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EOS 400D Garantieanspruch

Oxy

Themenersteller
Ich selbst besitze eine EOS 400D und bin bisher voll zufrieden.

Da sich meine Freundin heute nun eine gebrauchte 350D von einem Bekannten gekauft hat, wir aber leider noch keine CF-Karte für die "neue" kamera haben, wollte ich heute einmal alle Funktion durchprüfen ... das ganze mit der 1GB CF meiner EOS 400D.
Nun wollte ich die CF Karte entfernen und merket, das der "Knopf" für den Schieber schon arg locker war. Ich entnahm die karte einmal und schob sie testweise wieder ein um zu checken ob der mechanismus richtig funktioniert - hat alles noch gepasst.
Beim erneuten auslösen des Knopfes "rutschte" dieser plötzlich hinein und die Karte wurde leider nicht herausgeschoben. Jetzt steckte also der Knopf unwiderbringlich fest und die Speicherkarte saß auch noch fest im Schacht.

Da ich meine EOS 400 vor nicht einmal zwei Monaten im örtlichen Media Markt kaufte und somit noch meine Garantie bzw Gewährleistungsansprüche geltend machen kann lies ich die Kamera zur Reperatur einschicken. (Ich vermute mal sie wird bei Canon eingeschickt). Die "Service"-Kraft sagt mir aber nun, dass es sein kann, dass es uU dazu kommt, dass die Reperatur nicht auf Kulanz gemacht werden könnte und ich mit einem Kostenvoranschlag rechnen muss, wenn dem so sein sollte.
Ich diskutierte dann mit ihr, dass es natürlich nicht mein verschulden sei, dass der Mechanismus bei meiner kamera so unzuverlässig war ... leider wird beim MM-Service offensichtlich nicht von Warenfehlern ausgegangen, sondern lieber der Kunde der absichtlichen Beschädigung SEINES teuren Eiegentums bezichtigt um dann einfach mal so von seinem garantieanspruch gebrauch zu machen .

Habt ihr Erfahrungen mit dem "Fehler" des CF-Slots gemacht und evtl das ganze auf Kulanz repariert bekommen, bzw Tipps wie ich mich verhalten sollte, wenn man mir eine Ausbesserung in Rechnung stellen will? Ich möchte nicht auf die Funktion verzichten - CF karten können bekanntermaßen auch mal voll werden oder den Geist aufgeben ... und dann?

Oxy
 
[unnötiges Fullquote entfernt, scorpio]

Haargenau das gleiche Problem hatte ich seinerzeit bei meiner 400D. Der Auswerfer hat gewackelt wie ein Lämmerschwanz. Ob ich das verbockt habe oder ob das ein Konstruktionfehler ist, weiß ich nicht (habe mich aber in Verdacht).

Auf jeden Fall ist das mit einer Objektivjustierung, zu der ich die Kamera mit abgegeben hatte, in einer Vertragswerkstatt auf Garantie repariert worden.

Was irgendwer in einem Supermarkt erzählt wäre mir egal - dort wird weder die Repartur durchgeführt noch über Garantieleistungen eines Herstellers entschieden.

Gruß
Harry
 
Ich selbst besitze eine EOS 400D und bin bisher voll zufrieden.

Da sich meine Freundin heute nun eine gebrauchte 350D von einem Bekannten gekauft hat, wir aber leider noch keine CF-Karte für die "neue" kamera haben, wollte ich heute einmal alle Funktion durchprüfen ... das ganze mit der 1GB CF meiner EOS 400D.
Nun wollte ich die CF Karte entfernen und merket, das der "Knopf" für den Schieber schon arg locker war. Ich entnahm die karte einmal und schob sie testweise wieder ein um zu checken ob der mechanismus richtig funktioniert - hat alles noch gepasst.
Beim erneuten auslösen des Knopfes "rutschte" dieser plötzlich hinein und die Karte wurde leider nicht herausgeschoben. Jetzt steckte also der Knopf unwiderbringlich fest und die Speicherkarte saß auch noch fest im Schacht.

Da ich meine EOS 400 vor nicht einmal zwei Monaten im örtlichen Media Markt kaufte und somit noch meine Garantie bzw Gewährleistungsansprüche geltend machen kann lies ich die Kamera zur Reperatur einschicken. (Ich vermute mal sie wird bei Canon eingeschickt). Die "Service"-Kraft sagt mir aber nun, dass es sein kann, dass es uU dazu kommt, dass die Reperatur nicht auf Kulanz gemacht werden könnte und ich mit einem Kostenvoranschlag rechnen muss, wenn dem so sein sollte.
Ich diskutierte dann mit ihr, dass es natürlich nicht mein verschulden sei, dass der Mechanismus bei meiner kamera so unzuverlässig war ... leider wird beim MM-Service offensichtlich nicht von Warenfehlern ausgegangen, sondern lieber der Kunde der absichtlichen Beschädigung SEINES teuren Eiegentums bezichtigt um dann einfach mal so von seinem garantieanspruch gebrauch zu machen .

Habt ihr Erfahrungen mit dem "Fehler" des CF-Slots gemacht und evtl das ganze auf Kulanz repariert bekommen, bzw Tipps wie ich mich verhalten sollte, wenn man mir eine Ausbesserung in Rechnung stellen will? Ich möchte nicht auf die Funktion verzichten - CF karten können bekanntermaßen auch mal voll werden oder den Geist aufgeben ... und dann?

Oxy

In diesem Fall hat die Service-Kraft darauf hingewiesen, dass bei dieser Art von Defekt es auch in Frage kommen könnte, dass Du ihn verursacht hast und in diesem Fall Canon die kostenlose Reparatur ablehnt.

Das ist völlig korrekt, da man durch gewalteinwirkung wohl diesen Defekt auch herbeiführen könnte.

Wichtig ist aber, dass Canon dir nachweisen müsste, dass Du die Kamera durch unsachgemäße Behandlung beschädigt hast und wenn dies nicht der Fall ist, werden sie das nicht können (und wie ich Canon kenne auch nicht machen.)

Von daher solltest Du das nur als Formalität betrachten.

Gruß,
jens
 
Du hast ein Recht auf Nachbesserung
Aber eben nur Sachverhalte, die auschliesslich am "Material" liegen, und nicht vom Benutzer "verursacht" werden können, wie man mir heute leider zu verstehen gegeben hat, oder?

Wichtig ist aber, dass Canon dir nachweisen müsste, dass Du die Kamera durch unsachgemäße Behandlung beschädigt hast und wenn dies nicht der Fall ist, werden sie das nicht können (und wie ich Canon kenne auch nicht machen.)
Ja, das sagte mir ein Kumpel heute auch schon. Tatsache ist ja, dass Canon sich mit meiner Kamerar auseinandersetzen muss und nicht die "Supermarkt"-Tussi bei der Reperaturannahme. Und darüber bin ich auch ganz froh.

Oxy
 
:)Hallo,

Bei mir war auch der Auswerfknopf defekt,habe die Kamera nicht eingeschickt sondern zum Canon Service gebracht.Habe das Glück das er nur 15min Autofahrt entfernt ist ( Willich ).Bei mir wechselte man den kompletten Kartenschacht und
ich mußte nur 3 Tage warten.Persönlich kann ich nichts negatives über den Service sagen aber Canon sollte sich mal Gedanken machen wie man dieses Problem lösen kann,den man hat schon viel gehört von den Problem mit dem Auswerfknopf ( verbesserte Materialen???? ).

Gruß Ronny
 
Schonmal vorweg, nein, ich hatte noch keinen Defekt an meiner EOS 400D. Aber, ich hab die Camera jetzt knapp 15 Monate und hab die 20k vor einigen huntert auslösungen überschritten. Ich bin einer derjenigen welche die Bilder nur über einen Kartenleser ausliest und somit sehr häufig den Kartenschacht benutzen muss. Der Auswurfknopf sitzt bei meiner Cam bomebenfest und macht keinerlei anstalten sich zu lockern. Ich denke mal daß hier also ein Materialfehler vorliegt, entweder schlecht verklebt oder schlecht gesteckt.

Den Fall daß der Knopf sich verabschiedete hatten wir hier im Forum jedoch schon des öfteren, scheinbar ein häufigeres Problem.

Gruß
Thomas
 
hallo..

ich hatte auch am ersten Abend des Kamerakaufes das problem mit dem Kartenauswurfknopf.. der steckte tief drin und die Karte war auch nicht raus zu bekommen..
also gleich am nächsten Tag wieder zum Händler und der hat den Body getauscht und jetzt warte ich nur, das der andere Body mit Karte wieder bei ihm eintrifft, damit ich meine Speicherkarte wieder kriege..

und das bei einer neuen Kamera..
 
Wichtig ist aber, dass Canon dir nachweisen müsste, dass Du die Kamera durch unsachgemäße Behandlung beschädigt hast und wenn dies nicht der Fall ist, werden sie das nicht können (und wie ich Canon kenne auch nicht machen.)
Wichtig ist aber, daß der TO keinen Vertrag mit Canon hat. Es geht hier um die Sachmängelhaftung, eine Pflicht des Verkäufers (also MediaMarkt).

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muß also MM Dir nachweisen, daß der Schaden nicht schon zum Verkaufszeitpunkt "angelegt" war.

Vermutung: Canon wird es reparieren. Achte aber bitte darauf, daß MM Dir nicht Frachtkosten o.ä. berechnet.
 
Muss an dieser Stelle meine Meiung über den Service von Media Markt etwas revidieren - vorerst. Meine 400D ist ja von der Reperatur noch nicht zurück... .

Bin mit meinem, an Fronfokus kränkeldem, Sigma 17-70/2.8-4.5 (bei Media Markt gekauft) zum Mitarbeiter in der Foto-Abteilung gegangen. Dort an eine 40d angeschlossen. Und obwohl mir alle sagten an einer anderen Kamera (respektive meiner 400 - zZ ist es auf eine 350 meiner Freundin aufgeplanzt) kann das ganze sooo anders aussehen produzierte das Obektiv nach einigen Testbildern (was eben unter den Bedingungen möglich war) den selben Frontfokus der auch mich extrem störte. Ein ein bisschen hin und her war der mann bereit, dass Objektiv zu tauschen. Er stutze zwar, dass ich wieder das selbe nahm ... an der 40D vorher getestet, versteht sich.

Schliesslich führte ich hier wieder einen Fokustest auf der 350er durch und, siehe da, der Fokus sitzt auch hier "wieder" perfekt. Was nun die technische Urasche bettrift - kA. Allerdings kann man das ein oder andere mal einen MM auch zufrieden verlassen ... auch ohne etwas gekauft zu haben :) .

Oxy
 
Wichtig ist aber, daß der TO keinen Vertrag mit Canon hat. Es geht hier um die Sachmängelhaftung, eine Pflicht des Verkäufers (also MediaMarkt).

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muß also MM Dir nachweisen, daß der Schaden nicht schon zum Verkaufszeitpunkt "angelegt" war.

Indirekt hat der TO einen Vertrag mit Canon, nämlich über die Garantie und den Garantieschein.
Da er die Kamera aber zu MM gebracht hat, hast Du Recht.

In der Praxis dürfte das aber keinen Unterschied machen: MM wendet sich an Canon und wenn die Reparatur auf garabntie ablehnen, müssen sie dies MM gegenüber rechtfertigen. Diese Rechtfertigung (i.d.R. der Beweis, dass der Fehler selbst verursacht ist) gibt MM an den Kunden weiter.

Gruß,
Jens
 
Indirekt hat der TO einen Vertrag mit Canon, nämlich über die Garantie und den Garantieschein.
Da er die Kamera aber zu MM gebracht hat, hast Du Recht.

In der Praxis dürfte das aber keinen Unterschied machen:
Es ist sogar noch "merkwürdiger". Canon bietet dem TO latent einen Vertrag an. Solange er keinen entsprechenden Kontakt mit Canon aufgenommen hat, bleibt es bei einem Vertrags-Angebot zu den Bedingungen der Canon-Garantiebedingungen. Erst wenn der TO die Kamera mit Berufung auf die Garantiebedingungen an Canon schickt und Canon sie als Garantiefall entgegennimmt, hat er wirklich einen Vertrag mit Canon abgeschlossen.

MM wendet sich an Canon und wenn die Reparatur auf garabntie ablehnen, müssen sie dies MM gegenüber rechtfertigen. Diese Rechtfertigung (i.d.R. der Beweis, dass der Fehler selbst verursacht ist) gibt MM an den Kunden weiter.
Nein. Möglich, daß MM das versucht. Und jetzt wird es wichtig. Canon und MM verfahren, wie es zwischen Canon und MM vereinbart ist. Es kann sein, daß zwischen den beiden Partnern etwas GANZ anderes vereinbart ist. Diese Partner haben nämlich schon einen Vertrag zum Kauf von tausenden Kameras geschlossen. Es kann durchaus sein, daß Canon jegliche kostenlose Nachbesserung gegen kostenlose Mehrlieferung von x% Kameras ausgeschlossen hat (nicht außergewöhnlich). Genauso kann es sein, daß ein Canon-Manager sich lange Ohren aufsetzt und auf der MM-Weihnachtsfeier als Osterhase auftritt (weniger gewöhnlich). Es kann zwischen diesen beiden Parteien aber so ziemlich fast alles vereinbart sein, es sind nämlich beides Voll-Kaufleute.

Das alles muß den TO aber nicht interessieren. Er hat nämlich als Privat-Kunde Anspruch auf Sachmängel-Haftung MM gegenüber, ohne sich um das Verhältnis zwischen Canon und MM zu kümmern. Das hat mit ihm nämlich nichts zu tun.

Zum Glück läuft es in der Praxis i.d.R. problemarm für den Endkunden. Sich die Vertragsverhältnisse klar zu machen hilft aber, die Probleme besser zu verstehen und geeignet zu reagieren.
 
Nein. Möglich, daß MM das versucht. Und jetzt wird es wichtig. Canon und MM verfahren, wie es zwischen Canon und MM vereinbart ist. Es kann sein, daß zwischen den beiden Partnern etwas GANZ anderes vereinbart ist. Diese Partner haben nämlich schon einen Vertrag zum Kauf von tausenden Kameras geschlossen. Es kann durchaus sein, daß Canon jegliche kostenlose Nachbesserung gegen kostenlose Mehrlieferung von x% Kameras ausgeschlossen hat (nicht außergewöhnlich). Genauso kann es sein, daß ein Canon-Manager sich lange Ohren aufsetzt und auf der MM-Weihnachtsfeier als Osterhase auftritt (weniger gewöhnlich). Es kann zwischen diesen beiden Parteien aber so ziemlich fast alles vereinbart sein, es sind nämlich beides Voll-Kaufleute.

Kann natürlich so sein, wie Du schreibst, aber ich meine eher die Sicht des Kunden.

MM hat eigentlich gar nicht die notwendigen Resourcen um dem Kunden nachweisen zu können, dass er den Fehler selbst verursacht hat. Also wird man sich auf das Urteil von Canon berufen, quasi als "Sachverständigenmeinung". Wie die Reparatur dann letztenendes finanziert wird, ist Angelegenheit der Kaufleute, aber für den Kunden ist das ja uninteressant.

Gruß,
Jens
 
Kann natürlich so sein, wie Du schreibst, aber ich meine eher die Sicht des Kunden.
Ich habe das nur so "breitgetreten", weil es immer wieder Händler gibt, die den Kunden auf diese Weise abzuwimmeln versuchen: "Wir haben das Gerät zum Hersteller geschickt, der lehnt aber die Garantie ab. Da können wir leider nichts machen...".

Du hast natürlich recht, daß die Details normalerweise nicht so wichtig sind. Es ist aber immer wieder verwunderlich, wie schnell und unerwartet sie dann trotzdem plötzlich relevant werden können. ;-)

MM hat eigentlich gar nicht die notwendigen Resourcen um dem Kunden nachweisen zu können, dass er den Fehler selbst verursacht hat.
Es gibt auch Händler, die in solchen Fällen im Zweifel für den Kunden entscheiden. Soweit ich gehört habe (keine eigenen Erfahrungen), ist Amazon ein solcher Händler.
 
??? Was heisst "für den Kunden"?
Meinst Du damit, dass der Kunde schuld ist?
Oder meinst Du, dass der Kunde fein raus ist?
Ich meine, daß der Händler die Schuld nicht beim Kunden sucht, sondern auch mal voraussetzt, daß der Kunde recht hat.

Letztlich wird auch z.B. Amazon das Thema betriebswirtschaftlich betrachten -- allerdings mit etwas mehr Weitblick.
 
Im Zweifelsfalle müsste ein unabhängiger Gutachter das Selbstverschulden des Kunden feststellen. Canon ist aber in diesem Fall nicht unabhängig, sondern der Hersteller des Produktes. In der Regel ist es fast unmöglich ein Selbstverschulden nachzuweisen. Das gilt im übrigen auch bei umgekehrter Beweislast. Wie will man beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf da war? Das ist sehr schwer.

Leider versuchen sich viele Händler erst einmal mit solchen Argumenten die Kunden mit Reklamationen vom Leib zu halten. Bei den meisten wird es auch wohl funktionieren.
 
........ und man bekommt die Karte nicht raus gezogen ?
Sperrt der Auswurfmechanismus die Karte ?


Gruss Börnie

weder ich noch mein Dad noch der Händler hat die Karte rausbekommen..
der Auswurfmechanismus muss sich da irgendwie verklemmt haben oder so.. werd hoffentlich bald wissen, woran das gelegen hat
 
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