Sorry schonmal im Voraus für meine Frage ...
Ich hatte gestern auch ein Karnevalsfoto hier im Forum. Ein Schnappschuss auf eine einzelne Person in einer typischen Feier-Situation (mit einem vermutlich alkoholischen Getränk in der Hand, keinesfalls "denunzierend" oder sowas ... im Gegenteil ... sehr schön, deshalb wollte ich es ja zeigen).
Ich bin von einem User gefragt worden, ob ich das Einverständnis dieser Person zur Veröffentlichung eingeholt hätte ... und da das nicht der Fall war, habe ich das Bild wieder weggenommen.
Ich sehe hier im Thread aber jede Menge (schöner) Karnevalsfotos, auf denen jeweils einzelne Personen abgebildet sind. Das Gesetz sagt ja aus, man dürfe ungefragt Fotos veröffentlichen, bei denen klar zu erkennen wäre, daß es nicht um die abgebildete Person, sondern um eine "Sache" als solche ginge (also wenn man z.B. einen Marktplatz fotografiert und ein paar Personen laufen ins Bild oder stehen dort rum ... dann ist das i.d.R. erlaubt ... jedoch nicht ein "gezielter Schuß" auf eine Person ohne deren Einverständnis).
Hier meine Frage ....
Habt ihr alle "lustigen Gesichter", die ihr gestern beim Rosenmontag so abgelichtet habt, auch gefragt, ob sie im Internet abgebildet werden wollen ?
Ich will keinen Streit vom Zaune brechen ... sondern nur mal so fragen.
Laut "Recht am eigenen Abbild" sind doch ungefragt wohl nur Aufnahmen "in die Menge hinein" (also zur Wiedergabe der Karnevalsstimmung als solcher) ohne potentiellen Ärger erlaubt, oder ?
Das Argument "Die Personen bewegen sich halt in der Öffentlichkeit und müssen von daher damit rechen, das (gerade an einem solchen Tag) viel fotografiert wird" hat meines Erachtens nach bei Streitigkeiten keine Wirkung ... oder sehe ich das falsch ?
Gruß Uwe.