Variante 2:
Bei der Ausreise in ein Land, das nicht der europäischen Union angehört, muss man zwangsläufig durch eine Passkontrolle. Diese wird durch die Bundespolizei oder durch den Zoll durchgeführt. Ganz in der Nähe der Passkontrolle ist auch immer ein Büro des Zolls zu finden wo man sich eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Waren erstellen lassen kann.
Für eine Privatausfuhr gibt es dort eine Bescheinigung, welche 'Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung' heißt. Die kostet nichts und ist in 5 Minuten ausgestellt. Auf der Bescheinigung wird dann die Warenbeschreibung und eine Nämlichkeit festgehalten (zB die Seriennummer). Bei der Wiedereinreise zeigt man im Falle einer Kontrolle dann einfach diese Nämlichkeitsbescheinigung vor, die Ware wird evtl. kurz verglichen und man kann schnell seine Heimreise fortsetzen. Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde.