(Andere so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.)
DAS unterschreibe ich.
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(Andere so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.)
Es bezieht sich auf die "Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung".Bezieht sich das "Recht am eigenen Bild" nicht eigentlich sowieso nur auf die Veröffentlichung?Zitat von Gertrud
Nebenbei: Das Recht am eigenen Bild greift auch nicht bei einem "Blitzer-Bild" ...schade eigentlich![]()
Jein.Ich hab das immer so verstanden: ich kann und darf niemandem verbieten mich zu fotografieren, selbst wenn ich das Hauptmotiv bin.
(Andere so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.)
DAS unterschreibe ich.
Genau genommen müsste Google das nicht machen. Aber da es möglich ist, dass ein Gericht das im Google-Fall anders sieht, da es ja hier nicht um einzelne Fotos geht, sondern um die genaue Dokumentation sämtlicher Straßen, macht Google das quasi im "vorauseilenden Gehorsam".
Das ist so ähnlich wie mit den verpixelten Häusern: Rein rechtlich ist das nur guter Wille seitens Google. Die könnten auch sagen: "Das ist Panoramafreiheit und jetzt trollt euch."
Panoramafreiheit setzt aber voraus, dass man keine Hilfsmittel einsetzt.
Eine Kamera in 2,90m Höhe auf einem Fahrzeug montiert ist für mich definitiv ein Hilfsmittel.
... (Andere so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.)
Panoramafreiheit setzt aber voraus, dass man keine Hilfsmittel einsetzt.
Eine Kamera in 2,90m Höhe auf einem Fahrzeug montiert ist für mich definitiv ein Hilfsmittel.
Geht es da nicht um ganz andere Aufnahmen?§37 KUrhG spricht hier übrigens ausdrücklich auch von "widerrechtlich hergestellten" Aufnahmen
Erst Recht wären dann Übersichtsaufnahmen von Demos [...] schlicht verboten.
In diesem Punkt widersprechen sich ja auch die Auffassung und das Verhalten von Polizisten von der Auffassung und den Urteilen des Bundesverfassungsgericht. Das Problem in Deutschland ist, dass das BVerfG zwar urteile aussprechen kann, jedoch keine Handhabe hat, wenn sich jemand nicht dran hält :-D![]()
genau so ist es. Allerdings könnte Google in Einzelfällen Persönlichkeitsrechte verletzen, um dies zu unterbinden wird eine Retusche verwendet.
Muss ich dann die Person um Erlaubnis fragen, das Bild veröffentlichen zu dürfen?
Persönlichkeitsrechte spielen hier bei vielen Foristen eine sehr untergeordnete Rolle und werden gerne als lästiger Firlefanz angesehen. Dafür fordern dieselben Leute bei Verstößen gegen das Urheberrecht gerne mal die Todesstrafe.
Findest Du, daß die Beispielbilder die ich da mal angehängt habe, alle verboten gehören...
Da ist was dran!
Unseren Politikern ist Street View ein sehr lästiges Thema, da will keiner ran.
Ich möchte nicht, daß meine Privatshpäre im Internet abgerufen werden kann, sei es das Aussehen meines Grundstückes, oder das meines Gesichts.
Das schlimme heutzutage ist ja, daß man dann tatsächlich damit rechnen muß, sich im Internet samt Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit wiederzufinden. Ich habe mich und Bekannte schon im Internet gefunden, daher meine entschiedene Meinung dazu.
Grundstücke bestehen allgemein nicht nur aus einer Fassade. Und nicht jeder muß bequem über das Internet sehen, wie ich wohne.... Also hältst Du die Fassade Deines Hauses für einen Teil Deiner Privatsphäre? ...
Witzig, aber was hat das jetzt mit den diversen Aufzeichnungsmedien und Datenschutz zu tun?... Mußten früher alle anderen Bürger den ALDI verlassen, wenn Du einkaufen gegangen bist, damit niemand das sehen durfte? Trägst Du sonst eine Burka, wenn Du das Haus verläßt. ...
Au weia......Das Lustige ist ja, daß jeder drittklassige Einbrecher mittlerweile begriffen haben dürfte...
Grundstücke bestehen allgemein nicht nur aus einer Fassade. Und nicht jeder muß bequem über das Internet sehen, wie ich wohne.
Wie kommst Du auf die Idee?Geht es da nicht um ganz andere Aufnahmen?Zitat von TomRohwer
§37 KUrhG spricht hier übrigens ausdrücklich auch von "widerrechtlich hergestellten" Aufnahmen
Z.B. um Tonaufnahmen? Oder im Kino abgefilmte Filme usw.?