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Fotografieren öffentl. Gebäude Südtirol

modders

Themenersteller
Hi,

bin grad in Bozen wohnhaft und wurde neulich bei "erwischt" wie ich mich nachts um 12 mit Stativ vor ne Schule gestellt hab und ebenjene fotografiert hat, das heisst, eine, die behauptet hat in der Schule zu arbeiten wollte mich unter dem Vorwand verscheuchen, ich dürfe ein öffentl Gebäude nur mit entsprechender Erlaubnis fotografieren.
Stimmt das? dabei war ich auf der Strasse und, gehört habe ich auch, dass man alles fotografieren darf, was von der Strasse aus einsehbar ist, solange man keine Hilfsmittel (Leiter, Hochstativ, Hubsteiger o.ä.) verwendet und keine militärischen Einrichtungen drauf sind. Die Schule sah zwar durchaus martialisch aus, aber, militärisch war sie definitiv nicht (sozusagen).

Wie ist denn nun die Lage? Darf ich, durfte ich, oder eher nicht? Was eine mögliche Veröffentlichung der Fotos betrifft gilt dann noch das Urheberrecht des Architekten (das hab ich inzwischn gefunden) und daaa müsst ich mich dann nochmal extra schlau machen. Wüsste aber generell gerne, ob und, worauf ich da genau achten sollte.

Dankeschön, Gruss, Matteo
 
Die Panoramafreiheit ist in jedem Land etwas anders geregelt:
Italien kennt keinerlei Ausnahme vergleichbar der Panoramafreiheit. Dieser Mangel wurde im Jahr 2007 vom Journalisten Luca Spinelli[23] in einem Zeitungsbericht aufgedeckt, der später vom Abgeordneten Franco Grillini einer parlamentarischen Anfrage an den Vizepräsident Francesco Rutelli beigelegt wurde[24]. Dem Bericht folgte eine nationale Initiative, die jedoch nicht zur Einführung der Panoramafreiheit führte.
Quelle: Wikipedia
 
Ob jetzt die angebliche Mitarbeiterin der Schule berechtigt war, Dich zu verscheuchen, weiß ich nicht.

Auf jeden Fall kannst Du Dich in Italien - sofern dieser Wikipedia-Artikel stimmt - nicht auf die Panoramafreiheit berufen. Also der Grundsatz, man dürfe von öffentlichen Straßen aus grundsätzlich alles fotografieren, gilt in Italien nicht.

Für Dich gilt also weiterhin das "Elfte Gebot". ;)
 
Naja, ob die Wikipedia Aussage stimmt? Jedenfalls fotografieren Abermillionen von Touristen in Italien alles mögliche. Auch in Museen unter Aufsicht des dortigen Personals.

Man könnte doch in Südtirol einen deutschsprachigen Anwalt anrufen, der sich mit der Problematik auskennt.
 
Naja, ob die Wikipedia Aussage stimmt? Jedenfalls fotografieren Abermillionen von Touristen in Italien alles mögliche. Auch in Museen unter Aufsicht des dortigen Personals.


Das einem jemand etwa erlaubt heißt nicht, daß man ein Recht drauf hat.

Du kannst Leute bei Dir in der Wohnung übernachten lassen, das heißt aber nicht, daß jeder das Recht hat in Deiner Wohnung zu übernachten und schon garnicht heißt es, daß die Leute die Du in Deiner Wohnung übernachten läßt (oder gar jeder) deswegen in der Wohung Deines Nachbarn das Recht zur Übernachtung hätte.
 
Schutzlandprinzip? hä? was ist das denn, ja, google hab ich schon geschaut ;)
wenn ich mehr weiss schreib ich was hier rein
 
Schutzlandprinzip? hä? was ist das denn, ja, google hab ich schon geschaut ;)
wenn ich mehr weiss schreib ich was hier rein

Das heißt, Dir ist es nicht gelungen, da was per Google zu finden*, aber falls Du doch noch irgendwas findest, fühlst Du dich direkt berufen es anderen zu erklären?

Genau so wird das große gefühlte Wissen im Internet generiert, das dann am Ende doch nur ein Haufen halbverstandene Halbwahrheiten ist.



* Was nicht so schwer gewesen wäre, "mein" google findet da auf Anhieb mehr als 6000 Ergebnisse:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzlandprinzip
 
Ich sage nur Schutzlandprinzip.

Das Schutzlandprinzip und die damit verbundenen Übereinkünfte beziehen sich doch aber nur auf die Veröffentlichung eines bereits angefertigten Werkes, jedoch nicht auf den Hergang des Anfertigens eines Werkes, oder? Soll heißen: Wenn ich in Deutschland keine Genehmigung für das Aufstellen einer Kamera im öffentlichen Raum zum Zwecke des Fotografierens eines öffentlichen Gebäudes benötige, deckt das Schutzlandprinzip doch wohl noch lange nicht den Fall ab, dass ich eine solche Genehmigung in einem Land außerhalb Deutschlands eventuell doch brauche ...

(Bin kein Anwalt. Alles nur meine Theorie.)
 
Das Schutzlandprinzip und die damit verbundenen Übereinkünfte beziehen sich doch aber nur auf die Veröffentlichung eines bereits angefertigten Werkes, jedoch nicht auf den Hergang des Anfertigens eines Werkes, oder?

Das ist richtig, hinzu kommt hier aber, daß das Schutzlandprinzip für jemanden der in Südtirol lebt und da fotografieren will relativ egal ist, wenn es um die Frage geht ob er das darf, da es eigentlich erst dann zum tragen kommt wenn es um die Frage geht nach welchem Recht Dinge bei länderübergreifenden Nutzungen geregelt werden.

Ein Beispiel ist hier z.B. das sog Hundertwasserurteil:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung

Ein Bild den Hunertwasserhauses, das in Österreich aufgenommen wurde und dort nach dem dort geltenden Recht unter die Panoramafreiheit fällt, wird in Deutschland als Kunstdruck vertrieben.
In Deutschland fällt das Bild aber nicht unter die Panoramafreiheit, weil es aus einer gegenüberliegenden Wohnung gemacht wurde.

Hier greift das Schutzlandprinzip und wenn der Urheber des Hauses in Deutschland klagt, dann wird nach den hier geltenden Gesetzen entschieden und nicht nach österreichischem Recht.
 
Das einem jemand etwa erlaubt heißt nicht, daß man ein Recht drauf hat. Du kannst Leute bei Dir in der Wohnung übernachten lassen, das heißt aber nicht, daß jeder das Recht hat in Deiner Wohnung zu übernachten und schon garnicht heißt es, daß die Leute die Du in Deiner Wohnung übernachten läßt (oder gar jeder) deswegen in der Wohung Deines Nachbarn das Recht zur Übernachtung hätte.
Nun, das Beispiel hinkt dann doch ein wenig. Ich kann nicht sehen, dass die Millionen der fotografierenden Touristen qua Erlaubnis fotografieren.
 
Nun, das Beispiel hinkt dann doch ein wenig. Ich kann nicht sehen, dass die Millionen der fotografierenden Touristen qua Erlaubnis fotografieren.


Du hast einfach das Prinzip nicht verstanden. Nur weil 1000 Leute etwas tun ist es nicht gleich erlaubt.

Und nur weil jemand bei 1000 anderen, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingeschritten ist, ist es dem 1001. der das macht nicht plötzlich erlaubt.
 
Habe ich auch nicht gesagt.
Weil:
1. Die Panoramafreiheit kann sich in Italien auch als ungeschriebene Norm etabliert haben. Dann bedarf es im Gesetz keiner Erwähnung.
2. Wenn 1000 x 1000 Menschen etwas tuen, kann Gewohnheitsrecht entstehen. Oder das beständige Nichteinschreiten der Verwaltung führt zukünftig zu einer Ermessensreduktion, d.h ein Einscheiten der Verwaltung ist nur noch bei Ausnahmen gestattet.
 
Ok. Ich hab das alles falsch verstanden. Es geht also ums Veröffentlichen in Italien.

Wenn Du solche Fragen zum italienischen Recht hast, solltest Du nicht unbedingt in einem deutschen Forum fragen.
 
ne, im moment gehts nur ums fotografieren, wenn die bilder anständig sind gehts dann auch ums veröffentlichen, aber, im moment wirkl nur ums fotografieren! schutzlandprinzip, das hab ich vorhin leider überlesen. aber, die leute hier sind anscheinend echt seehr spiessig unterwegs
 
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