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Darf man jeden fotografieren?

AW: Darf man jeden Fotografieren?

Hi Leute hab vor kurzem ne kleine Diskussion mit paar Leuten gehabt.
Dabei gings drum ob man Leute fotografieren kann und diese Bilder ohne einverständnis ins Internet stellen kann. Sprich facebook usw.
Kenns sich da jemand von euch aus wie genau diese Rechtslage ist??

Kannst Du machen, kann aber sehr teuer werden und jede Menge Aerger bringen.
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

Moin!
Dazu braucht man die Suchfunktion nicht!
Man kann schon, dürfen tut man es aber nicht!

So einfach ist das!

mfg hans

Wenn ich den Artikel richtg verstehe, darf ich es wohl, wenn das entsprechende Foto Kunst ist.

Das Kunsturhebergesetz versucht, diesen Interessenkonflikt zu lösen. § 23 Abs. 1 Nr. 4 KunstUrhG regelt, dass eine Einwilligung des Abgebildeten zur Veröffentlichung nicht erforderlich ist, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

So einfach ist es nicht, finde ich.

Gruß
JTatonka
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

Um solcher Fragen zu beantworten braucht es keine Gesetze sondern nur einen Funken Verstand:

Niemand hat das Recht Bilder anderer ins Netz zu stellen, oder willst Du das andere Bilder von dir ungefragt öffentlich zur Schau stellen? Ich denke nicht, oder? Wenn doch - trag doch einfach eine Cam mit dir rum die dein Privatleben im Minutentakt zur Schau stellt ;)

Es gibt immer wieder Spinner, Pseudo Spanner und Paparazzi die versuchen gesetzliche Vorgaben so zu verdrehen das sie es doch dürfen, am Ende des Tages scheitern Sie aber zum Glück kläglich ;)

mfg
cane
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

Mit so einer undifferenzierten Sicht macht man in der Tat am besten Katzenfotos.

Gruß messi
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

Bei Personen an denen öffentliches Interesse besteht können jederzeit Fotos
veröffentlicht werden. Weniger gut sieht es aus, wenn diese in abträglicher
Weise präsentiert werden.

Es besteht aber absolut kein Problem, wenn zum Beispiel die Gewinnerin des
Miss Hinterhof-Wettbewerbs präsentiert wird.


abacus
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

Bei Personen an denen öffentliches Interesse besteht können jederzeit Fotos
veröffentlicht werden.

Und schon wieder Halbwissen mit Überzeugung verbreitet. Auch Personen des öffentlichen Interesses bzw. Zeitgeschehen haben ein Anrecht auf ein Privatleben. Du darfst also noch lange nicht Fotos vom Privatleben solcher Personen veröffentlichen, dazu gibt es genügend Gerichtsurteile.

Und was den Normalbürger betrifft: Hier gilt das Recht am eigenem Bild, sprich Du kannst nicht einfach gegen seinen Willen ein Foto machen und dieses dann veröffentlichen.

NPS
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

Und schon wieder Halbwissen mit Überzeugung verbreitet. Auch Personen des öffentlichen Interesses bzw. Zeitgeschehen haben ein Anrecht auf ein Privatleben. Du darfst also noch lange nicht Fotos vom Privatleben solcher Personen veröffentlichen, dazu gibt es genügend Gerichtsurteile.

Und was den Normalbürger betrifft: Hier gilt das Recht am eigenem Bild, sprich Du kannst nicht einfach gegen seinen Willen ein Foto machen und dieses dann veröffentlichen.

NPS


Vollständig lesen, wenn es abträglich ist, dann ist es nicht zulässig. Abträg-
lich ist auch hinreichend definiert, dazu gehört auch das Privatleben, wenn
dieses nicht offenkundig zur Schau gestellt (inszeniert) wird, z.B. Politiker
XYZ zeigt sich demonstrativ, z.B. bei einer Festspieleröffnung, dem Bieran-
stich beim Feuerwehrfest etc., abträglich wäre es diesen bei der Nasenpflege
im Bierzelt abzulichten und das dann zu präsentieren.

Es gehört zur Kultur Zitate vollständig zu zitieren und nicht nach freiem
Belieben zu kürzen ohne darauf explizit hinzuweisen.


abacus
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

Mit so einer undifferenzierten Sicht macht man in der Tat am besten Katzenfotos.

Gruß messi

Zumal sie rechtlich gesehen in dieser Absolutheit ohnehin völlig falsch ist.

..., am Ende des Tages scheitern Sie aber zum Glück kläglich ;)

mfg
cane

Kannst dieses klägliche Scheitern irgendwie durch entsprechende Verweise belegen?

Zu dem Flickr-Foto:
Ich würde sagen, dass die Veröffentlichung rechtlich in Ordnung sein müßte. Die Personen vorne rechts sind zwar erkennbar. Sie sind aber eindeutig nicht das Hauptmotiv des Bildes. Sie sind Mittel zur Bildgestaltung, um eine Strassenszene darzustellen. Und sie sind beliebig austauschbar. Das Bild wäre von seiner Bildwirkung und -aussage das Gleiche, wäre dort ein anderes Paar zu sehen. Insofern werden dort nicht explizit diese beiden Personen abgebildet, sondern sie sind lediglich Beiwerk. Wären dort hingegen im Vodergrund absolut keinerlei Personen, würde das Bild seine Wirkung komplett verlieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Darf man jeden Fotografieren?

Na ja und wo ist die Grenze. Wenn ich nicht möchte dass mein Bild im Internet zu shen ist, ist das ja mein gutes Recht. ...
Und der der fotografiert sieht es als "sein gutes Recht" an seine Bilder auch zu veröffentlichen. Und nu?
-> Lösung: wie immer wenn gegensätzliche Interessen aufeinanderprallen gibt es Regeln dafür ob es nun erlaubt ist oder nicht. (Stichwort Personen der Zeitgeschichte, Beiwerk, Veranstaltungen etc.); wurde hier schon seeehr oft durchgekaut...;)
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

Vollständig lesen, wenn es abträglich ist, dann ist es nicht zulässig. Abträglich ist auch hinreichend definiert ...

Es gehört zur Kultur Zitate vollständig zu zitieren und nicht nach freiem
Belieben zu kürzen ohne darauf explizit hinzuweisen.

Abträglich ist eben nicht hinreichend definiert. Deshalb hatte ich das Zitat dort abgeschnitten. Im gemeinen Sprachgebrauch wird 'abträglich' mit 'negativ' verbunden.

Es sind jedoch nicht nur Fotos verboten, die abträglich sind. Alles, was nicht im Zusammenhang 'mit der öffentlichen Funktion' steht, gilt als kritisch in der Berichterstattung, wenn der Betroffene keine Veröffentlichung wünscht.

Ich denke, daß wir in der Aussage grundsätzlich überein stimmen, wegen der Definition müssen wir uns wahrlich nicht streiten.

NPS
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

@ islander:
Dass die Fotografen nicht uneingeschränkt ihre Bilder veröffentlichen dürfen ist ohnehin klar - bei Personenfotos ohne Einverständnis des Fotografierten grundsätzlich einmal nicht (mit Ausnahmen).
Oder wie ist deine Aussage im Zusammenhang mit meinem von dir zitierten Satz zu verstehen?
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

@ islander:
Dass die Fotografen nicht uneingeschränkt ihre Bilder veröffentlichen dürfen ist ohnehin klar - bei Personenfotos ohne Einverständnis des Fotografierten grundsätzlich einmal nicht (mit Ausnahmen).
Oder wie ist deine Aussage im Zusammenhang mit meinem von dir zitierten Satz zu verstehen?

Moin!
Ja! So!
Ohne das Einverständnis des Abgelichteten geht garnichts!
Wird er nicht herausgehoben dargestellt, sondern ist Beiwerk, sieht es anders aus.
Ebenso, wenn sich bei ihm um eine eine Person der [relativen] Zeitgeschichte handelt.
Prominente in ihrem Privatbereich sind u.U. ebenso geschützt.

mfg hans
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

Bei solchen Aussagen faellt mir die Entscheidung, nach Deutschland zurueckzukehren, immer schwerer...:(

und mir fällt es immer schwerer noch mal Amerika zu besuchen wenn ich nicht mal am Times Square ne Stativaufnahme machen darf :rolleyes:

Moin!
Dazu braucht man die Suchfunktion nicht!
Man kann schon, dürfen tut man es aber nicht!
So einfach ist das!
mfg hans

nö, weil fotografieren, so die Titelfrage, erst mal grundsätzlich erlaubt ist, nicht erlaubt ist die Veröffentlichung ohne Genehmigung, mit einigen Ausnahmen, kann man überall nachlesen. Weitere Ausnahme, fotografieren von Kindern, weil es da wohl zum Schutz der Kinder um die Vermeidung einer möglichen Veröffentlichung geht.


aha, wer ist Keuner ? ich kenne nur Kerner :D
 
AW: Darf man jeden Fotografieren?

nö, weil fotografieren, so die Titelfrage, erst mal grundsätzlich erlaubt ist, nicht erlaubt ist die Veröffentlichung ohne Genehmigung,

Moin!
OK! Ablichten ist nicht ausdrücklich verboten!
Beim Ablichten auf der Straße, würde § 201a StGB nicht zutreffen.
Eine Verwertung der Fotos bleibt aber nur sehr engeschränkt möglich.

Wobei ich der Meinung bin, das der §22 KuG dringend novelliert werden müsste.
Wie leben in einer medialen Gesellschaft.
Fotos sind im Internet allgegenwertig.

Wenn ich mich in der Öffentlicheit bewege,
muß ich u.U. damit rechnen,
daß ich gefilmt/fotografiert werde.

Solange ich nicht
als Person,
oder als zugehöriger zu einem Geschlecht,
oder zu einer Gruppe,
diffamiert oder herabgewürdigt werde,
sollte z.B. die Fertigung und Verbreitung von Fotos,
auch ohne Zustimmung des Abgelichteten,
von Fotos gestattet sein/werden.

mfg hans
 
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