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Fotografieren von Autos verboten?

es gibt kein Gesetz das es dir verbietet ein Auto mit Nummernschild abzulichten und zu veröffentlichen.

Es gibt sogar Urteile die bestätigen das ein Autokennzeichen, oder die Ohrmarke von Kühen, Scheinen usw. keine unmittelbaren Persönlichkeitsmerkmale sind die Schutz würdig sind.

Ich habe diesen Anfängerfehler auch gemacht. Also ich begonnen habe, Autos zu fotografieren und die Bilder ins Netz zu stellen, hab ich am Anfang die Nummerntafeln unkenntlich gemacht.
Bis mich mal ein Rechtsanwalt und Oldtimerfahrer aufgeklärt hat: die Wahrschenlichkeit, dass du wegen eines abgebildeten Nummernschildes Porbleme bekommst, geht gegen Null. Die Wahrschenlichkeit, dass Du die Bilder mit unkenntlichen Nummernschildern verkaufst, ist gleich Null. Kein Magazin würde so ein Bild abdrucken, kein Oldtimer/Sportwagenfahrer würde sich ein Bild von seinem Fahrzeug kaufen, auf dem das Nummernschild unkenntlich ist. Das Schild gehört zum Auto! Und damit hatte er offenbar recht. Meine Bilder wurden in unzähligen Publikationen, Magazinen, Bildbänden,...abgedruckt....alle MIT Nummernschildern und mit Logos,....
Rüffel gibt es ab und zu wegen meiner alten Bilder, wo die Nummernschilder unkenntlich sind. "Kannst du nicht das Bild so bearbeiten, dass man das Schild wieder erkennt?"
 
Abmahnanwälte sind schnell bei der Hand bzw. aktiv und das kann teuer kommen, wenn rechtlich abgesichert.

Ja, diese Geschichte mit den Abmahnanwälten....die geistert seit Jahren durchs Internet...und man hört immer nur von Leute, die wen kennen, der jemanden kennt, der einmal von einem "Abmahnanwalt" einen Brief bekommen hat.
Als diese Sache "modern" wurde, bekamen unser Verlag tatsächlich einmal einen Brief von einem "Abmahnanwalt". Dieser hatte auf einer unserer Website ein fehlendes Impressum bemängelt. Und das, obwohl dort ein Impressum war (aber offenbar nicht gleich vom Handlanger des Anwalts gefunden wurde). Dieser hatte offenbar auch den Brief verfasst. Denn der wirkte schon auf mich als Nichtjuristin hausbacken. Also ging der Brief erstmal an unseren Anwalt. Dieser fand heraus, dass dieser Anwalt gar keine Lizenz hatte und erstattete gleich mal Anzeige.
Seitedem nehmen wir alle derartigen Dinge genau unter die Lupe, da genug Trittbrettfahrer unterwegs sind, die auf diesen Zug aufgesprungen sind.
Sollte tatsächlich mal hier jemand einen Brief von einem "Abmahnanwalt" bekommen, rate ich jedem dazu, die Sache genau zu prüfen und gegebenenfalls seinem eigenen Anwalt vorzulegen.
 
die Wahrschenlichkeit, dass du wegen eines abgebildeten Nummernschildes Porbleme bekommst, geht gegen Null.

Ist die Lage auch noch die Gleiche, wenn ich über (öffentliche) Parkplätze gehe und eine Bilderserie über besonders "geschickte" Autofahrer anfertige? Bei den Parkkünsten einiger Mitbürger wäre so eine Serie schon manchmal verlockend :D
 
Konkrete (verlässliche) Antworten gibt es je nach konkretem Fall bei einer Rechtsberatung.

wieso sollte eine Anwaltmeinung verlässlich sein solange man den entscheidenen Richter nicht befragt ?

Wer glaubt denn das alle Anwälte vor Gericht gewinnen (oder alle Richter einer Meinung sind) ?
 
Wichtig ist auch der Unterschied zwischen Aufnehmen und Veröffentlichen. Ich darf alles was ich will fotografieren (Solange ich dabei keine anderen Gesetze breche, wie z.B. Hausrecht etc.)! Nur veröffentlichen darf ich es unter Umständen nicht.
 
Wichtig ist auch der Unterschied zwischen Aufnehmen und Veröffentlichen. Ich darf alles was ich will fotografieren (Solange ich dabei keine anderen Gesetze breche, wie z.B. Hausrecht etc.)! Nur veröffentlichen darf ich es unter Umständen nicht.

auch da gibt es oft Ausnahmen, bei manchen Aufnahmen wird sogar Veröffentlichungsabsicht unterstellt und somit das Aufnehmen schon verboten !

Ich darf alles fotografieren ist genauso falsch.
 
Ist die Lage auch noch die Gleiche, wenn ich über (öffentliche) Parkplätze gehe und eine Bilderserie über besonders "geschickte" Autofahrer anfertige? Bei den Parkkünsten einiger Mitbürger wäre so eine Serie schon manchmal verlockend :D

Da gibt's viel bessere Methoden: man braucht sein Fahrzeug nur korrekt daneben hinparken:

Anhang anzeigen 2881768
 
Zuletzt bearbeitet:
Na weil, wenn er das absichtlich macht nahe an einer Nötigung ist? :angel:

Spaß beiseite: Macht er das um die durch Schild und Auto möglicherweise erkennbaren Fahrer zu verunglimpfen kann man sich wohl nicht mehr damit herausreden, dass man Kennzeichen fotografieren darf.

Auf so einer Seite (fände ich ganz nett :- ) würde ich die Kennzeichen oder andere eindeutige Merkmale eher unkenntlich machen.
 
Beispiel aus der berufsfotografischen Praxis (Reportage):
Ich fotografiere u.a. Verkehrssituationen im Auftrag eines österreichischen Ministeriums.
Egal, ob Übertretungen, Anhaltungen oder auch „normale“ Verkehrsszenen festgehalten werden, habe ich Anweisung, Gesichter und Kennzeichen zu „anonymisieren“.
Mach ich das nicht (da ich zumeist ooc abgebe), erledigt das ein Mitarbeiter des Auftraggebers. Die Bilder werden in div. Medien (intern/extern) publiziert.
Bei gestellten Szenen wird nicht retuschiert.
Marken bleiben erkennbar, wenn keine betr. Rechte verletzt werden.

LG
wibimus
 
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