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Fotografieren ohne Genehmigung kann teuer werden

GambaJo

Themenersteller
Ein niederländischer Fotograf hat "Lost Places" ohne Genehmigung in Österreich fotografiert und die Bilder veröffentlicht. Nun darf er fast 2500 € zahlen. Hätte aber auch noch teurer ausfallen können.
Ich persönlich kann dem, was meistens unter "Lost Places" gemeint ist, nicht viel abgewinnen. Die Folgen davon finde ich jedoch interessant, da sie sich ähnlich auch in anderen Bereichen der Fotografie so ereignen könnten.
 
Wenn man es zusammen fasst:

+ Er hat was illegales getan und ist erwischt worden
+ Sein Anwalt hat ihn schlecht beraten
+ Als Ergebnis ist es teuer geworden
 
Sinnlose Abzocke und Geldmacherei.

Kann man so sehen.
Urbexen auf fremden, privaten Grundstücken ist rechtlich nicht erlaubt. Bilder online stellen die (in Deutschland) nicht von der Panorama Freiheit gedeckt sind, auch nicht. Damit muss man im Zweifelsfalle leben.
 
Unerlaubtes Eindringen in fremde Gebäude und Veröffentlichung von Bildern aus fremden Gebäuden ist also völlig überraschend verboten? Sag bloß...?!
Unglaublich, dass der sich auch noch drüber aufregt.

Entweder er hat dem Anwalt nicht erzählt, dass er wirklich unerlaubt dort eingedrungen ist, oder der Anwalt ist einfach nur mies.

Der letzte Absatz sagt dann auch schon alles über den Fotografen.
Er wird es wieder tun.
 
"Lost places" klingt so schön, aber es ist nichts anderes als das widerrechtliche Betreten, Fotografieren und Veröffentlichen von Privatgrundstücken.
 
Wer weiß vielleicht wollte er in die Medien kommen,
bei so manchen heute berühmten Künstler war so ein kleiner Skandal
sehr hilfreich für die Karriere.:D
 
Tja, den hat's erwischt.
Man sollte generell sehr vorsichtig mit Veröffentlichen von Gebäudeinnenaufnahmen oder Bildern vom Privatbesitz sein.
Es werden oft bspw. Kirchenbilder (Innenaufnahmen) einfach so ohne Bedenken veröffentlicht. Doch schaut man in die Hausordnung rein, findet man oft den Vermerk, dass das Veröffentlichen dieser Bilder untersagt ist (Hausrecht). Aber wir liest es schon heutzutage... :rolleyes:
Sog. "Street Fotografie" ist das Gleiche. Es werden einfach so Alltagsbilder von irgendwelchen Personen veröffentlicht, und dabei ist man sogar noch stolz drauf, dass man den Mann/die Frau in genau dem Moment des Einbeißens in das Leberkässemmel so schön erwischt hat:D:ugly:
Und wenn's dann blöd läuft, muss man halt die "paar Hundert €" zahlen. Ist auch richtig so, wenn man anschaut, was heutzutage alles öffentlich gepostet wird... :rolleyes:
 
"Lost places" klingt so schön, aber es ist nichts anderes als das widerrechtliche Betreten, Fotografieren und Veröffentlichen von Privatgrundstücken.

Kommt auf die Definition eines "Lost Place" an. Ist zB. Zollverein oder LaPaDu mit drin? Was ist mit diversen "klassischen Ruinen". Dann gibt es LPs die man von aussen fotografieren kann und es gibt welche die man mit Genehmigung des Eigners (und/oder in dessen Beisein) betreten darf. Einige Eigner machen sogar ein Geschäft mit denen weil zB. die Folgeverwertung unklar ist, Anträge auf Denkmalschutz was blockieren, die Restaurierung geplant ist etc.
 
Es werden oft bspw. Kirchenbilder (Innenaufnahmen) einfach so ohne Bedenken veröffentlicht. Doch schaut man in die Hausordnung rein, findet man oft den Vermerk, dass das Veröffentlichen dieser Bilder untersagt ist (Hausrecht).

On man nun legal mit illegal betretenem Grund direkt vergleichen kann, bezweifel ich etwas.

Andererseits hast du aber vollkommen Recht, man macht sich oft zu wenig Gedanken über sein eigenes Tun und beschwert sich danach drüber, wie Böse doch alle zu einem sind.
 
Ohhh, Artikel wurde auf Wusch des Fotografen gelöscht....
Wie Schade .. :rolleyes::lol:

Tja, er wollte rum jammern und hat wohl nicht die Zustimmung erhalten, die er wollte.

Merke:
Wenn man Sch***e baut ist man selbst dran schuld und niemand anderes.
Wenn man dabei erwischt wird, ist man immer noch selbst schuld.
Dann rum zu jammern zeigt nur, dass er nicht die Eier hat, dazu zu stehen und seine Schuld zu zahlen.
Dass sein Anwalt wohl unfähig war, ist zwar Pech, aber die Auwahl des Anwalts ist auch sein Problem.

Und wenn dann keiner sagt "Oh, du armer armer Fotograf", sondern "Du mieser Einbrecher willst dich an fremdem Eigentum bereichern. Dast es nicht besser vedient", dann muss man natürlich schnell den Beitrag löschen.
:D :devilish:
 
Und wenn dann keiner sagt "Oh, du armer armer Fotograf", sondern "Du mieser Einbrecher willst dich an fremdem Eigentum bereichern. Dast es nicht besser vedient"

Wo hast Du her, dass er eingebrochen ist? (War es vielleicht "nur" Hausfriedensbruch? Das macht juristisch einen deutlichen Unterschied.)
Wo hast Du her, dass er sich bereichern wollte? (Er hat die Bilder bei flickr veröffentlicht, hast Du Informationen, dass er sie kommerziell nutzen wollte?)

Bei aller Schadenfreude, die hier zu lesen ist, sollte man zumindest nicht noch Unterstellungen und Übertreibungen verbreiten. Sonst hat man seinerseits schnell selbst eine Klage wegen Verleumdung am Hals, auch da gibt's pfiffige Anwälte. ;)

Im übrigen reden wir hier nicht über eine Strafe, sondern zivilrechtliche Ansprüche...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist zB. Zollverein oder LaPaDu mit drin?
Die Orte werden gehegt und gepflegt. Sie sind öffentlich zugänglich und i.d.R. jedermann bekannt. Da begehe ich beim Betreten des Ortes keinen Hausfriedensbruch.
Das hat nichts mit "Lost Places" zu tun.

Das unerlaubte Betreten sog. "Lost Places" ist mittlerweile zur Seuche geworden.
Das betrifft nicht nur Fotografen. Man sollte auch bedenken, dass dort mitunter viel unwiederbringlich zerstört wird.

Die Geldstrafen halte ich daher durchaus für angemessen.
 
Die Geldstrafen halte ich daher durchaus für angemessen.

Nur nochmal zur Klarstellung:
Das sind keine Geldstrafen, es geht um zivilrechtliche Ansprüche (Schadenersatz), die der Eigentümer geltend gemacht hat. Der Eigentümer hat offenbar gar keine Strafanzeige gestellt.

Das Gleiche könnte eine Person machen, die ohne Einwilligung auf einem "Streetfoto" veröffentlicht wird oder eine Firma, deren Produktfoto für eine Ebay-Anzeige benutzt wird.
 
[…] Da begehe ich beim Betreten des Ortes keinen Hausfriedensbruch.[…]
Oupsi.

Volkes « Rechtsempfinden » und das Gesetz - da prallen Welten aufeinander.

Für Germanien : Befriedetes Besitztum: Grundstücksfläche, die in äußerlich erkennbarer Weise mit zusammenhängenden Schutzwehren gegen
das beliebige Betreten durch andere gesichert ist (Hecken, Absperrketten, leerstehende Häuser; nicht ausreichend: Verbotstafeln).

Dabei ist der « Zustand » der Schutzwehr recht irrelevant.
 
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