• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

EF 100mm 2.8 Macro mit Kratzen, Problematisch?

JoDah

Themenersteller
Hallo Community,

ich habe in der Bucht für 261€ ein gebrauchtes Canon Macro erworben. Beim genauer unter die Lupe nehmen hat es eine verschrammte Stelle und 1-2 kleine Kratzer auf der Frontlinse siehe Bild. Meint ihr das diese problematisch sind und einen Qualitätsverlust zur Folge haben?

 
Zuletzt bearbeitet:
Da ist die Beschichtung bzw Vergütung von der Linse runter.
Mach ein paar Bilder und entscheide dann ob es Dich stört.
Wurde der defekt angegeben oder wurde die Linse ohne Mangel angeboten
 
Mach mal Bilder im Gegenlicht bzw. mit hellen Lichtquellen. Das könnte schon den Kontrast beeinträchtigen.

Falls das in der Beschreibung nicht angegeben war, würde ich das aber auf jeden Fall reklamieren.

Das sind eindeutig eine "Putzspuren" mehr.
 
danke schonmal für die Antworten:
wurde als "gebraucht" angegeben, Zustand siehe Bilder,. Auf dem Bild sieht man die Stelle aber auch nur wenn mans weiß. Das hätte genauso gut eine Spiegelung sein können.

http://www.ebay.de/itm/Canon-EF-100...6vFwyjjHfI97h42CSXba4%3D&orig_cvip=true&rt=nc

hier ein paar Probebilder



 
Zuletzt bearbeitet:
Da haben die Fotos (insbesondere die Unschärfe in dem Bild der Frontlinste) aber eher zur Verschleierung des tatsächlichen Zustands gedient - in meinen Augen ist das ein klarer Täuschungsversuch

Karl

P.S. von einer gewerblichen Anbieterseite etwas als Privatverkauf zu starten, ist mMn auch tolldreist. Kein Hinweis auf Rückgaberecht, es ist und bleibt ein gewerblicher Anbieter!
 
Wie immer bei sowas, erstmal den Verkäufer kontaktieren. Bei den wenigen Bewertungen die er hat, tut eine Schlechte nämlich schon etwas weh.
Ansonsten gibt es ja noch PayPal/eBay Käuferschutz.

Wie oben schon beschrieben, die Auswirkung wird sich vor allem bei den geminderten Kontrasten (im Speziellen bei Gegenlicht) zeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
vielen dank auch für die anderen Antworten.
Ich habe den Verkäufer angeschrieben bzw eine Rücknahme beantragt.

War ein vermeintliches Schnäppchen für den Urlaub, aber ich würde mich immer Ärgern über die Stelle zumal ich die FB ja gerade wegen der bekannt guten Abildungsleistung auf der Einkaufsliste hatte. Muss ich erstmal "macro" weiter mit meim Sigma 17-70 machen...
 
Zuletzt bearbeitet:
vielen dank auch für die anderen Antworten.
Ich habe den Verkäufer angeschrieben bzw eine Rücknahme beantragt.

Hätte ich auch! Und zwar mit Nachdruck, denn laut Beschreibung und eingestelltem Bild wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass die Linse so aussehen könnte und hätte die selbst gekauft. Zumal der Verkäufer was mit Kameratechnik zu tun hat, hätte ihm das auffallen müssen, denke ich.

Bleib hartnäckig und melde das ggf. bei Ebay. Auch den Hinweis mit Auschluß von Garantie und Rückgabe finde ich bei einem eingetragenen Händler höchst zweifelhaft.

Ich bin mir relativ sicher, dass die Beschädigung einfluß auf die BQ hat, so flächig wie die ist.
 
Hat der Account schon jemals etwas als Firma verkauft ...
Super unseriös! Es ist ja nicht verboten mehrere Accounts zu besitzen.
Bei solchen Mängeln hat der Verkäufer eine Hinweispflicht. Supergepflegt sieht in meinen Augen anders aus.
Meldung des Accounts an Ebay, bei Abwicklung über Paypal Fall aufmachen und in letzter Konsequenz rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hier die unverschämte Antwort der VK

1. Nicht du musst nachfragen, er muss es deutlich angeben!

2. Gewerblicher Account ist gewerblicher Account egal was man unter die Anzeige schreibt.


Der Verkäufer möchte dich nur abwimmeln. Würde ich nicht ernst nehmen. Entweder zu eBay oder direkt zu Polizei. Die Aussichten könntest du dem Verkäufer natürlich auch erstmal darlegen, vielleicht lenkt er ja dann vorher ein und zu ersparst dir den Aufwand.
 
Na, bei der Produktbeschreibung scheint es der Verkäufer ja auch nicht ganz so genau zu nehmen, denn das neuere 100er-L-Makro ist es definitv nicht:

Bei diesem Canon Kameraobjektiv handelt es sich um ein Makro-Objektiv aus der professionellen Canon L-Serie. Der hierbei verwendete Bildstabilisator, erkennt horizontale und vertikale Kamerabewegungen, was das Canon EF Objektiv mit Bildstabilisator ideal für Fotoaufnahmen aus besonders kurzer Entfernung macht. Dabei handelt es sich um einen Hybrid-Bildstabilisator mit einer, in vier Stufen, verlängerbaren Verschlusszeit.
 
Hast du mit PayPal gezahlt? Wenn ja, genießt du Käuferschutz, wenn nicht ... wird es schwierig.
Klar ist das Verhalten des VK nicht einwandfrei, aber du musst dich auch ein wenig an die eigene Nase fassen. Allerdings bin ich der Meinung, dass Kratzer auf der Frontlinse in 90% der Fälle keine Auswirkung haben. Check mal, wie vorgeschlagen wurde, im Gegenlicht und überlege mal, in welchen situationen du die Linse einsetzen willst und mache mal dafür typische Aufnahmen. Siehst du dann keine Einschränkungen (bei realistischer Betrachtungsweise, also nicht hochgezogen auf 400% oben in der Ecke!), würde ich mir kurz in den Hintern beißen und es behalten, denn selbst wenn du den Vorgang ebay meldest, wird sich das über Wochen hinziehen - mit ungewissem Ausgang.

edit: Die Tatsache, dass es als L-Objektiv zumindest in der Beschreibung bezeichnet wird, es aber tatsächlich kein L-Objektiv ist, halte ich für den aussichtsreicheren Ansatz bei einer Beschwerde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar ist das Verhalten des VK nicht einwandfrei, aber du musst dich auch ein wenig an die eigene Nase fassen.

So einfach ist das nicht... Der VK hat klar Schuld.


Bei diesem Canon Kameraobjektiv handelt es sich um ein Makro-Objektiv aus der professionellen Canon L-Serie. Der hierbei verwendete Bildstabilisator, erkennt horizontale und vertikale Kamerabewegungen, was das Canon EF Objektiv mit Bildstabilisator ideal für Fotoaufnahmen aus besonders kurzer Entfernung macht. Dabei handelt es sich um einen Hybrid-Bildstabilisator mit einer, in vier Stufen, verlängerbaren Verschlusszeit.[/QUOTE]

Damit kannst du den Verkäufer festnageln. Meines Wissens nach, ist die Beschreibung Teil des "Kaufvertrages" der zwischen euch über eBay zustande gekommen ist.
Natürlich ist meine Aussage ohne Gewähr....
 
Produktbeschreibung falsch ... Mangel nicht beschrieben ...
der Fall ist eigentlich klar!

Du kannst über Ebay einen "Streitfall" eröffnen ...
und genau das würde ich auch tun.
(allerdings ist alles weitere hier im Forum ziemlich sicher offtopic.)
 
hier die unverschämte Antwort der VK

Nachdem doppelt darauf hingewiesen wurde, daß das Objektiv immer Pfleglich behandelt wurde, sehe ich den Verkäufer nicht nur deswegen in einer sehr schwachen Position. Es ist auch kein L.

Was würde ich machen? Beweiskräftige Fotos des Objektivs machen, Auktion etc ausdrucken, Ebay verständigen, Objektiv bei der Polizei als Beweismittel einsiegeln lassen und entsprechende Anträge stellen.

Keinesfalls würde ich noch bitten. Frech bricht nicht Recht.

Vielleicht würde ich dem VK noch die dezente Nachricht zukommen lassen, daß sich ab jetzt und unabwendbar geschulte Stellen damit befassen. Er hatte die Wahl. Hart und konsequent, meine Wahl. Betrug, ob vollendet oder nur versucht, ist Offizialdelikt, das wird ausermittelt. Du hast jetzt einen Vermögensschaden, durch Falschbeschreibung, das nennt man Betrug.

Viel Glück damit, ich mag unseriöse Verkäufer so wie glühende Grillkohle im Bauchnabel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du mit Paypal bezahlt hast, gibt es keine Probleme. Anderes würde ich mir ein Anwalt nehmen, wenn er Dir nicht entgegen kommt.

Die Firma Harzmedia steht nun auf meinem persönlichem Index ;)
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten