ofranke
Themenersteller
Hallo,
würde gern mal über eine eigentlich nicht so neue Idee diskutieren. Zugegeben, was ich gleich darstelle hört sich ein bisschen so an wie Konz, eine Million Steuertricks, eigentlich hasse ich das, aber sei?s drum:
Also nehmen wir an, es finden sich mindestens sieben fotobegeisterte Leute, die vorhaben, recht bald in Ausrüstung zu investieren. Diese sieben könnten auf die Idee kommen Ihr Hobby in einem neu zu gründenden Verein auszuüben. Dieser Verein gibt sich eine Satzung, die geeignet ist, als gemeinnützig anerkannt zu werden und diese Anerkennung erfolgt auch seitens des Fiskus. Für den ganzen Verwaltungskram leisten die Mitglieder Ihre Vereinsbeiträge, hierfür reichen sicherlich irgendwo 10 bis 50 Euro pro Jahr. Ansonsten sammelt der Verein Spenden von seinen Mitgliedern. Mitglied A spendet z. B. 900 Euro einmalig für den gemeinnützigen Zweck des Vereins und erhält dafür eine entsprechende Spendenbestätigung. Bei der Steuererklärung kann A nun diese Spende in den Grenzen des § 10 b EStG absetzen.
Der Verein seinerseits verwendet die Spenden seiner Mitglieder für satzungsmäßige Zwecke. Je nachdem wie die Satzung ausgestaltet wird kann hierzu auch die Anschaffung von Fotoausrüstung gehören. In unserem Beispiel erwirbt der Verein einen niegelnagelneue 350 D. Das Vermögen des Vereins steht seinen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung. Es spricht also nichts dagegen, wenn der Verein unserem A die Kamera zur Nutzung überlässt.
Ergebnis von dem ganzen Akt. A spart durch den Spendenabzug je nach persönlichem Steuersatz Steuern und freut sich einer neuen Kamera (wird natürlich erst recht bei einer 5 D interessant
). Selbstverständlich handeln die 6 Kollegen von A ganz genauso. Der Verein besitzt also 7 Kameras, die den Vereinsmitgliedern jeweils zur Verfügung gestellt werden.
Problem: Die Ausrüstung bleibt Vermögen des Vereins. Die Mitglieder selbst erwerben kein Vermögen.
Also rein steuerrechtlich ist das Ganze machbar und durchaus interessant. Ich würde aber gerne mal das Für und Wider ansonsten diskutieren. Es gibt ja auch Juristen unter uns oder juristisch vorgebildete, die vielleicht eine Meinung dazu haben. Sicherlich wird man den Nutzen mit dem ziemlichen Verwaltungsaufwand, der komplizierten Konstruktion und diversen zivilrechtlichen Risiken vergleichen müssen.
Best Grüße
Olli
würde gern mal über eine eigentlich nicht so neue Idee diskutieren. Zugegeben, was ich gleich darstelle hört sich ein bisschen so an wie Konz, eine Million Steuertricks, eigentlich hasse ich das, aber sei?s drum:
Also nehmen wir an, es finden sich mindestens sieben fotobegeisterte Leute, die vorhaben, recht bald in Ausrüstung zu investieren. Diese sieben könnten auf die Idee kommen Ihr Hobby in einem neu zu gründenden Verein auszuüben. Dieser Verein gibt sich eine Satzung, die geeignet ist, als gemeinnützig anerkannt zu werden und diese Anerkennung erfolgt auch seitens des Fiskus. Für den ganzen Verwaltungskram leisten die Mitglieder Ihre Vereinsbeiträge, hierfür reichen sicherlich irgendwo 10 bis 50 Euro pro Jahr. Ansonsten sammelt der Verein Spenden von seinen Mitgliedern. Mitglied A spendet z. B. 900 Euro einmalig für den gemeinnützigen Zweck des Vereins und erhält dafür eine entsprechende Spendenbestätigung. Bei der Steuererklärung kann A nun diese Spende in den Grenzen des § 10 b EStG absetzen.
Der Verein seinerseits verwendet die Spenden seiner Mitglieder für satzungsmäßige Zwecke. Je nachdem wie die Satzung ausgestaltet wird kann hierzu auch die Anschaffung von Fotoausrüstung gehören. In unserem Beispiel erwirbt der Verein einen niegelnagelneue 350 D. Das Vermögen des Vereins steht seinen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung. Es spricht also nichts dagegen, wenn der Verein unserem A die Kamera zur Nutzung überlässt.
Ergebnis von dem ganzen Akt. A spart durch den Spendenabzug je nach persönlichem Steuersatz Steuern und freut sich einer neuen Kamera (wird natürlich erst recht bei einer 5 D interessant

Problem: Die Ausrüstung bleibt Vermögen des Vereins. Die Mitglieder selbst erwerben kein Vermögen.
Also rein steuerrechtlich ist das Ganze machbar und durchaus interessant. Ich würde aber gerne mal das Für und Wider ansonsten diskutieren. Es gibt ja auch Juristen unter uns oder juristisch vorgebildete, die vielleicht eine Meinung dazu haben. Sicherlich wird man den Nutzen mit dem ziemlichen Verwaltungsaufwand, der komplizierten Konstruktion und diversen zivilrechtlichen Risiken vergleichen müssen.
Best Grüße
Olli