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Fotorecht - Person zufällig auf dem Bild

(Andere so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.)

DAS unterschreibe ich.
 
Zitat von Gertrud
Nebenbei: Das Recht am eigenen Bild greift auch nicht bei einem "Blitzer-Bild" ...schade eigentlich
Bezieht sich das "Recht am eigenen Bild" nicht eigentlich sowieso nur auf die Veröffentlichung? :confused:
Es bezieht sich auf die "Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung".

Ich hab das immer so verstanden: ich kann und darf niemandem verbieten mich zu fotografieren, selbst wenn ich das Hauptmotiv bin.
Jein.

Zunächst mal hat sich die Rechtsprechung dahin entwickelt, daß auch das Fotografieren selbst eine Verletzung des Recht am Bild sein kann, wenn ausreichend klar absehbar ist, daß beabsichtigt wird, die entstehenden Fotos widerrechtlich zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen.

Das ist natürlich schwer zu beurteilen, und zwar allein schon aus dem Grund, daß es ohne weiteres passieren kann, daß ein Foto, dessen veröffentlichung heute und morgen unzulässig wäre (Herr Meier und Frau Müller im vertraulichen tête-à-tête im Park), übermorgen zulässig sein kann, wenn sich nämlich plötzlich herausstellt, daß der Stadtrat Meier von der Bauunternehmerin Müller bestochen worden sein soll...

Dann träte das "Recht am eigenen Bild" von Meier und Müller deutlich zurück, weil ihr Treffen Teil eines "Ereignis der Zeitgeschichte" (Bestechungsskandal) und sie selbst zumindest "relative Personen der Zeitgeschichte" würden.

Aber es ist eben nicht unmöglich, und so wie ein Geschädigter nach Eintritt des Schadensfalles Einziehung und Vernichtung der Fotos verlangen kann

§ 37 KUrhG


(1) Die widerrechtlich hergestellten, verbreiteten oder vorgeführten Exemplare und die zur widerrechtlichen Vervielfältigung oder Vorführung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen, wie Formen, Platten, Steine, unterliegen der Vernichtung. Das gleiche gilt von den widerrechtlich verbreiteten oder öffentlich zur Schau gestellten Bildnissen und den zu deren Vervielfältigung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen. Ist nur ein Teil des Werkes widerrechtlich hergestellt, verbreitet oder vorgeführt, so ist auf Vernichtung dieses Teiles und der entsprechenden Vorrichtungen zu erkennen.
(2) Gegenstand der Vernichtung sind alle Exemplare und Vorrichtungen, welche sich im Eigentume der an der Herstellung, der Verbreitung, der Vorführung oder der Schaustellung Beteiligten sowie der Erben dieser Personen befinden.
(3) Auf die Vernichtung ist auch dann zu erkennen, wenn die Herstellung, die Verbreitung, die Vorführung oder die Schaustellung weder vorsätzlich noch fahrlässig erfolgt. Das gleiche gilt, wenn die Herstellung noch nicht vollendet ist.
(4) Die Vernichtung hat zu erfolgen, nachdem dem Eigentümer gegenüber rechtskräftig darauf erkannt ist. Soweit die Exemplare oder die Vorrichtungen in anderer Weise als durch Vernichtung unschädlich gemacht werden können, hat dies zu geschehen, falls der Eigentümer die Kosten übernimmt.


§37 KUrhG spricht hier übrigens ausdrücklich auch von "widerrechtlich hergestellten" Aufnahmen - der Gesetzgeber ging also offenbar davon aus, daß schon die Herstellung von Aufnahmen zu einem nach dem KUrhG widerrechtlichen Zweck widerrechtlich sein kann. Allerdings würde man wohl in den meisten Fällen mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung ausreichend beweisen können, daß man gewillt ist, die Aufnahmen nicht zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen, vermute ich mal.

Zum anderen kann der Vorgang des Fotografierens selbst auch noch andere Rechtsnormen verletzen: (versuchte) Nötigung und Beleidigung z.B.
 
(Andere so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.)

DAS unterschreibe ich.


Da wäre ich eher vorsichtig. Spätestens, wenn Dir jemand begegnet, der es toll findet ausgepeitscht zu werden und Dir deswegen gleich mal eine verpaßt.

Das hieße ja, die eigenen Wünsche zum Primat des Handelns zu machen und dabei andere moralische Erwägungen (zum Beispiel die Frage nach den Wünschen der anderen und den Auswirkungen auf/für die Gesellschaft) auszublenden.

Deswegen hat Kant seinen kategorischen Imperativ ja auch etwas differenzierter formuliert und macht das Individuum ganz ausdrücklich nicht zum Maßstab.
 
Genau genommen müsste Google das nicht machen. Aber da es möglich ist, dass ein Gericht das im Google-Fall anders sieht, da es ja hier nicht um einzelne Fotos geht, sondern um die genaue Dokumentation sämtlicher Straßen, macht Google das quasi im "vorauseilenden Gehorsam".

Das ist so ähnlich wie mit den verpixelten Häusern: Rein rechtlich ist das nur guter Wille seitens Google. Die könnten auch sagen: "Das ist Panoramafreiheit und jetzt trollt euch."

Panoramafreiheit setzt aber voraus, dass man keine Hilfsmittel einsetzt.
Eine Kamera in 2,90m Höhe auf einem Fahrzeug montiert ist für mich definitiv ein Hilfsmittel.
 
Panoramafreiheit setzt aber voraus, dass man keine Hilfsmittel einsetzt.
Eine Kamera in 2,90m Höhe auf einem Fahrzeug montiert ist für mich definitiv ein Hilfsmittel.

Das ist meiner Meinung nach ein Fall für den Richter, was als Hilfmittel gilt und was nicht. Ein 2,10m Basketball-Spieler, der beide Arme hochreckt, kann durchaus mal Bilder aus 2,50m ohne Hilfsmittel bekommen.

Ein Stativ aber ist definitiv ein Hilfsmittel, aber erlaubt, wenn ich es auf dem Boden benutze. Wenn ich nun aber dasselbe Stativ in die Höhe halte, um "größer" zu werden, ist das dann verboten oder nicht? Nur dann, wenn ich damit die hübsche Nachbarin über ihren Zaun beim Sonnenbaden beobachte oder auch, wenn ich das auf offener Straße mache, weil mir der hohe Standpunkt bei Bilder so gefällt?
 
... (Andere so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.)

Dem Grundsatz stimme ich zwar weitgehend zu. Jedoch ist so eine Entscheidung nicht immer einfach umzusetzen.

Gerade beim Agieren in der Öffentlichkeit wäre damit u.U. keinerlei Existenz mehr möglich. Auch dieser Grundsatz muss mit den eigenen Interessen in Ausgleich gebracht werden.

Denn so wie die Fotografen auf diejenigen Rücksicht nehmen mögen die über den Platz huschen, so sollten dann auch die Huscher auf die Fotografen Rücksicht nehmen und nicht über einen Platz huschen der sich zwischen Fotografen und Motiv befindet.

Entweder könnte bei manchen Objekten nicht mehr fotografiert werden oder es könnte sich keiner mehr bei den Objekten aufhalten.
Es muss einfach der Ausgleich stimmen.
 
Panoramafreiheit setzt aber voraus, dass man keine Hilfsmittel einsetzt.
Eine Kamera in 2,90m Höhe auf einem Fahrzeug montiert ist für mich definitiv ein Hilfsmittel.

Findest Du, daß die Beispielbilder die ich da mal angehängt habe, alle verboten gehören bzw. daß man da die Zustimmung aller Hausbesitzer bräuchte?

Was ist es denn dann, wenn man einfach auf die andere Straßenseite geht oder ein T/S-Objektiv benutzt, um den Effekt des 2,90 Mastes zu bekommen?

Und was ist, wenn ich die Kamera hochhalte. Kannst Du sicher sagen, ob bei dem Bild mit dem Haus wo Lorenz draufsteht, die Kamera auf Augenhöhe war bzw. wie groß der Fotograf ist?

Dürfen 1,50m große Fotografinnen, die Kamera hochhalten, 2,20 große Fotografen müssen die Kamera vor dem Auslösen auf Brusthöhe absenken?

Welchen Unterschied würde es für das Bild machen, wenn die Kamera noch 1m höher wäre?

Darf man über ein Hindernis wie ein geparktes Auto hinwegfotografieren oder muß man sich vor das Auto stellen und dann ein weitwinkligeres Objektiv benutzen?

Würde es also einen Unterschied mache, wenn Google einen nur 2m hochen Mast mit einem Weitwinkel benutzt und über die Bürgersteige fährt. Denn machen wir uns nichts vor, die benutzen diese Höhe nur wegen geparkter Autos und um waagerecht fotografieren und dann leichter stitchen zu können, denen geht es mitnichten darum, über Zäune zu schauen.



Wer solche Standpunkte vertritt, der müßte auch jegliches Fotografieren von Aussichtstürmen, Hochhäusern, Riesenrädern, dem Reichstagsdach in Berlin etc. verbieten lassen, der könnte gegen jedes Bild vorgehen, bei dem ein Fotograf bei einer Demo auf eine Mülltonne geklettert ist und eine Straße entlang auf die Demo fotografiert hat. Jedem Fotografen, der seine Kamera über den Kopf hält, haut die gleich ein Polizist aus den Händen! Erst Recht wären dann Übersichtsaufnahmen von Demos oder Plätzen aus Gebäuden heraus schlicht verboten. Luftaufnahmen nurnoch mit der Einwilligung aller Bewohner des gezeigten Gebiets veröffentlichungsfähig. Hey, wann verklagt ihr die Satelliten- und Luftbildansicht von google Maps? Wann verbieten wir diese Satelliten? Aber wahrscheinlich stehen schon die ersten „Betroffenen“ mit Laserpointern im Garten und versuchen die abzuschießen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst Recht wären dann Übersichtsaufnahmen von Demos [...] schlicht verboten.

In diesem Punkt widersprechen sich ja auch die Auffassung und das Verhalten von Polizisten von der Auffassung und den Urteilen des Bundesverfassungsgericht. Das Problem in Deutschland ist, dass das BVerfG zwar urteile aussprechen kann, jedoch keine Handhabe hat, wenn sich jemand nicht dran hält :-D :top:
 
In diesem Punkt widersprechen sich ja auch die Auffassung und das Verhalten von Polizisten von der Auffassung und den Urteilen des Bundesverfassungsgericht. Das Problem in Deutschland ist, dass das BVerfG zwar urteile aussprechen kann, jedoch keine Handhabe hat, wenn sich jemand nicht dran hält :-D :top:

Ich glaube Du verwechselst das mit der Videodokumentation der Polizei als vorauseilende Bweissicherung, das hat mit Übersichtsfotos nicht zu tun.
 
genau so ist es. Allerdings könnte Google in Einzelfällen Persönlichkeitsrechte verletzen, um dies zu unterbinden wird eine Retusche verwendet.

Persönlichkeitsrechte spielen hier bei vielen Foristen eine sehr untergeordnete Rolle und werden gerne als lästiger Firlefanz angesehen. Dafür fordern dieselben Leute bei Verstößen gegen das Urheberrecht gerne mal die Todesstrafe.
 
Ja, ja, die Rechte der anderen...

Persönlichkeitsrechte spielen hier bei vielen Foristen eine sehr untergeordnete Rolle und werden gerne als lästiger Firlefanz angesehen. Dafür fordern dieselben Leute bei Verstößen gegen das Urheberrecht gerne mal die Todesstrafe.

Da ist was dran!



Findest Du, daß die Beispielbilder die ich da mal angehängt habe, alle verboten gehören...

Stellenweise lustiger Beitrag. Luftaufnahmen sind nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt, aber es dürfte klar sein, daß solche, auf denen ganze Stadtviertel abgebildet sind, kaum Ärger machen können. Ganz anders sieht es aus, wenn Du ein Privatgrundstück bildfüllend machst.
2-Meter-Leute müssen beim Fotografieren sicher nicht die Kamera vor die Brust halten. Aber bereits, wenn der Fotograf auf eine Mülltonne steigt, ist es mit der Panoramafreiheit vorbei. Im Streitfall ist das der Stoff, der Gerichte beschäftigt.
Klar muß Google aus größerer Höhe fotografieren, wer hat schon gern parkende Autos vor der Nase. Die Aufnahmehöhe wird aber letztendlich durch ein "Hilfsmittel" erreicht, womit sich das mit der Panoramafreiheit, streng genommen, schon mal erledigt hat. Und es ist kaum so, daß Google aus Menschenfreundlichkeit die Möglichkeit der Unkenntlichmachung anbietet, sie fürchten sich schon vor unseren Datenschützern, wenn die erstmal aufgewacht sind.
Unseren Politikern ist Street View ein sehr lästiges Thema, da will keiner ran. Inzwischen habe ich jedenfalls das Formular zur Unkenntlichmachung meines Hauses ausgefüllt. Ich möchte nicht, daß meine Privatshpäre im Internet abgerufen werden kann, sei es das Aussehen meines Grundstückes, oder das meines Gesichts. Auch wenn ich nur "rein zufällig" ins Bild geraten bin, was der Ausgangspunkt dieses Themas war. Das schlimme heutzutage ist ja, daß man dann tatsächlich damit rechnen muß, sich im Internet samt Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit wiederzufinden. Ich habe mich und Bekannte schon im Internet gefunden, daher meine entschiedene Meinung dazu.
 
AW: Ja, ja, die Rechte der anderen...


Bestimmt wegen des sachlichen, unaufgeregten Tons...

Unseren Politikern ist Street View ein sehr lästiges Thema, da will keiner ran.

Meiner Wahrnehmung nach ist das eher ein Spitzenthema, wo man sich zum Anwalt des kleinen Mannes machen kann, der das toll findet und so Sachen wie SWIFT, Vorratsdatenspeicherung etc. einfach in seinem kleinen dummen Wählergehirn vergißt, weil er es geil findet, daß das große böse reiche Google mal auf den Sack bekommt.

Meine persönlichen Helden sind diese Rentner aus Düsseldorf, die sich jetzt von einer Zeitung vor ihrem Haus fotografieren und mit vollen Namen und Ortsteil drunter im Internet veröffentlichen lassen haben, weil sie Angst haben, daß Google ihr Haus fotografiert haben könnte.

Ich möchte nicht, daß meine Privatshpäre im Internet abgerufen werden kann, sei es das Aussehen meines Grundstückes, oder das meines Gesichts.

Also hältst Du die Fassade Deines Hauses für einen Teil Deiner Privatsphäre? Du solltest Passanten verbieten das zu sehen, einen Vorhang oder ein riesiges Rollo davor machen.


Das schlimme heutzutage ist ja, daß man dann tatsächlich damit rechnen muß, sich im Internet samt Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit wiederzufinden. Ich habe mich und Bekannte schon im Internet gefunden, daher meine entschiedene Meinung dazu.

Und, was ist daran schlimm? Mußten früher alle anderen Bürger den ALDI verlassen, wenn Du einkaufen gegangen bist, damit niemand das sehen durfte? Trägst Du sonst eine Burka, wenn Du das Haus verläßt.

Das erinnert in Ansätze an die Leute die meinen, daß wenn sie sich krankschreiben lassen und ins Freibad gehen, der Kollege der sie da getroffen hat schuld an der Abmahnung ist und nicht das eigene Blaumachen.

Oder dieses Geschwätz, daß man einen Fotografen, der eine Stadtaufnahme macht, durch die zufällig rauskommt, daß man nicht in Wipperfürth auf der Konferenz sondern in Hamburg auf der Sekretärin war, für die Scheidungskosten in Regress genommen werden könnte.

Das Lustige ist ja, daß jeder drittklassige Einbrecher mittlerweile begriffen haben dürfte, daß die Häuser, in denen was zu holen ist ab demnächst in Streetview sogar speziell gekennzeichnet sein werden; indem sie verpixelt oder geschwärzt sind.
 
AW: Ja, ja, die Rechte der anderen...

Konferenz, Krankschreibung, Abmahnung usw. usf., was gehen mich die Probleme anderer Leute an, deshalb heißt es ja Privatsphäre, und die ist schützenswert.

... Also hältst Du die Fassade Deines Hauses für einen Teil Deiner Privatsphäre? ...
Grundstücke bestehen allgemein nicht nur aus einer Fassade. Und nicht jeder muß bequem über das Internet sehen, wie ich wohne.

... Mußten früher alle anderen Bürger den ALDI verlassen, wenn Du einkaufen gegangen bist, damit niemand das sehen durfte? Trägst Du sonst eine Burka, wenn Du das Haus verläßt. ...
Witzig, aber was hat das jetzt mit den diversen Aufzeichnungsmedien und Datenschutz zu tun?

...Das Lustige ist ja, daß jeder drittklassige Einbrecher mittlerweile begriffen haben dürfte...
Au weia...:ugly:
 
AW: Ja, ja, die Rechte der anderen...

Grundstücke bestehen allgemein nicht nur aus einer Fassade. Und nicht jeder muß bequem über das Internet sehen, wie ich wohne.


Dann solltest Du vielleicht eher versuchen Deinen Eintrag aus dem Telefonbuch zu löschen oder das 3 auf 10m Neonschild mit Deinem Namen vom Haus abmachen, oder?
 
Zitat von TomRohwer
§37 KUrhG spricht hier übrigens ausdrücklich auch von "widerrechtlich hergestellten" Aufnahmen
Geht es da nicht um ganz andere Aufnahmen?
Z.B. um Tonaufnahmen? Oder im Kino abgefilmte Filme usw.?
Wie kommst Du auf die Idee?

Das KUrhG (respektive die noch verbliebenen Paragraphen) regeln ausschließlich das "Recht am eigenen Bild".

Mit im Kino abgefilmten Filmen hat das Urheberrechtsgesetz (UrhG) etwas zu schaffen, aber nicht das KUrhG.
 
Hallo!

Im Prinzip taucht dieses Problem öfters auf, vor allem, wenn Veranstaltungen fotografiert werden und die Bilder dann grösser aufgezogen werden. Ich hatte vor Jahren ein ähnliches Problem: es ging um eine Abendaufnahme einer Veranstaltung. Die meisten Personen waren auf dem Bild sehr klein zu sehen, bzw. durch die lange Belichtungszeit unscharf. Nur eine Person war deutlich erkennbar und sah noch dazu genau ins Bild. Bei Presseaussendungen war die Sache noch unproblematisch: die Bilder wurden höchstens 13x18 gedruckt und die Person war noch zu klein im Bild, um erkennbar zu sein.
Ein Problem tauchte aber auf, als ein Plakat gedruckt werden sollte: hier war das Gesicht plötzlich genau erkennbar. Es wurde diskutiert, ob man das Bild nehmen könnte, also entschied ich mich kurzerhand zur EBV: im Archiv fand ich ein Foto von mir, das passte. Mit etwas Geschick wanderte mein Gesicht ins Bild und damit war jede Diskussion vom Tisch.
 
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