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Dreck im Sensorsandwich-wie kulant ist Canon?

Philipp0610

Themenersteller
Ich war habe heute meinen Sensor meiner Eos 500d professionell reinigen LASSEN. Leider nicht mti dem gewünschten Ergebnis. Mir wurde gesagt, dass bei meiner Kamera Staubkörner zwischen Sensor und IR oder UV- Filter oder unter der Reinigungseinheit liegen. Da die Kamere gerade mal 2 Monate alt ist, bring ich sie heute in eine Canon Vertragswerkstatt. Ist sowas aber überhaupt zu beheben oder muss da ein ganz neuer Sensor eingebaut werden? Wie kulant ist Canon da? Gibts da eventuell Probleme?

Grüße

Philip
 
Hallo,

das gleiche Problem hatte ich vor gut 1 Jahr mit meiner 40D auch. Allerdings war meine Kamera da schon fast 2 Jahre alt. Man hat mir damals gesagt, dass es nahezu unmöglich ist soetwas wieder heraus zu bekommen.
Damals haben sie mir die komplette Sensor Unit getauscht und waren da auch kulant. Bei dir sehe ich da garkeine Probleme, weil deine Kamera erst 2 Monate alt ist. Sowas läuft über die Garantie, könnte nur sein, dass du es über deinen Händler laufen lassen musst. Aber ja nach dem, dir wird auf jeden Fall geholfen.
Ich weiss, das Problem ist ärgerlich, ich vermute aber, es wird glimpflich für dich ausgehen. Du musst halt "nur" ein bisschen auf deine Kamera verzichten.

Gruss
Marcel
 
Innerhalb der ersten 6 Monate muss dir der Händler beweisen, dass der Fehler beim Kauf nicht vorlag => unmöglich für den Händler => Reparatur oder Austauschgerät für dich auf Kosten des Händlers.
 
Soll ich bei der Reperatur angeben das Ich den Sensor Hab reinigen lassen? nichtas die mir noch nem Strick draus drehen.
 
Innerhalb der ersten 6 Monate muss dir der Händler beweisen, dass der Fehler beim Kauf nicht vorlag => unmöglich für den Händler => Reparatur oder Austauschgerät für dich auf Kosten des Händlers.

So ein Blödsinn gehört eigentlich verboten oder bestraft.
 
was daran Blödsinn?
Solltest schon begründen...
Nein. Besser Du liest Dir Garantiebedingungen Deiner vorhandenen Gerätschaft, besonders Canon-Artikel, durch und beschaffst Dir dann mal Basiswissen bei Wikipedia unter den Stichworten Garantie, Gewährleistung und Beweislastumkehr.

Dann liest Du Dir Deinen Post oben nochmals durch.;)
 
Weisst du diese Tatsache nur, weil´s dir die "Sensorreinigungsfirma" gesagt hat, oder hast du Probleme auf Fotos??

Wenns nachvollziehbare Probleme, also Flecken oder so, auf Fotos gibt, würde ich die Cam mit Beispielbildern einschicken.
 
Nein. Besser Du liest Dir Garantiebedingungen Deiner vorhandenen Gerätschaft, besonders Canon-Artikel,
Wozu? Garantie hat hier überhaupt nichts mit zu tun.

Gewährleistung und Beweislastumkehr.
Die Kamera ist zwei Monate alt. Erst nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Warum sollte der Staub nicht schon bei der Produktion/Transport da rein gekommen sein?

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung schrieb:
Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
 
Die Kamera ist zwei Monate alt.

Eben! Weil die Kamera erst 2 Monate alt ist, greift hier die von Canon eingeräumte Garantie und der Händler ist draußen. Der wird die Kamera berechtigterweise an Canon schicken, um den Schaden nach deren Gusto beheben zu lassen.
 
Eben! Weil die Kamera erst 2 Monate alt ist, greift hier die von Canon eingeräumte Garantie und der Händler ist draußen. Der wird die Kamera berechtigterweise an Canon schicken, um den Schaden nach deren Gusto beheben zu lassen.

Eine eingeräumte Garantie ist kein Ausschlußrecht, sondern eine zusätzliche freiwillige Leistung (wenn auch teilweise mit gesetzlichen Mindestanforderungen, wenn sie eingeräumt wird).
 
Eben! Weil die Kamera erst 2 Monate alt ist, greift hier die von Canon eingeräumte Garantie und der Händler ist draußen. Der wird die Kamera berechtigterweise an Canon schicken, um den Schaden nach deren Gusto beheben zu lassen.

Also nu weil mir eine Firma eine freiwillige Garantie einräumt ( die theoretisch besagen kann, dass ich ein feuchten Hände druck bekomme, falls die Kamera kaputt geht)
Darf der Händler sich hier freuen und ich auf mein Recht verzichten ;)?
So ein Blödsinn.
sie sagen es!

Also Philipp0610 ab zum Händler und ne Neue verlangen oder Reparatur.
 
Eben! Weil die Kamera erst 2 Monate alt ist, greift hier die von Canon eingeräumte Garantie und der Händler ist draußen.
Nein ist es nicht. Du könntest ihn umgehen, sofern es eine Sache ist für die Canon mit ihrer Garantie eintritt - aber das ist ein "kann" und kein "muss" - und schon gar nicht ein Freibrief für den Händler nicht die gesetzlich geregelte Gewährleistung zu liefern! Also Harry, das was Du geschrieben hast ist komplett falsch!
 
Nein ist es nicht. Du könntest ihn umgehen, sofern es eine Sache ist für die Canon mit ihrer Garantie eintritt - aber das ist ein "kann" und kein "muss" - und schon gar nicht ein Freibrief für den Händler nicht die gesetzlich geregelte Gewährleistung zu liefern! Also Harry, das was Du geschrieben hast ist komplett falsch!
Wer spricht denn von Freibrief für den Händler? Warum muss alles immer so aufgeblasen werden?

Eine Kamera kauft man bei einem Händler, man geht also einen Vertrag mit ihm ein. Ergo ist er auch die erste Anlaufstelle für Reklamationen, die er, der Händler, dann mit dem Hersteller abwickelt. Und wenn der Hersteller eine Garantieleistung von Monaten X einräumt, wird der Reklamationsgrund zuerst einmal darüber geregelt. Da braucht sich der Kunde doch gar nicht rumzumachen.

Wie Du oben selbst schreibst, "man könnte das umgehen"! Warum? Wenn Du in eine Werkstatt gegangen bist und der Reparaturversuch ist fehlgeschlagen, wird der Händler mit Recht sauer reagieren und fragen, warum bist Du nicht gleich zu mir gekommen?

Wenn Dir an Deinem neuen Auto die Maschine verreckt - wo wendest Du Dich hin? An Deinen Händler, der Dir das Auto verkauft hat oder brummst Du gleich ins Werk? Da wird Dich der Pförtner schon lächelnd empfangen, besonders die in Fernost...

Und auf was pochst Du dann, wenn Du wieder bei Deinem Händler auf dem Hof stehst? Richtig! Auf die Dir großzügig eingeräumte Garantie von X Kilometern oder X Zeit! Das war nämlich sogar ein Auswahlkriterium Deiner Autowahl;)
 
Garantie gibt der Hersteller.
Gewährleistung der Händler.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist die gesetzlich verankerte Pflicht des Händlers.

Bei einem Anspruch des Käufers greift daher immer zuerst die gesetzliche Gewährleistung. Wenn der Händler versucht, die Kosten die ihm durch Gewährleistung entstehen auf die Garantie des Herstellers abzuwickeln, so darf er das gern machen. Ändert aber nichts daran, dass der Kunde Rechte nach der Gewährleistung in Anspruch nimmt.

Und wie oben bereits richtig beschrieben wurde, gibt es bis zu 6 Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Händlers. Kann er den Beweis nicht antreten, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt des Kaufs vorlag, ist er gesetzlich verpflichtet, den Mangel zu beheben. Sei es durch Reparatur oder auch durch Tausch.
 
Soll ich bei der Reperatur angeben das Ich den Sensor Hab reinigen lassen? nichtas die mir noch nem Strick draus drehen.

Natürlich musst dies angeben.
Zum einen sieht das die Canonwerkstatt eh, zum anderen hast du den Mangel ja dort erst festgestellt.

Bevor du dich selbst an eine canonwerkstatt wendest, solltest du deinen Händler aufforderen, dies selbst zu tun.
 
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