• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Mai 2025.
    Thema: "Grün"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Mai-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

das Hobby von der Steuer absetzen ?

ofranke

Themenersteller
Hallo,

würde gern mal über eine eigentlich nicht so neue Idee diskutieren. Zugegeben, was ich gleich darstelle hört sich ein bisschen so an wie Konz, eine Million Steuertricks, eigentlich hasse ich das, aber sei?s drum:

Also nehmen wir an, es finden sich mindestens sieben fotobegeisterte Leute, die vorhaben, recht bald in Ausrüstung zu investieren. Diese sieben könnten auf die Idee kommen Ihr Hobby in einem neu zu gründenden Verein auszuüben. Dieser Verein gibt sich eine Satzung, die geeignet ist, als gemeinnützig anerkannt zu werden und diese Anerkennung erfolgt auch seitens des Fiskus. Für den ganzen Verwaltungskram leisten die Mitglieder Ihre Vereinsbeiträge, hierfür reichen sicherlich irgendwo 10 bis 50 Euro pro Jahr. Ansonsten sammelt der Verein Spenden von seinen Mitgliedern. Mitglied A spendet z. B. 900 Euro einmalig für den gemeinnützigen Zweck des Vereins und erhält dafür eine entsprechende Spendenbestätigung. Bei der Steuererklärung kann A nun diese Spende in den Grenzen des § 10 b EStG absetzen.

Der Verein seinerseits verwendet die Spenden seiner Mitglieder für satzungsmäßige Zwecke. Je nachdem wie die Satzung ausgestaltet wird kann hierzu auch die Anschaffung von Fotoausrüstung gehören. In unserem Beispiel erwirbt der Verein einen niegelnagelneue 350 D. Das Vermögen des Vereins steht seinen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung. Es spricht also nichts dagegen, wenn der Verein unserem A die Kamera zur Nutzung überlässt.

Ergebnis von dem ganzen Akt. A spart durch den Spendenabzug je nach persönlichem Steuersatz Steuern und freut sich einer neuen Kamera (wird natürlich erst recht bei einer 5 D interessant :) ). Selbstverständlich handeln die 6 Kollegen von A ganz genauso. Der Verein besitzt also 7 Kameras, die den Vereinsmitgliedern jeweils zur Verfügung gestellt werden.

Problem: Die Ausrüstung bleibt Vermögen des Vereins. Die Mitglieder selbst erwerben kein Vermögen.

Also rein steuerrechtlich ist das Ganze machbar und durchaus interessant. Ich würde aber gerne mal das Für und Wider ansonsten diskutieren. Es gibt ja auch Juristen unter uns oder juristisch vorgebildete, die vielleicht eine Meinung dazu haben. Sicherlich wird man den Nutzen mit dem ziemlichen Verwaltungsaufwand, der komplizierten Konstruktion und diversen zivilrechtlichen Risiken vergleichen müssen.

Best Grüße

Olli
 
Fix gedacht, aber die Gemeinnützigkeit bekommt man - soweit ich weiß - nicht mal eben auf dem Silbertablett serviert. Das wird schwieriger. :D
 
Zur Gemeinnützigkeit:

"Aufzählung der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 AO :

Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,
die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports. Schach gilt als Sport,
die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind,
die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.

Nicht förderungswürdig sind demnach z.B.: Briefmarkensammeln, Skatspielen, Modellschiffahrt, Amateurfilmen, Münzsammeln etc."

Quelle: http://www.saalbau.com/ratgeber/amka6.htm


Es macht ja nur Sinn, wenn die Mitglieder Ihre Spenden auch steuerlich geltend machen können. Bei Verwehrung der Gemeinnützigkeit, was zu erwarten ist, geht die Rechnung nicht auf.
 
The_Blues schrieb:
Fix gedacht, aber die Gemeinnützigkeit bekommt man - soweit ich weiß - nicht mal eben auf dem Silbertablett serviert. Das wird schwieriger. :D


ist richtig. Setzt eine entsprechende genaue Formulierung des Satzungszwecks voraus. und eben so wichtig: der Verein muss sich selbstverständlich mit seinem Tun in diesem Zweck bewegen.
 
hampfe schrieb:
Es macht ja nur Sinn, wenn die Mitglieder Ihre Spenden auch steuerlich geltend machen können. Bei Verwehrung der Gemeinnützigkeit, was zu erwarten ist, geht die Rechnung nicht auf.

Stimmt zwar, aber: AEAO zu § 52 Nr. 9 Satz 6: "Bei Vereinen, die das Amateurfilmen und -fotografieren fördern, (...) kann aber eine Steuerbegünstigung wegen Förderung von Kunst oder (technischer) Kultur in Betracht kommen."

Wie gesagt, der Vereinszweck muss entsprechend formuliert werden. Und ansonsten steht vor der tatsächlichen Handlung der Beteiligten die Anerkennung durch den Fiskus. Sofern eine Ablehnung erfolgt ist man aber auf jeden Fall schlauer und hat ja auch noch nicht disponiert.
 
wobei, bitte nicht falsch verstehen. Ich will das Ganze hier nicht propagieren, sondern lediglich diskutieren.

V G

Olli
 
Außerdem muss der gemeinnützige Verein auch eine Gewinnermittlung machen, Steuererklärungen und einen Tätigkeitsbericht abgeben. Hierfür muss ggf. ein Steuerberater bezahlt werden.
Nun will ein neues Mitglied in den Verein eintreten, den die anderen nicht kennen und vielleicht nicht mögen. Die Aufnahme darf nicht so einfach verweigert werden, sonst ist es vorbei mit der Gemeinnützigkeit.

Die anderen haben schon "gespendet". Zu einer Spende kann man den neuen nicht zwingen. Höchstens eine "angemessene" Aufnahmegebühr.
Jetzt zahlt der die Aufnahmegebühr, der Verein hat wieder Geld. Aber 8 Mitglieder und nur 7 Kameras. Soll das neue Geld sofort (ggf. sinnlos) für eine neue Kamera ausgegeben werden ?
Das gesamte Equipment gehört dem Verein und nicht den Mitgliedern. In der Satzung muss zwingend stehen, dass das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins anderen gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden muss. Sonst gibt es keine Gemeinnützigkeit.

Ein Mitglied will austreten. Über seine "Spende" hat er ja schon (s)eine Kamera bezahlt. Beim Austritt kann er die aber nicht mitnehmen, weil die dem Verein gehört. Er könnte die höchstens vom Verein kaufen, also dann nochmal bezahlen ?

Gruß
steuermann
 
Meint ihr echt ihr seid die Ersten die versuchen, das [irgendein teures Hobby] von der Steuer abzusetzen?
Das will jeder, sei es Hobbyfotograf, Modellflieger, Autoenthusiast oder sonstwer.
 
MrJudge schrieb:
Meint ihr echt ihr seid die Ersten die versuchen, das [irgendein teures Hobby] von der Steuer abzusetzen?
Das will jeder, sei es Hobbyfotograf, Modellflieger, Autoenthusiast oder sonstwer.

das wiederum steht eigentlich nicht zur Debatte. Meine Annahme ist ja gerade, dass es gelingt eine Satzun so aufzustellen, dass sie dem Gemeinnützikeitserfordernis genügt.

Im Übrigen ist von Deinen Beispielen die Förderung des Modellsports ausdrücklich in § 52 AO genannt.
 
steuermann schrieb:
Außerdem muss der gemeinnützige Verein auch eine Gewinnermittlung machen, Steuererklärungen und einen Tätigkeitsbericht abgeben. Hierfür muss ggf. ein Steuerberater bezahlt werden.
Nun will ein neues Mitglied in den Verein eintreten, den die anderen nicht kennen und vielleicht nicht mögen. Die Aufnahme darf nicht so einfach verweigert werden, sonst ist es vorbei mit der Gemeinnützigkeit.

Die anderen haben schon "gespendet". Zu einer Spende kann man den neuen nicht zwingen. Höchstens eine "angemessene" Aufnahmegebühr.
Jetzt zahlt der die Aufnahmegebühr, der Verein hat wieder Geld. Aber 8 Mitglieder und nur 7 Kameras. Soll das neue Geld sofort (ggf. sinnlos) für eine neue Kamera ausgegeben werden ?
Das gesamte Equipment gehört dem Verein und nicht den Mitgliedern. In der Satzung muss zwingend stehen, dass das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins anderen gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden muss. Sonst gibt es keine Gemeinnützigkeit.

Ein Mitglied will austreten. Über seine "Spende" hat er ja schon (s)eine Kamera bezahlt. Beim Austritt kann er die aber nicht mitnehmen, weil die dem Verein gehört. Er könnte die höchstens vom Verein kaufen, also dann nochmal bezahlen ?

Gruß
steuermann

wäre doch lösbar, der Spender kann auch Sachspenden machen, z.B. eine Cam, der Verein stellt dem Mitzglied diese Cam zur Verfügung und bei Austritt wird die zurückgekauft für den symbolischen 1 Euro , kann man regeln, ich bin sicher im grossen Stil gibt es das schon.
 
steuermann schrieb:
Außerdem muss der gemeinnützige Verein auch eine Gewinnermittlung machen, Steuererklärungen und einen Tätigkeitsbericht abgeben. Hierfür muss ggf. ein Steuerberater bezahlt werden.
Nun will ein neues Mitglied in den Verein eintreten, den die anderen nicht kennen und vielleicht nicht mögen. Die Aufnahme darf nicht so einfach verweigert werden, sonst ist es vorbei mit der Gemeinnützigkeit.

Die anderen haben schon "gespendet". Zu einer Spende kann man den neuen nicht zwingen. Höchstens eine "angemessene" Aufnahmegebühr.
Jetzt zahlt der die Aufnahmegebühr, der Verein hat wieder Geld. Aber 8 Mitglieder und nur 7 Kameras. Soll das neue Geld sofort (ggf. sinnlos) für eine neue Kamera ausgegeben werden ?
Das gesamte Equipment gehört dem Verein und nicht den Mitgliedern. In der Satzung muss zwingend stehen, dass das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins anderen gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden muss. Sonst gibt es keine Gemeinnützigkeit.

Ein Mitglied will austreten. Über seine "Spende" hat er ja schon (s)eine Kamera bezahlt. Beim Austritt kann er die aber nicht mitnehmen, weil die dem Verein gehört. Er könnte die höchstens vom Verein kaufen, also dann nochmal bezahlen ?

Gruß
steuermann


Die Kosten der Gewinnermittlung, Steuererklärung etc. müssten selbstverständlich berücksichtigt werden. Die wären im vorliegenden Fall aber überschaubar, da nur wenige Geschäftsvorfälle bzw. nur geringes Vermögen vorliegen.

Deine anderen Punkte sind genau die, worüber ich auch nachdenke. Hintergründig (und natürlich deshalb auch steuerlich risikobehaftet) steht natürlich das Beschaffen von Fotoausrüstung mit Beteiligung des Finanzamts. Selbstverständlich muss der Verein der Allgemeinheit zugänglich sein. Die reine Mitgliedschaft bringt dem Mitglied aber letztendlich nichts im Beispiel. Er will sich ja eine 5 D zulegen und wird deshalb "freiwillig" 3500 Euro spenden. Das ist quasi der deal. Spendet er nichts kann er das vorhandene Vereinsinventar nicht nutzen, da bereits vergeben. Ansonsten halte ich die Eigentumsverhältnisse aber, wie oben schon geschrieben, auch für eines der Hauptprobleme.

Die Frage der Auflösung stellt sich nicht oder zunächst nicht vordergründig. Warum sollte der Verein aufgelöst werden, wenn alle mit der Ihnen zur Verfügung stehenden Kameraausrüstung zufrieden sind ? Und warum sollte ein Mitglied austreten ?
 
jar schrieb:
wäre doch lösbar, der Spender kann auch Sachspenden machen, z.B. eine Cam, der Verein stellt dem Mitzglied diese Cam zur Verfügung und bei Austritt wird die zurückgekauft für den symbolischen 1 Euro , kann man regeln, ich bin sicher im grossen Stil gibt es das schon.

wäre als Lösung denkbar. Man müsste u. U. prüfen, ob bei Rückgabe zu 1 Euro eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.
 
Jeder auch nur halbwegs kompenter Finanzbeamter wird dir die Überlassung des Equipments als geldwerte Leistung verrechnen und entsprechend Einkommensteuer darauf verlangen.

Simon

PS: es gibt auch noch tonnenweise andere Gründe wieso's nicht geht, les mal ein bisschen über genmeinnützige Vereine nach....
 
jar schrieb:
nach Mindestmitgliedschaft ? abgeschriebenes Objekt ?

hm, zumindest hätte ich Bedenken, wenn der Marktwert bei Rückgabe über 1 Euro liegt.

Bevor jemand anderes es erwähnt: sicherlich könnte man zwischen der Spende des Mitglieds und der überlassung einer entsprechenden Ausrüstung auch einen Leistungsaustausch vermuten, was selbstverständlich gegen den Abzug als Spende sprechen würde. Diese Klippe muss auch umschifft werden.

Edit: Mist, da ist mir Simon zuvorgekommen. Die anderen Bedenken von Simon sind hier aber ohne Belang. Ich erwähne es noch einmal: Ob es funktioniert oder nicht entscheidet sich nach Try and error:

1. Es wird eine Satzung aufgestellt.
2. Das Finanzamt entscheidet, ob gemeinnützig oder nicht (mehr als nein sagen können sie ja nicht)
3. erst danach wird weiter disponiert
4. sofern gemeinnützig muss zwingend der satzungsmäßige Zweck erfüllt werden, damit die Gemeinnützigkeit nicht post hum aberkannt wird

Für die Diskussion hier gehe ich davon aus, dass es gelingt, eine entsprechende Satzung aufzustellen.

Und Simon kann sicher sein, dass ich die entsprechende Literatur usw. zur Gemeinnützigkeit kenne.
 
Zuletzt bearbeitet:
MrJudge schrieb:
und dann kann man zig tausend Euro teure Modelle von der Steuer absetzen? Das bezweifle ich ganz stark ;).

Why not ? Nimm mal nicht Modellfllug sondern Segelflug: Förderung des Sports, also Gemeinnützigkeit wohl bejahbar. Was kostet son Vogel ? 30.000 Euro oder mehr? Also Millionär A spendet 30 grosse Scheine. Bei entsprechend hohem Einkommen wären die 30.000 als Spende abzugsfähig. Das er dann auch einmal selbst damit fliegt, wird sicherlich nicht zum Versagen des Abzugs führen. Von einem gemeinnützigen Golfverein will ich mal gar nicht sprechen. Die steuerlichen Probleme liegen natürlich in der konkreten Nutzungsüberlassung in dem Fall des Fotovereins. Hier müsste in der Satzung klargestellt werden, dass der Einzelne keinen Anspruch auf eine konkrete Kamera hat.

Noch einmal: ich bin selbstverständlich nicht sicher ob das im Bereich der Fotografie im konkreten Fall funktioniert. Im deutschen Steuerrecht ist schließlich fast nichts sicher. Das liegt natürlich an der Einschätzung des Finanzamts zur vorgelegten Satzung. Auf jeden Fall sind gesetzliche Rahmenbedingugen aber vorhanden, die eine solche Gestaltung zumindest grundsätzlich ermöglichen.
 
Also jetzt muss ich auch mal meine Teil dazu beitragen. Zufällig bin ich im Vorstand eines Modellfliegervereins und wir sind gemeinnützig! Wir haben die Gemeinnützigkeit beantragt und da Modellflug als Sport anerkannt ist wurde diese auch genemigt. Wir nehmen also gern Spenden (auch gegen Quittung) an.:D Wir haben auch schon von Spenden einen Flieger gekauft und setzen diesen zur Jugendschulung ein. Eine Gewinnermittlung brauchten wir bis dato nie machen. So gesehen ist die Grundidee nicht mal so abwegig. Die Durchführung ist aber sicher nicht so einfach. Trotzdem, Versuch macht klug.
Leider wird aber häufig gleich gesagt "geht nicht"

viele Grüße

Torsten
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten