Es war reichlich Zeit die Party rechtzeitig zu verlassen...
Es war reichlich Zeit um Nichtveröffentlichung zu bitten...
Aber dann wäre ja die Aufgeregtheit überhaupt nicht mehr nachvollziebar,gelle..?
Es war den Gästen vielleicht nicht klar, dass auch eine Veröffentlichungsabsicht bestand. Veilleicht enstand diese Absicht ja auch erst NACH de Party.
Das Kunsturheberrecht, das hier die Rechtslage regelt, spricht nicht davon, dass man eine Nichtveröffentlichung als abgebildete Person ausdrücklich erbitten muss. Vielmehr muss der Veröffentlicher die Erlaubnis zu eben dieser Veröffentlichung explizit einholen. Es sei denn, er kann sich auf bestimmte Ausnahmetatbestände des Kunsturhebergesetzes berufen. Dies dürfte bei einer privaten Pool-Party aber wohl kaum der Fall sein.
Nachfrage an den TO: Ist der Veröffentlicher auch der Gastgeber? Ich nehme das mal an. Denn du hast später geschrieben, dass die Frau - und möglicherweise andere Gäste - aus Konsequenz auf diesem Vorfall dort möglicherweise nicht mehr hingehen werden. Die Person wird also zumindets schonmal sozial abgestraft. Und dieser Zusammenhnag sollte ihr auch deutlich vermittelt werden, damit sie möglicherweise daraus lernt.
Das juristische Fachwissen,hier erstaunlich dicke vertreten,

geht mir komplett ab.....
Das merkt man.
Dafür benutze ich sehr gerne den gesunden Menschenverstand.

Der hilft mir ganz ohne Rechthaberei und Genörgel,jedem Missverständnis aus dem Wege zu gehen....
Und wie wäre es bei dem Veröffentlicher mal mit ein Wenig gesundem Menschenverstand? Wenn das alles ohnehin Personen sind, die man kennt, dann kann man die doch vor dem Veröffentlichenr kontakten mit dem Hinweis, man möchte eigentlich gerne Bilder von der Party irgendwo hochladen. Und der Frage, ob da ggfs. Einwände bestünden.
Die Gäste befanden sich auf einer privaten Party. also in einem Bereich, den sie schon in gewissem Maße auch als geschützen Bereich der engeren persönlichen Lebensführung ansehen können.. Da müssen sie nicht unbedingt damit rechnen, dass Bilder, die von Ihnen auf der Party angefertigt werden, nachher irgendwo öffentlich gemacht werden. Und mitunter verhalten sich Personen auf solchen Parties - vor allem, wenn sie später schon etwas angeheitert sind - nicht unbedingt immer so, wie sie sich auch in der Öffentlichkeit verhalten würden. Diese Problematik wurde doch sicher auch schonmal im Zusammenhang mit Partyfotografie behandelt. Da darf auch nicht so einfach ohne Einwilligung veröffentlicht werden.
Ich bin vielleicht altmodisch, aber meine Erziehung beinhaltete noch
dass man mit Menschen sprechen kann. Und zwar genau dann
wenn einem etwas aufstösst, und nicht erst Tage später über Dritte.
Ein klares Wort dass euch zuviel fotografiert wird, dass ihr nicht
ungefragt auf Gesichtsbuch landen wollt und ihr falls das nicht
geht leider die Party verlassen wollt hätte ja vielleicht Wunder
gewirkt.
Wenn Katzendriet auf mich zu fliegt dann ducke ich mich oder trete
zur Seite und meckere nicht nachher dass ich nach Katzendriet stinke.
Sagen wir mal die Knipser finden sich toll und glauben den Gästen
eine grosse Freude zu machen. Woher sollen die denn wissen dass
sie anderen die Party vermiesen wenn diese anderen nicht die Klappe
aufmachen?
Anschliessend die Keule "Recht am eigenen Bild" auszupacken wo es
vorher ein vernünftiges Wort unter Erwachsenen getan hätte fände
ich extrem daneben. Nur um das mal zur ansonsten eindeutigen Rechtslage
hinzuzufügen.
Stimme Dir in fast allem allem zu. Gleich den Knipser ansprechen, und sagen, dass es einem etwas zuviel wird, sollte schon drin sein. Das betrift erstmal das reine Fotografieren.
Dass der Knipser anschliessen die Bilder zu veröffentlichen gedenkt, muss aber nicht jeder Gast sofort in Betracht ziehen. Ich denke, hier ist im wesentlichen zu bedenken, um welche Altersgruppen von Gästen und um was eine Party es sich handelte. Also ist das eine Party und eine Altersgruppe von Gsäten, bei der solche FB-Veröffentlichung eher zu erwarten sind.. Oder haben sich da eher etwas erwachsenere Personen zuammengefunden.
Gehe ich auf eine Ballermann-Party, muss ich mit youtube-Video uns Facebook-Bildern rechnen. Auch wenn es trotzdem nicht rechtens ist. Aber da muss mir mein Verstand einfach sagen, dass ich in einem solchen Umfeld mit entsprechenden Handlungen zu rechnen habe.
Anders eben auf der PoolParty eines Kollegen, oder von Bekannten aus der Nachbarschaft, die man vom Elternabend, den Sportverein usw. kennt.