I...96 deutsche Abgeordnete anschreiben dauert keine 5 Minuten!
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I...96 deutsche Abgeordnete anschreiben dauert keine 5 Minuten!
Das kann natürlich jeder tun, so er denn mag.Vielleicht - so hatte ich meine mail jedenfalls verfasst - sollte man auch mal darauf hinweisen, dass 1,3 Millionen in einer Online-Befragung zur (fast) Beschliessung über die Sommerzeitabschaffung reichen, 4,7 Millionen in einer Online-Petition über den Artikel 13 allerdings versucht werden tot zu schweigen. Es ist die bisher größte Online-Petition, die es gibt/gab.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wir SPD Europa-Abgeordnete haben uns seit Anfang der Verhandlungen entschieden gegen die Annahme von Artikel 13 und den sogenannten Uploadfiltern gewehrt. Die CDU/CSU hingegen hat für die Einführung des kontroversen Artikel 13 plädiert. Dabei gefährden Uploadfilter die Informations-und Meinungsfreiheit und sind schlichtweg inakzeptabel. Bis heute versuche ich die Zuständigen im Bundeswirtschaftsministerium davon zu überzeugen, meine Position vor den Mitgliedstaaten zu vertreten und keine Uploadfilter zu gestatten.
Ich teile Ihre Besorgnis in dieser Angelegenheit und bin entschlossen bis zum Schluss gegen die Einführung von Artikel 13 zu kämpfen und natürlich auch dagegen zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlamentes, SPD
Einige MEP antworten übrigens recht zügig. Diese Antwort bekam ich um 11:28 Uhr heute, nach meiner Mail von 11:20:
GerneKann ich den Text der Antwort die ich gekriegt habe eig. hier posten?
[FONT="]vielen Dank für Ihre Mail! Aktuell erreichen mich viele Anfragen, daher bitte ich Sie um Verständnis, wenn ich nicht auf alle Details Ihrer Anfrage eingehen kann.[/FONT]
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Ich bin aus ganz grundsätzlichen Erwägungen heraus eine überzeugte Befürworterin der geplanten Reform des europäischen Urheberrechts. Meine Haltung begründe ich auch immer wieder ausführlich (siehe z.B. [/FONT][FONT="]hier[/FONT][FONT="] und [/FONT][FONT="]hier[/FONT][FONT="]).
Der Grundgedanke meiner Überzeugung findet sich bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948. Dort heißt es in Artikel 27 zur Kultur und zur Bedeutung des Urheberrechtes: "(1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. (2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen." Eine faire Vergütung von Arbeit – und damit auch der Arbeit von Autoren und Künstlern – ergibt sich aus Art. 23 Abs. 3.: "Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen."
Die UN-Menschenrechtserklärung macht also deutlich, dass der Zugang zu Wissen und Kultur nicht politisch eingeschränkt sein darf und in diesem Sinne "frei" sein muss; zugleich bedeutet dieser freie Zugang aber nicht "kostenlos", sondern Urheber müssen geschützt und angemessen bezahlt werden. Der neo-liberale Freiheitsbegriff vieler Netzaktivisten und der großen Internetmonopole widerspricht dieser Vorstellung jedoch grundlegend. Umso mehr ist es im 21. Jahrhundert unsere politische und gesellschaftliche Verantwortung, darauf zu achten, dass die oben genannten Menschenrechte auch im digitalen Zeitalter unbedingt durchsetzbar sind und auch durchgesetzt werden.
Zugleich müssen wir als verantwortliche Politiker aber auch eine Balance finden zwischen Urheberschutz und fairer Vergütung auf der einen Seite und Anerkennung der Bedürfnisse von Usern sowie den Interessen von Wirtschaftsunternehmen andererseits. Denn weder möchte ich die Freiheit des Internets unnötig beschränken – und schon gar nicht irgendeine Form von Zensur einführen – noch möchte ich technische Innovation verhindern. Ganz im Gegenteil bin ich der Ansicht, dass beides aktiv gestärkt und gefördert werden muss.
Der aktuelle Vorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft zur EU-Urheberrechtsrichtlinie – basierend auf einem deutsch-französischen Kompromiss – berücksichtigt all diese Aspekte und ist daher in meinen Augen richtig. Nachfolgend möchte ich konkret auf den Vorschlag eingehen.
Gegner der Reform haben stets moniert, dass nicht klar sei, welche Plattformen genau von Artikel 13 betroffen sind, und gefordert, dass kleine Unternehmen (sog. "micro enterprises") ausgenommen werden. Der aktuelle Vorschlag liefert nun genau das: Ein klare Definition, welche Unternehmen ausgenommen werden. Die Regelung zielt vor allem darauf, junge und kleine Start-ups vor dem Aufwand zu schützen, den eine verantwortungsvolle Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bedeutet. Das finde ich richtig, schließlich soll die Reform nicht kleine Unternehmen unnötig belasten und Spielräume für Innovation einschränken.
Allerdings finde ich es auch entscheidend, dass nicht dauerhaft Ausnahmen gemacht werden. Das Urheberrecht ist eben ein Grundrecht und muss also solches durchgesetzt werden. Der Sinn des Urheberrechts liegt von jeher darin, die Arbeit der Kulturschaffenden ökonomisch zu sichern und somit ihre Leistungen anzuerkennen. Die permanenten Verletzungen von Urheberrechten auf digitalen Plattformen stellen eine ernsthafte Bedrohung für Urheber dar.
Bei alledem haben wir aber auch darauf geachtet, nicht-kommerzielle und private Angebote im Internet nicht zu beschränken und belasten. So hat das Europäische Parlament Artikel 2 dahingehend ergänzt, dass die Richtlinie nur diejenigen Online-Dienste betrifft, "bei dem einer der Hauptzwecke darin besteht, wesentliche Mengen an von seinen Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was der Dienst optimiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt". Hieraus ergeben sich bereits zahlreiche Ausnahmen, weiterhin ist eine ganze Reihe von Website-Arten im Gesetzestext sogar explizit ausgenommen. Wo die Grenze liegt, muss zwar im Einzelfall entschieden werden; aus Artikel 2 lässt sich jedoch ableiten, dass etwa folgende Plattformen und Websites grundsätzlich nicht betroffen sind:
[/FONT]· [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="]Online-Enzyklopädien
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[/FONT]· [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="]Online-Marktplätze
[/FONT]· [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="]Private Websites und Blogs
[/FONT]· [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="] [/FONT] [FONT="]Online-Diskussionsforen
Trotz allem gilt nach wie vor: Künstler und Kreative sind darauf angewiesen, dass sie als Urheber digitaler Kulturgüter von ihrer Arbeit leben können. Beteiligungen an Gewinnen, die Dritte durch die Verwertung dieser Güter erzielen, ist dafür eine sehr wichtige Maßnahme. Aus meiner Sicht ist Lizenzierung und damit die Arbeit der Verwertungsgesellschaften als Zusammenschlüsse von Urhebern – wie z.B. GEMA, VG Wort, VG Bild – ein angemessenes Mittel, um die Sicherung kreativer Tätigkeiten unter digitalen Verwertungsbedingungen zu sichern.
Der digitale Kapitalismus darf kein rechtsfreier Raum sein. Eine Reform des veralteten europäischen Urheberrechts ist daher zwingend notwendig.
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Auf meine mails an die "rot" markierten, habe ich keinerlei Antwort bisher.
Die steht 200% hinter dem Müll - ohne Chance auf Umstimmung.
sorry, aber da scheint bisher und für die Zukunft das 'Interessen von
Wirtschaftsunternehmen' vorrangiger zu sein...
Ja, einige Schmunzler- nur die die es lesen müßten tun es aus unterschiedlichen Gründen nicht.
Liebe Bürger,
Frau Trebesius hat bei der letzten Abstimmung zum Copyright gegen Artikel 11 und 13 gestimmt und wird das wieder tun, sofern nicht umfangreiche Änderungen vorgenommen werden. Seit gestern haben wir rund 1000 Emails zum Thema bekommen und wir möchten Sie bitten, uns keine weiteren zu schicken, außer vielleicht wenn Sie neue Argumente haben, die uns fachlich weiterhelfen könnten. Wir haben Ihre Botschaft verstanden
Vielen Dank,
Bei alledem haben wir aber auch darauf geachtet, nicht-kommerzielle und private Angebote im Internet nicht zu beschränken und belasten. So hat das Europäische Parlament Artikel 2 dahingehend ergänzt, dass die Richtlinie nur diejenigen Online-Dienste betrifft, "bei dem einer der Hauptzwecke darin besteht, wesentliche Mengen an von seinen Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was der Dienst optimiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt". Hieraus ergeben sich bereits zahlreiche Ausnahmen, weiterhin ist eine ganze Reihe von Website-Arten im Gesetzestext sogar explizit ausgenommen. Wo die Grenze liegt, muss zwar im Einzelfall entschieden werden; aus Artikel 2 lässt sich jedoch ableiten, dass etwa folgende Plattformen und Websites grundsätzlich nicht betroffen sind:
· Online-Enzyklopädien
· Cloud-Dienste
· Online-Marktplätze
· Private Websites und Blogs
· Online-Diskussionsforen
man/frau ist so überzeugt richtig zu handeln, dass noch so gute Argumente fehl sind...
Büro Ulrike Trebesius, LKR
Seit gestern haben wir rund 1000 Emails zum Thema bekommen und wir möchten Sie bitten, uns keine weiteren zu schicken
Auch sehr schön geschrieben:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...rm-wollt-ihr-europa-zerstoeren-a-1252993.html