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Einverständnis bei Eigenwerbung notwendig?

Ristis

Themenersteller
Hey an alle,
ich mache mich dieses Jahr mit einem kleinen Fotostudio selbstständig und wollte mal wissen, wenn ich ein Bewerbungsbild, etc. von den Kunden mache, ob ich diese Bilder ohne deren Einwilligung zur Eigenwerbung im Laden und auf meiner Homepage nutzen darf?

Vielen Dank im voraus
 
Nein.

Für den Rest: die Suchfunktion dürfte diverse Threads mit dem/verwanten Themen hochbringen.
 
Hey coppy,
ich dachte, dass es sich dort vielleicht anders verhält, weil die Personen in diesem Falle meine Kunden, ja fotografiert werden wollen. Ich dachte, dann wäre es erlaubt die Bilder als Eigenwerbung zu nutzen.
Naja aber vielen Dank
 
Ohne Erlaubnis, keine Veröffentlichung. Der Anlass, unter dem die Bilder entstanden ist dabei irrelevant. Und gerade bei Portraits von unbekannten gibt es keine Ausweichmöglichkeit über absolute/relative Personen der Zeitgeschichte.
 
@ coppy

Vielen Dank, so weiß ich wenigstens im voraus, wenn ich etwas von einem Kunden verwenden will, dass ich seine Einverständnis brauche.:) Dafür kann man doch ohne Probleme ein vorgefertigtes Modelrelease nehmen oder?
 
Wenn du eins findest, das auf deinen Fall passt, klar...
Ich bezweifle übrigens, dass jemand beim Passfoto so etwas unterschreibt... Schnapp dir lieber Verwandte/Bekannte für solche Bilder, die haben eher Verständnis.
 
Ist es denn auch möglich einen eigenen Vertrag zu entwerfen, oder ist das rechtlich nicht in Ordnung?
 
Ist es denn auch möglich einen eigenen Vertrag zu entwerfen, oder ist das rechtlich nicht in Ordnung?

Natürlich. Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland. Nur sollte sich der Vertrag schon in der Form an den üblichen Verträgen orientieren und er sollte nicht gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstossen. Im schlimmsten Fall würde es dann über eine Teilungültigkeit hinaus gehen. Kommt auf den Einfelfall an.
 
Und wie sieht die rechtsgrundlage aus, wenn ich meinem Kunden ohne jeglichen Vertrag mit den bezahlten Bildern nach Hause schicke, kann er diese Bilder dann für private Zwecke (Private Homepage oder ähnliches) nutzen, oder muss er dafür von mir eine Erlaubnis einholen?
 
Hallo,

wie weiter oben schon angedeutet, wurden diese Themen hier im Forum schon mehrfach durchgekaut, so dass Du Dir über die Suchfunktion einiges an Infos holen kannst.

ABER! Dieses Forum ist keine Anwaltskanzlei wo du Dir verbindliche und belastbare Aussagen holen kannst. Also, wenn Du Dich selbständig machen willst, solltest Du in Deinem eigenen Interesse anwaltliche Hilfe holen, auch wenn es was kostet.

Otto
 
Es ist sogar möglich dem Kunden ein Angebot zu unterbreiten: Aufnahmen gratis, wenn die Bilder ins Schaufenster dürfen.
 
@ Ristis

Grundsätzlich gebietet es schon der Anstand, bei Menschenbildern vor einer Verbreitung/Veröffentlichung zu fragen, ob sie damit einverstanden sind. Schriftlche Verträge für die Eigenwerbung mit Kunden erzeugen immer einen faden Beigeschmack, da dann ein rechtsrelevantes Bewußtsein entsteht. Bei den meisten Gefragten wird eher ein "lieber nicht" die Antwort sein. Wer zustimmt, sollte dann aber auch eine Honorierung bekommen, z.B. gerahmte Vergrößerung, die Bilddaten zur persönlichen Verwendung ...
Darüber sollte sich jeder Verbreiter von Menschenfotos in Foren auch mal Gedanken machen.

>Verwendung der Fotos auf der Kunden-Homepage.
Das neue Urheberschutzrecht erlaubt das Kopieren und Verteilen urheberrechtlich geschützer Werke (Musik, Software, Fotos ...) im überschaubaren privaten, persönlichen Umfeld, jedoch nicht die Verbreitung.Die Verbreitung z.B. Homepage, Zeitung, Werbung muß (rechtlicht gesehen) vom Urheber lizensiert werden. Das geschieht dann i.d.R gegen eine Vergütung der einfachen oder auschließlichen Nutzung des Bildes gegen Geld. Die Tarife (Mindestlöhne von Fotografen oder sonstigen Gestaltern) stehen im AGD-Tarif und zu identischen Konditionen in den MfM-Empfehelungen, die im Streitfall von den Gerichten als Zahlenbasis genutzt werden. Kosten je rund 30 EUR und sind im inet nur auszugsweise vorhanden.

Für komerzielle Fotografen ist es sinnvoll, die Nutzung der imateriellen Werte (Daten) beim Kunden anzusprechen. Jeder normalsinnige Kunde versteht, das er damit die absolute Freiheit hat, von Pass bis Poster, von Print bis Web alles machen zu können, ohne das der Urheber noch einen Cent daran verdient und akzeptiert den fälligen Obolus.

Für Abmahner: Dieser Beitrag ist ausdrücklich keine Rechtsberatung. Er beschreibt meine subjektive Meinung zum Urherber- und Persönlichkeitsrecht.

Gruß Rue
 
...Im schlimmsten Fall würde es dann über eine Teilungültigkeit hinaus gehen....
Erwischt... Du bist Jurist: So einen Satz kann nur ein Jurist schreiben :D :lol: :ugly:

@ Ristis
[1]
Grundsätzlich gebietet es schon der Anstand, bei Menschenbildern vor einer Verbreitung/Veröffentlichung zu fragen, ... Schriftlche Verträge ...erzeugen immer einen faden Beigeschmack...
[2]
>Verwendung der Fotos auf der Kunden-Homepage.
Das neue Urheberschutzrecht erlaubt das Kopieren und Verteilen urheberrechtlich geschützer Werke (Musik, Software, Fotos ...) im überschaubaren privaten, persönlichen Umfeld, jedoch nicht die Verbreitung.Die Verbreitung z.B. Homepage, Zeitung, Werbung muß (rechtlicht gesehen) vom Urheber lizensiert werden. Das geschieht dann i.d.R gegen eine Vergütung der einfachen oder auschließlichen Nutzung des Bildes gegen Geld. ...
...

1: So ist es, und auch wenn man zwar rechtlich auf etwas unsicheren Füßen steht: Leute fühlen sich geschmeichelt, wenn man sagt: "Das Bild gefällt mir, ich würde es gern in meinem Laden / auf meiner Webseite einstellen" hingegen haben die Leute sofort das Gefühl übers Ohr gehauen zu werden, wenn sie irgendwo etwas unterschreiben sollen. :ugly:

2: Das hat jetzt aber a) nichts mit der Frage zu tun und b) was ist daran neu? Das ein Verbreiten (in Person und Anzahl unbekannte Empfänger) nicht durch das Recht zur Weitergabe (privat, an persönlich Bekannte) abgedeckt wird, war doch schon immer so. Und ich möchte dem "Berufsfotografenanfänger" nicht raten, seinen Kunden zu sagen: "Wenn Sie das Bild im Web ausstellen wollen, müssen sie aber zusätzlich bei mir Lizenzgebüren bezahlen... Das würde rechtlich zwar gehen, ist jetzt aber aus marketingstrategischen Gründen (Mundpropaganda) für ein gerade eröffnetes Studio ehr kontraproduktiv....
 
...Und ich möchte dem "Berufsfotografenanfänger" nicht raten, seinen Kunden zu sagen: "Wenn Sie das Bild im Web ausstellen wollen, müssen sie aber zusätzlich bei mir Lizenzgebüren bezahlen... Das würde rechtlich zwar gehen, ist jetzt aber aus marketingstrategischen Gründen (Mundpropaganda) für ein gerade eröffnetes Studio ehr kontraproduktiv....
Und wann soll er deiner Meinung nach die eindeutige Regelung in seine AGB aufnehmen, die besagt, dass die Nutzungsrechte nicht uneingeschränkt sein können, weil das Urheberrechtsgesetz hierarchisch darübersteht?
 
Erwischt... Du bist Jurist: So einen Satz kann nur ein Jurist schreiben :D :lol: :ugly:



1: So ist es, und auch wenn man zwar rechtlich auf etwas unsicheren Füßen steht: Leute fühlen sich geschmeichelt, wenn man sagt: "Das Bild gefällt mir, ich würde es gern in meinem Laden / auf meiner Webseite einstellen" hingegen haben die Leute sofort das Gefühl übers Ohr gehauen zu werden, wenn sie irgendwo etwas unterschreiben sollen. :ugly:

..

Das ist ein Satz aus dem richtigen Leben, den ich nur voll unterstreichen kann. Wenn man als Profi ein Studio betreiben willst, sollte man schon so in etwa die Rechtslage kennen, keine Frage. Ein wenig genauer allerdings sollte man seine Kundschaft kennen. Erstens um gute Bilder machen zu können, denn nur davon lebt ein Profi. Zweitens um die Menschen zum Wiederkommen zu animieren und um sie nicht zu verschrecken.

Und wann soll er deiner Meinung nach die eindeutige Regelung in seine AGB aufnehmen, die besagt, dass die Nutzungsrechte nicht uneingeschränkt sein können, weil das Urheberrechtsgesetz hierarchisch darübersteht?

Er sollte mit seiner Kundschaft sprechen und ihnen erklären um was es geht und vielleicht nicht bei bei jeder privaten Homepage einen Anwalt ins Rennen schicken. Das mag vielleicht rechtens sein, Kunden hat er damit aber sicherlich nicht lange.
 
Natürlich. Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland. Nur sollte sich der Vertrag schon in der Form an den üblichen Verträgen orientieren und er sollte nicht gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstossen. .


In jeden Vertrag gehört die sogenannte "Salvatorische Klausel" diese besagt, dass bei Teilungültigkeit von Vertragspunkten alle andern Punkt gültig bleiben und das der ungültige Punkt so geändert wird, dass er dem was die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss gewollt haben am nächsten kommt.
Gru R.F.
 
Ja und sind nur die ABGs davon betroffen bedarf es dieser Klausel noch nicht einmal. Sorry, hätte es ausführlicher formulieren müssen.

Daher, wie hier auch immer und immerwieder zu lesen.

Ihr Fotografen macht Fotos und der Anwalt eure Verträge.
 
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