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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hallo zusammen,

Ich hatte hier schonmal einen Thread eröffnet: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=324950

Nun ist die letzte Frage noch offen: Hatte schonmal jemand das Vergnügen, einen Präferenznachweis erbringen zu müssen und kann mir erklären, was genau das ist und woher man so etwas bekommt?

lg, Dennis
 
Ich habe mir eben gerade den Vorangehenden Thread von Brummel aufmerksam durchgelesen und jetzt hätte ich dazu eine konkrete Frage mit einem Beispiel:

Beispiel:
Ein Verwandet von mir hat zum Geburtstag ein Sigma 70-300 Apo bekommen. Wert in den USA liegt bei 205 Dollar (130€). Er selbst besitzt dieses Objektiv aber aber schon und möchte es nun mir mitbringen.
Möglichkeit 1:
Er fliegt und nimmt das Objektiv im Handgepäck mit. Am Flughafen in Deutschland hat er ja den Freibetrag von 175€ nicht überschritten und muss somit keine Steuern drauf zahlen, oder?

Möglichkeit 2:
Er möchte es als Packet schicken da er dieses Jahr nicht plant nach Deutschland zu kommen. Durch das Packet sinkt jetzt ja der Freibetrag von 175€ auf 45€. Nun muss er Steuern draufzahlen.

Frage:
Was muss er draufzahlen?
Ich hab einen Wert nach der im Thread genannten Rechnung von 165,0649€ raus. Das heißt dann ja 165,0649 sind die Steuerbelastung. Aber was heißt das genau? Muss dieser Wert draufgezahlt werden oder ist das nur der Preis, wie viel das Objektiv mit allen Steuern jetzt in Deutschland kostet ( auf Deutsch: Es wurden 35€ und ein paar zerquetschte draufgezahlt)?

(Gerechnet wurde mit dem Objektivpreis von 130€ )

Wäre über jede Antwort sehr glücklich.

Gruß PentaxMan
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, dass der beim Zoll zu zahlende Betrag eher bei ca 35€ liegen wird. Ich habe mir für mein Objektiv bei nem Kaufpreis von ~138€ ca 40€ an Zoll und EUSt ausgerechnet, die ich beim Zoll lassen muss. Ich häng meine Exceltabelle mal dran, die könnte sich dann jemand, der sich damit auskennt auch anschauen, ob nicht irgendwo ein Fehler ist.

lg, Dennis
 
Hallo zusammen,

Ich hatte hier schonmal einen Thread eröffnet: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=324950

Nun ist die letzte Frage noch offen: Hatte schonmal jemand das Vergnügen, einen Präferenznachweis erbringen zu müssen und kann mir erklären, was genau das ist und woher man so etwas bekommt?

lg, Dennis

Das ist ein Nachweis über den Ursprung oder Handelsstatus der Ware. Da gibts verschiedene Möglichkeiten und auch Formen.
Hintergrund ist die unterschiedleiche Behandlung und Besteuerung von Waren, wenn sie aus bestimmten Ländern kommen.

In deinem Fall wollen die Kollegen wohl einen Nachweis, dass dein Objektiv aus dem freien Handelsverkehr der Schweiz stammt, da es mit der Schweiz diverse Handelsabkommen gibt, die den Zoll mindern, bzw. gänzlich frei werden lassen. Dieser kann u.U. durch einen Vermerk auf der Rechnung erbracht werden, meist ist aber auch Voraussetzung, dass die Ware im Herkunftsland produziert wurde.

Das ist aber ein zu komplexes Thema, als das es hier einfach zu erklären ist.
Daher werde ich nicht weiter darauf eingehen. Für weitere Informationen ruf einfach mal auf dem Zollamt an, die geben dir dann Auskunft, was genau sie haben wollen. Oder auch das hier: http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...nfestsetzung/c0_abgenbeg_bei_praef/index.html

Ansonsten nimm deine Kaufrechnung mit zum Zollamt, das wird ausreichen.

Gruß
Brummel
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mir eben gerade den Vorangehenden Thread von Brummel aufmerksam durchgelesen und jetzt hätte ich dazu eine konkrete Frage mit einem Beispiel:

Beispiel:
Ein Verwandet von mir hat zum Geburtstag ein Sigma 70-300 Apo bekommen. Wert in den USA liegt bei 205 Dollar (130€). Er selbst besitzt dieses Objektiv aber aber schon und möchte es nun mir mitbringen.
Möglichkeit 1:
Er fliegt und nimmt das Objektiv im Handgepäck mit. Am Flughafen in Deutschland hat er ja den Freibetrag von 175€ nicht überschritten und muss somit keine Steuern drauf zahlen, oder?

Möglichkeit 2:
Er möchte es als Packet schicken da er dieses Jahr nicht plant nach Deutschland zu kommen. Durch das Packet sinkt jetzt ja der Freibetrag von 175€ auf 45€. Nun muss er Steuern draufzahlen.

Frage:
Was muss er draufzahlen?
Ich hab einen Wert nach der im Thread genannten Rechnung von 165,0649€ raus. Das heißt dann ja 165,0649 sind die Steuerbelastung. Aber was heißt das genau? Muss dieser Wert draufgezahlt werden oder ist das nur der Preis, wie viel das Objektiv mit allen Steuern jetzt in Deutschland kostet ( auf Deutsch: Es wurden 35€ und ein paar zerquetschte draufgezahlt)?

(Gerechnet wurde mit dem Objektivpreis von 130€ )

Wäre über jede Antwort sehr glücklich.

Gruß PentaxMan


Möglichkeit 1: Richtig
Möglichkeit 2: Richtig

Zur Besteuerung: schenkt er dir das gebrauchte Objektiv (bzw. er überlässt es dir kostenlos) wird in der Regel eine Pauschalsteuer von 13.5% vom Kaufpreis fällig.
Verkauft er es dir jedoch, bist du bei 6,7% Zoll + 19% Einfuhrumsatzsteuer vom Kaufpreis + Porto.

Gruß
Brummel
 
Ich denke, dass der beim Zoll zu zahlende Betrag eher bei ca 35€ liegen wird. Ich habe mir für mein Objektiv bei nem Kaufpreis von ~138€ ca 40€ an Zoll und EUSt ausgerechnet, die ich beim Zoll lassen muss. Ich häng meine Exceltabelle mal dran, die könnte sich dann jemand, der sich damit auskennt auch anschauen, ob nicht irgendwo ein Fehler ist.

lg, Dennis

Das ist soweit richtig. Nur werden Porto/Versandkosten bereits zu Anfang in den Zollwert eingerechnet und auch Zoll darauf erhoben.

Gruß
Brummel
 
mal ne andere Frage (ich hoffe, ich habe hier nichts überlesen):
ein Verwandter hat mir aus den USA ein Objektiv mitgebracht, hat es aber bei der Einreise nicht verzollt
wie kann ich das jetzt ohne Rechnung verzollen?
 
mal ne andere Frage (ich hoffe, ich habe hier nichts überlesen):
ein Verwandter hat mir aus den USA ein Objektiv mitgebracht, hat es aber bei der Einreise nicht verzollt
wie kann ich das jetzt ohne Rechnung verzollen?

Zum nächsten Zollamt gehen und dort eine Nachverzollung beantragen. Das kann problemlos funktionieren, grundsätzlich wäre aber eine Selbstanzeige erforderlich.

Wenn möglich irgend etwas mitnehmen, woraus ein Preis abzuleiten ist. Und wenns ein Ausdruck eines Internetshop-Angebots ist.

Gruß
Brummel
 
Möglichkeit 1: Richtig
Möglichkeit 2: Richtig

Zur Besteuerung: schenkt er dir das gebrauchte Objektiv (bzw. er überlässt es dir kostenlos) wird in der Regel eine Pauschalsteuer von 13.5% vom Kaufpreis fällig.
Verkauft er es dir jedoch, bist du bei 6,7% Zoll + 19% Einfuhrumsatzsteuer vom Kaufpreis + Porto.

Gruß
Brummel


Vielen Dank für die Antwort. Ist ja gerade wirklich bestechend ein Objektiv aus den USA zu kaufen, natürlich mit gutem Gewissen.

Gruß
PentaxMan
 
Zum nächsten Zollamt gehen und dort eine Nachverzollung beantragen. Das kann problemlos funktionieren, grundsätzlich wäre aber eine Selbstanzeige erforderlich.

Wenn möglich irgend etwas mitnehmen, woraus ein Preis abzuleiten ist. Und wenns ein Ausdruck eines Internetshop-Angebots ist.

Gruß
Brummel

danke, hat alles easy geklappt - wenn man die Seriennummer noch aufgenommen hätte, wäre es auch schön gewesen, aber ich gehe davon aus, dass das nun auch so alles seine Richtigkeit hat
 
muss ich da wenn ich spanien fliege bzw teneriffa auch angst haben
das ich zuviel an austrüstung mitnehme? bzw die irgendwas dagegen haben könnten?
 
muss ich da wenn ich spanien fliege bzw teneriffa auch angst haben
das ich zuviel an austrüstung mitnehme? bzw die irgendwas dagegen haben könnten?

Angst braucht man vor uns so gut wie nie haben, so böse sind wir gar nicht... ;)

Spanien gehört zur EU, da ist der Warenverkehr frei.
Mit Ausnahme der Kanarischen Inseln (wozu auch Teneriffa gehört), welche steuerlich eine Sonderrolle einnehmen und bezüglich Freimengen genauso behandelt werden wie ein Drittland.

Gruß
Brummel
 
muss nochmal kurz nachfragen:
der Zollbeamte hat ja die Seriennummer nicht in das Formular eingetragen, nur die Warennummer geschrieben, daran dann die Quittung getackert
ist es okay, wenn ich nun die Rechnung mit vermerkter Seriennummer anhänge?
das reicht doch - oder?
 
muss nochmal kurz nachfragen:
der Zollbeamte hat ja die Seriennummer nicht in das Formular eingetragen, nur die Warennummer geschrieben, daran dann die Quittung getackert
ist es okay, wenn ich nun die Rechnung mit vermerkter Seriennummer anhänge?
das reicht doch - oder?

Ja, das ist absolut in Ordnung und reicht als Nachweis aus.

Gruß
Brummel
 
Danke nochmal für die ANtwort von heute morgen. Hatte heute Mittag mit den Kollegen in Dortmund telefoniert, der Präferenznachweis entfällt für mich, da es auf Objektive keine Vergünstigungen gibt und der zu verzollende Betrag eh deutlich unter 500€ liegt.

lg, Dennis
 
Kurze Frage:

Weiß einer von euch wie sich das bei den neuen Speicherkarten Camcodern verhält?

Beispielsweise bei einer Panasonic P2 Kamera, die nicht mehr auf Videoband aufzeichnet, sondern auf P2 Karten.

Die hat einen Firewire In und Out. Heißt das auch da muss ich 12,5% zahlen? Die Speicherkarten könnte ich doch in jedem beliebigen Computer beschreiben??

Der Mann an der Zoll Infohotline konnte mir heute erst keine und dann nur ziemlich verwirrende Aussagen liefern. Er sagte mir, dass 12,5% dann fällig werden, wenn die Kamera auch abspielen kann. Bei reiner Aufnahmefunktion wären nur 4,9% zu entrichten. Das ist doch total unlogisch oder?
 
Kurze Frage:

Weiß einer von euch wie sich das bei den neuen Speicherkarten Camcodern verhält?

Beispielsweise bei einer Panasonic P2 Kamera, die nicht mehr auf Videoband aufzeichnet, sondern auf P2 Karten.

Die hat einen Firewire In und Out. Heißt das auch da muss ich 12,5% zahlen? Die Speicherkarten könnte ich doch in jedem beliebigen Computer beschreiben??

Der Mann an der Zoll Infohotline konnte mir heute erst keine und dann nur ziemlich verwirrende Aussagen liefern. Er sagte mir, dass 12,5% dann fällig werden, wenn die Kamera auch abspielen kann. Bei reiner Aufnahmefunktion wären nur 4,9% zu entrichten. Das ist doch total unlogisch oder?

Nahezu jede aktuelle Kamera fällt unter den höheren Steuersatz.
Voraussetzung dafür ist, dass die Kamera mit einer externen Aufnahmefunktion ausgestattet ist (Chinch-IN oder auch USB/Firewire-IN).

Auch die von dir angesprochene Kamera hat das.

Da dein Satzbau nicht erkennen lässt, was genau deine Frage ist, hoffe ich eine richtige Antwort gegeben zu haben.


Gruß
Brummel
 
Danke erstmal.

Meine Frage ging eher in die Richtung, dass die modernen neuen Videokameras ja keinen "Videorekorder" mehr haben, sondern nur noch Speicherkarten.

Wie verhält sich das denn mit dem Zoll bei professionellen Kameras wie zum Beipiel Digi-Beta, die keine externe Aufnahmemöglichkeit haben?

Dankeschön!
 
Danke erstmal.

Meine Frage ging eher in die Richtung, dass die modernen neuen Videokameras ja keinen "Videorekorder" mehr haben, sondern nur noch Speicherkarten.

Wie verhält sich das denn mit dem Zoll bei professionellen Kameras wie zum Beipiel Digi-Beta, die keine externe Aufnahmemöglichkeit haben?

Dankeschön!

Ich kenne mich mit Videokameras leider überhaupt nicht aus.

Bei der Zollbehandlung ists aber egal, ob die Aufnahmevorrichtung aus einem Magnetband oder Magnetkarte besteht. Was zählt, ist die Möglichkeit externe Quellen einspeisen zu können. Geht das, wird der höhere Zollsatz erhoben.

Gruß
Brummel
 
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