Gast_165699
Guest
Hallo,
auf folgenden Artikel bin ich heute gestoßen:
Drohnen - Turbulenzen beim Datenschutz
Das immer beliebtere Hobby, Oktokopter und ähnliche Fluggeräte mit Kameras auszustatten soll in Zukunft auf eine klarere rechtliche Basis gestellt werden.
Grob gesagt werden solche "Drohnen" in 3 Kategorien eingeteilt, in AT:
A) Flugmodelle: max. Entfernung 500 m, Höhe 150 m und Sichtkontakt zum Piloten, Aufnahmen nur unentgeltlich als Hobby, keine weiteren Auflagen (außer solche, die beim Fotografieren betreffend Datenschutz und Privatsphäre sonst auch zur Anwendung kommen)
B) Klasse 1: wie A, jedoch auch für gewerbliche Zwecke, Genehmigung der Luftfahrbehörde notwendig
C) Klasse 2: wie B, ohne Sichtkontakt zum "Piloten"; Pilotenschein erforderlich
Bei B und C ist eine Meldung an die Datenschutzkommission vor den Aufnahmen verpflichtend.
Was denkt ihr darüber?
auf folgenden Artikel bin ich heute gestoßen:
Drohnen - Turbulenzen beim Datenschutz
Das immer beliebtere Hobby, Oktokopter und ähnliche Fluggeräte mit Kameras auszustatten soll in Zukunft auf eine klarere rechtliche Basis gestellt werden.
Grob gesagt werden solche "Drohnen" in 3 Kategorien eingeteilt, in AT:
A) Flugmodelle: max. Entfernung 500 m, Höhe 150 m und Sichtkontakt zum Piloten, Aufnahmen nur unentgeltlich als Hobby, keine weiteren Auflagen (außer solche, die beim Fotografieren betreffend Datenschutz und Privatsphäre sonst auch zur Anwendung kommen)
B) Klasse 1: wie A, jedoch auch für gewerbliche Zwecke, Genehmigung der Luftfahrbehörde notwendig
C) Klasse 2: wie B, ohne Sichtkontakt zum "Piloten"; Pilotenschein erforderlich
Bei B und C ist eine Meldung an die Datenschutzkommission vor den Aufnahmen verpflichtend.
Was denkt ihr darüber?