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Fotorecht: Collage

Na ja, die Gegenseite hat mir nun einfach geschrieben, dass man die Urheberschaft anzweifelt (allerdings haben sie mir nicht geschrieben aus welchem Grund), und daher liegt es nun an mir, die Urheberschaft zu beweisen. Ich frage mich halt wie ich das vernünftig und zweifelsfrei beweisen soll.
 
Na ja, die Gegenseite hat mir nun einfach geschrieben, dass man die Urheberschaft anzweifelt (allerdings haben sie mir nicht geschrieben aus welchem Grund), und daher liegt es nun an mir, die Urheberschaft zu beweisen. Ich frage mich halt wie ich das vernünftig und zweifelsfrei beweisen soll.

Wurde doch schon geschrieben: Mit dem Original.:confused:
(Aber nicht, dass Du denen jetzt zum Nachweis die RAW-Datei schickst. :D)
Beweisen musst Du erst vor Gericht. Und das haben die Dir wohl durch die Blume gesagt: Sie wollen einfach mal die nächsten Schritte im "Mahnverfahren" abwarten...
 
Hast du weiter oben nicht geschrieben, die hätten die Collage von der HP genommen? Das würde ich denen mal unter die Nase reiben. Die geben es ja indirekt schon mal zu, dass die keine Erlaubnis für das Bild haben, wenn die so reagieren. Oder geht es hier schon um Kosten?
 
Sie geben ja zu das Bild benutzt zu haben, sagen aber eben auch, dass sie mir nicht glauben, dass ich der Urheber des Bildes sei und dies erst mal beweisen solle.

Ausserdem sagen sie es sei ja eine Collage und daher hätte ich keine Rechte mehr daran, da die Collage ja ein ganz neues Werk sei.
 
Auch in einer Collage kann man nicht einfach verwursteln, was einem unter die Finger kommt.

Ähnlich verhält es sich ja auch in der Musik: ganz kurzes Sample - kein Problem, kompletter Riff: Urheberrechtsverletzung

Ich würde denen eine kleine Version des Bildes, auf dem man den relevanten Ausschnitt erkennen kann mitsamt Hinweis auf die RAW-Daten zuschicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verständlich ist die Antwort der Gegenseite ersteinmal. Sonst könnte womöglich jeder kommen, und Gelder einfordern.
Das herausnehmen des Flyers würde ich nicht als Schuldeingeständniss interpretieren; eher als Maßnahme, um auf Nummer sicher zu gehen, sich nicht doch irgendwie strafbar zu machen.

Das du keine Rechte an deinem Bild hast, da es jetzt eine Collage ist, ist schlicht falsch.
Die Collage wurde auf Grundlage einer Straftat erstellt. Somit ist dir für den angerichteten Schaden (entgangene Entlohnung) Schadensersatz zu zahlen. (Wäre es nicht so, könnte man Leuten die Ringe vom Finger klauen, diese zu Altgold hämmern, und darauf hinweißen, dass die geschädigten keinen Anspruch auf Ersatz haben, da es nun Altgold und kein Ring ist)

Was du jetzt machen kannst wurde schon gesagt:
-Schicke ihnen freundlicherweiße das Originalbild oder ein weiteres Bild dieser Aufnahmereihe, um zu zeigen, dass du mehr als nur die verkleinerte, vom Flyer abkopierte Version des Bildes hast.
-Sollten sie sich danach noch immer streuben, kannst du freundlich eine letzte 2 Wochen Frist zur Bezahlung schicken (per Post, incl. des ausgedruckten Mailverkehrs), und hinweißen, dass du die Sache bei nichtzahlung dann doch deinem Anwalt übergibst.

Falls das alles nichts hilft, mußt du am Ende selber entscheiden, ob dir das Bild soviel Wert ist, damit wirklich zum Anwalt zu gehen.

PS: vergiss nicht die Kosten für Briefe, Briefmarken, Ausdrucke,... mitzuberechnen ;)

PPS: und bitte halte uns über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. :)
 
Als kommerziell arbeitender Musikproduzent kennt man sich wohl zumindest grob mit dem Urheberrecht aus. Und wenn man nicht total verblödet ist, weiß man auch, dass es sowas bei Fotos auch gibt. Strafbar haben sich die Leute ohnehin schon gemacht, auch wenn sie den Flyer direkt offline nehmen. Und gewusst haben sie das sicher auch.
 
Wie das mit einer Collage ist verstehe ich nicht so ganz. Die schreiben mir, dass die Zustimmung des Urhebers nicht erforderlich gewesen sei. Es handle sich um eine Collage und damit um ein gänzlich neues Werk, da "angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenen persönlichen Züge des geschützen älteren Werkes verblassen". Daher hätte ich selbst im Falle einer möglichen Urheberschaft keine Ansprüche. Dann wird noch auf irgend ein altes Gerichtsurteil von 1994 mit irgendwelchen Asterix-Persiflagen verwiesen.

Jetzt bin ich etwas ratlos. Wann verblassen denn die eigenen persönlichen Züge einer geschützen Fotografie?
 
Huhu,

dem ist meines Wissens wirklich nicht so.

Es gibt Grafiker, die nehmen Bilder und machen daraus bspw. einen Schattenriss. Da wird es schwierig. Abr ein Bild nehmen und quasi 1:1 in einer Collage verbauen - da ist Schluss, da werden deine Bildrechte mit Füßen getreten.

Die labern gerade nur herum und wollen, dass das Ganze schnell vergessen wird.

Wenn du dir den Stress machen willst, hast du vermutlich gute Chancen. Wenn du einen Anwalt in der Familie/im Freundeskreis hast, dann lass den einen Brief inkl. deiner Rechnung schreiben, und wenn sie dann zahlen sollten, geht ihr zusammen mit der Kohle einen schönen Abend haben.

Wenn nicht, soll der Anwalt sagen, ob er meint, dass man noch Geld vor Gericht rausholen kann.

Habe einige solcher Fälle hautnah miterlebt, i.d.R. ging es um gewerbliche Nutzung im Internet.

Oder du bietest ihm an, es dabei bewenden zu lassen, dafür gibt er dir sofort einen bezahlten Fotoauftrag :evil: ber das ist dann doch irgendwie Erpressung... ;)
 
So es gibt wieder neues von der Sache. Einen Tag vor dem Gerichtstermin sind sie plötzlich auf alle meine Forderungen eingegangen und haben einem Vergleich zugestimmt und auch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die haben damit wirklich bis zum allerletzten Augenblick gewartet.

Einen Tag nach dem Gerichtstermin haben sie dann mitgeteilt, dass sie nichts zahlen könnten und vorgeschlagen, dass ich daher die Kosten des Verfahrens und meines Anwalts übernehme. Oh man... das wird noch eine endlose Geschichte wie mir scheint.
 
Ich glaube an der Stelle kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher zum Einsatz, der dem Schuldner dann eine eidesstattliche Versicherung abnimmt. Macht sich gut, wenn es um irgendwelche Kredite geht. Außerdem gibt es in einem solchen Fall doch auch noch das Mittel der Kontopfändung...
 
So es gibt wieder neues von der Sache. Einen Tag vor dem Gerichtstermin sind sie plötzlich auf alle meine Forderungen eingegangen und haben einem Vergleich zugestimmt und auch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die haben damit wirklich bis zum allerletzten Augenblick gewartet.

Einen Tag nach dem Gerichtstermin haben sie dann mitgeteilt, dass sie nichts zahlen könnten und vorgeschlagen, dass ich daher die Kosten des Verfahrens und meines Anwalts übernehme. Oh man... das wird noch eine endlose Geschichte wie mir scheint.

Damit ist der Vergleich eigentlich hinfällig und das Verfahren lebt wieder auf. Da der Vergleich außergerichtlich war, hat keine bindende Wirkung, kann also jederzeit aufgehoben werden. Ein GV dürfte hier keine Option sein, da noch keine titulierte Forderung besteht.

Wenn ich das richtig verstehe, haben Sie dir die Begleichung der Zahlungsansprüche versichert und 2 Tage späte eine komplette Zahlungsunfähigkeit bekundet? Die Zahlungsunfähigkeit dürfte aber kaum innerhalb von 2 Tagen eingetreten sein. Welche Unternehmensform haben die denn? Wenn jemand dir gegenüber eine Zahlungsunfähigkeit bekundet obwohl Du noch offene Forderungen hast, kannst Du natürlich auch Insolvenzantrag stellen in deren Namen. Das kann richtig witzig werden. Ob es dich zu deinem Geld bringt, ist aber ne andere Frage. Ein gutes Druckmittel ist allemal. Aber ganz sicher zu gehen, kannst Du dir ja deine Forderungen titulieren lassen. Entweder das ursprüngliche Verfahren fortführen, oder Mahnbescheid beantragen, dann müssen Sie ja Farbe bekennen, oder den Insolvenzweg gehen und dann deine Forderungen anmelden, kann man aber auch parallel betreiben. Die wollten nur besonders schlau sein, haben Kosten provozier und wollen dich drauf sitzen lassen, um dich zu Zermürben. Du wirst wohl nicht umhinkommen das ganze nun auszufechten. Ein Musikproduzent, der wegen Urheberrechtsverletzung dran war, hat wohl auch nicht mehr den besten Ruf in der Branche, was sein Verhalten erklären könnte.
 
Ich glaube an der Stelle kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher zum Einsatz, der dem Schuldner dann eine eidesstattliche Versicherung abnimmt. Macht sich gut, wenn es um irgendwelche Kredite geht. Außerdem gibt es in einem solchen Fall doch auch noch das Mittel der Kontopfändung...

Dazu brachst Du aber einen Titel oder ein Urteil. Ohne das, geht kein GV los und eine Pfändung ist im Monent noch in weiter Ferne.

So ein Vergleich ist erst mal nix anderes als ein gewöhnlicher Vertrag. Für den vorgeschlagenen Weg zählt der erstmal gar nix. Die Forderungen aus diesem "Vertrag" müssen erst noch tituliert werden, dann kommt der GV ins Spiel, der allerdings auch erstmal vom Gläubiger bezahlt werden möchte.
 
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