so theoretisch finde ich die vorstellung gar nicht, dass bilder von hochzeitsgästen unerlaubt auf irgend einer homepage im internet landen und damit widerrechtlich veröffentlicht werden.Route66 schrieb:andererseit ist das Fotografieren bei Hochzeiten so normal, dass kein Gericht der Welt den Fotografen verurteilen würde. Die ganze Diskussion ist sehr theoretisch
und darum gehts, nicht um das fotografieren an sich.
sicher: wo kein kläger, da kein richter. aber woher weißt du, dass da nicht doch mal was nachkommt?
vielleicht sind in (ferner oder naher) zukunft plötzlich sie eheleute und ein gast (oder ein gast-pärchen) zerstritten. und dann mag es sich begeben, dass dieses gästepaar sich auf einer seite wiederfindet, wo mit ihrem abbild wohlmöglich werbung für die qualität des fotografen gemacht wird. der aber hat leider kein m-release der gäste. vielleicht nur eine zusage der damaligen brautleute, vielleicht nicht mal das. tja ... dumm gelaufen.
(und keineswegs rein theoretisch
