Richtig, genau hier hinkt diese alte Geschäftsmodell dem Nutzungsverhalten des Kunden hinterher.Das Grundproblem bei digitalen Nutzungen ist immer, dass Vergleiche zur "analogen" Nutzung auf der Hand liegen, aber immer irgendwie hinken. Z. B. beim Bewerbungsfoto würde ich als Kunde erwarten, dass ich das Auftragsfoto gleichermassen für eine Bewerbung per E-mail nutzen kann. Das bedeutet aber, dass das Geschäftsmodell des Fotografen, der auf hohe Abzugspreise setzt, nicht mehr aufgeht.
Schwächer insofern deshalb, weil er sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen (was darf ich mit den Abzügen/Dateien tun) oft nicht wirklich im klaren ist und bspw. ein Fotograf je nach Geschäftsmodell nicht wirklich an Transparenz interessiert sein muss. Wobei man das eigentlich in ähnlicher Art wie beim Arzt in einer Art "Aufklärungspflicht" dem Fotografen aufbrummen könnte und sonst bei Unterlassung dieser Pflicht im Streitfalle dem Kunden mehr Nutzungsrechte zuzugestehen als aktuell üblich bei unklarer Lage.Das führt vor allem dann zu unschönen Ergebnissen, wenn Verbraucher, als eigentlich tendenziell schwächere Vertragspartei, involviert sind.
Als "Gesetz" stimme ich mit der Aussage voll überein. Siehe auch die extremen Bemühungen auf polititischer Ebene von Rechtevertretern wie bspw. Software, Unterhaltungsindustrie, Literatur etc.Letztlich muss man aber sagen, dass die jeweils geltende Rechtslage im Urheberrecht nie für alle Seiten befriedigend sein wird. Es handelt sich immer um das Ergebnis eines klassischen Verteilungskampfs, weil das Urheberrecht (wie andere Immaterialgüterrechte) im Grunde nichts anderes als ein staatlich verliehenes Monopol ist, dessen Umfang sich nicht philosophisch/ethisch, sondern nur politisch bzw. mit Zweckmässigkeitsüberlegungen ("Förderung der Kunst und Wissenschaft") begründen lässt.
Im überschaubaren Bereich der Fotografie für private Kunden (und eigentlich auch in weiten Bereichen für kommerzielle Aufträge) wären die Kunden bei entsprechender Sachkenntnis und Verhandlungsbereitschaft durchaus am mindestens gleich langen Hebel wie die Auftragnehmer.