Was ich an dem Ganzen mit der Urheberrechtsgeschichte nicht verstehe ist, warum sich der Gesetzgeber überhaupt mit technischen Details für die Umsetzung beschäftigt.
Es hätte eigentlich genügen müssen, für alle Website-Betreiber ein Standard-Verfahren vorzuschreiben, mit dem Rechteinhaber Einspruch gegen eine Nutzung ihrer Werke auf der Website erheben können. Mit Beschreibung des Verfahrens und Fristen für Antwort etc. Evtl. hätte man auch Schadensersatzansprüche neu überarbeiten können. Wie das aber jemand intern sicherstellt, dass da nichts passiert, ist doch dessen Sache.
Ich verstehe auch nicht das Argument, dass da die Freiheit irgendwie eingeschränkt werden würde. Wenn jemand in seinem Blog selbst etwas schreibt oder eigene Fotos macht, wird er doch von niemandem dabei behindert. Das ist ja nur ein Problem für jene, die nichts anderes können, als fremde Sachen herzuzeigen. Und gerade die kann man ja im Internet komfortabel verlinken. Die braucht man nciht auf der eigenen Seite zeigen. Beim Verlinken bekommt man ja auch kein Problem.
Wenn man fremde Werke nutzen will, muss man halt dafür bezahlen oder braucht zumindest die Einwilligung des Rechteinhabers. Das ist doch ganz normal.
Vor dem Urheberrecht haben beispielsweise Komponisten ihre Werke nur selbst aufgeführt und die Notenblätter vor dem Konzert ausgeteilt und nach dem Konzert eingesammelt. Weil ja jeder frei alles kopieren durfte.
Ja, für Leute, denen selbst nicht mehr einfällt als irgendwas zu kopieren, ist das jetzt blöd.
Wer im Rahmen eines eigenen Textes etc. auf irgendwas verweisen will, der soll halt mit einem Link darauf verweisen.
Dass dadurch große Verlage viel Geld verdienen können, weil ganz praktisch gesehen halt die Verbreitungsmöglichkeiten übers Internet erheblich besser sind als früher, ist halt einfach so. Das ist aber auch nicht das Problem der Allgemeinheit, sondern das Problem jener, die ihre Werke denen überlassen haben - und dafür wohl etwas bekommen haben.
Jeder, der selbst ein Werk schafft, hat sowieso die Möglichkeit, das der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Aber was andere mit ihren Werken machen entscheiden auch diese selbst.
Wenn der Gesetzgeber diese Werke per Gesetz quasi zu Allgemeingut erklären würde, würde er die Urheber - resp. jene, an denen diese die Rechte daran verkauft haben - damit enteignen. Ich glaube nicht, dass sich das mit den Verfassungen normaler Staaten vereinbaren ließe.
Nachträglich noch:
Jene, die eine Upload-Möglichkeit anbieten müssen halt einfach schauen, dass da kein Urheberrechtsverstoß passiert. Für jene, die es nicht schaffen das sicherzustellen ist das halt nichts, was sie können.
Und wenn es generell nicht zu machen ist, ist es halt kein Geschäftsmodell. Man kann ja nicht die Schöpfer von Werken enteignen, nur damit beispielsweise eine Videoplattform ein Geschäft machen kann. Dass die Konsumenten sich über alles, was kostenlos ist freuen und sich ärgern, wenn es das nicht mehr gibt ist banal.
Absurd hingegen ist es, wenn - so wie im Eingangspost verlinkt - es so ist, dass ein Forum wie dieses hier Verträge mit Verwertungsgesellschaften abschließen muss, wenn doch nie der Fall eintritt, dass etwas von denen hier veröffentlicht wird. Sobald der Forenbetreiber mit den Teilnehmern vereinbart, dass ausschließlich eigene Fotos hochgeladen werden dürfen und dabei keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden dürfen - wofür Gema etc. sowieso nicht zuständig wäre -, dann muss das ja reichen. Eine solche Regelung schaut eher danach aus, als wolle man einerseits einigen Leuten zusätzliches Geld zukommen lassen und andererseits die Hürde hoch genug legen, sodass nur Große sowas betreiben können.