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Darf ich "Verkaufen" ?

Wo hast Du denn diese Weisheit her?

von meinem Steuerberater
 
Zu der Liebhaberei:
Wenn man auf einer Homepage (könnte auch die Lokalpresse sein) seine Dienste anbietet, würde ICH das nicht mehr als Liebhaberei bezeichnen. Daher kann mich den Ratschlägen zur Konsultation des FA oder eines Steuerberaters nur anschließen.
 
Darf ich rechtlich gesehen über meine Homepage meine Dienste
als Hobbyfotograf für Shootings oder Auftragsbilder (z.B. für Ebay-Artikel, Portraits o.ä.) gegen Geld anbieten?
-----------------------------
 
Ist es gewerberechtlich auch nicht. Steuerrechtlich kann das allerdings völlig anders aussehen. ;)

Natürlich. Aber es scheint ja nicht so einfach festzustehen, wann was Liebhaberei ist und wann nicht, daher dürfte ein Finanzbeamter, es mit höherer Wahrscheinlichkeit ablehnen, es als Liebhaberei zu bezeichnen, wenn man auf einer Homepage seine Dienste für Jedermann anbietet.
 
Natürlich. Aber es scheint ja nicht so einfach festzustehen, wann was Liebhaberei ist und wann nicht, daher dürfte ein Finanzbeamter, es mit höherer Wahrscheinlichkeit ablehnen, es als Liebhaberei zu bezeichnen, wenn man auf einer Homepage seine Dienste für Jedermann anbietet.
Dem FA ist das völlig wurscht. Das beurteilt nur nach Gewinn/Verlust.
 
ich persönlich würde würde ein Gewerbe anmelden gehen (kostet ca. 40€) und das aber nicht als Kleingewerbe anmelden. Dann bekommste nämlich die MwSt. für den Kauf von Ausrüstungsteilen wieder ;)

Die Folgen werden allerdings sein, dass du mindestens 2 Jahre lang monatlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst und natürlich einmal im Jahr die normale Steuererklärung. Wenn du 2 Jahre lang sehr geringe Umsätze hattest, dann wird das Finanzamt die Umsatzsteuererklärung nur noch einmal im Jahr haben wollen. Das ganze kann online gemacht werden. Du könntest dir sie aber auch sparen, wenn du dich halt als Kleinunternehmer anmeldest, dann bekommste aber auch die MwSt. für die Ausrüstung nicht wieder.

Für Privatkunden ist außerdem ein Kleinunternehmer besser, da er keine MwSt. einrechnen muss, welche er später abführen muss. (Somit bist du für sie billiger) Unternehmen ist das egal, da sie die MwSt. vom FA wieder bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...... Unternehmen ist das egal, dass sie die MwSt. vom FA wieder bekommen.

Nein ....Unternehmern ist es auch NICHT egal denn...

Rechnungen OHNE MwSt....deuten auf einen "unklaren Geschäftspartner hin"
und seit sicher, bei einer Steuerprüfung solch eines Unternehmens...

freuen sich die Finanzprüfer ganz besonders über solche Kandidaten....
die werden "mal eben crossgecheckt" und machen dan .....dicke Backen:evil:

das Problem hierbei....wenn HINTERHER alles klariert werden muss:cool:
wer den "ordentlichen Gang" geht kann das viel entspannter machen!

***übrigends, früher waren es die "freien Fotoassistenten"
die generell rausgepickt wurden und gründlich untersucht wurden:evil:

#####
Anmerkung zum...."freien Fotografen"

der fällt auch nicht vom Himmel oder wird durch Forumsgnaden vergeben....
man muss seine Arbeiten vor einer (Länder-)Kulturkommision präsentieren...
erhält dann von denen...die Freigabe:D

Mfg gpo
 
was meinst du denn mit "unklarer Geschäftspartner" ? Nur weil er Kleinunternehmer ist, hat er seine Buchführung nicht im Griff? Das kann auch bei Unternehmen mit MwSt. Ausweisung zutreffen.

Wenn er allerdings unberechtigerweise die MwSt. weglässt ist das nicht so super!
 
??? Wenn du mit einem Hobby Verlust machst, kannst du das von der Steuer absetzen?

Das hast Du anscheinend falsch verstanden.

Du hast gemeint, dass das FA jemandem keine Liebhaberei bescheinigt, wenn er auf seiner Homepage seine Dienste gegen Geld anbietet.
Ich sage:
Es ist dem FA egal, ob dort Dienste gegen Geld angeboten werden (die Seite und die Tätigkeit also gewerberechtlich als unternehmerisch - mit allen Konsequenzen - bewertet wird). Fährt diese Tätigkeit nur Verluste ein und ist nicht absehbar, dass sich das ändert, wird das FA es steuerrechtlich als Liebhaberei einstufen.
Völlig ungeachtet dessen ist aber die Tätigkeit im Sinne des Gewerberechts anders zu bewerten. ;)

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
 
Darf ich rechtlich gesehen über meine Homepage meine Dienste
als Hobbyfotograf für Shootings oder Auftragsbilder (z.B. für Ebay-Artikel, Portraits o.ä.) gegen Geld anbieten?
Oder wäre das schon ein "Gewerbe", welches angemeldet werden muss?
Ja, musst du anmelden.

Link zum § 2 UStG
- Wenn du das so öfters machst, ist das "Nachhaltigkeit" und damit wirst du als Unternehmer betrachtet.
- Ob das Gewinn oder Verlust für dich bedeutet ist egal, es zählt die Absicht
- "Aufwandsentschädigungen" zählen auch mit in den "Gewinn"

PS: Meine bessere Hälfte sagte folgendes dazu:
§2 i.V.m § 1 UStG, der besagt, dass Lieferungen und sonstige Leistungen als steuerbar und steuerpflichtig gelten, wenn ein Unternehmer, im Rahmen seines Unternehmens, gegen Entgelt und im Inland Umsätze ausführt. Hierbei wären auch sog. "Aufwandsentschädigungen" dem Entgelt gleichgestellt.
 
Hallo.
...ein ganz normaler Angestellter in einer Firma (Verkauf).
...rechtlich gesehen ... gegen Geld anbieten?
..."Gewerbe", welches angemeldet werden muss?

MfG
zwurgel1

* Jo also arbeitsrechtlich: Dem lieben Arbeitgeber melden, da brauchst Du eine Nebenwerwerbstätigkeitserlaubnis.
Die bekommst Du oder auch nicht. Verweigern darf sie der Arbeitgeber nur wenn (s.o.) was mit dem Job zu tuen hat.
Sonst muss er grundsätzlich genehmigen. Oder es gibt Diskussion: wegen "zu spät gekommen, nicht ausgeschlafen...braucht die Zeit zum Erholen..." Dann kann der Arbeitgeber das untersagen. Also vorsichtig fragen.

* Steuerrechtlich: Das Finanzamt will was sehen
Termin machen, vorbei gehen, fragen

* Wettbewerbsrechtlich: Die liebe Konkrurrenz schläft nicht und kann abmahnen.

* Gewerberechtlich prüfen,...

Das fällt mir nur so auf die Schnelle ein. Und alles aufschreiben.
 
- Wenn du das so öfters machst, ist das "Nachhaltigkeit" und damit wirst du als Unternehmer betrachtet.

Zur Ergänzung siehe auch: Abschn. 18 Abs. 4 Satz 1 UStR zur Nachhaltigkeit sowie Satz 2 zur nicht nachhaltigen Tätigkeit. KLICK

Wobei das wieder nur steuerrechtlich ist und nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun hat.
 
Darf ich rechtlich gesehen über meine Homepage meine Dienste
als Hobbyfotograf für Shootings oder Auftragsbilder (z.B. für Ebay-Artikel, Portraits o.ä.) gegen Geld anbieten?
Oder wäre das schon ein "Gewerbe", welches angemeldet werden muss?

Wenn Du die Dienstleistung "Bilder für Ebay" oder "Porträts machen" anbietest, also nach Auftrag handelts, dann dürfte das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als Gewerbe aufgefasst werden. Wenn Du keins angemeldet hast, könntest Du von Fotografen durchaus abgemahnt werden können.
=> Anmeldung, mit Kosten für Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer.

Machst Du Bilder nach deinem Gusto, präsentierst sie auf deiner Homepage und verkaufst dann hinterher "durch Zufall" mal welche, ist die Chance sehr gut, dass das als Hobby durchgeht.

Das erhaltene Geld solltest Du am Ende des Jahres als weiteres Ankommen angeben, um nicht als Steuerhinterzieher aufzufallen. Das weitere kann Dir ein Steuerberater oder das Finanzamt erklären.

Gruss,
Peter
 
Wenn Du die Dienstleistung "Bilder für Ebay" oder "Porträts machen" anbietest, also nach Auftrag handelts, dann dürfte das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als Gewerbe aufgefasst werden. Wenn Du keins angemeldet hast, könntest Du von Fotografen durchaus abgemahnt werden können.
=> Anmeldung, mit Kosten für Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer.

Machst Du Bilder nach deinem Gusto, präsentierst sie auf deiner Homepage und verkaufst dann hinterher "durch Zufall" mal welche, ist die Chance sehr gut, dass das als Hobby durchgeht.


Moin,


hast Du für diese Logik eine belastbare Quelle?

Meines Erachtens ist es falsch. Die Reihenfolge eines Auftragseinganges ist völlig unerheblich.
Ein Bildhauer ist zweifellos ein Freiberufler. Wenn er einen Auftrag für die Schaffung einer Skulptur zur Verschönerung der örtlichen Stadthalle annimmt, wird er nach Deiner Logik zum Steinmetz = Handwerker. Gleiches gilt für Architekten, Ärzte, Gutachter etc.

Einzig gültiige Basis für die Unterscheidung zwischen Freiberuf und Gewerbe ist in D das EStG. Und dort §18.

Gruß
AndréHH
 
Darf ich rechtlich gesehen über meine Homepage meine Dienste
als Hobbyfotograf für Shootings oder Auftragsbilder (z.B. für Ebay-Artikel, Portraits o.ä.) gegen Geld anbieten?
Ja.
Oder wäre das schon ein "Gewerbe", welches angemeldet werden muss?
Was Du beschreibst, ist ein Gewerbe, und mit einiger Wahrscheinlichkeit sogar ein Handwerksgewerbe. Was bedeutet: ab in die Handwerkskammer.
 
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