Wo hast Du denn diese Weisheit her?
von meinem Steuerberater
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Wo hast Du denn diese Weisheit her?
Zu der Liebhaberei:
Wenn man auf einer Homepage (könnte auch die Lokalpresse sein) seine Dienste anbietet, würde ICH das nicht mehr als Liebhaberei bezeichnen.
-----------------------------Darf ich rechtlich gesehen über meine Homepage meine Dienste
als Hobbyfotograf für Shootings oder Auftragsbilder (z.B. für Ebay-Artikel, Portraits o.ä.) gegen Geld anbieten?
Ist es gewerberechtlich auch nicht. Steuerrechtlich kann das allerdings völlig anders aussehen.![]()
Dem FA ist das völlig wurscht. Das beurteilt nur nach Gewinn/Verlust.Natürlich. Aber es scheint ja nicht so einfach festzustehen, wann was Liebhaberei ist und wann nicht, daher dürfte ein Finanzbeamter, es mit höherer Wahrscheinlichkeit ablehnen, es als Liebhaberei zu bezeichnen, wenn man auf einer Homepage seine Dienste für Jedermann anbietet.
...... Unternehmen ist das egal, dass sie die MwSt. vom FA wieder bekommen.
Dem FA ist das völlig wurscht. Das beurteilt nur nach Gewinn/Verlust.
??? Wenn du mit einem Hobby Verlust machst, kannst du das von der Steuer absetzen?
Ja, musst du anmelden.Darf ich rechtlich gesehen über meine Homepage meine Dienste
als Hobbyfotograf für Shootings oder Auftragsbilder (z.B. für Ebay-Artikel, Portraits o.ä.) gegen Geld anbieten?
Oder wäre das schon ein "Gewerbe", welches angemeldet werden muss?
Hallo.
...ein ganz normaler Angestellter in einer Firma (Verkauf).
...rechtlich gesehen ... gegen Geld anbieten?
..."Gewerbe", welches angemeldet werden muss?
MfG
zwurgel1
- Wenn du das so öfters machst, ist das "Nachhaltigkeit" und damit wirst du als Unternehmer betrachtet.
Darf ich rechtlich gesehen über meine Homepage meine Dienste
als Hobbyfotograf für Shootings oder Auftragsbilder (z.B. für Ebay-Artikel, Portraits o.ä.) gegen Geld anbieten?
Oder wäre das schon ein "Gewerbe", welches angemeldet werden muss?
Wenn Du die Dienstleistung "Bilder für Ebay" oder "Porträts machen" anbietest, also nach Auftrag handelts, dann dürfte das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als Gewerbe aufgefasst werden. Wenn Du keins angemeldet hast, könntest Du von Fotografen durchaus abgemahnt werden können.
=> Anmeldung, mit Kosten für Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer.
Machst Du Bilder nach deinem Gusto, präsentierst sie auf deiner Homepage und verkaufst dann hinterher "durch Zufall" mal welche, ist die Chance sehr gut, dass das als Hobby durchgeht.
Ja.Darf ich rechtlich gesehen über meine Homepage meine Dienste
als Hobbyfotograf für Shootings oder Auftragsbilder (z.B. für Ebay-Artikel, Portraits o.ä.) gegen Geld anbieten?
Was Du beschreibst, ist ein Gewerbe, und mit einiger Wahrscheinlichkeit sogar ein Handwerksgewerbe. Was bedeutet: ab in die Handwerkskammer.Oder wäre das schon ein "Gewerbe", welches angemeldet werden muss?