Du bleibst Eigentümer sämtlicher Rechte an Deinen Bildern. Das ist vollkommen ausreichend.
Eigentümer?
Urheber bleibst du (geht ja nicht anders) - die
Nutzungsrechte gibst du nach Belieben von Yahoo/flickr vollkommen ab! Erst mal lesen, was da steht.
Auszug:
"9.2 Wenn Sie einen Inhalt in einen nicht öffentlich zugänglichen Bereich eingeben, gewähren Sie Yahoo!, den mit Yahoo! gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie Vertragspartnern von Yahoo! das gebührenfreie, nicht ausschließliche, unbefristete Recht, diesen Inhalt (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, soweit dies allein zur Erbringung der im Rahmen des betreffenden Dienstes angebotenen Leistungen geschieht. Hierfür ist es insbesondere erforderlich, dass die von Ihnen eingegebenen Inhalte von Yahoo! gespeichert, zum Abruf bereitgehalten, auf Servern gehostet, technisch vervielfältigt, dargestellt und den Personen zur Verfügung gestellt werden, die Zugang zu dem nicht öffentlich zugänglichen Bereich haben. Dieses Recht gilt nur so lange, wie Sie den Inhalt in dem betreffenden nicht öffentlich zugänglichen Bereich zugänglich machen wollen, und erlischt, sobald Sie den Inhalt aus dem nicht öffentlich zugänglichen Bereich entfernen.
9.3 Wenn Sie einen Inhalt in einen öffentlich zugänglichen Bereich von Yahoo! eingeben, gewähren Sie Yahoo!, den mit Yahoo! verbundenen Unternehmen und den Vertragspartnern von Yahoo! das gebührenfreie, nicht ausschließliche, unbefristete Recht, diesen Inhalt (ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der im Rahmen des betreffenden Dienstes angebotenen Leistungen und zur Bewerbung der Dienste von Yahoo! zu nutzen. Für die Erbringung von Diensten ist es insbesondere erforderlich, dass die von Ihnen veröffentlichten Inhalte von Yahoo! gespeichert, auf Servern gehostet, zum Abruf bereitgehalten, technisch vervielfältigt, dargestellt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Zu den Leistungen von Yahoo! zählt auch, dass Yahoo! seinen Nutzern bei einigen Diensten gestattet, Teaser und/oder Auszüge von Inhalten – nicht aber vollständige Inhalte – auf deren Seiten unter Verwendung sog. RSS-Feeds darzustellen und öffentlich zugänglich zu machen, soweit diese Teaser und/oder Auszüge einen Link zu dem betreffenden Dienst enthalten."