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Fotorecht - Person zufällig auf dem Bild

hollar

Themenersteller
Tag zusammen,

ich habe mal kurz eine Frage bzgl. des Foto/Personenrecht.
Und zwar angenommen der Fall ist ich fotografiere bekannte Gebäude oder Sehenswürdigkeiten.
Dabei rutscht mir in das Motiv eine Person (z.B. der Kopf im unteren äußren Bereich). Es handelt sich also nicht um eine Personengruppe sondern um eine Person, es ist aber klar erkenntlich dass das Gebäude fotografiert wurde.

Muss ich dann die Person um Erlaubnis fragen, das Bild veröffentlichen zu dürfen?


Danke

PS: Rein fiktiv alles, ist mir nur in der Diskussion um Google StreetView gekommen!
 
Hier greift das Recht am eigenen Bild. Fragen oder nicht veröffentlichen.

...oder wegretouchieren.....

Ist doch quatsch. Es gibt bei Personen auf Fotos keine "6-Personen-Regel" oder was ähnliches. In deinem Fall ist die Person - so wie du es beschreibst - Beiwerk und hat damit "Pech gehabt". Du darfst alles mit dem Foto machen, inkl. Veröffentlichung, so als sei nur das Bauwerk drauf.
 
Aus Wikipedia: Panoramafreiheit

Abgebildete Personen [Bearbeiten]

Zwar ist das Abbilden von Personen ohne deren Einwilligung durch § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) verboten. Allerdings wird diese Regelungen durch § 23 KunstUrhG teilweise aufgehoben: Ohne Einwilligung erlaubt sind unter Anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“.
mfg Michael
 
Wenn dies dann als Beiwerk zählt, warum müssen dann z.B. in StreetView die Leute unkenntlich gemacht werden?
 
Wenn dies dann als Beiwerk zählt, warum müssen dann z.B. in StreetView die Leute unkenntlich gemacht werden?

Genau genommen müsste Google das nicht machen. Aber da es möglich ist, dass ein Gericht das im Google-Fall anders sieht, da es ja hier nicht um einzelne Fotos geht, sondern um die genaue Dokumentation sämtlicher Straßen, macht Google das quasi im "vorauseilenden Gehorsam".

Das ist so ähnlich wie mit den verpixelten Häusern: Rein rechtlich ist das nur guter Wille seitens Google. Die könnten auch sagen: "Das ist Panoramafreiheit und jetzt trollt euch."
 
Wenn dies dann als Beiwerk zählt, warum müssen dann z.B. in StreetView die Leute unkenntlich gemacht werden?

Soweit ich weiß müssen die gar nicht unkenntlich gemacht werden sondern Google macht das nur um möglichen Ärger von vornherein zu vermeiden. Denn auch wenn man im Recht ist, ist es trotzdem nervig andauernd von Leuten angegangen zu werden, die sich wegen ihres Aussehens so sehr schämen, daß sie keine Fotos von sich im Netz sehen wollen. ;)
 
Genau genommen müsste Google das nicht machen. Aber da es möglich ist, dass ein Gericht das im Google-Fall anders sieht, da es ja hier nicht um einzelne Fotos geht, sondern um die genaue Dokumentation sämtlicher Straßen, macht Google das quasi im "vorauseilenden Gehorsam".

Das ist so ähnlich wie mit den verpixelten Häusern: Rein rechtlich ist das nur guter Wille seitens Google. Die könnten auch sagen: "Das ist Panoramafreiheit und jetzt trollt euch."

genau so ist es. Allerdings könnte Google in Einzelfällen Persönlichkeitsrechte verletzen, um dies zu unterbinden wird eine Retusche verwendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
...macht Google das quasi im "vorauseilenden Gehorsam".

... rechtlich ist das nur guter Wille seitens Google. Die könnten auch sagen: "Das ist Panoramafreiheit und jetzt trollt euch."

Ich weiß nicht? Würde man als normalsterblicher Bürger ein Foto aus erhöhter Position machen, also mit Leiter, wäre das nicht von der Panoramafreiheit gedeckt, denn die gilt nur für Fotos, die ohne Hilfsmittel erstellt werden.
Die erhöhte Kameraposition auf den Google-Streetview-Fahrzeugen, die dazu geeignet ist, hinter Hecken, Tore und Zäune zu blicken, ist meiner bescheidenen Meinung nach genau so ein "Hilfsmittel". Das ganze ist ein Husarenstück von Google.
Aber Panoramafreiheit hin oder her, und damit zur eigentlichen Fragestellung, als normaler Fotograf sollte man ein Foto, wo eine Person ungewollt reingerannt ist, möglichst wiederholen oder die Person rausradieren. (Andere so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte.)
 
Google Streetview hat nichts mit Panoramafreiheit zu tun, hier greift tatsächlich das Stichwort "Beiwerk" egal ob es einem passt oder nicht.
Nebenbei: Das Recht am eigenen Bild greift auch nicht bei einem "Blitzer-Bild" ...schade eigentlich :D
 
Wenn man mit Personen im Bild zu rechnen hat, dann macht man mehrere und lässt Diese dann durch PS rausrechnen, ...gut ist. Gerade bei Stativaufnahmen ist das doch kein Ding.
Mit dem Recht ist das so eine Sache. Einzelne Personen im Vordergrund sind geschützt, im HG als "Beiwerk" eher nicht, ...kommt auf die Entfernung, Motiv, Unschärfe an.
Ist es jedoch ein Zeugnis der Zeitgeschichte (öffentliches Fest/Veranstaltung), dann greift dieser Personenschutz nicht.

So ist da mein Rechtsverständnis und was da Google macht, wäre mir bei meinem Haus völlig schnuppe (falls es in der Stadt stehen würde), ...dort kann es so ja auch jeder sehen und fotografieren. Wenn da Personen mit drauf sind, ...auch egal, ...iin was für einer Welt leben wir denn, wenn jeder unsichtbar bleiben möchte?
 
Dabei rutscht mir in das Motiv eine Person (z.B. der Kopf im unteren äußren Bereich). Es handelt sich also nicht um eine Personengruppe sondern um eine Person, es ist aber klar erkenntlich dass das Gebäude fotografiert wurde.

Muss ich dann die Person um Erlaubnis fragen, das Bild veröffentlichen zu dürfen?
"Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme" (§23, Abs.1 Satz 2 KUrhG), und damit kein "Recht am eigenen Bild".

§ 23 KUrhG

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
 
Wenn dies dann als Beiwerk zählt, warum müssen dann z.B. in StreetView die Leute unkenntlich gemacht werden?
Ob sie unkenntlich gemacht werden müssen, ist mehr als strittig.

Der Streit um Google Streetview hat aber sowieso überhaupt nichts mit dem "Recht am eigenen Bild" oder dem Urheberrecht oder der Panoramafreiheit zu tun.

Bei Google Streetview geht es um den Datenschutz, weil "persönliche Daten" (dazu gehört auch ein Foto einer Person) automatisiert verarbeitet und mittels einer Datenbank dem öffentlichen Zugriff zur Verfügung gestellt werden.
 
Wenn es nicht um "flächendeckende Überwachung" à la Google Street View, sondern um die gezielte Abbildung eines Gebäudes oder einer Örtlichkeit geht, wofür man ein gestaltetes Foto haben möchte, stellen sich zwei völlig andere Fragen:

1) Wird das Foto eines Gebäudes/einer Örtlichkeit besser, wenn irgendein "Hansel" da zufällig durch's Bild rennt, am besten auch noch irgendwie "angeschnitten"?

Das ist doch der "Klassiker" gerade bei irgendwelchen Weitwinkel-Stadt-Aufnahmen - du hast den Bildausschnitt sorgfältig komponiert, wartest ab, daß die drei Leutz', die da noch unpassend im Bild rumstehen, endlich verschwunden sind - und als du gerade auslöst, genau in dem Moment, kommt von links oder rechts einer durchs Bild geflitzt, den du nicht mehr rechtzeitig hast kommen sehen. Hast du genug abgeblendet, klebt der ebenso scharf wie völlig überflüssig vor dem Opernhaus, dem Alsterpanorama oder was auch immer. Solche Fotos sind dann für die Tonne...

2) Kann man Leute, die in einer oder vor einer Örtlichkeit herumlaufen, sinnvoll als "belebendes Element" in eine Übersichtsaufnahme einbauen?

Kann man.

Ich möchte nicht wissen, wieviele Stunden meines bisherigen Lebens ich damit verbracht habe, dumm in irgendeiner Stadt dieser Welt rumzustehen, die Kamera schußbereit - weil ich befunden habe: um dieses Bild perfekt zu machen, muß jetzt eine junge bis mittelalte Frau mit wehendem Glockenrock und langen Haaren, am besten mit Edelboutique-Einkaufstüte, von links nach rechts durch's Bild laufen...

Ein bißchen ist immer der alte Murphy im Spiel... :evil::confused:

Brauchst du's leer, rennen ständig Leute herum. Brauchst du Leute, kommen keine.

Und kommt genau die Richtige, fährt exakt in der Zehntelsekunde, wo sie sich an der richtigen Stelle des Bildes befindet, ein Müllwagen dazwischen...
:grumble:
 
zum thema, du musst die Leute nur unkendlich machen, wenn nicht klar wird was du wirklich auf dem bild haben wolltest.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nebenbei: Das Recht am eigenen Bild greift auch nicht bei einem "Blitzer-Bild" ...schade eigentlich :D

Bezieht sich das "Recht am eigenen Bild" nicht eigentlich sowieso nur auf die Veröffentlichung? :confused:

Ich hab das immer so verstanden: ich kann und darf niemandem verbieten mich zu fotografieren, selbst wenn ich das Hauptmotiv bin. Ich kann dem Fotografen lediglich verbieten das Bild zu veröffentlichen, behalten darf er es aber auf jeden Fall und damit tun was er will (außer ohne meine Zustimmung veröffentlichen/verkaufen).

Oder hab ich das falsch in Erinnerung? :confused:
 
Bezieht sich das "Recht am eigenen Bild" nicht eigentlich sowieso nur auf die Veröffentlichung? :confused:
[...]
Oder hab ich das falsch in Erinnerung? :confused:

So richtig. Auch wenn viele das gerne anders hätten und auch immer wieder anders behaupten.

Wichtig ist aber, dass dieses Recht natürlich nicht überall gilt: Selbstverständlich nicht im Ausland, aber auch im Inland da nicht, wo andere Rechte verletzt werden (z.B. jemanden beim sich-Übergeben fotografieren).

EDIT: Beim letzten Satz bin ich mir unsicher, ob sich der Fall nicht auch auf eine mögliche Veröffentlichung bezieht, ich das hypothetische Bild also behalten dürfte. Vielleicht kann da ja jemand mit nem größeren Kopf als meinem Klarheit schaffen?
 
wo andere Rechte verletzt werden (z.B. jemanden beim sich-Übergeben fotografieren).

EDIT: Beim letzten Satz bin ich mir unsicher, ob sich der Fall nicht auch auf eine mögliche Veröffentlichung bezieht, ich das hypothetische Bild also behalten dürfte. Vielleicht kann da ja jemand mit nem größeren Kopf als meinem Klarheit schaffen?

Es ist wie in allen diesen Fragen: Es kommt drauf an.
 
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