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Der Verschluss ist für ca. ... ausgelegt". Was sagt das aus?

Status
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Falsch =P
Bin zwar auch kein Statistikspezialist... aber ... alle haben die gleiche Wahrscheinlichkeit, an einem bestimmten Tag Geburtstag zu haben. Aber wenn es darum geht, wie wahrscheinlich es bei 1000 Leuten ist, dass sie am gleichen Tag Geburtstag haben (ganz allgemein), dann ist die Wahrscheinlichkeit viel grösser als bei 5 Leuten.



Alles klar =), danke!

ja aber statistik und wahrscheinlichkeit ist was komplet anderes!!!


aber mein beispiel ist in etwa so dass man auch beweisen kann das 1+1 NICHT gleich 2 ist

wie das jetzt genau geht weiß ich nicht mehr aber man wendet formelumformungen an die so nicht verwendet werden dürfen aber FALSCH gerechnet hat man trotzdem nicht

man hat nur gegen (von menschen erschaffenen und auch nötigen) regeln verstoßen
 
viell. ist wegen des statistikgeseiers was eigentlich garkeiner wissen will ja die frage untergegangen ob´sowas viell. auch für sony aphas gibt ;) ..deshalb hier nochmal GIBBET DAS AUCH FÜR SONY mit dem auslesen ?
 
Ja gibt es ... jeder Hersteller hat für gewisse Mechanisch belastete Bauteile Richtlinien, ab wann Reperaturen unrentabel werden oder Garantie verweigert werden kann! Einige Hersteller brüsten sich mit diese Werten ... Sony anscheinend eher nicht. Ich weis diese Werte nicht aber die liegen anscheinend bei der A100 doch über 50k Auslösungen. Bei der A700 sind die weit über 100k Auslösungen und Orientiert sich anscheinend, an diverse Canons in diesen Preis Segment.
 
ja aber statistik und wahrscheinlichkeit ist was komplet anderes!! ...

Wenn Du das weiter diskutieren willst, würde ich empfehlen in small talk einen thread aufzumachen. Da Du aber keine mathematischen Ausführungen bietest, sondern nur versuchst mit sprachlicher Logik zu argumentieren, bin ich nicht sicher, ob da alle auf einen Zweig kommen, die sich beteiligen würden.

Der Link zu Wikipedia hat Deine erste (OT) Frage beantwortet - für n=100 an entsprechender Stelle eingesetzt. Die Aussage entweder ist es so oder nicht, ist mir zu binär... ;)
 
AW: Kurze Frage, kurze Antwort! Der Thread für schnelle Lösungen.

... es ist Statistik und die sagt über den Einzelfall nichts aus.

Beispiel: Bei einem idealen Würfel kann man annehmen, dass jede Seite gleich häufig oben liegt. Wenn aber Du Dich mit einem idealen Würfel hinstellst und sechsmal würfelst und es lagen bereits die 1, die 2, die 3, die 4 und die 5 oben, müsste statistisch gesehen im nächsten Wurf die 6 folgen. Tut sie aber faktisch nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 16,66666... Prozent, weil ja jeder Wurf unabhängig ist. Das Ergebnis, dass jede Seite gleich häufig oben liegt, gibt es nur statistisch nach einer sehr großen Anzahl an Würfen.

Ebenso beim Verschluss: Statistisch gesehen überlebt die Kamera 300.000 Auslösungen. Faktisch gibt es aber welche, die 400.000 oder 500.000 oder 600.000 Auslösungen überleben. Kehrseite der Medaille: Es muss also auch welche geben, die bereits nach 500, 1.000 oder 1.500 Auslösungen den Geist aufgeben.

Das Ergebnis eines Würfelwurfs ist statistisch unabhängig, das stimmt. Ob der Verschluss kaputtgeht ist jedoch nicht statistisch unabhängig. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verschluss nach 1 Auslösung kaputtgeht ist deutlich geringer als der, dass er kaputt geht nachdem er 100'000x nicht kaputt gegangen ist. (Verschleiss des Verschlusses)
 
Wenn Du das weiter diskutieren willst, würde ich empfehlen in small talk einen thread aufzumachen. Da Du aber keine mathematischen Ausführungen bietest, sondern nur versuchst mit sprachlicher Logik zu argumentieren, bin ich nicht sicher, ob da alle auf einen Zweig kommen, die sich beteiligen würden.

Der Link zu Wikipedia hat Deine erste (OT) Frage beantwortet - für n=100 an entsprechender Stelle eingesetzt. Die Aussage entweder ist es so oder nicht, ist mir zu binär... ;)

das ist mir am wichtigsten alles andere ist mir persönlich auch zu binär!:D


zum thema bzw zur grundfrage:
da wurde ja eigentlcih schon alles beantwortet oder?

dass wenn zB canon angibt dass der verschluss 300 000 mal hält ist das ein referenzwert auf den der verschluss ausgelegt wurde (ausgelegt wurde er wahrscheinlich auf mehr)

aber diese auslösezahlen sind (meines wissens) keine garantierten werte also wenns bei 200 000 mal keine zugabe mehr gibt hat man pech gehabt wenn die kamera nach 400 000 mal immer noch funktioniert hat men eben glück gehabt
 
aber diese auslösezahlen sind (meines wissens) keine garantierten werte also wenns bei 200 000 mal keine zugabe mehr gibt hat man pech gehabt wenn die kamera nach 400 000 mal immer noch funktioniert hat men eben glück gehabt

Kann man auch etwas anders sehen:

Garantie bedeutet, dass wenn etwas innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, man Ersatz, Reparatur, o.Ä. bekommt, außer der Garantiegeber kann beweisen, dass der Schaden auf unsachgemäße Behandlung o.Ä. zurückzuführen ist. Kann er das nicht, hat der Käufer einen Anspruch auf die Reparatur. (Gleiches gilt innerhalb der ersten 6 Monate gegenüber dem Verkäufer; dannach ohne die Beweislastumkehr bis 2 Jahre nach Kauf.)

Geht jetzt der Verschluss innerhalb der Garantiezeit kaputt, muss Canon beweisen können, dass es sich um eine unsachgemäße Behandlung durch den Käufer handelt. Sind bei angegebenen ca. 100.000 Auslösungen Haltbarkeit um die 100.000 Auslösungen auf der Kamera und der Verschluss geht von selbst kaputt, wird Canon den Beweis nicht erbringen können, dass es sich um eine unsachgemäße Behandlung handelt weil sie ja selbst sagen, die Kamera hält das aus. Canon muss Ersatz leisten.

Erst wenn ich extrem viel mehr Auflösungen drauf habe könnte Canon sagen, dass ist keine normale Beanspruchung mehr. Letztlich wird das ein unabhängiger Gutachter entscheiden.
Außerhalb der Garantie und Gewährleistungszeit spielt die Angabe der Haltbarkeit natürlich keine Rolle mehr.
 
Kann man auch etwas anders sehen:

Garantie bedeutet, dass wenn etwas innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, man Ersatz, Reparatur, o.Ä. bekommt, außer der Garantiegeber kann beweisen, dass der Schaden auf unsachgemäße Behandlung o.Ä. zurückzuführen ist. Kann er das nicht, hat der Käufer einen Anspruch auf die Reparatur. (Gleiches gilt innerhalb der ersten 6 Monate gegenüber dem Verkäufer; dannach ohne die Beweislastumkehr bis 2 Jahre nach Kauf.)

Geht jetzt der Verschluss innerhalb der Garantiezeit kaputt, muss Canon beweisen können, dass es sich um eine unsachgemäße Behandlung durch den Käufer handelt. Sind bei angegebenen ca. 100.000 Auslösungen Haltbarkeit um die 100.000 Auslösungen auf der Kamera und der Verschluss geht von selbst kaputt, wird Canon den Beweis nicht erbringen können, dass es sich um eine unsachgemäße Behandlung handelt weil sie ja selbst sagen, die Kamera hält das aus. Canon muss Ersatz leisten.

Was für ein Unfug :lol: Garantie is eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, zB nur für Erstkäufer. Davon abgesehen geht man keinen Vertrag mit Canon ein, sondern mit dem Händler von dem man was kauft. Der is in der Gewährleistungspflicht. Canon kann also Reparaturen ablehnen wie sie lustig sind. Und Canon muss gar nix beweisen.
 
Der Verschluß ist ein Verschleißteil und Verschleiß unterliegt weder Gewährleistung noch Garantie. (Abgefahrene Reifen vom Auto sind ja auch kein Garantiefall :D)

Nur wenn der Verschluß erheblich früher seinen Geist aufgibt als üblich, kann man von einen von Anfang an vorliegenden Mangel ausgehen, wo dann die Garantie-/Gewährleistungsregelungen greifen.

Anfragen wegen Kulanz kann man natürlich unverbindlich immer.....

Gruß messi
 
Was für ein Unfug :lol: Garantie is eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, zB nur für Erstkäufer. Davon abgesehen geht man keinen Vertrag mit Canon ein, sondern mit dem Händler von dem man was kauft. Der is in der Gewährleistungspflicht. Canon kann also Reparaturen ablehnen wie sie lustig sind. Und Canon muss gar nix beweisen.

Wenn du meinst. Kannst ja mal nach Garantievertrag googeln. Auf soviel Unwissenheit fällt mir keine sinnvolle Antwort mehr ein... Den Garantievertrag gibt es übrigens auch im BGB (glaub 443, und die kann auch ein Dritter (Hersteller) übernehmen).
Wozu macht der Hersteller z.B. Garantiebestimmungen, wenn er sowieso machen kann was er will?
 
Wenn du meinst. Kannst ja mal nach Garantievertrag googeln. Auf soviel Unwissenheit fällt mir keine sinnvolle Antwort mehr ein... Den Garantievertrag gibt es übrigens auch im BGB (glaub 443, und die kann auch ein Dritter (Hersteller) übernehmen).
Wozu macht der Hersteller z.B. Garantiebestimmungen, wenn er sowieso machen kann was er will?

Noch mehr Blödsinn von Dir :lol: Ich habs grade gegoogelt. Siehe http://www.juraforum.de/lexikon/Garantievertrag

Da steht : "Ein Garantievertrag ist eine im BGB nicht geregelte Vertragsart..."

Und : "Der Garantievertrag ist von der Garantie zu unterscheiden."

Bevor Du dich weiter blamierst mach Dich erstmal schlau was Garantie und Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) wirklich bedeuten.
 
Garantievertragsrecht hat mit der Ausgangsfrage aber AUCH nichts zu tun.

Ich mach' hier jetzt mal dicht, die Frage wurde glaube ich ausreichend beantwortet. Zum Thema "was ist Garantie und was nicht" gibt's auch so viele Threads wie Meinungen und noch mal einen mehr...
 
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