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PeterD schrieb:Ich würde - sofern möglich - Garantie beanspruchen.
LG Peter
norbi0562 schrieb:Muß ich mir Sorgen machen??
finnmark schrieb:ich habe gerade was gefunden:
Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Er kann damit zwischen Nachbesserung (?Beseitigung des Mangels?) und Ersatzlieferung (?Lieferung einer mangelfreien Sache?) wählen.
mikeman671 schrieb:Gewährleistung geht übrigens gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller.
was heisst das auf deutsch? habe mal in die §§ reingeschaut, aber nur bahnhof verstanden.guido.online schrieb:(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.