein, wie ein TfP Vertrag. In beiden muss eindeutig drin stehen, was gewollt ist. Die unjuristischen Bezeichnungen helfen im Zweifel einfach nur bei der Auslegung von Unklarheiten - und da ist eigentlich Time for Print sogar aussagekräftiger als model release...
Genau hier scheiden sich die Geister! auf der einen Seite "könnte" es so sein, auf der anderen "wäre es so" ...
Es hat nichts mit Fremdwerbung zu tun, sondern rein mit der bloßen Veröffentlichung in einer Galerie. Und hier gibt es eine Aussage der IHK z.B. die das klar verneint.
Wenn ich auf meiner öffentlichen Webseite dieselben Bilder präsentiere, kann das eventuell(!) kommerziell sein, was aber vom Einzelfall abhängig ist.