Dir ist schon klar, dass Du ihn mit dieser Aussage jetzt auch gleichzeitig zur Schwarzarbeit ermutigt hast?
Nee..... das doch nicht.
Mir ging es zunächst nur um das Verhältniss zum Arbeitgeber, und ob dieser überhaupt das Recht hat eine Nebentätigkeit zu untersagen. Dies ist - auch wenn derartige untersagende Artikel im Arbeitsvertrag stehen - sehr umstritten, da gem. Grundgesetz jedem deutschen Staatsbürger das Recht auf ein Gewerbe zusteht (lassen wir Spezialfälle wie z.B. Staatsanwälte mal aussen vor).
Daher definiert sich die Zulässigkeit der Nebentätigkeit über:
- Das Theme das Gewerbes: Konkurrenz zum Hauptjob oder nicht?
- Zeitaufwand: Steht dem Hauptarbeitgeber zu Recht auch die 100%ige Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zur Verfügung, oder verausgabt dieser sich z.B. am Wochenende komplett?
- Nutzung firmeninterner Arbeitsmittel und Arbeitszeit für den Nebenjob strikt unterlassen
Wenn dies alles OK geht, kann man guten Gewissens ohne Anzeige der Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber gewerblich tätig werden.
Das wollte ich sagen, ist vielleicht falsch angekommen.
Ob dann in Schritt 2 ein Gewerbe benötigt oder nicht, diese Frage am besten mit einer Umsatzeinschätzung mit dem Finanzamt klären, persönlich hingehen, das gibt auf jeden Fall die kompetenteste Aussage.
Falls Gewerbe "ja", die Frage nach Kleingewerbe oder normales (vorsteuerabzugsberechtigtes) Gewerbe sollte dagegen mit einem Steuerberater geklärt werden, da hier das Finanzamt tendenziell die für den Staat bessere Variante vorschlägt, nicht die für den Selbständigen lukrativere.
Grüße,
Andreas