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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Interessanter Artikel - sehr aufschlussreich. Gut, sowas im Ernstfall zu wissen. Aber strenggenommen sind diese Nachweispflichten nicht in Ordnung, denn es gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung! Soll heissen, wenn man eine Straftat (hier Schmuggel, bzw. Steuerhinterziehung) nicht nachweisen kann, dann gilt der Beschuldigte als unschuldig. Nicht der Beschuldigte ist nachweispflichtig, sondern der Staat. In der Praxis müsste das also heissen: Nur wenn der Zollbeamte mir einen Kauf im Ausland und einen (versuchten) Schmuggel nach Deutschland nachweisen kann (z.B. durch die Originalverpackung, die Rechnung, den Kassenbon etc.), kann ich dafür belangt werden. Kann er das nicht, so muss er mich laufen lassen. Klar, das ist frustrierend, das verstehe ich schon, aber die Unschuldvermutung ist nun mal ein Grundrecht in unserem Rechtsstaat. Und da kann bzw. darf man nicht sagen: Jetzt tut`s mir zu sehr weh, dieses Grundrecht einzuhalten bzw. es macht die Sache zu kompliziert, also gilt es in dieser Situation nicht. Das darf nicht sein!
Mal ein Fall außerhalb des Zolls: Stellt euch mal folgende Situation vor: Ihr seid unterwegs....lernt ein nettes Mädel kennen und verbringt eine Nacht mit ihr. Plötzlich heisst es, ihr hättet sie vergewaltigt! Dann seid ihr sicher auch froh, wenn ihr durch die Unschuldsvermutung erstmal geschützt werdet, anstatt dass einfach gesagt wird : "Hmm...schwer ihm das nachzuweisen, also kehren wir die Beweislast doch einfach um und er muss seine Unschuld beweisen. Wenn er das nicht kann, gilt er als schuldig."
Würde der Beschuldigte in diesem Fall wegen Vergewaltigung verurteilt, ginge sicher ein Aufschrei durch die Gesellschaft. Wird aber jemandem die Ausrüstung beschlagnahmt oder ihm trotz mangelndem Schuldnachweis ein Bußgeld vom Zoll auferlegt, dann sagt niemand was dagegen. Ich finde, das ist mit zweierlei Maß gemessen. Beides sind schwere Straftaten und bei beiden muss die Unschuldvermutung gelten.

Gruss,
Jan
 
Die Sache ist leider etwas komplizierter, als du es hier darstellst.
Steuerstrafrecht ist erheblich vielfältiger als 'normales' Strafrecht.

Bevor ich zu weit aushole, verlinke ich mal eine sehr gute Ausarbeitung der G.S.G.
http://www.gsg-steuerberatung.de/as...hp?id=630815&iframe=true&width=80%&height=70%

Insbesondere Punkt 3 ist wichtig, Die Mitwirkungspflichten werden in Punkt 2 dargestellt.

Es besteht ein Unterschied zwischen den Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren (in welchem du vor der Einleitung eines Strafverfahrens immer bist) und Steuerstrafverfahren.

Das Thema ist aber derart komplex und im Einzelfall immer unterschiedlich, dass eine Pauschalaussage nicht möglich ist.
Eine Aussage jedoch ist nicht richtig: "Ich werfe die Verpackung und Rechnung weg und schon kann mir der Zöllner nix!"
Das stimmt nicht.
 
Ich hätte da noch eine Frage zu dm Thema:
Ich werde ab August für ein Jahr in New York leben. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man auch Artikel, die im Wert 430 € übersteigen zollfrei einführen darf, wenn man sie vor xy Tagen oder früher in den USA erworben hat.

Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt und wie hoch xy ist?

Danke, Julius
 
Ich werde ab August für ein Jahr in New York leben. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man auch Artikel, die im Wert 430 € übersteigen zollfrei einführen darf, wenn man sie vor xy Tagen oder früher in den USA erworben hat.
Guckst Du hier: https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=1184408&postcount=5
 
Hallo,

ich hatte mir schon zwei Themen bezueglich GB durchgelesen. Auf Amazon gibt es zZ die 600D im Versandt durch sunsetelectronics fuer umgerechnet 600 Euro. Ich bin auf den Haendler gegangen und hab die angegebenen Versandtkosten nachgeguckt: 39 GBP.

Alles in allem wuerd ich dann grob 645 Euro bezahlen denn soweit ich das verstanden habe kommt ausser Versandt nichts mehr dazu oder?
 
Hallo.

Ich hätte da noch eine kleine Anmerkung:

GB ist nicht gleich GB.

Soll heißen: Sitzt der Versender im Inland, ist die Aussage richtig.
Die Bestellung zu privaten Zwecken wäre zoll- und Eustfrei.

Sitzt der Versender aber auf einer der Kanalinseln (Guernsey oder Jersey)
dann sieht die Sache etwas anders aus. Diese Inseln gehören nämlich zwar zum Zollgebiet der Gemeinschaft, nicht aber zum Verbrauchsteuergebiet.
Sie sind sozusagen das Helgoland von GB.
Kurzum: die Mwst wird erhoben (die MwSt ist eine Verbrauchsteuer)

Grüße aus dem Nachtdienst...
 
Hallo,

ich habe eine ähnliche Frage wie el-n-a. Und zwar werde ich demnächst für einige Zeit in die USA fliegen und mir dort wahrscheinlich ein Objektiv kaufen. Wenn dieses z.B. 300€ kostet (und wenn ich insgesamt unter 430€ bleibe), darf ich es ja zoll- und steuerfrei nach Deutschland einführen. Wie kann ich dann nach späteren Reisen, bei denen ich das Objektiv dabei habe, nachweisen, dass es bereits legal nach Deutschland eingeführt wurde? Eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung kann ich ja ohne deutsche Rechnung wahrscheinlich nicht ausgestellt bekommen.
Bekomme ich bei der erstmaligen Einreise eine Bescheinigung der legalen Einfuhr?

Gruß,
Daniel
 
Wenn man sich das alles so durchliest kann man verstehen, warum der europäische Binnenmarkt eingeführt wurde... Als nächsten Schritt brauchen wir das jetzt weltweit. Dann können wir uns den ganzen Quatsch sparen.
 
Wie ist das denn, wenn man bei der Ausfuhr einer DSLR mit Objektiven eine '"ereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" beantragt, aber man nicht für alle Teile eine Rechnung vorweisen kann?
Das geht mir z.B. so, da ich auch etwas privat gebraucht gekauft habe.
Geht das auch ohne Rechnung? :confused:

Danke!
 
Wie ist das denn, wenn man bei der Ausfuhr einer DSLR mit Objektiven eine '"ereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" beantragt, aber man nicht für alle Teile eine Rechnung vorweisen kann?
Das geht mir z.B. so, da ich auch etwas privat gebraucht gekauft habe.
Geht das auch ohne Rechnung? :confused:

Falls Du das hast, kannst Du auch Auszüge von i-bäh Auktionen, Mailverkehr usw. mitnehmen. Du musst ja "nur" glaubhaft machen, nicht beweisen.

Grüße
Scooby
 
Hallo,

ich hatte mir schon zwei Themen bezueglich GB durchgelesen. Auf Amazon gibt es zZ die 600D im Versandt durch sunsetelectronics fuer umgerechnet 600 Euro. Ich bin auf den Haendler gegangen und hab die angegebenen Versandtkosten nachgeguckt: 39 GBP.

Alles in allem wuerd ich dann grob 645 Euro bezahlen denn soweit ich das verstanden habe kommt ausser Versandt nichts mehr dazu oder?

moin, ich wärm deinen beitrag mal auf.
hast du bestellt oder nicht?

ich habs getan und nun sah ich heute früh, dass das paket aus den usa verschickt wird. scheinbar hat die firma dort ihren sitz.

nun habe ich natürlich angst, dass die zollgebühren noch dazu kommen.

laut deren firmenseite, werden steuern und gebühren für bestellungen aus UK übernommen. aber wie es nach deutschland ist, gute frage.
 
Hallo!

hab jetzt nichts gefunden was meine Frage beantwortet ;)
Ich hab ne D300 + 70-200 Vr1 + Tamron 17-50 ... für die D300 sowie für das Tamron 17-50 hab ich REchnungskopien, für das 70-200 VRI jedoch nicht, da ich dieses Objektiv gebraucht gekauft habe... was mach ich den jetzt wenn ich eine Nämlichkeitsbescheinigung möchte??? Oder ist das kein Hindernis??

Ich hab die Kamera + Ausrüstung auch Versichern lassen und einen Versicherungsbeleg wo z.b. auch die Serien-Nr. drauf stehen, würde das evtl. auch ausreichen?

Ich möchte mit der ausrüstung nach Amerika im September...

Im Februar war ich in Ägypten, das war kein Problem, hatte ne Kopie der Rechnung dabei, allerdings waren das eben damals andere Objektive und ein anderer Body ;) und die am Zoll haben dann gemeint das würde reichen (hatte da vorher gefragt).

Würde mich über ne kleine Info freuen :D
LG
 
Ich kann berichten vom Flughafen Hamburg, dort lief es so ab:

Das erforderliche Formular ist das "330" (bzw. VFS Z 08 34 Abs. 30) - wenn es nur in den Urlaub geht, nämlich die "Vereinfachte Nämlichkeitesbescheinigung im Reiseverkehr". Das füllst man (am besten am Computer) aus, druckt es aus und nimmt es nebst seiner Ausrüstung mit. (Link: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0330 ).

Tipp 1: Schreibe die Dinge, die du mitnimmst möglichst detailliert auf, z.B.
Digitale Spiegelreflexkamera Canon EOS 1D IV, S/N: 1234567890

Tipp 2: Am Ende des Feldes sollte sowas stehen wie: "Gesamtzahl aller Gegenstände: 7 (sieben). Dass man das in Worten schreibt ist - laut Aussage des Zöllners - sehr wichtig! (Die 7 durch die Anzahl der Gegenstände ersetzen...)

Ich habe alles zeigen wollen, hatte alle ebay- und Forumskaufeinträge ausgedruckt. Der Zöllner schaute sich ein paar an, vor allem Kamera und Laptop, verglich sie mit dem Formular und schrieb dann die Formulare fertig, also "Nämlichkeitssicherung: s.o." und seinen Namen ins Unterschriftenfeld, dazu noch der Amtsstempel.

Insgesamt ein Aufwand von 5 Minuten am Flughafen plus Hinfahrt. Ich habs ne Woche vorher gemacht, falls was schiefgegangen wäre, hätte man Zeit gehabt Unterlagen zu besorgen - Rechnungen wollte er garnicht sehen. Wenn man etwas Zeit mitbringt, könnte man "auf gut Glück" das auch direkt vor dem Flug machen.

Tipp 3: Man bekommt 2 Nämlichkeitsbescheinigungen (bzw. sollte sich eine beglaubigte Kopie ausstellen lassen). Eine bleibt zuhause (falls man das eine Original verliert), die andere kommt mit.

Tipp 4: Bei Reisen nach China musste ich ein "Einfuhrformular" im Flieger ausfüllen, was ich alles an Wertsachen mitbringen würde - das Ausfüllen war wesentlich leichter, weil ich das Formular 330 nur abschreiben musste.

Ich hoffe, es ist dir etwas geholfen?

PS: Durch die Sicherheitskontrolle, unter Umständen mit Sprengstoffwischtest usw. wirst du dennoch müssen -.-
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

vielen Dank! Ist sicher sehr hilfreich.

Tipp 4: Bei Reisen nach China musste ich ein "Einfuhrformular" im Flieger ausfüllen, was ich alles an Wertsachen mitbringen würde

Seit wann machen die das? Ich kenne nur die zwei Standardformulare (Gesundheitsfragen und das allgemeine) und auf dem allgemeinen wurde nur nach größeren Bargeldsummen und (großen, teuen) Wertgegenständen gefragt - ich glaube 50.000$ war die Grenze ..

Grüße,
Scooby
 
Genau, die zwei Formulare gibt es immer, das dritte für teure Wertsachen, haben die mir das letzte mal auch gegeben, die Flugbegleiterin meinte, alles ab 5000 CNY wäre besser, wenn es dort vermerkt wäre. Kann natürlich Blödsinn sein und ist auch länger her. Vllt. lag es an Olympia oder daran dass es vorbei ist. Naja, Formular ausfüllen hilft ja auch gegen die 9 Stunden Flugzeit :)

Am 20. fliege ich wieder rüber, dann kann ich nochmal aktueller was dazu sagen.
 
Vorgestern bin ich angekommen und war überrascht: Dieses Mal musste ich nur das Immigrationsformular ausfüllen. Ich bin dann beim Zoll zum roten Kanal, und wollte meine Kamera - wie früher - herzeigen. Der Zollbeamte winkte mich durch, und meinte auch, das brauche man nicht mehr. Tja, wird wohl doch alles einfacher mit der Zeit...
 
Hallo, kurze Frage: (nur nochmal zur Sicherheit)

Digitale Fotokameras mit festem Objektiv sind auch zollfrei, oder bezieht sich das ausschließlich auf Bodys?

Vielen Dank

Zollsätze: (Stand Dezember 2008)
Digitale Fotokameras: zollfrei
Analoge Fotokameras 4,2%
Objektive: 6,7%
Fotostative: 3,7%
Blitzlicht: 3,2%
Speicherkarte: zollfrei
Videokamera: 4,9%
Videokamera mit externer Aufnahmefunktion: 12,5%
 
@coobyDoo2
Seit wann machen die das?
Das machen sie schon lange nicht mehr. Ich fliege meistens zweimal im Jahr nach China. Ich kann mich erinnern, dieses Formular schon ein paar Mal ausgefüllt zu haben, aber nicht mehr daran, wann das zuletzt war. Zu den Olympischen Spielen vielleicht.

@juug
Digitale Fotokameras mit festem Objektiv sind auch zollfrei, oder bezieht sich das ausschließlich auf Bodys?
Ich musste bei der Einfuhr meiner X100 dieses Jahr zwar Einfuhr-Umsatzsteuer, aber keine Zollabgabe bezahlen.
 
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