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FotoHAFTpflicht AKTION - Frage & Antwort Tread

papagei2000

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NEU!! Unsere Berufshaftpflicht für Foto- und Videografen inkl. gewerblicher Drohnenhaftpflicht ab 94 € im Jahr!

Hallo liebe Forumler/innen,

seit kurzem bieten wir neben unserer beliebten Fotografenversicherung über die man seine Ausrüstung gegen fast alle denkbaren Gefahren absichern kann auch eine Haftpflichtversicherung speziell für Fotografen an.

Gegenüber einer privaten Haftpflichtversicherung bietet die Fotohaftpflicht viele wichtige Vorteile, die ich nachstehend einmal darstellen möchte:

Viele Fotografen glauben, dass, auch wenn Sie die Fotografie gewerblich betreiben, also wenn Sie eine Entlohnung bekommen, die Privathaftpflicht für Schäden aufkommen
würde. Dies ist nicht der Fall!! Die PRIVATHAFTPFLICHT tritt, wie der Name schon, sagt nur im privaten Bereich ein. Sobald man die Fotografie gewerblich betreibt ist für einen ausreichenden Haftpflichtschutz eine BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG ZWINGEND ERFORDERLICH ! Ansonsten ist man im Falle eines Falles sehr schnell, sehr arm :)

Beispiele:
Bei einem Shooting werden die dafür gemietete Requisiten beschädigt. Ein Passant fällt über das von Euch verlegte Kabel oder über die abgestellte Tasche und verletzt sich schwer. Beim Empfang des Bürgermeisters bringst Du versehentlich einen anderen Fotografen zu Fall wobei dessen Ausrüstung beschädigt wird. Beim Flug mit der Drohne bei einer Hochzeitsgesellschaft stürzt diese plötzlich ab und verletzt mehrere Personen. Vor den Folgen all dieser Ereignisse sichert Euch die fotoHAFTpflicht ab !

Drohnenhaftpflicht.jpg



Die Highlights unseres Produkts:

- Versicherungsschutz während der Ausübung Ihrer Beruflichen Tätigkeit
- Optional mit Privathaftpflicht
- Versicherungssumme wahlweise 3, 5 oder 10 Mio. € für Personen- und Sachschäden
- Inkl. gewerbliche Drohnenhaftpflicht mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. € ohne Mehrkosten
- Schäden durch Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- Durchführung von und Teilnahme an Ausstellungen, Vorträgen und Workshops
- Weltweiter Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Tätigkeit in den USA und Kanada
- Schäden an gemieteten Requisiten
- Nutzung von Internettechnologien
- Mietsachschäden
- Mietsachschäden bei Geschäftsreisen
- Verlust von Schlüsseln/Codekarten


Die Kosten
Diesen umfangreichen Versicherungsschutz können wir Euch zu außergewöhnlich günstigen Konditionen anbieten, die genannten Beiträge gelten für Inhaber*innen
inkl. 2 angestellte Personen.

bei 3 Mio. € Versicherungssumme 79,00 € zzgl. 19% Versicherungssteuer = 94,01 €

bei 5 Mio. € Versicherungssumme 95,00 € zzgl. 19% Versicherungssteuer = 113,05 €

bei 10 Mio. € Versicherungssumme 110,00 € zzgl. 19% Versicherungssteuer = 130,19 €

Optionaler Einschluss Privathaftpflichtversicherung mit 10 Mio. € Versicherungssumme
59,00 € + 19% V-St. = 70,21 €

Optionaler Einschluss Hundehaftpflichteversicherung mit 10 Mio. Versicherungssumme 66,50 € zzgl. 19% V-St. = 79,14 €

Optionaler Einschluss von weiteren Angestellten ab 20,00 € zzgl. 19% V-St.= 23,80 €

Nähere Informationen zur Versicherung findet Ihr auf unserer Internetseite unter:

www.fotohaftpflicht.de

Wenn Ihr die Versicherung beantragen wollt, verwendet bitte das forumeigene Antragsformular das Ihr unter folgendem Link downloaden könnt, so ist sichergestellt, dass durch euren Abschluss auch das Forum ein wenig unterstützt wird:

https://www.fotoversicherung.com/download/Antrag-ONLINE-FotoHAFTpflicht-DSGVO-05-2018-SEPA-Formular.pdf

Die gesamten Bedingungen findet Ihr unter folgendem Link:

https://www.fotoversicherung.com/downloads/

Fragen könnt Ihr, wie von der Fotoversicherung gewohnt hier stellen oder unserer Büro unter service@fotoversicherung.com oder 0251-789000 kontaktieren.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Ist dieses Angebot ausschließlich für Fotografen bestimmt, oder lässt sie sich auf den Medienbereich ausweiten (Fernsehen)?

Vielen Dank!

Grüße
 
Hallo,

die Fotografenhaftpflicht kann von jeder Berufsgruppe abgeschlossen werden, für den Medienbereich sind die Bedingungen auch ausgezeichnet geeignet.

Gruß
Sven
 
Werden auch Schäden am gemieteten Studio versichert ?

- Ein Blitz fällt um, die Softbox ist kaputt.
- Die Nebelmaschine geht los, ohne daß vorher der Rauchmelder deaktiviert wurde - die Feuerwehr berechtet für Fehlararme bis zu 2500 Euro, manche Studiobetreiber noch mal extra ziemlich stattliche Summen.
- Das Hobbymodel ruiniert mit ihren Heels die Seamless-Ecke des Studios, der Vermieter berechnet Nutzungsausfall und Reparaturkosten
 
Werden auch Schäden am gemieteten Studio versichert ?

- Ein Blitz fällt um, die Softbox ist kaputt.
- Die Nebelmaschine geht los, ohne daß vorher der Rauchmelder deaktiviert wurde - die Feuerwehr berechtet für Fehlararme bis zu 2500 Euro, manche Studiobetreiber noch mal extra ziemlich stattliche Summen.
- Das Hobbymodel ruiniert mit ihren Heels die Seamless-Ecke des Studios, der Vermieter berechnet Nutzungsausfall und Reparaturkosten

Hallo,

der 2. und 3. Fall wären versichert, ein gemietet Blitz gilt nicht versichert*, wohl aber Requisiten die Du für ein Shooting gemietet hast.

* = Dies ist in der Fotoapparateversicherung eingeschlossen wenn Du eine bei uns abgeschossen hast.

Gruß
Sven
 
Hallo :)

Hab ein paar Fragen zu dem Produkt:

1) a) Was ist genau mit Nutzung von Internettechnologien gemeint? b) Fallen darunter auch Fälle wie: Ich veröffentliche ein von mir gemachtes Foto von einer Privatperson (Auftragsarbeit) z.B. auf Facebook ohne Freigabe, dieses verbreitet sich "viral" und die Person klagt gegen mich wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes? c) Ich mache Werbung für mein Business und benutze ein Bild, von dem ich keine Rechte habe: Belangung wegen Verletzung Urheberrecht?

2.) a) Sind angestellte Personen mitversichert (z.B. 1x Assistent, 1x Praktikant)?

3.) a) Was genau hat es mit der optionalen Vermögensschadensversicherung auf sich? b) Ist diese für eine Fotografin, die ausschließlich "on location" (Familienfotografie) tätig ist sinnvoll?

4.) a) Sollte man mit dem Gedanken spielen, neben dem eigenen Gewerbe als Gesellschaftern in eine GbR einzusteigen (auch Foto), muss man dann zweimal eine Berufshaftpflicht abschließen?

Vielen Dank!
 
Hallo :)

Hab ein paar Fragen zu dem Produkt:

1) a) Was ist genau mit Nutzung von Internettechnologien gemeint? b) Fallen darunter auch Fälle wie: Ich veröffentliche ein von mir gemachtes Foto von einer Privatperson (Auftragsarbeit) z.B. auf Facebook ohne Freigabe, dieses verbreitet sich "viral" und die Person klagt gegen mich wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes? c) Ich mache Werbung für mein Business und benutze ein Bild, von dem ich keine Rechte habe: Belangung wegen Verletzung Urheberrecht?

2.) a) Sind angestellte Personen mitversichert (z.B. 1x Assistent, 1x Praktikant)?

3.) a) Was genau hat es mit der optionalen Vermögensschadensversicherung auf sich? b) Ist diese für eine Fotografin, die ausschließlich "on location" (Familienfotografie) tätig ist sinnvoll?

4.) a) Sollte man mit dem Gedanken spielen, neben dem eigenen Gewerbe als Gesellschaftern in eine GbR einzusteigen (auch Foto), muss man dann zweimal eine Berufshaftpflicht abschließen?

Vielen Dank!

Hallo,

bitte ruf mich doch einmal unter 0251-789000 an damit wir auch noch ein paar offene Rückfragen klären können.

Gruß
Sven
 

Ich möchte mich für die nächsten 3 Wochen in den Urlaub und Fortbildung abmelden.

In dieser Zeit werde ich diesen Tread schließen!.

Bei Fragen könnt Ihr euch wie gewohnt direkt an unser Büro wenden:

Tel. +49-(0)251-789000
Mail: info@fotoversicherung.com

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich habe eine Frage zu der Selbstbeteilung:
Ich habe seit 5 jahren eine Versicherung bei Ihnen und bin seit dem Schadensfrei. Die Selbstbeteilgung reduziert sich ja dann automatisch auf 0€?
Kann ich dann auch in den günstigsten Tarif mit 1,60% wechseln und habe trotzdem 0€ Selbstbeteilgung?

2. Frage: Gilt das nur für Geräte die auch seit 5 Jahren Versichert sind, oder ist die Selbstbeteiligung bei allen meinen Geräten dann 0€?
 
Hallo,
ich habe eine Frage zu der Selbstbeteilung:
Ich habe seit 5 jahren eine Versicherung bei Ihnen und bin seit dem Schadensfrei. Die Selbstbeteilgung reduziert sich ja dann automatisch auf 0€?
Kann ich dann auch in den günstigsten Tarif mit 1,60% wechseln und habe trotzdem 0€ Selbstbeteilgung?

2. Frage: Gilt das nur für Geräte die auch seit 5 Jahren Versichert sind, oder ist die Selbstbeteiligung bei allen meinen Geräten dann 0€?

Ich denke mal die Frage bezieht sich nicht auf die FotoHAFTpflicht sondern auf
unsere Fotoversicherung, daher gebe ich die Antwort im entsprechenden Tread
unter folgendem Link:

https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=14326964&postcount=1957

Gruß
Sven
 
Moin Sven,

ich habe ein Nebengewerbe mit der Vermietung einer Fotobox (Photobooth). Ist für so etwas die Fotohaftpflicht auch geeignet?

Danke

Sascha
 
Wie sieht es denn mit "Ansprüchen aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten" aus? sind die eingeschlossen oder nicht?
 
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