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Flug in die Schweiz - Kamera & Zoll?

Marcusm schrieb:
okay, dann muss ich mir son blatt inf3 wohl ausfüllen lassen...

Wo kann ich das machen - Bei jedem Zollamt oder nur am flughafen selbst?
Ist das schwer?

Gruß
Marcus

Du nimmst deine Ausrüstung, gehst damit zu einem Zollamt in deiner Nähe und sagst du brauchst ein INF3 Formblatt. Das füllst du aus und lässt es beim Zoll abstempeln. Dann geht nichts schief. Bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Dies würde ich sowieso empfehlen, wenn man mit einer größeren Fotoausrüstung in ein nicht EU Land reist.
Aber das ist sicher jedem seine persönliche Entscheidung, ob man sich vorher mal 1-2 Stunden Zeit nimmt und das Formblatt ausfüllt und somit auf der sicheren Seite ist, als wenn man an der Grenze oder am Flughafen anschließend den Ärger hat und dann anfängt nach Beweisen zu suchen dass einem die Dinge auch gehören und sie rechtmäßig und in der EU erworben sind. Auch wenn es bei dem einen oder anderen hundertmal gutgegangen ist....irgendwann kommen Stichproben.
 
kann man das blatt 1 mal ausfüllen und mehrfach verwenden oder braucht man ein Blatt für jede reise?
 
jar schrieb:
bei jedem Teil ? jeder Firma ? und bei Gebrauchtkäufen übers Forum in D und Ebay.DE ? , woher willst denn das wissen ?
Einfach mal mit einem Zöllner unterhalten (sind wider erwarten auch nur Menschen ;) )
Jede Nummer wird der auch nicht kennen, aber es lässt sich prüfen ...
 
puck73 schrieb:
So ganz ohne Beweise steht man nicht da, anhand der Seriennummer ist nämlich nachzuvollziehen, für welches Land die Geräte zum Verkauf gedacht waren.

Aber bislang hat auch bei mir noch nie jemand was wissen oder sehen wollen.

:confused: :confused: Der Zoll wird wohl kaum einen Finger krumm machen um anhand der Seriennummern rauszufinden für welches Land die Geräte bestimmt waren.
Jetzt nehmen wir als Beispiel mal an du hast das Gerät aus USA importiert, ordungsgemäß in Deutschland verzollt (nennt sich "In den freien Verkehr überführt" ), hast deine Abgaben ( Zoll und EuSt bezahlt ) und nimmst das Gerät mit auf eine Reise, z.B. wieder in die USA. Kommst bei der Rückkehr wieder in D an...so...und was erzählst du dann dem Zoll bei einer Stichprobenkontrolle? Vergiss nicht dass du in der Beweispflicht bist, nicht der Zoll. Ablauf ist dann folgender: Gerät wird beschlagnahmt, bzw. du wirst "aufgefordert" eine Zollanmeldung zu machen und bezahlst erstmal deine Abgaben. Du kannst dann wenn du alle Unterlagen zusammen hast wieder einen Zollrückerstattungsantrag machen....und dann bekommst dein Geld auch wieder. Der Aufwand dieses Formular auszufüllen dauert nicht lang...im Gegensatz zum Aufwand wenn es wirklich mal zu einer Kontrolle kommt. Das Zollrecht weist klar und deutlich darauf hin. Für eine kleine Ausrüstung reichen u.u. auch die Kaufbelege, aber da sollte dann zumindest das Modell genau beschrieben sein, oder noch besser die Seriennummer vermerkt sein.
 
puck73 schrieb:
Einfach mal mit einem Zöllner unterhalten (sind wider erwarten auch nur Menschen ;) )
Jede Nummer wird der auch nicht kennen, aber es lässt sich prüfen ...

du hast mich nicht verstanden, dein Post las sich so als wenn das kein Problem sei, das Inf3 nicht gebraucht wird , weil über jedes Objektiv und jede Seriennummer das Ursprungsland gefunden wird, ich möchte das im Zweifel am Zollpunkt nicht prüfen ohne Inf3 Blatt , denn du hast das Szenario gekaufte Linse in Ebay D vergessen, da kann durchaus eine Linse aus dem Ausland bei sein ( unwissendlich bei Gebrauchtkauf, bei Neukauf weiss ja der Käufer ob er aus Hongkong bestellt hat ) und wenn ich dann wegen dieser Linse, wie du schreibst kann an Hand der Seriennummer geprüft werden....

ach egal , du schreibst das einfach so, ich frag mich woher kennst du die Seriennummer Schlüssel von Canon, Nikon, Olympus und anderen Herstellern ?

Edit: Oberfranke hat es auch klar erkannt, ich bezweifel echt das der Zoll überall die technische Ausstattung und Zeit und Personal und Lust hat Seriennummern zu forschen
 
jar schrieb:
du hast mich nicht verstanden, dein Post las sich so als wenn das kein Problem sei, das Inf3 nicht gebraucht wird , weil über jedes Objektiv und jede Seriennummer das Ursprungsland gefunden wird, ich möchte das im Zweifel am Zollpunkt nicht prüfen ohne Inf3 Blatt , denn du hast das Szenario gekaufte Linse in Ebay D vergessen, da kann durchaus eine Linse aus dem Ausland bei sein ( unwissendlich bei Gebrauchtkauf, bei Neukauf weiss ja der Käufer ob er aus Hongkong bestellt hat ) und wenn ich dann wegen dieser Linse, wie du schreibst kann an Hand der Seriennummer geprüft werden....

ach egal , du schreibst das einfach so, ich frag mich woher kennst du die Seriennummer Schlüssel von Canon, Nikon, Olympus und anderen Herstellern ?

:top: Habe weiter oben auch meinen Beitrag dazu geschrieben.Ich würd das Risiko nicht eingehen. Aber das ist jedem seine Sache. Im Zollrecht ist es klar und deutlich geregelt. Auch wenn es hundert mal gut geht...einmal geht es eben nicht gut. Und ein Anruf beim Binnenzollamt ist auch kein großer Aufwand, die Beamten geben gern Auskunft und sind auch behilflich.
 
hab einfach mal dem zoll gemailt
Offizielle antwort lautet in etwa so:

Besser das Inf3 ausfüllen lassen, geht wohl bei jedem zollamt und ist auch keine riesen arbeit, dann klappts auch wenn kontrolle ist.
Ansonsten mind. die rechnungen mitnehmen, am besten rechnung mit seriennummer.

Und da es kein riesen aufwand ist mach ich das dann einfach mal mit dem inf3
:)

Ich sehe es auch so... es geht hundertmal gut, aber ich bin der depp der in die kontrolle gerät (bin spezialist für sowas, werd auch bei jeder autokontrolle angehalten)
 
Guten Morgen,
wenn man dies hier so liest könnte man meinen wie heickel das mitbringen einer Kamera ist für Touristen!? - Ich habe zwischen USA und der Schweiz über längere Zeit gependelt - im zweiwochen Takt - ich hatte nie auch nur ein einziges Problem, weder beim hin noch beim zurück!
Ich denke da auch an die abertausenden von Touristen welche jeden Sommer in der Schweiz 'rum fotografieren, ich kann mit nicht vorstellen dass da auch nur ein einziger irgend ein Formular ausfüllt!?
Wenn ich nach Germany fahre nehme ich meine Ausrüstung immer mit - und hatte noch nie ein Problem.

Auf jeden Fall wünsche ich einen schönen Aufenthalt und viel Vergnügen.
Gruss Roefe
 
rritter schrieb:
Guten Morgen,
wenn man dies hier so liest könnte man meinen wie heickel das mitbringen einer Kamera ist für Touristen!? - Ich habe zwischen USA und der Schweiz über längere Zeit gependelt - im zweiwochen Takt - ich hatte nie auch nur ein einziges Problem, weder beim hin noch beim zurück!
Ich denke da auch an die abertausenden von Touristen welche jeden Sommer in der Schweiz 'rum fotografieren, ich kann mit nicht vorstellen dass da auch nur ein einziger irgend ein Formular ausfüllt!?
Wenn ich nach Germany fahre nehme ich meine Ausrüstung immer mit - und hatte noch nie ein Problem.

Auf jeden Fall wünsche ich einen schönen Aufenthalt und viel Vergnügen.
Gruss Roefe

Guggst du...
Ausdruck aus ZOLL-Online

Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


Wenn es in der Schweiz anders ist ist es ja gut....hier geht es aber um die WIEDEREINREISE nach Deutschland. Sollte jetzt ja langsam mal klar sein.
 
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