• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Fernauslöser für die K5

Wie lange hat es bei dir gedauert?
Dealextreme? 2 - 4 Wochen, ohne ggfs. HZA natürlich. DX deklariert aber seit einigen Jahren korrekt und steht nicht mehr auf der schwarzen Liste soweit ich weiß. Das war vor einiger Zeit ein echter Krampf mit denen (fast alles wurde als "gift" deklariert und dann konsequenterweise vom Zoll raus gezogen). Da hat man schnell mal 2 Monate gewartet und dann einen Vormittag auf dem HZA verbracht.

mfg tc
 
Ja, Dealextreme. Mir ist es bei den Chinesen auch schon oft passiert, dass da gift darauf stand, manchmal aber auch mehr als ich bezahlt hatte, immer jedoch unter der Zollfreigrenze. Zum Zollamt musste ich noch nie, war aber alles offensichtlich nur ein paar € wert.
 
Neuerdings kassiert die Post den Zoll, also muß man daheim sein oder auf dem Postamt abholen.
Das machen die Paketdienstleister schon länger - aber nur wenn die Sendung auch ordnungsgemäß per CN23 deklariert wurde und der Zoll sonst keinen Anlass sah diesen Angaben zu misstrauen. Ansonsten darf man den Warenwert persönlich auf dem HZA nachweisen - völlig unabhängig davon ob überhaupt Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer anfällt.

mfg tc
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten