• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Fotografier mich nicht! Recht am eigenen Bild?!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Also mal ernsthaft. Man streitet hier ja über viele Punkte. Aber entscheidend ist doch nur eines. Möchte jemand fotografiert werden oder möchte er dies ausdrücklich nicht.
Wenn letzteres zutrifft, dann nehme ich gefälligst mein Spielzeug und suche mir ein anderes Motiv. Fotografieren ist nicht Stalking. Wenn ich merke, das jemand sich nicht vor meinem Sucher wohlfühlt, dann respektiere ich das und versuche es woanders. Ist ja auch so schwer... "Mir doch egal, ich fotografier Dich trotzdem" ist wirklich ne tolle Einstellung... :rolleyes:
 
Mal fernab der Gesetze frage ich mich immer öfter, wo so mancher seine Erziehung gelassen hat.
Ist es zu viel verlangt, Leute die evtl. im Bildausschnitt sind zu fragen, ob sie etwas dagegen haben, wenn man dieses oder jenes fotografiert und sie evtl. mit drauf sein könnten? Ich habe mit dieser Vorgehensweise bisher durchgehend nur gute Erfahrungen gemacht. Da kamen auch schon die ein oder anderen Anfragen, ob ich bei denen nicht auch mal ein paar Fotos mache und ihnen zukommen lasse. Und genau so kamen dann auch ein paar schöne Shootings zustande (Hochzeit, am Strand etc. etc.), schöne Bilder, die ich ohne zwischenmenschliche Kommunikation sicher nicht gemacht hätte.
Bilder die ich veröffentliche haben immer einen schriftlichen Vertrag (TFP/TFCD oder Auftragsvertrag) als Grundlage, da steht genau drauf was jeder darf und was nicht, damit erübrigt sich jegliche Diskussion. Und bevor so etwas nicht unterschrieben ist, drücke ich nicht den Auslöser, so einfach ist das.

Björn
 
warum glauben hier einige, nur weil ein gesetz sie dazu befugt, das auch immer durchzusetzen? und applaus an den fotografen, der einen segelflugzeugabsturz gegen den willen des geschädigten fotografiert hat; sich am menschlichen leid zu ergötzen ist ganz großes tennis.

wenn eine persoen nicht fotografiert werden will, sollte man diesen wunsch respektieren. hat was mit anstand und erziehung zu tun. sind beide eng verknüpft.
 
warum glauben hier einige, nur weil ein gesetz sie dazu befugt, das auch immer durchzusetzen? und applaus an den fotografen, der einen segelflugzeugabsturz gegen den willen des geschädigten fotografiert hat; sich am menschlichen leid zu ergötzen ist ganz großes tennis.

wenn eine persoen nicht fotografiert werden will, sollte man diesen wunsch respektieren. hat was mit anstand und erziehung zu tun. sind beide eng verknüpft.

Wenn ich nicht fotografiert werden will, renn ich dem fotografen nich durchs bild. fertig. Aus nu aber.
Diese diskussion und wie manche leute den TE betiteln, anmachen whatever iss scho ehrlich unter aller S..!
Der TE hat sicherlich den Fehler gemacht von wegen "abdrücken" aber die Frau, wenn sie schon nicht fotografiert werden will, hat ihn anscheinend bemerkt und wenn sie schon so schlau ist, sollte sie warten oder nen bogen um den fotografen machen.
 
Wenn ich nicht fotografiert werden will, renn ich dem fotografen nich durchs bild. fertig. Aus nu aber.
Diese diskussion und wie manche leute den TE betiteln, anmachen whatever iss scho ehrlich unter aller S..!
Der TE hat sicherlich den Fehler gemacht von wegen "abdrücken" aber die Frau, wenn sie schon nicht fotografiert werden will, hat ihn anscheinend bemerkt und wenn sie schon so schlau ist, sollte sie warten oder nen bogen um den fotografen machen.

Zustimmung :top:

Die meisten Leute mit etwas Hirn warten, laufen unters Objektiv hindurch oder gehen hinter dem Fotografen weiter. Dem Rest ist es egal und dann gibt es noch eine ignorante Minderheit, die unbedingt auf Streit aus ist!!
 
Was ist denn so schlimm, wenn ich jemanden fotografiert habe? Raube ich damit seine Seele? Nehme ich ihm die Luft zum atmen, beeinträchtige ich ihn in irgend einer Art und Weise? Belästige, beleidige ich ihn?
Schlüssig konnte mir bis jetzt noch niemand erklären, was denn so schlimm daran ist, auf einem Foto abgelichtet worden zu sein.

es könnte aber damit ein Leben gefährdet werden... mal so als Denkanstoss... denn wer kennt die Lebensumstände der Frau? vllt ist sie untergetaucht, bspw. aus Angst vor Ehrenmord, Verfolgung, Stalker, prügelnder Partner etcpp und damit wäre auch eine panikartige Reaktion der Frau durchaus verständlich. Und warum sollte die Frau darauf vertrauen können, dass der TO die Bilder nicht veröffentlichen will...

Ansonsten... mir scheint wirklich der Respekt vor dem Gegenüber abhanden gekommen zu sein - egal ob Jemand höflich (oder aus der Panik heraus) "furios" bittet - es ist einfach zu respektieren, dass dieser Jemand nicht fotografiert werden will! im Grunde ganz einfach, ohne Paragraphen und Gesetze!

Und zum Thema "dann renn' ich dem Fotografen nicht vor die Cam" .... t'schuldigung, aber wenn darum gebeten wird, nicht fotografiert zu werden, muss sich dem Fotografen ja wohl genähert werden.
 
Und das ist doch der Knackpunkt an dem "Aufnehmen ja veröffentlichen Nein" bzw. anderseits "Aufnehmen Nein" Vertreter gerade gegenüber stehen.
Wie die beiden Gerichtsurteile neuere Generation zeigen scheinen Gerichte der Meinung zu sein das allein das anfertigen der Bilder schon die Intention enthält diese auch zu veröffentlichen, sprich das gleich von Beginn an verhindert werden muss das ein Abbild entsteht.
Im Falle des deutschen Gerichtes wurde da mit dem KUG argumentiert im Falle das EGH mit den Menschenrechten.
Klar ist ein Urteil kein Gesetz, und natürlich können andere Gericht eben auch entsprechend anders Urteilen, aber man muss sich eben auch im Klaren sein das die derzeitige Rechtssprechung wohl dahingehend tendiert das im Zweifelsfall bereits das erstellen einer Aufnahme einen Eingriff in das "Recht am eigenen Bild" darstellt...
Sei mir nicht böse, wenn ich die beiden genannten Urteil jetzt nicht wieder durchkauen will. Die sind in dem weiter oben schon zitierten Thread (https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=444316) ausführlich besprochen worden. Nur soviel: In dem EGMR-Urteil ging es ums Fotografieren auf einer Entbindungsstation (Griechenland). Das ist hierzulande nach 201a StGB eine Straftat. In dem anderen Fall ging es um einen psychisch schwer gestörten Mann, der eine Frau mit einer Kamera terrorisiert hat. Er wollte die Fotos als Beweis dafür veröffentlichen, dass sie einen Giftgasanschlag auf ihn verübt haben soll. Er hat die Frau so in Angst und Schrecken versetzt, dass die Polizei ihn festgenommen hat.

Keiner dieser Fälle ist mit der vom TO geschilderten Situation entfernt vergleichbar. Wir reden hier über ganz normales Fotografieren in aller Öffentlichkeit. Dazu ein Zitat aus der Urteilsbegründung in dem Giftgasfall: "In einer solchen Situation gewinnt das Interesse der Betroffenen, nicht von einem Unbekannten fotografiert zu werden, besonderes Gewicht. Denn das Verhalten des Kläger stellte sich aus der Sicht der Betroffenen - auch ohne nähere Kenntnis des psycho-pathologischen Hintergrunds - so dar, dass die Bandbreite eines allgemein üblichen und verständlichen Vorgehens deutlich überschritten war; es konnte von ihr als unberechenbar, wenn nicht gar bedrohlich, angesehen werden."

Übrigens haben EuGH-Urteile durchaus den Rang einfacher deutscher Gesetze. Sie wirken nur nicht direkt sondern sind mit der Vorgabe verbunden, sie in die nationale Gesetzgebung einzuarbeiten (was gegebenenfalls auch auf "verwerfen" hinauslaufen kann). Aber das nur am Rande.

So isses. Im Vorderen Orient war genau diese Auffassung noch bis vor 3..4 Jahrzehnten durchaus verbreitet. Ich kann darüber zwar den Kopf schütteln & mir sonstwas denken .. aber daran halten werde ich mich tunlichst als Gast in einem solchen Land.
1. schonmal aus Höflichkeit
2. aus Vorsicht & Selbsterhaltungstrieb
Der Minigolfplatz lag aber nicht im Vorderen Orient.

Und nebenbei - die hier zusätzlich geführte feinsinnige Unterscheidung zwischen Fotografieren & Veröffentlichen mag manchen hochintelligent vorkommen, führt aber dennoch gewaltig in die Irre.
Wenn ich einer Dame dezent unter den Minirock fotografieren dann ist das also statthaft, solange ich das nicht veröffentliche? Denkt nochmal nach, geht auf Los & fangt ganz von vorne an. :mad:
Auch hier gilt: Der TO hat aber gar nicht gefragt, ob er einer Frau unter den Minirock fotografieren darf. Aber zur Sache: Die Unterscheidung zwischen Fotografieren und Veröffentlichen ist hier von entscheidender Bedeutung. Für mich ist es zentrales Element meines Berufs, zu veröffentlichen. Die Gesetze geben mir dazu das Recht. Also kann es unmöglich stimmen, dass die Fotos, die ich veröffentlichen darf, gar nicht erst entstehen durften. Im Zweifel sehe ich auch erst dem fertigen Foto an, ob eine Veröffentlichung rechtens wäre. Das heißt, dass das bloße Fotografieren weniger Einschränkungen unterliegen muss als das Veröffentlichen.

Aber entscheidend ist doch nur eines. Möchte jemand fotografiert werden oder möchte er dies ausdrücklich nicht.
Wenn letzteres zutrifft, dann nehme ich gefälligst mein Spielzeug und suche mir ein anderes Motiv.
Ne, entscheidend ist die Frage, ob jemand das Recht hat, ein allgemeines Fotografierverbot zu verhängen, indem er sich einfach auf einen öffentlichen Platz stellt.

warum glauben hier einige, nur weil ein gesetz sie dazu befugt, das auch immer durchzusetzen? und applaus an den fotografen, der einen segelflugzeugabsturz gegen den willen des geschädigten fotografiert hat; sich am menschlichen leid zu ergötzen ist ganz großes tennis.

wenn eine persoen nicht fotografiert werden will, sollte man diesen wunsch respektieren. hat was mit anstand und erziehung zu tun. sind beide eng verknüpft.
Gegenfrage: Warum glauben hier einige, immer etwas durchsetzen zu dürfen, wozu das Gesetz sie NICHT befugt? Hat das auch was mit Anstand und Erziehung zu tun?

Übrigens: Im Fall des Segelfliegers war der Geschädigte gleichzeitig der Schadensverursacher, und da der Schaden im öffentlichen Raum entstanden ist, begründet das schon ein gewisses öffentliches Interesse.

MfG
 
Einfach nur Klasse. Bin überwältigt, dass dieser Fred schon nach gut einem Tag über 7k Hits und mehr als 120 Antworten hat, Scheine also ein sensibles Thema angesprochen zu haben. Recht so.
Allen Gegnern: Darf mich durchaus guter Kinderstube rühmen, kann die aber schon mal fallen lassen, wenn ich mich angegangen fühle.

Morgen fahren wir ins Muttental (Witten-Annen). Wer nicht fotografiert werden möchte, bleibe fern.
 
@Liechtenauer
Das bemerkenswerte, und das hat der Anwalt auch auf seiner Seite erwähnt ist aber die Tatsache dass das Gericht bei der Urteilsbegründung explizit darauf hinweist das schon beim erstellen der Aufnahme das Recht am eigenen Bild insofern beschnitten wird das man eine Veröffentlichung nicht gänzlich ausschließen kann, und gerade deshalb das erstellen der Aufnahme schon unter das KUG fällt.
Insofern eine Signalwirkung (meine Meiung und wohl auch die des Fachanwaltes), man kann daraus vielleicht nicht ableiten das andere Gerichte sich diesem Richterspruch anschließen werden, aber umgekehrt kann man auch nicht davon ausgehen das sie es nicht tun würden.

Ich denke in die Zwickmühle das die Polizei eine Speicherkarte beschlagnahmt werden wir alle hier nicht so schnell kommen, aber angesichts der Tatsache das Fotografie aber zu einem Massenhobby mutiert ist, muss man aber auch mit einer größeren Anzahl an Menschen rechnen die die Grenzen des "Erlaubten" ausloten, und wie immer die Masse dann die Zeche zahlen muss.
 
warum glauben hier einige, nur weil ein gesetz sie dazu befugt, das auch immer durchzusetzen? und applaus an den fotografen, der einen segelflugzeugabsturz gegen den willen des geschädigten fotografiert hat; sich am menschlichen leid zu ergötzen ist ganz großes tennis.

wenn eine persoen nicht fotografiert werden will, sollte man diesen wunsch respektieren. hat was mit anstand und erziehung zu tun. sind beide eng verknüpft.

Genau ... besser kann man es gar nicht sagen!!!
 
Einfach nur Klasse. Bin überwältigt, dass dieser Fred schon nach gut einem Tag über 7k Hits und mehr als 120 Antworten hat, Scheine also ein sensibles Thema angesprochen zu haben. Recht so.
Allen Gegnern: Darf mich durchaus guter Kinderstube rühmen, kann die aber schon mal fallen lassen, wenn ich mich angegangen fühle.

Morgen fahren wir ins Muttental (Witten-Annen). Wer nicht fotografiert werden möchte, bleibe fern.

Ich weiss nicht, ob ich das unter guter Kinderstube verstehe, dass du trotz der (wenn auch fragwürdigen und äusserst rüden) Bitte nicht zu fotografieren voll, und nur zur Provokation mit Dauerfeuer draufhältst. Dein Verhalten was alles andere als auf Deeskalation aus. Gute Kinderstube? Hatte wohl an dem Tag Urlaub!
So mancher hätte es nicht bei einer verbalen Auseinandersetzung belassen sondern dir seinen Kaffee über die Knipse gekippt oder dir das Gerät quer in den Kopf eingebaut.
Wie schon gesagt, durch Kommunikation kann man solchen Situationen ausweichen.

Björn
 
Ne, entscheidend ist die Frage, ob jemand das Recht hat, ein allgemeines Fotografierverbot zu verhängen, indem er sich einfach auf einen öffentlichen Platz stellt.

Mir ging es aber nicht um Panoramafreiheit, sondern um gezieltes Fotografieren einer bestimmten Person.
Bei Panoramafreiheit ist der Fall einfach. Dann geht es aber wohl auch nicht um ein Ganzkörperportrait. :ugly:
 
es könnte aber damit ein Leben gefährdet werden... mal so als Denkanstoss... denn wer kennt die Lebensumstände der Frau? vllt ist sie untergetaucht, bspw. aus Angst vor Ehrenmord, Verfolgung, Stalker, prügelnder Partner etcpp (....)

Klar, dafür besteht sicher eine 0,0000001%ige Wahrscheinlichkeit.

Bemerkenswert ist nur, dass fast immer Leute vom Typ Hausdrachen/'geliebte' Schwiegermutter oder notorischer Besserwisser, also solche, die man ganz gewiss nicht auf dem Foto haben möchte, solche Schwierigkeiten machen. Ich denk mal darüber nach, was wohl dafür der Grund sein könnte.
 
Ich weiss nicht, ob ich das unter guter Kinderstube verstehe, dass du trotz der (wenn auch fragwürdigen und äusserst rüden) Bitte nicht zu fotografieren voll, und nur zur Provokation mit Dauerfeuer draufhältst. Dein Verhalten was alles andere als auf Deeskalation aus. Gute Kinderstube? Hatte wohl an dem Tag Urlaub!
So mancher hätte es nicht bei einer verbalen Auseinandersetzung belassen sondern dir seinen Kaffee über die Knipse gekippt oder dir das Gerät quer in den Kopf eingebaut.
Wie schon gesagt, durch Kommunikation kann man solchen Situationen ausweichen.

Björn

Du hast schon recht - mein Testosteronspiegel mag zur Situation beigetragen haben und freundlichere Kommunikation hätte die Situation zweifelsfrei entschärft. Aber da gehören immer zwei dazu - und die Dame war halt in keinster Weise kooperationswillig...
 
@Liechtenauer
Das bemerkenswerte, und das hat der Anwalt auch auf seiner Seite erwähnt ist aber die Tatsache dass das Gericht bei der Urteilsbegründung explizit darauf hinweist das schon beim erstellen der Aufnahme das Recht am eigenen Bild insofern beschnitten wird das man eine Veröffentlichung nicht gänzlich ausschließen kann, und gerade deshalb das erstellen der Aufnahme schon unter das KUG fällt.
Insofern eine Signalwirkung (meine Meiung und wohl auch die des Fachanwaltes)...
Das Gericht weist ebenso explizit darauf hin, dass es eine Einzelfallentscheidung trifft, in der es die Rechte des Fotografen gegen die Rechte der Fotografierten abzuwägen hatte. Dabei kamen die Richter zu dem Schluss, dass unter diesen konkreten Umständen das Fotografieren unzulässig war. Also keine Signalwirkung. Das Urteil lässt sich nicht verallgemeinern. Wobei noch darauf hingewiesen werden muss, dass es in dem Verfahren nicht um die Bestrafung des Fotografen ging. Er war der Kläger und begehrte die Herausgabe des Films. Die Gegenklage auf Schadenersatzzahlung hat die Fotografierte zurückgenommen, nachdem das Gericht ihr bedeutet hat, dass ihr kein Schaden entstanden ist und auch keiner mehr entstehen kann und sie keine Aussicht auf Erfolg haben würde.

Mir ging es aber nicht um Panoramafreiheit, sondern um gezieltes Fotografieren einer bestimmten Person.
Bei Panoramafreiheit ist der Fall einfach. Dann geht es aber wohl auch nicht um ein Ganzkörperportrait. :ugly:
Panoramafreiheit ist jetzt wieder was anderes. Da geht es nicht um Personen sondern um Bauwerke etc. Das KUG sagt lediglich ganz pauschal, dass "Bildnisse" von Personen nicht veröffentlicht werden dürfen, außer in konkreten Ausnahmefällen. Bildnis meint dabei eine Darstellung, die einen Menschen identifizierbar macht. Es ist nirgends eingeschränkt, wie groß der Mensch abgebildet sein darf. Für ein Vollportrait gelten die gleichen Regeln wie für eine Aufnahme, auf der der ganze Mensch mit Umgebung zu sehen ist.

Ich bin gerade dabei, dieselbe Diskussion nochmal aufzurollen, die in dem bereits zweimal verlinkten Thread lief. Schluss damit. Mein Appell an alle, die das Thema interessiert: Lest Euch das Gerichtsurteil mal komplett durch. Es ist sogar amüsant, wenn man die Tragik der Situation des Fotografen mal beiseite lässt. Und lest Euch den anderen Thread durch. Da sind alle Argumente zu dem Thema schon mal dargelegt worden.

Viel Spaß noch beim Diskutieren.

MfG
 
Zufällig rastet die

Kanone auf Dauerfeuer ein.

Erzähl das Deiner Oma, einer Tusse oder im Kindergarten.
Aprospos Kindergarten: Frag doch mal dort nach; gut möglich dass eine Nanny ein Mittelchen gegen flegelhaftes Verhalten kennt.

Frag notfalls Deine Mutter, es sei denn sie wäre noch von strikt antiautoritärer Erziehung beseelt.

PS: Sollte es in so einem Fall wirklich einmal zu einer Verhandlung vor einem Richter kommen dann wird Dein Verteidiger einen sehr schweren Stand haben wenn er den Zufall erklären will. Dem bleibt doch höchstens eine medizinische Begründung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Thread lässt erahnen, dass das Recht am eigenen Bild bald noch mehr verschärft wird.

Wenn Menschen die Grenzen nicht mehr erkennen (wollen), dann gibt es eben Gesetze. Ziemlich traurig.
 
und applaus an den fotografen, der einen segelflugzeugabsturz gegen den willen des geschädigten fotografiert hat; sich am menschlichen leid zu ergötzen ist ganz großes tennis.

Danke für den Beifall. Der unverschämte Schnösel flog mit hoher Geschwindigkeit in ein, zwei Meter Abstand über die Häuser hier, verfehlte mich selbst um wenige Meter. Ursache für den Absturz nahebei der Siedlung war Unfähigkeit und Selbstüberschätzung.

Und Flugzeugabstürze darf man nicht fotografieren weil es unmoralisch ist? Aha. Skandale darf man nicht aufdecken? Und überhaupt: berichten darf man nur was den Betroffenen gefällt. Boah, ey, koka: solche guten Bürger wie dich können die Regierungen brauchen.
 
es könnte aber damit ein Leben gefährdet werden... mal so als Denkanstoss... denn wer kennt die Lebensumstände der Frau? vllt ist sie untergetaucht, bspw. aus Angst vor Ehrenmord, Verfolgung, Stalker, prügelnder Partner etcpp und damit wäre auch eine panikartige Reaktion der Frau durchaus verständlich. Und warum sollte die Frau darauf vertrauen können, dass der TO die Bilder nicht veröffentlichen will...
und der Fotograf hat sich im Vorfeld bei allen Personen die evtl im Sucher auftuchen könnten nach solchen eventuellen Lebensumständen zu erkundigen,
:confused:
sorry aber das ist zu
verruekte_008.gif
verruekte_008.gif
verruekte_008.gif

muss sie das denn ?
wald rein, wald raus ......
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten