Abgesehen davon, ist eigentlich der Händler der Vertragspartner.
Canon hat eigentlich keinerlei Dir Verpflichtung gegenüber. Dass das so auf Kulantz geklappt hat, Glückwunsch.![]()
Der Händler schickt es auch nur zu Canon.
Canon hatte eine Verpflichtung: Die einjährige, freiwillig gewährte Garantie.
Wenn die vorüber ist, muss der Kunde auf die Gewährleistung setzen und beweisen, dass der Fehler von Anfang an im Gerät war … theoretisch. Meistens klappt es auch so, wie es der TO erlebt hat.