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Einzelportraits unbemerkt erlaubt?

AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

Guten Morgen @jazzman!

Ich hoffe, Du ist schon wach....hast Du lange geschlafen?
Denn diese "Bauchladenfotografie" wie sie @hatschepsut nennt, gibt es schon sehr sehr sehr lange. Spätestens beim Abschlussball auf der Schule wird man damit konfrontiert. Und in den meisten touristischen EInrichtungen ist dieses Geschäft Gang und Gäbe. Es wird in der Regel durch die Hausordnung geregelt, d.h. der Fotograf befindet sich auf dem Gelände der Einrichtung und darf dort seine Dienste anbieten. Es kann ein hartes Geschäft sein (z.B. auf Kreuzfahrschiffen), aber auch ein ganz einträgliches Geschäft (z.B. in gut besuchten Tourismuseinrichtungen).
 
AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber seit ich denken kann wird man auf einer Wasserrutsche z.b. fotografiert, und kann dann die Bilder kaufen. Hab mich noch nie darüber aufgeregt.

Warum reagieren Leute immer so aggresiv wenn Sie auf Fotos sind *tzz*
 
AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

:eek:...die Hausordnung am Kassenhäuschen lesen?...:confused:
:ugly:

Es hängt keine aus... ;)
 
AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

Jetzt sei doch froh, dass auch mal Bilder entstehen wo Du das gar nicht mitbekommst. Wenn der/die Fotograf/in sein/ihr Handwerk versteht, dann sollten doch in den meisten Fällen sehr natürliche Erinnerungen entstehen.
Im Gegensatz zu den vielen extrem langweiligen gestellten Aufnahmen. So lange die Fotos nicht veröffentlicht werden ist das meiner Meinung nach auch Rechtens.

Im übrigen glaube ich, dass die Aufnahme gelungener war als manch teurer Schnappschuss aus einem am Strassenrand "geparktem" Auto heraus ;)
 
AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

Jetzt sei doch froh, dass auch mal Bilder entstehen wo Du das gar nicht mitbekommst. Wenn der/die Fotograf/in sein/ihr Handwerk versteht, dann sollten doch in den meisten Fällen sehr natürliche Erinnerungen entstehen.
Im Gegensatz zu den vielen extrem langweiligen gestellten Aufnahmen. So lange die Fotos nicht veröffentlicht werden ist das meiner Meinung nach auch Rechtens.
;)

In der Tat. Mir gehen diese "Lass Dich doch ganz natürlich mit unserem doofen Maskottchen fotografieren"-Typen ziemlich auf die Nüsse, ganz besonders, wenn ich ihnen klarmachen muss, dass sie sich dieses Foto sparen können und ich sicher nicht posiere und schon 3mal kein Foto kaufen werde.
 
AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

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AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

Diese Dinge gibt es wahrlich nicht nur in Deutschland und Österreich, sondern so ziemlich auf der ganzen Welt. Auf so gut wie jedem Kreuzfahrschiff gibt es einen Fotografen, bei den meisten Sehenswürdigkeiten gibt es diesen Service. In der Regel betreiben dieses Geschäft alteingesessene Fotografen, die mit dem Hausherrn schon lange in Verbindung stehen, und ich glaube kaum dass die Sache nicht schon einmal ein Jurist durchgesehen hat.
Zur Publikation: die Bilder werden nur einem ausgewählten Kreis (eben jenen, die Eintritt bezahlt haben) gezeigt, d.h. Publikation ist nicht öffentlich.
Die Bilder werden meist unmittelbar nach dem Business gelöscht. Ich wollte einmal Bilder nachbestellen, da wurde mir das vom Fotografen mitgeteilt. Es würde auch keinen Sinn machen, da der Fotograf sein Geschäft schon in der Tasche hat und eine Archivrecherche nicht kostendeckend wäre.
 
AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

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AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

Und es wäre obendrein so viel besser, die Diskussion bei der allgemeinen Rechtslage zu belassen, statt "was stört Dich" zu fragen. Wo die Rechtsanwaltskammer Stuttgart das DSLR-Forum ohnehin schon im Visier hat...:cool:

(Wobei wiederum zu fragen wäre, ob ein "Rechtsrat im Einzelfall" an einen nicht in Deutschland ansässigen ein Verstoß gegen das RDG sein kann... Die Frage wäre vermutlich sogar für die deutsche Justiz neu...)

Nicht das schon wieder. Und die Frage "Was stört Dich..." soll jetzt auch schon ein ein unzulässiger "Rechtsrat im Einzelfall" sein?
 
AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

Du würdest Dich wundern, auf wieviele jahrzehntelang geübte unternehmerische Aktivitäten noch niemals ein Jurist einen Blick geworfen hat - was dann manchmal zu bösen Überraschungen führt, wenn es mal einer macht.

Sogar die Deutsche Bank - die sich zweifellos die besten Juristen der Welt leisten kann, und wo wirklich überall ein Jurist vorher draufguckt - muß sich mehr oder minder regelmäßig Teile ihrer AGB oder anderen Vertragsklauseln von höheren Gerichten als "unwirksam" erklären lassen...

Im Falle eiens solchen Institutes würde ich aber weniger die mangelnde Rechtskunde der für das Institut tätigen Juristen für die Ursache dieser, ggen geltendes Recht verstossenden AGB-Klauseln verantwortlich machen. Sondern vielmehr die allseits übliche Masche: Wenn's geht, geht's.

Also man schriebt das mal rein und verarscht damit seine Kunden solange, bis es einer jruistisch klären lässt.... was eben ofmals sehr lange auf sich warten lässt. Und bis dahin hat man schone tliche Kunden damit über den Tisch gezogen.

Und es wäre obendrein so viel besser, die Diskussion bei der allgemeinen Rechtslage zu belassen, statt "was stört Dich" zu fragen. Wo die Rechtsanwaltskammer Stuttgart das DSLR-Forum ohnehin schon im Visier hat...:cool:
Lass die doch ruhig kommen. Einer möglichen juristischen Auseinandersetzung sieht das Forum sicher gelassen entgegen. Schließlich steht dem Forum doch nach der letzten Spendenaktion noch eine gut gefüllte Kriegskasse - so um die 14.000 bis 15.000€ müssten da doch noch übrig sein, weil es immer noch keinen Prozess gab - zur Verfügung. :ugly:
 
AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

Ich glaube, dass wir in Deutschland mitunter die grössten Hürden für Fotografen haben..das hört sich in Österreicht etwas schwammiger an.

Hier gibt es eine kleine Info über die Rechtslage in Österreich:

Durch § 78 UrhG soll jedermann gegen einen Mißbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt werden, namentlich dagegen, daß er durch die Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt, daß dadurch sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben oder sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Mißdeutungen Anlaß geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt


Veröffentlichung von Bildern z.b. im Web nach österreichischer Gesetzeslage
Recht am eigenen Bild in Österreich
http://www.rechtsprobleme.at/doks/bildnisschutz.html
 
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AW: Einzelportraits unbemerkt erlaubt???

Hallo TomRohwer,

Daß er seine Dienste dort anbieten darf, bedeutet aber noch lange nicht automatisch, daß er mich auch ungefragt fotografieren darf. Dafür bedürfte es schon einer besseren Rechtsgrundlage.

Kannst Du mir bitte diesen Satz noch näher erklären?
Ich habe vernommen, man darf jemanden rein rechtlich ungefragt fotografieren, solange das Bildnis nicht "veröffentlicht" wird.

In Deinem Satz sehe ich jetzt, dass das doch nicht stimmen soll.

Ist es nicht so, dass der Fotografierte kaum eine Möglichkeit hat z. B. Internet festzustellen, ob das Bild veröffentlich wurde und daher die Rechtssprechung eher dazu neigt, dass somit Personen nicht ungefragt fotografiert werden dürfen?

Irgendwie blicke ich da nicht ganz durch.

Vielen Dank und liebe Grüße
Gir:)ffe
 
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