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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Das ist aber keine empirische Überprüfung der Thesen, sondern eher eine subjektive Wahrnehmung deinerseits. ;)

Nein, das ist die Methodik der Deduktion und Falsifikation.

Ich vertrete die These, dass die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber der bisherigen Rechtslage erleichtert und die Interpretationen durch die Rechtswissenschaftler und die Aufsichtsbehörden zutreffend sind.

Im nächsten Schritt versuche ich diese These durch empirische Beobachtung zu widerlegen. Die Informationslage ist hier selbstverständlich naturgemäß unvollständig, dennoch kann ich auf eine Beobachtungsgruppe von ca. 50 Unternehmen oder Vereine zurück greifen. Hinzu kommt das regelmäßige Studium der Veröffentlichungen zu dem Thema, durchschnittlich 1 Stunde je Kalendertag.

In der Beobachtungsgruppe liegen z.B. genau 6 Anträge von Betroffenen vor und dies bei sicher mehreren Tausend Betroffenen insgesamt. Es liegt keine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, keine anlasslose Überprüfung und dem entsprechend auch kein Bußgeldverfahren vor. Es liegt so etwas ähnliches wie ein dilettantischer Abmahnversuch vor, den man getrost als SPAM bezeichnen kann.

In den Medien, incl. Datenschutz-Fachforen, ist nichts zu finden, außer einer handvoll dubioser Abmahnversuche und einem Versuch einer völlig absurden Schadensersatzforderung von einem einschlägig bekannten Fachanwalt.

Ich muss nicht "recht" behalten, wenn es morgen eine hinreichende Falsifikation meiner These gibt, muss und werde ich diese anpassen. So intensiv ich im Moment auch versuche meine These zu widerlegen, es will mir nicht gelingen und solange dass so ist, muss ich wohl ober übel mit meiner These weiter arbeiten. :)

Die induktive Methode führt hingegen regelmäßig zu Fehlschlüssen: Weil es in einem Beispiel der Fall ist, oder auch nur der Fall sein könnte, kann eine allgemeingültige These abgeleitet werden, dass es in allen Fällen so ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
nein, ich habe mich auch nur auf das bezogen, was ich zitiert habe und das in Deinem Beitrag dort stand (also von Dir zitiert wurde.

Ich verstehe schon was du meinst, es hat halt mit dem von dem Forenten als Beleg vorgebrachten Fall nur überhaupt nichts zu tun.

Kam ja auch schon öfters, dass das Ausbleiben von Sanktionen ein Beleg dafür sei, dass die DSGVO hier kein rechtliches Problem für Fotografen ist. Beispielsweise geht auch dieser Kommentar von Dir in diese Richtung

Was soll ich deiner Meinung noch tun, als, wie in dem von dir angesprochenen Beitrag, ständig zu wiederholen, dass jeder wirtschaftlich tätige Fotograf umfangreiche Maßnahmen durchzuführen hat und diese stichpunktartig aufzuzählen?

Bei allem Verständnis: Du kannst deine induktive These "ich kann keinen rechtssicheren Vertrag entwerfen und habe keine kostenlose Vorlage im Web gefunden, also ist es unmöglich einen solchen Vertrag zu entwerfen" ganz einfach dadurch überprüfen, dass du zu einem Fachanwalt gehst und ihn bittest für dich einen Vertrag aufzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei allem Verständnis: Du kannst deine induktive These "ich kann keinen rechtssicheren Vertrag entwerfen und habe keine kostenlose Vorlage im Web gefunden, also ist es unmöglich einen solchen Vertrag zu entwerfen"

das ist nicht meine These- jedenfalls nicht dieser Schluss.

Wenn schon, dann so:

"ich kann keinen rechtssicheren Vertrag entwerfen und habe keine kostenlose Vorlage im Web gefunden.
Weiterhin kenne ich Fotografen, die sowohl von einer HWK als auch von Anwälten definitiv falsche Informationen über die Rechtslage für Fotografen bekommen haben (bis hin zur Aussage, Fotografien wären gar nicht von der DSGVO betroffen).
Auch gibt es mehrere Stellungnahmen von Fachanwälten und Fachgremien, die sich zur Zeit noch widersprechen, was die Auslegung der DSGVO betreffen.

Also ist es zur Zeit auch für einen Fachanwalt unmöglich einen rechtssicheren Vertrag zu entwerfen"

Selbst Du konntest hier keine einzige Quelle nennen, die sich komplett mit Deiner Auslegung der DSGVO deckt- immer nur in einzelnen Punkten, wobei es auch immer Punkte in diesen Quellen gab, die diametral entgegengesetzt zu Deiner war.

[/QUOTE]
ganz einfach dadurch überprüfen, dass du zu einem Fachanwalt gehst und ihn bittest für dich einen Vertrag aufzusetzen.[/QUOTE]

das ist keine Lösung, weil auch der nur das aufsetzen kann, was er interpretiert.

Anders wäre es, wenn ein Anwalt eine Garantie für seinen Vertrag übernehmen würde/könnte- dann könnte es mir ja egal sein, ob er die DSGVO richtig interpretiert (richtig im Sinne zukünftiger Rechtsprechung).
Aber von so etwas kann man ja nur träumen.

vg, Festan

P.S.: allerdings bin ich ein wenig überrascht, dass Du einem Hobbyfotografen wie mir rätst, einen Anwalt aufzusuchen.
Deiner Meinung nach muss ich mich doch gleich aus zwei Gründen gar nicht um die DSGVO scheren. Erstens bin ich aus Deiner Sicht ja rein privat unterwegs und zweitens habe ich als Künstler generell ein berechtigtes Interesse.

Zumindest ersterer Personenkreis wird von der DSGVO nun ja tatsächlich von allem ausgenommen, also selbst von einer Auskunftspflicht.
 
rein Anwalt haftet wenn er dir schmarn erzählt... da brauchst du keine Garantie. musst du halt wenn s schlecht läuft einklagen
 
rein Anwalt haftet wenn er dir schmarn erzählt...

von "schmarn" war keine Rede- /bd/ hat hier auch noch keinen "schmarn" erzählt (ganz im Gegenteil) und trotzdem wird er am Ende nicht in allem Recht haben (und falls er vollumfänglich richtig liegen sollte, dann liegen die diversen Fachgremien und Fachanwälte, die hier schon zuhauf zitiert wurden, in einzelnen Punkten falsch).

Es verlieren jeden Tag hunderte Anwälte Prozesse (haben also in ihrer Rechtsauffassung falsch gelegen)- ihrem Mandanten gegenüber haftbar sind sie deshalb noch lange nicht.

vg, Festan
 
scheint so.

Fotograf macht auf Hochzeit Bilder von Paar.
Paar gefallen Bilder nicht, will nicht zahlen.

Früher: schade, aber Paar muss trotzdem zahlen, weil Vertrag wasserdicht.

Heute: Anwalt sagt, DSGVO Fehler im Vertrag und Vertrag damit nichtig. Oder Anwalt sagt, DSGVO Fehler- Abmahnung/Anzeige oder was auch immer deswegen. Beides Druckmittel, um den Fotografen dazu zu bringen, auf Zahlung zu verzichten bzw. zurückzuzahlen.

Und warum ist im zweiten Beispiel nicht einfach auch ein wasserdichter Vertrag geschlossen worden?
Weil das aufgrund der DSGVO und der z.Zt. noch unklaren Auslegung nicht möglich ist.

Vertragsverhältnis und DSGVO sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe: Wenn das Brautpaar meint, dass seine Rechte bezüglich der DSGVO verletzt worden sind, dann kann es sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren und/oder von dir verlangen, den Schaden, der durch die nicht-DSGVO-konforme Verarbeitung ihrer Daten entstanden ist, zu ersetzen. Dadurch wird das Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Paar aber nicht automatisch nichtig oder entbindet sie von der Pflicht, dich für deine Arbeit bzw. deine Fotos zu bezahlen.
 
Vertragsverhältnis und DSGVO sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe:
...
Dadurch wird das Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Paar aber nicht automatisch nichtig oder entbindet sie von der Pflicht, dich für deine Arbeit bzw. deine Fotos zu bezahlen.

1) das eigentlich wesentliche an der Argumentation ist, dass man aufgrund der Unsicherheit u.U. erpressbar wird

2) /bd/ hat weiter oben ja schon mal etwas angemerkt, was man tunlichts vermeiden sollte, um die DSGVO nicht zum Vertragsbestandteil werden zu lassen- umgekehrt gilt dann, dass sie es eben werde kann. Argumentieren kann ein Anwalt damit immer, dass sie es ist.

3) ein evtl. Schadenersatz ist jetzt nicht wirklich geringeres Übel als ein "Nichtbezahlenmüssens" des Auftrages- vor allem im Hinblick auf Punkt 1.

Zu 3.: das könnte ja auch denjenigen passieren, die mit TfP Portrait machen- da fließt ja gar kein Geld, Schadenersatz aber könnte einen durchaus treffen.

Es müssen ja auch gar nicht immer so massive Dinge sein- als Hobbyfotograf wird man schon ab und an mit Löschforderungen ehemaliger Modells konfrontiert, weil der neue Freund das nicht will, dass seine Freundin im Netz gezeigt wird oder weil dem Modell die Bilder einfach nicht (mehr) gefallen.
Mit der DSGVO ist es aus oben genannten Gründen nun sehr leicht, das zu erreichen- auch weil viele meinen, dieses Recht aufgrund der DSGVO auch zu haben (meinen sogar auch viele Fotografen bzw. werden in ihren Verträgen aufgrund Unwissenheit ohne Not Einwilligungen vereinbaren).

vg, Festan
 
Nein, das ist die Methodik der Deduktion und Falsifikation.

Ich vertrete die These, dass die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber der bisherigen Rechtslage erleichtert und die Interpretationen durch die Rechtswissenschaftler und die Aufsichtsbehörden zutreffend sind.

Ich muss nicht "recht" behalten, wenn es morgen eine hinreichende Falsifikation meiner These gibt, muss und werde ich diese anpassen. So intensiv ich im Moment auch versuche meine These zu widerlegen, es will mir nicht gelingen und solange dass so ist, muss ich wohl ober übel mit meiner These weiter arbeiten. :)

Ja du kannst weiter mit ihr arbeiten, aber aus der Tatsache, dass du es nicht schaffst, deine These zu widerlegen, folgt nicht, dass deine These richtig ist. Und insbesondere auch nicht, dass andere Thesen (z.B. die von e89), die deiner These entgegenstehen, falsch sind. ;)

Und zu deinen empirischen Untersuchungen:

Gerichtsverfahren: Die DGSVO gilt seit nicht mal zwei Monaten. Da unsere Justiz eher langsam arbeitet und durchschnittliche Verfahrensdauern eher bei 6-12 Monaten liegen, ist es auch unwahrscheinlich, dass es bereits jetzt einzelne Verfahren bezüglich der DSGVO gibt. Von daher hat dieses Argument "Es ist ja noch keiner verklagt worden" wenig Aussagekraft. Man kann aber davon ausgehen, dass die Verfahren kommen werden. Die Rechtsgelehrten warten jedenfalls schon sehnsüchtig auf die gerichtliche Auslegung der Rechtsnormen der DSGVO.

Abmahnungen: Richtig ist, dass es bisher sicher keine "Welle" gegeben hat. Abmahnungen hat es allerdings schon gegeben und nicht nur eine Handvoll, sondern schon ein paar mehr von verschiedenen Kanzleien bezüglich verschiedener Themen (Datenschutzerklärung, Google Fonts, Google Analytics, TLS fällt mir spontan ein). Es wird auch eine gewisse Dunkelziffer geben, über die gar nicht berichtet wird. Ungeklärt ist bisher ja auch, ob eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Umsetzung der DSGVO überhaupt zulässig ist. Vermutlich ist das einer der Hauptgründe, warum noch keine große Abmahnwelle eingesetzt hat. Man kann aber davon ausgehen, dass eine solche kommen wird, wenn ein Gericht die grundsätzliche Anwendbarkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bezüglich der DSGVO bejaht, was man nicht ausschließen kann.

Aufsichtsbehörden: Auch hier gilt, dass eine Flut von Verfahren bereits jetzt unwahrscheinlich ist, da die Aufsichtsbehörden mit der Interpretation der DSGVO, mit der Beantwortung von Anfragen und Beschwerdeeingängen voll ausgelastet sind. Es war zu lesen, dass bei den Aufsichtsbehörden in den letzten Wochen jeden Tag hunderte Anrufe und Anfragen eingehen und die Mitarbeiter mit der Bearbeitung völlig überfordert sind. Von daher werden die ersten formalen Verfahren wohl noch etwas auf sich warten lassen.

Auskunftsersuchen von Betroffenen: Hier kann ich nur auf meine persönliche Erfahrung mit der Post verweisen, die mir kürzlich auf meine Anfrage nach Auskunft schrieb, dass man im Moment so viele Anfragen bekomme, dass die Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden könne und ich noch warten müsse...:lol:

Für eine halbwegs seriöse Beurteilung der Folgen der DSGVO ist es sicher jetzt noch zu früh.
 
1) das eigentlich wesentliche an der Argumentation ist, dass man aufgrund der Unsicherheit u.U. erpressbar wird

Naja...man wird ja nun aber auch nicht gleich dem Kunden sämtliche Kosten erlassen, nur weil der mit der DSGVO droht. Sicher ist die Rechtsunsicherheit etwas größer geworden, aber rechtliche Risiken hat es auch vorher schon gegeben. Und die Gefahr, dass beim Fotografieren einer Hochzeit ein Schaden aus Pflichtverletzungen der DSGVO entsteht, ist doch eher gering.

2) /bd/ hat weiter oben ja schon mal etwas angemerkt, was man tunlichts vermeiden sollte, um die DSGVO nicht zum Vertragsbestandteil werden zu lassen- umgekehrt gilt dann, dass sie es eben werde kann. Argumentieren kann ein Anwalt damit immer, dass sie es ist.

Auch wenn die DSGVO ein Vertragsbestandteil ist und man gegen sie möglicherweise verstößt, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass der gesamte Vertrag dann nichtig ist bzw. die dir geschuldeten Leistungen aus dem Vertrag wegfallen. Oder um es anders zu sagen: Wenn das Autohaus, in dem du gerade dein neues Auto gekauft hast, dich nicht ordentlich über die Datenverarbeitung informiert hat, dann darfst du das Auto auch nicht kostenlos behalten. ;)

3) ein evtl. Schadenersatz ist jetzt nicht wirklich geringeres Übel als ein "Nichtbezahlenmüssens" des Auftrages- vor allem im Hinblick auf Punkt 1.

Klar. Aber es muss natürlich erst mal ein tatsächlicher Schaden entstehen. Wenn man als Fotograf sorgsam mit den Daten umgeht, dann sollte das Risiko überschaubar sein.

Zu 3.: das könnte ja auch denjenigen passieren, die mit TfP Portrait machen- da fließt ja gar kein Geld, Schadenersatz aber könnte einen durchaus treffen.

Ja wäre möglich. Aber auch hier ist doch das Risiko eher gering.

Es müssen ja auch gar nicht immer so massive Dinge sein- als Hobbyfotograf wird man schon ab und an mit Löschforderungen ehemaliger Modells konfrontiert, weil der neue Freund das nicht will, dass seine Freundin im Netz gezeigt wird oder weil dem Modell die Bilder einfach nicht (mehr) gefallen.
Mit der DSGVO ist es aus oben genannten Gründen nun sehr leicht, das zu erreichen- auch weil viele meinen, dieses Recht aufgrund der DSGVO auch zu haben (meinen sogar auch viele Fotografen bzw. werden in ihren Verträgen aufgrund Unwissenheit ohne Not Einwilligungen vereinbaren).

Man sollte ja auch bei TfP einen Vertrag schließen. Damit würde die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages stattfinden und das Modell hätte grundsätzlich keinen Löschanspruch und könnte auch nicht mit der DSGVO drohen. Aber gerade bei TfP kann man sich ja auch überlegen, ob man nicht eine gewisse Partnerschaftlichkeit zwischen Fotograf und Modell anstrebt und vielleicht nicht unbedingt auf seinem Recht besteht.
 
Man sollte ja auch bei TfP einen Vertrag schließen.

den schließt man ganz automatisch ja sowieso- Du meinst aber hier sicherlich "schriftlich". und ja, das sollte man. Ich setze das immer voraus.

Damit würde die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages stattfinden und das Modell hätte grundsätzlich keinen Löschanspruch und könnte auch nicht mit der DSGVO drohen.

klar kann man drohen. Das geht immer.

Und wenn man so bl** ist, eine Einwilligung in den Vertrag mit aufzunehmen, dann ist die auch rechtsgültig (schrieb ja, wenn man das ohne Not macht).

Klar. Aber es muss natürlich erst mal ein tatsächlicher Schaden entstehen. Wenn man als Fotograf sorgsam mit den Daten umgeht, dann sollte das Risiko überschaubar sein.

wie sorgsam geht man denn mit Daten um, die man im Netz veröffentlicht?

Es geht hier bei der Fotografie doch nicht um Dinge wie die Telefonnummer, die man natürlich gefälligst bei sich behalten sollte und Maßnahmen ergreifen sollte, dass sie nicht in falsche Hände geraten.

Wir stellen als Fotografen persönliche Daten doch mit voller Absicht in Netz, so dass sie jeder sehen kann, ja sehen soll.

Geschieht dies ohne ausreichende Legitimation, so ist so ein Verstoß genauso gravierend wie ein Veröffentlichen ohne Nutzungsrechte.

Wie hoch wäre denn wohl die Schadensumme, wenn ein Unternehmen ein Bild zu unrecht für eine Werbekampagne verwenden würde?

Bisher reichte es dafür, die Nutzungsrechte entsprechend zu vereinbaren, jetzt müssen auch die DSGVO rechtssicher vereinbart werden.
Ersteres weiß man, wie das geht, letzteres eben (noch) nicht.

Aber gerade bei TfP kann man sich ja auch überlegen, ob man nicht eine gewisse Partnerschaftlichkeit zwischen Fotograf und Modell anstrebt und vielleicht nicht unbedingt auf seinem Recht besteht.

ja, klar- aber das entscheide ich selber alleine für mich. Und das fiel bisher 80:20 zugunsten des Modells aus. Ich spreche also von den restlichen 20%. Und eine Partnerschaft ist ja nicht einseitig- das selbe Argument gilt also auch umgekehrt.

Und in sehr vielen Fällen kann ich das gar nicht mehr löschen bzw. bringt eine Löschung bei mir gar nichts. Facebook löscht beispielsweise keine geteilten Inhalte und Wettbewerbsbilder kann man auch nicht mehr löschen.
Diese Liste ließe sich noch lange fortführen- vor allem dort, wo man Dritten gegenüber Rechte eingeräumt hat, die offensichtlich viele gar nicht wissen, dass sei sie erteilt haben.

Auch ist die moralische Komponente bei einer Rechtsfrage unerheblich- hatte ich ja weiter oben schon was dazu geschrieben.

vg, Festan
 
"nur mal so" zur aktuellen Praxis, die allerorten massive Unsicherheiten zeigt.

Gestern in einer Stadt in Baden-Württemberg gesehen, die für ihre Bürger eine öffentliche Abendveranstaltung auf einem grossen Marktplatz organisiert hat.
Aushang von Hinweisen an mehren Stellen mit folgendem Text:
"Diese Veranstaltung wird von unseren städtischen Fotografen dokumentiert. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklären Sie Ihr grundsätzliches Einverständnis mit dem Anfertigen von Fotos.
Sollten Sie jedoch aus persönlichen Gründen nicht fotografiert werden wollen, so teilen Sie dies bitte den von uns beauftragten Fotografen mit. Wir werden dann von Ihnen keine Fotos machen oder bereits gefertigte Bilder löschen".

Irrer gehts doch nicht mehr.
Man stelle sich vor, da kommen mehrere Personen im Laufe der Veranstaltung auf den Fotografen zu und teilen diesem mit, dass sie keine Aufnahmen von sich wünschen und ggfls. -gemäß der im Aushang der Stadt gemachten Zusage- für im Laufe des Abends bereits angefertigte Bilder die Löschung verlangen.
Wie macht der Fotograf das in der Praxis?
Hunderte Bilder auf seiner Speicherkarte durchforsten und nach den Gesichtern der zwei, drei oder zwanzig Personen akribisch suchen?
Nicht praktikabel, weder direkt vor Ort, noch später im Stadtmarketing, das die Bilder ggfls. für seine Werbezwecke verwenden möchte.

Die DSGVO treibt in der Praxis Blüten und keiner weiss, wie das Thema wirklich zu handhaben ist - anwaltlicher Rat und individuelle, derzeit durch kein Urteil gestützte Auslegung hin oder her.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Günter,
das ist ein ganz bekanntes Thema zu dem ich auch schon eine Beobachtung habe.

Es ging um eine Showveranstalltung mit runder Innenbühne, das heißt das Publikum sitzt 360° um die Darbietung der Bühne. Was zur Folge hat, dass die Showfotografen, egal von wo sie fotografieren, immer auch Publikum mit im Bild haben - immer hinter der Showdarbietung. Es war nicht möglich mit jedem Zuschauer eine Einverständniserklärung zu schließen und falls es doch passierte - was ist wenn diese inzwischen aus welchen Gründen auch immer zurückgezogen wurde?!

Ende vom Lied war dass es keine offiziellen Fotos dieser Show gab.
 
Es ist zum Haareraufen.
Ich soll -wie alljährlich- in nächster Zeit wieder eine große Laufveranstaltung für den Veranstalter -ein öffentlich-rechtliches Unternehmen- fotografieren.
Läufer u.a. beim Zieleinlauf und auf der Strecke, da bleibt es nicht aus, dass Zuschauer mit auf den Bildern sind.
Der Veranstalter erwägt derzeit, keinerlei Fotos machen zu lassen, da selbst die hauseigenen Juristen am Verzweifeln sind und keinerlei Risiko eingehen wollen.

Und das ist leider nicht der einzige Fall in meinem Kundenkreis. Die Verunsicherung ist riesengroß und die Auswüchse sind ungeahnt skurril.
 
mh, hier in Bremen wird bei allen mir bekannten Veranstaltungen weiter fotografiert wie bisher auch. Hier vertrauen wir den offiziellen Bestätigungen und die der Landesdatenschutzbeauftragten.
Wir diskutieren nicht, wir fotografieren ;)

Auf 11 verschiedene Meinungen von 10 angeblichen Juristen haben wir kein Bock.
 
Auf 11 verschiedene Meinungen von 10 angeblichen Juristen haben wir kein Bock.

Dass ein Rechtsanwalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht weiß, wie Gerichte die neuen Regelungen in Zukunft handhaben werden, ist keine Kompetenzfrage, die "angebliche" von echten Juristen trennt, sondern liegt in der Natur der Sache. Wie die DSGVO tatsächlich umgesetzt wird, also welche Urteile zustande kommen, kann jetzt noch keiner wissen.

Insofern hätte man sich diesen Seitenhieb auf die Berufsgruppe der Juristen getrost sparen können. :rolleyes:
 
@RoadRacer:

Schön, wenn ihr es so handhabt und hoffentlich kommt euch da niemand in die Quere.
Ich würde das gerne auch so machen, scheue aber jedes Risiko und befinde mich da mit dem Großteil meiner Kunden und vieler anderer Bildnutzer -siehe obiges Beispiel des öffentlich-rechtlichen Veranstalters- auf einer Linie.

Solange es nur Stellungnahmen und Meinungsäusserungen/persönliche Interpretationen gibt, ist alles offen, wenn es um werblich zu vermarktende Fotos geht (und Unternehmen diversester Art werden selbst mit ihrer Kundenzeitung Probleme bekommen, wenn Personen gezeigt werden und diese Veröffentlichungsmedien nicht von einer Presseabteilung im Unternehmen erzeugt werden, die völlig unabhängig von Weisungen der Unternehmensführung arbeiten kann).

Die institutionalisierte Presse darf offensichtlich weiterhin Vieles, alle anderen Bildnutzer sollten sich aber erst einmal mit einer gewissen Vorsicht bewegen -und diese differiert eben regional oder unternehmensseitig.

Klar ist doch nur, dass viel zu viel unklar ist.
 
Nur steht halt kompromißloser Datenschutz dem ich sags mal Recht auf Information im Weg, d.h. verschiedene "Ideale" müssen am Ende gegeneinander abgewogen werden.

Wenn ich auf eine "öffentliche" Veranstaltung gehe (egal ob dafür bezahlt werden muß oder nicht), rechne ich immer damit, daß dort auch offiziell in einer Form Bilder/Videos gemacht werden. In den AGBs von Veranstaltern finden sich schon seit Jahren immer auch Hinweise darauf, daß potentiell Bilder/Videos angefertigt werden (wegen Recht am eigenen Bild und so).

Von daher ist sowas schonmal seit Jahren akzeptierte/gelebte Praxis, und wenn man da wirklich mit dem Datenschutz Stunk machen möchte, muß das dann halt gegen des berechtigte Informationsinteresse anderer Teilnehmer als auch weiterer Personen / Dokumentation der Veranstalung mit dem Datenschutz abgewogen werden. Wenn es also nicht private/geschlossene Veranstaltungen sind, wird man den Datenschutz nicht so einfach verargumentiert bekommen.

Apropo: Viele Städte, öffentliche Verkehrsmittel usw. sind massiv mit Sicherheitskameras durchzogen, die einen unvorstellbaren Datenschatz quasi jede Sekunde zusammensammeln. Dann gibt es immer mehr Fahrzeuge, die mit immer mehr Sensoren durchzogen sind, deren Informationen man potentiell auch großflächig sammeln könnte. Da bekommt das Thema Datenschutz eine sehr hohe Priorität; ein paar Fotos auf einer Veranstaltung sind dagegen ein Tropfen im Ozean, um das mal so auszudrücken.

PS: Rein aus technischer Sicht gibt es übrigens keinen Unterschied, wenn auf so einer Veranstaltung Privatpersonen Fotos/Videos aufnehmen bzw. das durch z.B. angestellte Fotografen durchgeführt wird. Die anfallenden Daten sind die gleichen; eine Privatperson kann sowas ungestraft online stellen, da ist das "Datenleck" quasi ok, in anderen Fällen nicht? Da hätte ich dann doch Bedenken, ob es dann noch wirklich um Datenschutz oder nicht doch etwas anderes geht ... Wie gesagt, immer unter dem Vorbehalt einer öffentlichen Veranstaltung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Apropo: Viele Städte, öffentliche Verkehrsmittel usw. sind massiv mit Sicherheitskameras durchzogen, die einen unvorstellbaren Datenschatz quasi jede Sekunde zusammensammeln.

Städte nein (zumindest nicht in Deutschland), Verkehrsmittel zum Teil- mit dem kleinen Unterschied zu veröffentlichten Fotografien, dass diese Bilder weder veröffentlicht, noch lange gespeichert werde.

Davon ab eine seltsame Schlussfolgerung: wenn es eh schon viel Überwachung gibt, lasst uns Datenschutz gleich ganz aufgeben :o

Die anfallenden Daten sind die gleichen; eine Privatperson kann sowas ungestraft online stellen, da ist das "Datenleck" quasi ok,

nein, ist es nicht und deshalb dürfen das ja auch Privatpersonen nicht.

vg, Festan
 
eine Privatperson kann sowas ungestraft online stellen, da ist das "Datenleck" quasi ok, in anderen Fällen nicht?

Online stellen darf eine Privatperson solchermassen angefertigte Fotos nur, wenn der Kreis der Onlinennutzer begrenzt ist und es sich dabei um die enge Familiensphäre handelt.
Sollten Aussenstehende Zugriff/Einblick haben, so ist dies unzulässig.
 
Die institutionalisierte Presse darf offensichtlich weiterhin Vieles, alle anderen Bildnutzer sollten sich aber erst einmal mit einer gewissen Vorsicht bewegen -und diese differiert eben regional oder unternehmensseitig.
Klar ist doch nur, dass viel zu viel unklar ist.

Hey, es gibt Hunderte, vielleicht Tausende Wurstblätter, Anzeigenblätter usw. die sich Zeitung nennen. Melde Dich dort als Praktikant, dann bist Du auch Presse. :lol:

Oder gründe Deine eigene Zeitung. Wenn die institutionalisierte Presse Vieles darf, dann werde selbst Presse.
 
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