Davon abgesehen bleibt aber selbst dann, wenn alle diese Fragen entschieden wären, noch weitere Unsicherheiten-
Womit wir bei dem Umgang mit Risiken wären...
Der Umgang damit ist ja so eine Sache, was man z.B. daran sieht, dass diejenigen, die das bei weitem geringste Risiko haben Opfer eines Gewaltdelikts zu werden, die bei weitem größte Angst davor haben.
Für mich ist der Datenschutz einer von vielen Risiken, die ich jeden Tag zu tragen habe. Diese Risiken sind größtenteils durch allgemeine und individuelle Unsicherheiten geprägt. Risiken können auch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Gerade wenn ich nur die Risiken betrachte, die durch meine wirtschaftliche Tätigkeit entsteht, ist der Datenschutz für mich auf einer Skala von "sehr hoch" bis "sehr gering" ein geringes Risiko. Jede meiner Steuererklärungen ist ein bei weitem höheres Risiko. Nicht, weil ich auch nur versuche dabei zu "tricksen", vielmehr weil hier bei weitem mehr Möglichkeiten der Auslegung, Interpretation und Unsicherheiten bestehen. Ganz zu schweigen von den übrigen Risiken, von Vertrags- über Erfüllungs- bis hin zu Schadensrisiken, deren Aufzählung den Rahmen sprengen würde.
Nachdem ich die Möglichkeiten von
Verzicht, Maßnahme und Abwälzung geprüft und durchgeführt habe, bleibt halt am Ende die
Akzeptanz des Restrisikos.
In der Gesamtbetrachtung haben sich für mich persönlich durch die Datenschutzgesetzgebung die Risiken nicht wesentlich erhöht.
Ich hab schon vorher die bestehende Datenschutzgesetzgebung beachtet, habe auf einiges verzichtet, etwa den Einsatz von Cookies und Trackern, vor allem im Hinblick auf den Außenauftritt, alle vorgeschriebenen Maßnahmen ergänzt (vorher hatte ich ein Verfahrensverzeichnis, jetzt habe ich halt ein Verarbeitungsverzeichnis), ein wenig abgewälzt und den Rest habe ich halt zu akzeptieren oder wieder auf "Los" zu gehen und zu überlegen, ob ich lieber verzichte. Dabei habe ich sicherlich nicht alles perfekt gemacht, aber auch das ist völlig normal.
Ich beteilige mich hier sehr gerne an der Diskussion und bemühe mich um Aufklärung. Mein Mitgefühl mit denen, die sich all die Jahre nicht um die schon bestehende Gesetzgebung gekümmert haben, und daher jetzt einiges an zusätzliche Hausaufgaben auf dem Tisch liegen haben, hält sich jedoch in engen Grenzen. Völlig leidenschaftslos und ohne anklagenden Ton fallen darunter auch alle, die munter wirtschaftlich Tätig sind und sich dieser Erkenntnis bis zur DSGVO erfolgreich verweigert haben. Klingt vielleicht ein wenig hart, ist aber bei näherer Betrachtung nur eine einfache Feststellung.
Und so werden viele Fotografen sich weiter um ihre Hausaufgaben kümmern und viele werden das nicht tun. Diejenigen, die es nicht tun, müssen halt ein wenig höhere Risiken akzeptieren.
auch wenn /bd/ das weiter oben so nonchalant abgetan hat
man sich eine rechtsgültige Datenschutzerklärung so einfach aus dem Ärmel schütteln könnte
Einfach sicher nicht, es ist aber auch nicht so kompliziert wie der Betrieb eines Atomkraftwerks.
Eine Datenschutzerklärung für einen Fotografen besteht aus folgenden Teilen:
-Kontaktdaten des Verantwortlicher, der Aufsichtsbehörde und ggf. des Datenschutzbeauftragten.
-Eine kurze Policy, welchen Prinzipien man folgt.
-Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Art. 6 (1), meistens a, b, c und f.
- Die
zutreffenden Rechte des Betroffenen und dabei das Beschwerderecht nicht vergessen.
Der Zweck der jeweiligen Verarbeitung und die Beschreibung der konkreten Verarbeitung.
Das ist aus meiner Sicht der einzige Teil, der wirklich schwierig ist und zwar immer dann, wenn einer Datenschutzgeneratoren kein Beispiel für meine Verarbeitung enthält oder hinreichend komplexe technische Voraussetzungen bestehen.
Wie nun das KUG zukünftig gegen die DSGVO abgewogen wird, ist eine sicher eine interessante Diskussion, im Hinblick auf die tatsächlichen anstehenden Hausaufgaben aber doch nachgeordnet.