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Fotorecht: Modelrelease bei Auftragsfotografie (Hochzeiten, etc)

Route66 schrieb:
andererseit ist das Fotografieren bei Hochzeiten so normal, dass kein Gericht der Welt den Fotografen verurteilen würde. Die ganze Diskussion ist sehr theoretisch
so theoretisch finde ich die vorstellung gar nicht, dass bilder von hochzeitsgästen unerlaubt auf irgend einer homepage im internet landen und damit widerrechtlich veröffentlicht werden.
und darum gehts, nicht um das fotografieren an sich.

sicher: wo kein kläger, da kein richter. aber woher weißt du, dass da nicht doch mal was nachkommt?
vielleicht sind in (ferner oder naher) zukunft plötzlich sie eheleute und ein gast (oder ein gast-pärchen) zerstritten. und dann mag es sich begeben, dass dieses gästepaar sich auf einer seite wiederfindet, wo mit ihrem abbild wohlmöglich werbung für die qualität des fotografen gemacht wird. der aber hat leider kein m-release der gäste. vielleicht nur eine zusage der damaligen brautleute, vielleicht nicht mal das. tja ... dumm gelaufen.
(und keineswegs rein theoretisch ;))
 
Route66 schrieb:
Hallo Rüdiger,
das ist mir schon klar, aber was für eine praktische Lösung kannst Du bieten? :D
die liegt doch auf der hand. wenn ich die bilder veröffentlichen will, hole ich mir ein mr. bekomme ich keins, werden die bilder nicht veröffentlicht. und geworben wird damit schon erst recht nicht.

ein mr von den gästen zu bekommen, ist dann natürlich etwas aufwand. allerdings kennen die brautleute ihre gäste in der regel, so dass über diese zumindest ein erster kontakt hergestellt werden oder zumindest die adresse in erfahrung gebracht werden kann. alles andere folgt dann.
diesen aufwand sollte ich allerdings keineswegs scheuen, schon gar nicht, wenn ich die bilder zu - wenn auch eigenen - werbezwecken verwenden möchte.
 
Hallo,

scorpio schrieb:
die liegt doch auf der hand. wenn ich die bilder veröffentlichen will, hole ich mir ein mr. bekomme ich keins, werden die bilder nicht veröffentlicht. und geworben wird damit schon erst recht nicht.

darum ging es doch in der Fragestellung gar nicht?!

Viele Grüße,
Ulf
 
Ich sag ganz ehrlich, ein Modelrelease der ganzen Hochzeitsgäste hatte ich noch nie gemacht. :D

Ich habe auch nur durchweg positive Erfahrungen gemacht, sprich einige der Gäste haben sich die Bilder angeschaut und mich gefragt ob ich diese Bilder auch für sie abziehen könnte. Ob vielleicht mal einer dabei sein wird der ein Rechtsstreit anfangen würde kann ich mir ehrlichgesagt auch nicht vorstellen. Davon ab wissen erstaunlich wenig Leute das es sowas wie ein "Persönlichkeitsrecht" gibt.

Aber Rechtlich gesehen müsste man von jedem ein Modelrelease haben.
Ist auch so ähnlich wie bei den Autofahrern, rechtlich gilt immer die StVo sprich man darf auch nur so schnell fahren was auf den Schildern steht. Macht trotzdem sogut wie keiner, obwohl die Gefahr hierbei erheblich größer ist Probleme zu bekommen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich danke Euch für die vielen Antworten!
Wer ist denn theoretisch haftbar, bzw würde zur Verantwortung gezogen, wenn der Fotograf die Fotos an die Brautleute weitergibt und die sie auf ihrer Homepage veröffentlichen.


bsm schrieb:
Um das Release muss sich der Verwender kümmern, also der Auftraggeber - hier das Brautpaar, welches den Fotografen gebucht hat, ausser Du verwendest die Bilder auch. Wie das dann der Auftraggeber handhabt ist sein Bier.

Gruss
Boris

Ist es denn nicht so, dass der Fotograf (aus rein rechtlicher Sicht) schon gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen hat, indem er das Foto gemacht hat und es an die Brautleute weitergegeben hat?
Spielt es dann noch eine Rolle, ob der Fotograf die Zusage gegeben hat, dass "seine Bilder" auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen?

Schöne Grüße
Jens
 
canpui schrieb:
Ich danke Euch für die vielen Antworten!
Wer ist denn theoretisch haftbar, bzw würde zur Verantwortung gezogen, wenn der Fotograf die Fotos an die Brautleute weitergibt und die sie auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Der Fotograf und das Brautpaar.

canpui schrieb:
Ist es denn nicht so, dass der Fotograf (aus rein rechtlicher Sicht) schon gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen hat, indem er das Foto gemacht hat und es an die Brautleute weitergegeben hat?

ja.

canpui schrieb:
Spielt es dann noch eine Rolle, ob der Fotograf die Zusage gegeben hat, dass "seine Bilder" auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen?

aber sicherlich, der Fotograf ist der Urheber.
 
Hi zusammen

Ich habe schon mal eine Fall gehabt, der hierher passt. Ich fotografierte auf der Hochzeit von Freunden, als einer der Gäste auf mich zukam und meinte, er wolle nicht fotografiert werden, auch nicht innerhalb einer Gruppe. Ich entgegnete nur, dass er sich dann darauf achten soll, dass er nicht in meiner Nähe ist, und sich in meinem Rücken aufhält. Denn wenn ich eine Feier fotografieren soll, kann ich nicht auf die Belange einiger weniger Gäste achten, und so dass, was ich dem Brautpaar versprochen habe, schöne Bilder ihrer Trauung und Feier zu machen, nur schwer einhalten. Der Gast war zwar mürrisch, und beschwerte sich beim Bräutigam, aber der kam kurz danach zu mir und gab mir, recht. Wer etwas dagegen hat, auf privaten Fotos zu erscheinen, solle bitteschön gehen.

Veröffentlicht habe ich die Bilder eh nicht. Ich bineigentlich kein Fan von Hochzeitsfotografie, so ergab sich das Problem der Veröffentlichung für mich nicht.

So ging ich bei dem einen mal mit der Problematik um.

Schöne Grüße
Jürgen
 
Asta schrieb:
Ich fotografierte auf der Hochzeit von Freunden, als einer der Gäste auf mich zukam und meinte, er wolle nicht fotografiert werden, auch nicht innerhalb einer Gruppe. Ich entgegnete nur, dass er sich dann darauf achten soll, dass er nicht in meiner Nähe ist, und sich in meinem Rücken aufhält. Denn wenn ich eine Feier fotografieren soll, kann ich nicht auf die Belange einiger weniger Gäste achten, und so dass, was ich dem Brautpaar versprochen habe, schöne Bilder ihrer Trauung und Feier zu machen, nur schwer einhalten. Der Gast war zwar mürrisch, und beschwerte sich beim Bräutigam, aber der kam kurz danach zu mir und gab mir, recht. Wer etwas dagegen hat, auf privaten Fotos zu erscheinen, solle bitteschön gehen.
:rolleyes: was sich manche erlauben. Wie schon erwähnt wurde, wer zur einer Hochzeit oder ein öffentlicher Event geht muss damit rechnen fotografiert zu werden. Alles andere ist unnötige Willkür.

gruss
 
Wie ist das denn bei der Auftragsfotografie mit dem Vertrag ? Ich habe eine allgemeine Vorlage eines Vertrags hier. Darin steht, welche Nutzungsrechte der Vertragspartner dem Fotografen überträgt. Ist es nicht umgekehrt, dass ich als Fotograf dem Vertragspartner die Rechte übertragen muss, damit er die Fotos verwenden darf ? Konkret geht es mir um ein Firmenjubiläum. Der obigen Diskussion kann ich entnehmen, dass ich auf meiner eigenen Seite keine Werbung mit meinen Fotos von dieser Veranstaltung machen darf, jedenfalls nicht, wenn einzelne Personen zu sehen sind. Korrekt ?

Sacha
 
Wie wäre es, wenn das Brautpaar in seiner Einladung für die Hochzeitsgäste, kurz beschreibt, dass es einen Fotografen geben wird und, dass es ggf. zur Veröffentlichung der Fotos kommen könnte.
 
so theoretisch finde ich die vorstellung gar nicht, [...]
vielleicht sind in (ferner oder naher) zukunft plötzlich sie eheleute und ein gast (oder ein gast-pärchen) zerstritten. und dann mag es sich begeben, dass dieses gästepaar sich auf einer seite wiederfindet, wo mit ihrem abbild wohlmöglich werbung für die qualität des fotografen gemacht wird. der aber hat leider kein m-release der gäste. vielleicht nur eine zusage der damaligen brautleute, vielleicht nicht mal das. tja ... dumm gelaufen.
(und keineswegs rein theoretisch ;))

... und drei Tage später vertragen sich das Brautpaar und der Gast wieder, doch dann kommen plötzlich Ausserirdische :ugly: und entführen den Brautstrauß.
Durch gentechnische Veränderung und dem Hyperpersonalisationstrahl hauchen sie dem Strauß leben ein und dieser Klagt dann auf Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes.
tja ..dumm gelaufen. (und genauso wie die der Zitierte absatz rein theoretisch ;) )

Fazit: Ich finde es sehr wohl theoretischer Natur über solche Szenarien zu diskutieren.
 
Ich denke es kommt vor allem darauf an ob die Personen nur zufällig neben, hinter oder bei dem Brautpaar standen als das Bild gemacht wurde oder ob sie Inhalt des Bildes sind....
 
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