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Fotorecht

trashpixel

Themenersteller
Leider habe ich kein anders Forum gefunden, wenns hier falsch sein sollte, bitte ich um Entschuldigung und bitte verschieben.

Eine Frage an die Rechtsexperten, Leute mit Ahnung oder auch Sonstige!
(Ich weiß, das ist Meinung und keine Rechtsberatung)

Folgender Fall, wie er sich in der Realität zugetragen hat:

Fotograf A vereinbart mit Modell B ein TFP-Shooting. Beide unterzeichnen einen Modell-Release-Vertrag entsprechend. Das Shooting wird ausgeführt, jeder bekommt sein Material und gut ist.:D
Fotograf A betreibt eine gewerbliche Homepage, wo auch Angebote zum Buchen des Fotografen präsentiert werden. A hat keinerlei Interesse seine Werke gewerblich (sprich kommerziell) zu Veräußern, sondern nur als Eigenwerbung und Referenz in Galerien zur Schau zu stellen, unter anderem auch die Aufnahmen von Modell B mit Erlaubnis durch den Release.:top:
Nun meldet sich Modell B, nach ca. einem dreiviertel Jahr und unterstellt A, er würde die Aufnahmen aus dem Release "kommerziell" nutzen und verlangt, dass die Aufnahmen von der HP zu verschwinden hätten.:grumble:
A kommt dem selbstverständlich nach und nimmt die Aufnahmen aus der Galerie.:mad: Im Release ist es nicht geregelt, ob die Aufnahmen kommerziell genutzt werden dürfen oder nicht. Es gibt lediglich eine Ausschlussklausel bei Pay-Shootings, die es verbietet, dass dem Modell ausgehändigte Aufnahmen kommerziell zu nutzen.:cool: B argumentiert weiter, es habe seinerzeit ein Zahlung von X€ an A geleistet für Unkosten (steht auch so im Release) durch das Studio und es wäre somit ein Pay-Shooting gewesen, sie untersagt jegliche weitere Nutzung der Bilder.:ugly:

Nun die Frage :confused::
ist die bloße Präsentation in einer Galerie auf einer gewerblichen Homepage, ohne die Bilder zu veräußern schon die Grundlage für eine kommerzielle Nutzung? Behauptet B zurecht, dass es sich um ein Pay-Shooting gehandelt hat? Was darf A jetzt mit den Bildern noch machen, er hat ja ein ungekündigtes Release, dass Ihm die Veröffentlichung erlaubt?

Für sachdienliche und fundierte Hinweise wäre ich Euch verbunden, gerne auch Links, die sich mit dem Fall oder ähnlich gelagert befassen.
 
Eine Rechtsauffassung ist, dass - salopp formuliert - alles, was im Zusammenhang mit Geldverdienen steht, kommerziell ist. Darum gelten Webseiten, auf denen Fremdwerbung geschaltet ist, z. B. auch als "kommerziell". Die Eigenwerbung könnte in dem geschilderten Fall auch als "Werbung im kommerziellen Kontext" gesehen werden.

Entscheidend wird wahrscheinlich sein, was genau im Release schriftlich festgehalten ist. Da kann ein einzelnes Wort entscheidend sein. Da sollte sich "Fotograf A" besser mit einem Rechtsanwalt auseinandersetzen...
 
Ich verstehe einen Punkt glaube ich nicht so richtig.
in dem TFP Vertrag ist eine Klausel drin, die da sagt, dass bei einem Pay Shooting (steht da ob Fotograf oder Modell bezahlt?) das Modell die Bilder nicht veröffentlichen darf. Richtig? Da steht nicht, dass der Urheber die Bilder nicht zeigen darf wenn sie bezahlt oder? Also müsste doch der Fotograf die Bilder uneingeschränkt zeigen dürfen. Die Präsentation auf einer eigenen Website - ohne die Möglichkeit dieses Bild zum Kauf anzubieten - ist in meinen Augen Eigenwerbung, und somit nichts anderes als das was das Modell mit den Bildern auch macht. Und das unabhängig davon ob es auf der Seite andere Bilder zum Verkauf gibt oder nicht.

Wenn komerzielle Nutzung nicht ausgeschlossen wurde, wüsste ich nichtmal warum das Modell das Recht nimmt die Nutzung untersagen zu wollen. Der Fotograf ist der Urheber, und das Modell gibt mit einem Vertrag doch die Einwilligung die Bilder zu publizieren. So oder so find ich es lächerlich aus Unkosten ein Payshooting machen zu wollen, oder stehen sie als Honorar auf dem Vertrag?

Wäre vielleicht ganz hilfreich wenn man den mal lesen könnte um sich ein Urteil zu bilden. :o
 
Zum ersten Teil: IMHO ist es eine kommerzielle Nutzung durch A. Es geht ja nicht nur darum ob die Bilder verkauft werden, sondern ob mit den Bilder Geld gemacht wird. A wirbt mit den Bildern für seine Arbeit mit der er Geld verdienen will. Die Ausschlussklausel bei Pay-Shootings sagt ja aus das das Model die Fotos nicht verkaufen darf. Meistens ist die Eigenwerbung für das Model erlaubt.

Beim Zweiten: Kommt darauf an was im Vertrag steht. Wenn da steht "das Shooting ist Umsonst, für die Unkosten erhält das Model X€" ist es TFP, wenn das steht "das Model erhält für seine Arbeit X€" ist es Pay.



Selbst wenn der genaue Text bekannt ist dürfte man bei 2 Anwälte 4 Meinungen bekommen.:D
 
In vielen TfP-Verträgen kommt eine Formulierung wie "zur Eigenwerbung und nichtkommerziellen Nutzung" vor. Ich denke, ohne den Vertrag genau zu kennen, kann man nichts weiteres sagen.

LG Conram
 
Ic verstehe ja nicht immer so ganz, weshalb man überhaupt Shootings mit solchen "TFP-Verträgen" macht, wenn die immer wieder in der Praxis zu solchen Problemen und Unsicherheiten führen.
Weshalb nicht immer ein eindeutiges model release verwenden, in dem auch die mögliche Nutzung klar geregelt ist?
Kriegt man sonst keine Modelle? Oder was ist der Grund für solche offenbar weicheren TFP-Verträge?
Ich kenne halt aus der Arbeit nur richtige model release, weil unsere Fotografen ausschließlich damit arbeiten und nicht mit solchen TFPs.

Andreas
 
Zumindest bei den nicht-agentur-Modellen kann es leicht daran scheitern. Die kennen alle die TFP Verträge aus der ModelKartei (und co) und beharren also darauf, dass ihnen möglichst viele Rechte eingestanden werden. Quasi ein Grab was wir Fotografen uns selber geschaufelt haben -.-
 
Naja. TFP ist ja ein nehmen und geben und die "einfachen" Verträge sollen ja eigentlich nur sicherstellen das beide Seiten die Fotos veröffentlichen dürfen.

Sollte eine Seite Geld daran verdienen wollen, sollte man halt einen Profi zu Rate ziehen.
 
Um einmal noch etwas tiefer zu gehen, denn das scheint er achtenswert zu sein ..

1. Dies ist ein alter Vertrag, den A nicht mehr verwendet, aber Verwendung fand.
2. Es ist ein "Sammelvertrag" der so wohl für Pay als auch für TFP verwendbar ist (oder war).
3. A gibt im Falle eines Pay-Shootings (A bezahlt B) nur in Ausnahmefällen Bilder weiter, die dürfen, wenn überhaupt ausschließlich privat genutzt werden.
4. Im Relase findet sich außer der bereits erwähnten Regelung keine weiteren Aussagen zu dem Punkt kommerzielle Nutzung.
 
Eine Rechtsauffassung ist, dass - salopp formuliert - alles, was im Zusammenhang mit Geldverdienen steht, kommerziell ist. Darum gelten Webseiten, auf denen Fremdwerbung geschaltet ist, z. B. auch als "kommerziell". Die Eigenwerbung könnte in dem geschilderten Fall auch als "Werbung im kommerziellen Kontext" gesehen werden.

Genau hier scheiden sich die Geister! auf der einen Seite "könnte" es so sein, auf der anderen "wäre es so" ...
Es hat nichts mit Fremdwerbung zu tun, sondern rein mit der bloßen Veröffentlichung in einer Galerie. Und hier gibt es eine Aussage der IHK z.B. die das klar verneint.
 
Ich verstehe einen Punkt glaube ich nicht so richtig.
in dem TFP Vertrag ist eine Klausel drin, die da sagt, dass bei einem Pay Shooting (steht da ob Fotograf oder Modell bezahlt?) das Modell die Bilder nicht veröffentlichen darf. Richtig?

Gebe zu, etwas verwirrend vielleicht für den einen oder anderen ...

Zitat " Im Falle, dass ein Pay-Shooting vereinbart wird, erhält der Honorargeber, das zeitliche- räumliche- uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Aufnahmen. Der Honorarempfänger erhält auf Absprache darüber hinaus ein eingeschränktes Nutzungsrecht von ausgewählten Aufnahmen, die eine kommerzielle Nutzung ausschließen. Weitergehende Nutzungsrechte sind schriftlich zu vereinbaren. "
 
Zum ersten Teil: IMHO ist es eine kommerzielle Nutzung durch A. Es geht ja nicht nur darum ob die Bilder verkauft werden, sondern ob mit den Bilder Geld gemacht wird. A wirbt mit den Bildern für seine Arbeit mit der er Geld verdienen will.

Ok ... auf was stützt Du diese Aussage?

Die Ausschlussklausel bei Pay-Shootings sagt ja aus das das Model die Fotos nicht verkaufen darf. Meistens ist die Eigenwerbung für das Model erlaubt.

Sorry, in 99% aller Payshootingfälle geht das Modell nur mit der Kohle nach hause, alles andere wäre nach gut dünken des Fotografen. Kein Wunder stirbt TFP, weil Sie auch bei Pay Bilder bekommen ...!
 
Als ersten Ansatz würde ich unterscheiden wollen zwischen geschäftsmäßiger Nutzung (so zB im Telemediengesetz), komerzieller Nutzung und gewerblicher Nutzung. Das kann schon ein riesen Unterschied sein.

Wenn man sich die Rechtsprechung zu Internetseiten anschaut, spricht nach der bisherigen Schilderung eigentlich alles für eine geschäftsmäßige Nutzung. Eine solche kann nämlich durchaus auch die Eigenwerbung sein. Bereits hier sollte aber a) nochmal nachgeschaut werden, was im Vertrag ausgeschlossen ist und b) was durch das Model vorgeworfen wird. Wird übertragen die Nutzung mit Gewinnerzielungsabsicht vorgeworfen, müsste dies das Model letztlich beweisen.

Zweite Frage zum Payshooting kann erst Recht nicht ohne genaues Vertragsstudium beantwortet werden :-/
 
Ok ich machs mal so ... mit Rücksicht auf den Datenschutz

Vertrag Seite 1 hier
Vertrag Seite 2 hier

Die im Vetrag angesprochenen AGB ergeben nichts, was für dieses Thema relevant ist, da es normale AGB sind (freelance.de)
 
*hust* *hust* *unzulässige Rechtsberatung von allen Nicht-Anwälten schrei*
der Fall ist nicht zufällig einzelfallbezogen? ;)
Ohne jegliche Haftung mal der seichte Hinweis, dass die dort vereinbarte "Erstattung" gerade nicht mit Studiokosten zusammenhängt. Zudem würden Deinem Anwalt zur Würdigung des Falls auch noch die AGB fehlen und die Frage, ob diese übergeben wurden...
 
*hust* *hust* *unzulässige Rechtsberatung von allen Nicht-Anwälten schrei*
der Fall ist nicht zufällig einzelfallbezogen? ;)
Es sind immer Einzelfälle ... *G* nein, selbiges Problem gits auch mit C,D,E und F

Ohne jegliche Haftung mal der seichte Hinweis, dass die dort vereinbarte "Erstattung" gerade nicht mit Studiokosten zusammenhängt.
Siehe dazu Punkt IV ...
Zudem würden Deinem Anwalt zur Würdigung des Falls auch noch die AGB fehlen und die Frage, ob diese übergeben wurden...

Es sei Dir versichert, sie wurden ausgehändigt, es geht ja rein um den Vertragstext, es sind die freelanc.de AGb die 98% aller Fotografen verwenden, nur namentlich angepasst usw.
 
Ok ... auf was stützt Du diese Aussage?

Allgemeine Lebenserfahrung und wie tgw schreibt eine Rechtsberatung durch Laien ist nicht Rechten. Aber was anders als kommerzielle Nutzung dürfte in deinem Fall ja nicht greifen weil du ja mit den Bilder wirbst um Geld zuverdienen.

Sorry, in 99% aller Payshootingfälle geht das Modell nur mit der Kohle nach hause, alles andere wäre nach gut dünken des Fotografen. Kein Wunder stirbt TFP, weil Sie auch bei Pay Bilder bekommen ...!

Sorry. Schreibfehler meinte TFP (BTW FTP ist das File Transfer Protocol)
 
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