Das ist aber keine empirische Überprüfung der Thesen, sondern eher eine subjektive Wahrnehmung deinerseits.![]()
Nein, das ist die Methodik der Deduktion und Falsifikation.
Ich vertrete die These, dass die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber der bisherigen Rechtslage erleichtert und die Interpretationen durch die Rechtswissenschaftler und die Aufsichtsbehörden zutreffend sind.
Im nächsten Schritt versuche ich diese These durch empirische Beobachtung zu widerlegen. Die Informationslage ist hier selbstverständlich naturgemäß unvollständig, dennoch kann ich auf eine Beobachtungsgruppe von ca. 50 Unternehmen oder Vereine zurück greifen. Hinzu kommt das regelmäßige Studium der Veröffentlichungen zu dem Thema, durchschnittlich 1 Stunde je Kalendertag.
In der Beobachtungsgruppe liegen z.B. genau 6 Anträge von Betroffenen vor und dies bei sicher mehreren Tausend Betroffenen insgesamt. Es liegt keine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, keine anlasslose Überprüfung und dem entsprechend auch kein Bußgeldverfahren vor. Es liegt so etwas ähnliches wie ein dilettantischer Abmahnversuch vor, den man getrost als SPAM bezeichnen kann.
In den Medien, incl. Datenschutz-Fachforen, ist nichts zu finden, außer einer handvoll dubioser Abmahnversuche und einem Versuch einer völlig absurden Schadensersatzforderung von einem einschlägig bekannten Fachanwalt.
Ich muss nicht "recht" behalten, wenn es morgen eine hinreichende Falsifikation meiner These gibt, muss und werde ich diese anpassen. So intensiv ich im Moment auch versuche meine These zu widerlegen, es will mir nicht gelingen und solange dass so ist, muss ich wohl ober übel mit meiner These weiter arbeiten.

Die induktive Methode führt hingegen regelmäßig zu Fehlschlüssen: Weil es in einem Beispiel der Fall ist, oder auch nur der Fall sein könnte, kann eine allgemeingültige These abgeleitet werden, dass es in allen Fällen so ist.
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