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Das stimmt, aber es gibt kein Problem bei Tag. In der Nacht muss man aber anscheinend Gebühren bezahlen.
Zitat Wikipedia:
Die Panoramafreiheit gilt nicht in Frankreich. Daher kann die Stadt Paris für das nächtliche Beleuchtungsdesign des Eiffelturms das Urheberrecht beanspruchen.
Stellt ein geschütztes Objekt nicht das zentrale Bildmotiv dar, kann es allerdings frei abgebildet werden.
Bilder, die nur für persönliche Zwecke gemacht werden, sind erlaubt, solange sie nicht veröffentlicht werden.
Davon, von der durch die europäische Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 lit. h eröffneten Möglichkeit, die Panoramafreiheit einzuführen, Gebrauch zu machen, hat am 21. Dezember 2005 die Nationalversammlung abgesehen.