Beim ersten Bild ist IMHO die "Schöpfungshöhe" Deiner Kreation so hoch, dass der Architekt nicht wirklich versuchen könnte sein Urheberecht geltend zu machen, selbst wenn seine Kreation ggf. eigentlich geschützt ist. Die einzige Frage: Ist es wirklich vom öffentlichen Raum aus fotografiert? Selbst der Boden vor dem Museum könnte ja schon "privat" sein.
Das zweite Bild ist komplizierter: 1. Frage: Öffentlicher Raum? 2. Was ist mit den sichtabren Kunstwerken im Inneren? 3. Ist die Architektur geschützt?
1. Weiß ich nicht, kenne die Örtlichkeit nicht, 2. Weil die Kunstwerke nicht "einfach abfotografiert, sondern nur "Beiwerk" sind, würde ich das Recht auf Deiner Seite sehen. 3. Das kann dir vermutlich nur der Architekt sagen..
Alles natürlich ohne Gewähr, aber mit drei Jahren Erfahrung in Sachen aktueller Fotoberichterstattung, inkl. zwei rechtlicher Auseinandersetzungen via Justiziariat eines Auftraggebers..
Kannst du die Klärung nicht auf den Auftraggeber abwälzen?