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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Wenn du Glück hast => ja. Wenn du Pech hast => nein.

Im Prinzip können sie den Nachweis verlangen, dass sich das Objektiv "legal" (= verzollt, versteuert) in deinem Besitz befindet. Ob sie das tun, ist eine andere Frage.

Ist doch auch logisch: wenn ich mir im Urlaub etwas kaufe und nach D schmuggle, könnte ich das so ganz einfach "legalisieren".
 
Ist doch auch logisch: wenn ich mir im Urlaub etwas kaufe und nach D schmuggle, könnte ich das so ganz einfach "legalisieren".

Was heisst den "schmuggeln"? Du hast eine Freigrenze von ca 420€ (kann mir die genaue Summe nie merken). Und wen du 10 mal im Monat in die Staaten fliegst dann kannst du 10 mal Objektive für 420€ mitnehmen. Legal!
 
Und wen du 10 mal im Monat in die Staaten fliegst dann kannst du 10 mal Objektive für 420€ mitnehmen. Legal!

Jein... die Freigrenze gilt für Urlauber. Wenn du 10x im Monat fliegst wird das vermutlich nicht anerkannt werden, weil dir niemand abnehmen wird, dass du aus Urlaubsgründen 10x pro Monat in die Staaten fliegst... :)
 
Wen ich Millionär bin? ;)

Einreisefreimengenverordnung (EF-VO):

§2 (1) Je Reisenden sind Reisemitbringsel (§ 1 Nr. 6) im Rahmen der folgenden Mengen- und Wertgrenzen von den Einfuhrabgaben befreit:

5. andere Waren:
a) bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro,
b) für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro,
c) für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.

§1 (2) Nr. 6: Reisemitbringsel:

Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch, für ihre Familienangehörigen oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck einführen;
 
Was heisst den "schmuggeln"? Du hast eine Freigrenze von ca 420€ (kann mir die genaue Summe nie merken).
Vielleicht hat es sich noch nicht bis ins Königreich Württemberg herumgesprochen: es soll gerüchteweise auch Fotozeugs im Wert von mehr als 430 Euro geben.....

Praktisches Beispiel: meine US-Verwandtschaft bringt bei einem der zahlreichen Besuche in D das 5.000 $ Tele mit, das ich beim bekannten Großversender in NYC geordert und an meinen Cousin liefern habe lassen. Keine Probleme bei der Einreise. Das Objektiv bleibt natürlich bei mir. Wenn beim Erstellen der Nämlichkeitserklärung eine Rechnung verlangt wird, fliege ich bei meiner nächsten Auslandsreise auf. Wenn nur bei der Ausreise die Seriennummer notiert wird, kann ich jederzeit wieder mit dem Ding ins Land, obwohl weder Zoll noch Steuer je entrichtet wurden.
 
Hallo,

um ehrlich zu sein verstehe ich das nicht ganz mit den zoll und kostenfacktor....

wie setzt sich das zusammen wenn ich bei meinen Vater einen alten Arbeitskolegen ein stative kaufen möchte, aber der in Newyork wohnt und arbeitet? ist seid 3 monaten fester us ami.

es geht um ein Feisol CT + mittelsäule und könnte das für us75$ übernehmen. das ich die versteurung zahlen muss ist mir klar. beaufen sie sich über die neukaufkosten oder über den kaufpreis, wenn wir einen rechtlichen kaufvertrag abschliesen?

mfg
dirk
 
Die Zöllner haben einen Ermessensspielraum bei solchen Fällen.

Wenn mir mein Freund in Georgia seine D800 für 150$ verkauft, werde ich einen wachen Zöllner nicht von der Rechtmäßigkeit überzeugen. Selbst wenn ich die geschenkt bekommen würde...

Der Zoll rechnet dann in der Regel der Fälle mit einem üblichen Gebrauchtpreis auf dem deutschen Markt. Danach wird dann Zoll und/oder Mwst. berechnet.
 
oki, danke für die antwort. darf man das mitnehmen, wenn man urlaub gemacht hat? sprich kostenlos? denn im bin von 27dez. bis3 jan. bei den. oder wäre das steuer hinterziehung?
 
Wenn du im (Gebraucht-) Preis über die Freigrenze von 430 Euro kommst, musst du das anmelden, sonst wird dir das im Zweifel als Schmuggel ausgelegt.

Ganz sicher gehst, wenn du die freundlichen Zöllner bei der Einreise ansprichst, dann kannst du gar nichts verkehrt machen.

Die paar Euro Mwst. machen den guten Deal selten kaputt...
 
habe ihn geschrieben, das ich es denn nach den neujahr mitnehmen. soweit ich weiß kostet es neu bissel über 250€. also sollte liegt es unter der frei summe, werde aber in düsseldorf nachfrage um sicher zu gehen. danke für die ausführliche antworten.
 
habe ihn geschrieben, das ich es denn nach den neujahr mitnehmen. soweit ich weiß kostet es neu bissel über 250€. also sollte liegt es unter der frei summe, werde aber in düsseldorf nachfrage um sicher zu gehen. danke für die ausführliche antworten.

Beachte, daß die genannte Zollfreigrenze bei der Einreise nicht für einzelne Artikel gilt, sondern für alle mitgeführten Waren zusammen. Relevant wird der genaue Preis (bzw. der, den der Zoll akzeptiert; bei rund 1/3 NP für fast neue Ware wirst Du schlechte Karten haben) genau dann, wenn Du noch sonstige Mitbringsel von mehr als etwa 250 Euro im Gepäck hast.
 
Hallo zusammen,

ich bin Anfang Oktober im Dreiländereck Deutschland, Österreich und Schweiz. Sollte ich für meine Kamerausrüstung eine Kopie der Rechnung mitnehmen? Wenn ich Ausflüge in die Schweiz unternehme bin ich ja im Drittland...
 
Vielleicht eine Kopie machen? Oder auf Smartphone ein Bild machen, sofern man es gut lesen kann wenn man rein zoomt sollte gehen oder?
 
Wie ist das denn wenn man ein Kit aus Korea bestellt. Hier ist ja einmal 6,7 und 0 % Steuern. Wie wird hier der Wert ermittelt?
 
Also ich kann folgendes berichten:

Ich wurde bei beiden Einreisen in die Schweiz (einmal Richtung Schaffhausen, einmal Richtung Schaffhausen) rausgezogen. Schön mit Ausweis checken, nach Ware fragen und in den Kofferraum gucken. Aber für die Kameratasche haben sich die jeweiligen Beamten gar nicht groß interessiert. Bloß bei der Stativtasche hat einer nachgefragt, was da drin sei.
 
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