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Firmwareupdate, Rückgaberecht, Garantie?

Ich gebe Dir recht, mit den 2000 Bildern denn das ist ganz klar ein Wertminderung.

Das einspielen eines regulären FW Updates ist aber keine Wertminderung, ganz im Gegenteil.

Wie gesagt ich würde das auch nicht einfach machen ohne es vorher abgesprochen zu haben, das gebietet schon der Anstand!

Der TE meint das er bei A keinen findet der das absegnet oder verbietet, auch die haben eine Hotline mit denen man das absprechen kann, wenn die nein sagen lässt man sich halt eine mit neuster FW zusenden, ist alles machbar. (Deshalb kaufe ich meine Kameras im Fachhandel ;))

Ich sage aber auch das es keine rechtliche Grundlage gibt die es dem Händler ermöglicht nach einspielen eines regulären FW Updates, das 14-tägige Rückgaberecht zu verweigen, oder eine Wertminderung zu verlangen.
 
Wenn ich dir meine Kamera zum Ausprobieren liehe und du ungefragt Software aufspielen würdest,

könntest du dir aber :grumble: was anhören.

Völlig Wurst, ob das jemand als Verbesserung sieht.

Gruß messi
 
Ich kann mich mit der heutigen (Un)Sitte, Geräte zum Ausprobieren zu bestellen, generell nicht anfreunden.

Aber gesetzt der Fall, dass ich mir eine Kamera in der Absicht, sie zu behalten und zu verwenden, kaufe, und diese auch nach einem Firmwareupdate ihren Dienst in nicht zufriedenstellender Art und Weise erfüllt, wäre ich ziemlich sauer, wenn man mir auf Grund dieser selbst durchgeführten Nachbesserung die Gewährleistung beschneiden würde.
 
Ich kann mich mit der heutigen (Un)Sitte, Geräte zum Ausprobieren zu bestellen, generell nicht anfreunden.

Aber gesetzt der Fall, dass ich mir eine Kamera in der Absicht, sie zu behalten und zu verwenden, kaufe, und diese auch nach einem Firmwareupdate ihren Dienst in nicht zufriedenstellender Art und Weise erfüllt, wäre ich ziemlich sauer, wenn man mir auf Grund dieser selbst durchgeführten Nachbesserung die Gewährleistung beschneiden würde.

Du hast dir die Cam ja zum Ausprobieren bestellt. Und wenn dir ein Firmwareupdate wichtig ist, dann musst du sie zurückgeben und eine Cam mit neuester Firmware bestellen. Dazu sind doch diese 14 Tage da, zum Probieren der Cam, so wie sie verkauft werden soll und nicht dazu, dass du sie dir so hinbauen kannst, wie sie dir gefällt.
 
AW: Firmwareupdate Rückgaberecht Garantie????

Allerdings will ich die Kamera aufgrund der bekannten Probleme wirklich ausgiebig daheim testen. Und die Möglichkeit hab ich beim Ladenkauf einfach nicht.

Hatte immer gedacht, die 14 Tage sind dafür da, einen Versandkunden nicht schlechter zu stellen als einen der in einem Geschäft kauft. Du schreibs ja selbst, dass Du mehr möchtest als in einem Geschäft möglich wäre. Insofern kann das schon sein, dass der Versandhändler die Ware nicht ganz ohne Theater zurücknimmt.

Thomas
 
Also das Aufspielen einer anderen Firmware geht definitiv deutlich über die üblichen Möglichkeiten im Ladengeschäft hinaus, und ist daher auch nicht mehr vom Rückgaberecht eingeschlossen. Ob es eine Wertminderung darstellt oder nicht, ist jedem selber überlassen, man kann durchaus sagen, daß es eine darstellt.

Das Aufspielen eines Firmwareupdates vom Hersteller lässt zwar die Herstellergarantie nicht erlöschen, jedoch von der Gewährleistung des Händlers ist es nicht abgedeckt. Ist doch ein kleiner Unterschied. Besonders in dem Fall hier relevant, da in dem Firmwareupdate ja neue Fehler enthalten sein können (und sehr wahrscheinlich auch sind). Für diese Fehler bzw. Mängel soll dann u.U. der Händler haften (obwohl er die Kamera mit einer anderen Firmware ausgeliefert hat - vieleicht sogar genau wegen diesem Fehler)?

Das Schießen von Testbildern stellt eine Verschlechterung der Ware dar (die hat ja einen Bilderzähler, der Händler kann sie also nicht mehr als neu verkaufen), die Inbetriebnahme des Akku ist ebenso eine Wertminderung.

Das Rückgaberecht ist nicht gedacht um den Kaufgegenstand auf Herz und Nieren zu testen, sondern eher um ihn mal in die Hand nehmen zu können, im Fall der Kamera durch den Sucher zu schauen, an diversen Rädchen zu drehen usw. In vielen Läden sind die Geräte ausgestellt - ohne Akkus. Den Akku bekommt man teilweise nur auf Nachfrage, teilweise garnicht. Manche stellen auch mit Akku aus, müssen die Kamera dann aber eigentlich als Ausstellungsstück verkaufen.
 
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