Interessanter Artikel - sehr aufschlussreich. Gut, sowas im Ernstfall zu wissen. Aber strenggenommen sind diese Nachweispflichten nicht in Ordnung, denn es gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung! Soll heissen, wenn man eine Straftat (hier Schmuggel, bzw. Steuerhinterziehung) nicht nachweisen kann, dann gilt der Beschuldigte als unschuldig. Nicht der Beschuldigte ist nachweispflichtig, sondern der Staat. In der Praxis müsste das also heissen: Nur wenn der Zollbeamte mir einen Kauf im Ausland und einen (versuchten) Schmuggel nach Deutschland nachweisen kann (z.B. durch die Originalverpackung, die Rechnung, den Kassenbon etc.), kann ich dafür belangt werden. Kann er das nicht, so muss er mich laufen lassen. Klar, das ist frustrierend, das verstehe ich schon, aber die Unschuldvermutung ist nun mal ein Grundrecht in unserem Rechtsstaat. Und da kann bzw. darf man nicht sagen: Jetzt tut`s mir zu sehr weh, dieses Grundrecht einzuhalten bzw. es macht die Sache zu kompliziert, also gilt es in dieser Situation nicht. Das darf nicht sein!
Mal ein Fall außerhalb des Zolls: Stellt euch mal folgende Situation vor: Ihr seid unterwegs....lernt ein nettes Mädel kennen und verbringt eine Nacht mit ihr. Plötzlich heisst es, ihr hättet sie vergewaltigt! Dann seid ihr sicher auch froh, wenn ihr durch die Unschuldsvermutung erstmal geschützt werdet, anstatt dass einfach gesagt wird : "Hmm...schwer ihm das nachzuweisen, also kehren wir die Beweislast doch einfach um und er muss seine Unschuld beweisen. Wenn er das nicht kann, gilt er als schuldig."
Würde der Beschuldigte in diesem Fall wegen Vergewaltigung verurteilt, ginge sicher ein Aufschrei durch die Gesellschaft. Wird aber jemandem die Ausrüstung beschlagnahmt oder ihm trotz mangelndem Schuldnachweis ein Bußgeld vom Zoll auferlegt, dann sagt niemand was dagegen. Ich finde, das ist mit zweierlei Maß gemessen. Beides sind schwere Straftaten und bei beiden muss die Unschuldvermutung gelten.
Gruss,
Jan
Mal ein Fall außerhalb des Zolls: Stellt euch mal folgende Situation vor: Ihr seid unterwegs....lernt ein nettes Mädel kennen und verbringt eine Nacht mit ihr. Plötzlich heisst es, ihr hättet sie vergewaltigt! Dann seid ihr sicher auch froh, wenn ihr durch die Unschuldsvermutung erstmal geschützt werdet, anstatt dass einfach gesagt wird : "Hmm...schwer ihm das nachzuweisen, also kehren wir die Beweislast doch einfach um und er muss seine Unschuld beweisen. Wenn er das nicht kann, gilt er als schuldig."
Würde der Beschuldigte in diesem Fall wegen Vergewaltigung verurteilt, ginge sicher ein Aufschrei durch die Gesellschaft. Wird aber jemandem die Ausrüstung beschlagnahmt oder ihm trotz mangelndem Schuldnachweis ein Bußgeld vom Zoll auferlegt, dann sagt niemand was dagegen. Ich finde, das ist mit zweierlei Maß gemessen. Beides sind schwere Straftaten und bei beiden muss die Unschuldvermutung gelten.
Gruss,
Jan