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Foto-Künstler in IHK oder HWK?

butscherinski

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Themenersteller
Hallo Zusammen,
vorweg: Ja - das Thema kommt jeden Tag neu auf,
ist bei mir aber doch etwas anders gelagert.
Ich kenne auch den Thread: FAQ: Fotografengewerbe in D
und auch die Homepages der IHK/HWK bzw. hatte auch Kontakt damit als ich mein Nebengewerbe angemeldet hatte.
So, jetzt zu meinem Stand:
Aktuell habe ich als Nebengewerbe Portraits/Hochzeiten fotografiert,
bin daher auch in der HWK.
Ich will aber diese Themen nicht mehr bedienen und mich nächstes Jahr
auf Kunst-Fotografie beschränken (Drucke, Kalender etc.). Zusätzlich noch freie Aufträge (Reportage, Events), also keine handwerkliche Ausrichtung mehr. Tätigkeiten in diese Richtung laufen auch bereits.

Gibt es hier jemanden der sich in diesem Bereich auskennt ?
Falls ich vom Schwerpunkt her Werke verkaufe, muss ich in die IHK (da ja hier Verkäufe dominieren) ? Die IHK ist ja von Ihren Beiträgen auch günstiger als die HWK. Oder kann dies komplett als Freiberufler erfolgen ?
Auch bei der BGN bin ich mir nicht sicher, ob ich hier als Künstler sein muss.
Danke für konstruktive Beiträge.
butscherinski
 
Ein Künstler ist normalerweise ein klassischer Freiberufler und wird zu keiner Mitgliedschaft in einer der Kammern gezwungen.
ABER: Inwieweit der Verkauf von Kalendern etc. noch als Kunst durchgeht ist fraglich. Letztendlich ist es aber von deinem Finanzamt abhängig als was du eingestuft wirst.
 
Inwieweit der Verkauf von Kalendern etc. noch als Kunst durchgeht ist fraglich.

Nach meiner Erfahrung ist das der Knackpunkt. Letztlich kaum ohne einen halbwegs versierten Steuerberater mit dem Finanzamt zu klären.

Der Verkauf von Kalendern ist dem Augenschein nach zunächst einmal ein Gewerbe und daher mit dem Status eine Freiberuflers kaum zu vereinbaren. Natürlich lassen sich auch hierzu allerlei Ausnahmen konstruieren...

Greets
/bd/
 
Nach meiner Erfahrung ist das der Knackpunkt. Letztlich kaum ohne einen halbwegs versierten Steuerberater mit dem Finanzamt zu klären.

Der Verkauf von Kalendern ist dem Augenschein nach zunächst einmal ein Gewerbe und daher mit dem Status eine Freiberuflers kaum zu vereinbaren. Natürlich lassen sich auch hierzu allerlei Ausnahmen konstruieren...

Greets
/bd/

Der Verkauf von Kalendern ist ganz sicher ein Gewerbe und nichts anderes. Unter Umständen will der TO aber ja nur die Bilder für einen Kalender an einen Verlag liefern, das geht als Freiberufler recht gut.
Bis das Finanzamt einen Fotograf aber als Künstler anerkennt bedarf es aber einiger Hürden. Und dafrür braucht es tatsächlich wohl einen versierten Steuerberater.Wer aber schon mal ein Gewere angemeldet hat, der kommt in der Praxis von dieser Schiene nur schwer wieder runter.
 
Nach meiner Erfahrung ist das der Knackpunkt. Letztlich kaum ohne einen halbwegs versierten Steuerberater mit dem Finanzamt zu klären.

Der Verkauf von Kalendern ist dem Augenschein nach zunächst einmal ein Gewerbe und daher mit dem Status eine Freiberuflers kaum zu vereinbaren. Natürlich lassen sich auch hierzu allerlei Ausnahmen konstruieren...

Greets
/bd/

Ich habe einen guten Steuerberater, aber mit den Feinheiten der Kammern
kennt sich nicht unbedingt jeder Steuerberater aus.
Wie sieht es mit der Kammer an sich aus, ich würde hier zur Ihk tendieren,
die hatte mich auch zuerst automatisch bei Gewerbe-Anmeldung eingetragen,
aber als der Handwerks-Schwerpunkt feststand zu der HWK "überwiesen".

Falls ein Künstler nicht nur seine Werke ausstellt - und die Ausstellungskosten muss man ja häufig selbst übernehmen - wie soll er sonst Geld verdienen wenn nicht über Drucke, Kalender, Bücher und Auftragsarbeiten etc.
 
Falls ein Künstler nicht nur seine Werke ausstellt - und die Ausstellungskosten muss man ja häufig selbst übernehmen - wie soll er sonst Geld verdienen wenn nicht über Drucke, Kalender, Bücher und Auftragsarbeiten etc.

Ein "Künstler" verkauft seine Werke bei Ausstellungen oder über Galerien. Sammler oder Museen decken sich bei "seiner" Vertretung/Galerie/Manager ein.
 
Die Unterscheidung der einzelnen Tätigkeiten sollte ein Steuerberater schon treffen können, weil er ja ggf. Erträge mit oder ohne Gewerbesteuer veranlagen muss und/oder sich auch unterschiedliche Umsatzsteuersätze für deine unterschiedlichen Tätigkeiten ergeben können - auch hier steckt der Teufel im Detail.

Kalender, Bücher, Drucke in großen Auflagen sind aus meiner Sicht Handelswaren - Gewerbe, IHK.
Vintage Prints, also das "Original", sind streng genommen auch Handelswaren aber da fängt die Unterscheidung im Detail schon an.
Events und Reportagen hingegen könnten als freiberufliche Tätigkeit angesehen werden - keine Kammer.

Die Definition des "Freiberuflers" wurde in den letzten Jahren deutlich gelockert und die entsprechenden Tätigkeitslisten oft nur noch ein Anhaltspunkt.

Wie auch immer...

Am Ende deiner Überlegungen sollte in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und dem Finanzamt bestehen - in der Regel handelt so etwas eben der Steuerberater aus. Dann trägt er auch ein nicht geringen Anteil des Risikos - frag deinen Steuerberater doch mal nach seiner Versicherung hinsichtlich Falschberatung...

Kompliziert?

Nein, richtig kompliziert wird es erst, wenn du deinen ersten Auftrag im Ausland hast...;)

Greets
/bd/
 
Ich würde mir die Handwerksoption offen lassen und das Gewerbe so weiterführen.
Das Finanzamt setzt womöglich Gutachter ein,die deine Arbeiten bewerten.Und das kostzet Geld und zwar soviel.dass du die nächsten 15 Jahre locker deine HWK-Beiträge zahlen kannst.
 
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