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Darf ich "Verkaufen" ?

zwurgel1

Themenersteller
Hallo.

Mich würde mal folgendes Interessieren:

Ich bin ein ganz normaler Angestellter in einer Firma (Verkauf).

Darf ich rechtlich gesehen über meine Homepage meine Dienste
als Hobbyfotograf für Shootings oder Auftragsbilder (z.B. für Ebay-Artikel, Portraits o.ä.) gegen Geld anbieten?
Oder wäre das schon ein "Gewerbe", welches angemeldet werden muss?

MfG
zwurgel1
 
unnötiges Vollzitat entfernt, scorpio

Geht das, was du anbieten willst, in Konkurrenz zu deiner Haupttätigkeit?
Dann kann der Arbeitgeber berechtigterweise nein sagen.

Wenn du themenfremd zum Hauptjob selbständig tätig sein willst ist das ok. Tu es einfach, und frag nicht lange. ;)

Grüße,
Andreas
 
Danke erstmal.

Nein, ich bin im Einzelhandel beschäftigt und würde das
nur als Ausgleich zu meinem Job machen.

Die Einnahmen sollen mich nicht reich machen, sondern
nur ein kleiner Ausgleich für Binzinkosten ect. sein.

*edit*

@Mattes75

Darum geht es mir ja! Wäre das rechtlich "Schwarzarbeit"?
 
Tu es einfach, und frag nicht lange. ;)

Bis dann jemand kommt und Papiere sehen will... Ich stehe momentan vor der selben Situation (wenn auch im Bereich Webdesign, aber von den rechtlichen Grundsätzen sollte es das gleiche sein, oder?).

Ich bin mir nicht ganz so sicher, ob das so einfach ist. Allerdings hat man glaube ich einen Freibetrag im Monat, den man nicht überschreiten darf, solange man kein Gewerbe angemeldet hat. EDIT: laut dem Mirko D Walters Bericht ist schon die alleinige Absicht einen regelmäßigen Gewinn zu erzielen für eine Gewerbeanmeldung notwendig. (Wie regelmäßig das ist, spielt eigentlich fast keine Rolle).
 
Zuletzt bearbeitet:

Servus Zwurgel1,

da kommt es darauf an wie dein Chef das Thema händelt. Informier dich ob jemand anderes in deiner Fa. noch einen Nebenjob hat. Im Grunde dürfte es keine Probleme geben wenn der Nebenjob nicht den Bereich betrifft wo Du im Einzelhandel tätig bist und praktisch als Konkurrenz genüber deinem Chef auftreten würdest. Wie gesagt, es kommt darauf an wie dein Chef reagiert. Ansonsten kannst Du ohne Probleme nebenher einen 400.-Euro-Job annehmen.

Am besten offen miteinander reden.

Gruß, ammer
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ scorpio

Danke für den Link.

Hab glaub ich was gefunden:

Hobby
Wenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Man kauft sich eine Ausrüstung für 2000 EUR und bekommt die nächsten zwei Jahre gelegentlich kleinere Aufräge und nimmt insgesamt 1500 EUR an Geld an -> Liebhaberei, Hobby. Steuerlich nicht relevant. Wenn man die zwei Jahre danach aber weiterhin 1500 EUR an Geld einnimmt übersteigen die Einnahmen jetzt die Kosten und müssen natürlich versteuert werden (die Kosten werden dann übrigens auch berücksichtigt). Das Beispiel ist etwas vereinfacht.
Aber bitte nicht mit eventueller gewerblicher Tätigkeit verwechseln. Wenn man mit der Fotografie Geld verdienen möchte und das auch definitiv dem eigenen Ziel entspricht -> dann immer ordnungsgemäß anmelden und versteuern und nicht rumtricksen.

Meine Ausrüstung liegt im Bereich von ca. 1500€

Ich habe nicht vor, mehr als 50€ im Monat zu "verdienen"
(Soll ja nur ein Ausgleich für die Kosten sein)

Wenn der zitierte Text gut begründet ist, sollte das doch passen !?
 
warum rufst du nicht einfach mal beim finanzamt an und fragst? ich weiss ja nicht, wie das bei euch ist, aber hier ist das der sicherste weg, an korrekte infos zu kommen.
 
Dir ist schon klar, dass Du ihn mit dieser Aussage jetzt auch gleichzeitig zur Schwarzarbeit ermutigt hast?

Nee..... das doch nicht.
Mir ging es zunächst nur um das Verhältniss zum Arbeitgeber, und ob dieser überhaupt das Recht hat eine Nebentätigkeit zu untersagen. Dies ist - auch wenn derartige untersagende Artikel im Arbeitsvertrag stehen - sehr umstritten, da gem. Grundgesetz jedem deutschen Staatsbürger das Recht auf ein Gewerbe zusteht (lassen wir Spezialfälle wie z.B. Staatsanwälte mal aussen vor).

Daher definiert sich die Zulässigkeit der Nebentätigkeit über:
- Das Theme das Gewerbes: Konkurrenz zum Hauptjob oder nicht?
- Zeitaufwand: Steht dem Hauptarbeitgeber zu Recht auch die 100%ige Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zur Verfügung, oder verausgabt dieser sich z.B. am Wochenende komplett?
- Nutzung firmeninterner Arbeitsmittel und Arbeitszeit für den Nebenjob strikt unterlassen

Wenn dies alles OK geht, kann man guten Gewissens ohne Anzeige der Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber gewerblich tätig werden.

Das wollte ich sagen, ist vielleicht falsch angekommen.

Ob dann in Schritt 2 ein Gewerbe benötigt oder nicht, diese Frage am besten mit einer Umsatzeinschätzung mit dem Finanzamt klären, persönlich hingehen, das gibt auf jeden Fall die kompetenteste Aussage.
Falls Gewerbe "ja", die Frage nach Kleingewerbe oder normales (vorsteuerabzugsberechtigtes) Gewerbe sollte dagegen mit einem Steuerberater geklärt werden, da hier das Finanzamt tendenziell die für den Staat bessere Variante vorschlägt, nicht die für den Selbständigen lukrativere.

Grüße,
Andreas
 
@ scorpio

Danke für den Link.

Hab glaub ich was gefunden:



Meine Ausrüstung liegt im Bereich von ca. 1500€

Ich habe nicht vor, mehr als 50€ im Monat zu "verdienen"
(Soll ja nur ein Ausgleich für die Kosten sein)

Wenn der zitierte Text gut begründet ist, sollte das doch passen !?

Der zitierte Text ist gefährlicher Unsinn. Achtung, Der beste Ratschlag ist immer wieder, solche Geschichten zu Beginn mit einem Steuerberater, der sich damit auskennt, abzusprechen.
 
Nicht ganz. Deshalb gibt es ja den Begriff der "Liebhaberei". Wenn man Geld verdient nur um sein Hobby zu finanzieren.

Doch. Und ob etwas "Liebhaberei" ist, entscheidet das Finanzamt. Und bei der Liebhabererei geht man einem Hobby nach und erledigt keine "Auftragsarbeiten gegen Geld".
 
Und bei der Liebhabererei geht man einem Hobby nach und erledigt keine "Auftragsarbeiten gegen Geld".

Zitat von der von dir zitierten Seite: "Wenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden"

Wo schließt das "Auftragsarbeiten gegen Geld" aus?
 
Wo schließt das "Auftragsarbeiten gegen Geld" aus?

Ganz einfach: Steuerrecht und Handels-/Handwerksrecht sind verschiedene Paar Schuhe. Nur weil eine Tätigkeit vom Finanzamt steuerrechtlich als "Liebhaberei" bewertet wird, heißt das noch lange nicht, dass nun Gewerbe, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaften außen vor wären. Für die ist eine echte Gewinnerzielung nämlich irrelevant. ;)
 
Zitat von der von dir zitierten Seite: "Wenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden"

Wo schließt das "Auftragsarbeiten gegen Geld" aus?

Es ist immer gefährlich etwas als verbindlich zu zitieren, dessen Autor selbst schreibt, dass sein Text nicht als verbindlich angesehen werden kann (wenn auch nach bestem Wissen geschrieben).

Eine endgültige Klärung wird man eigentlich eh nur von offizieller Seite bekommen.

Wie ist das eigentlich, wenn ich mir ein Auto für 50.000€ kaufe und regelmäßig Leute für Geld durch die Gegend fahre. Darf ich dann bis zu 50.000€ "verdienen" weil es mein Hobby ist und zur Deckung der Kosten beiträgt? Gut, ich gebe zu, das Beispiel ist mehr als aus der Luft gegriffen und damit nicht praxisrelevant, aber es gibt bestimmt noch andere Gebiete, auf denen es so ähnlich ablaufen könnte, oder? Auch hier muss letzten Endes von offizieller Stelle entschieden werden, was Liebhaberei ist und was nicht.

Deswegen führt wohl kein Weg daran vorbei, sich da mal rechtlich abzusichern.
 
Für die ist eine echte Gewinnerzielung nämlich irrelevant. ;)

Schon klar. Aber die Frage ist doch ob ich die für ein Gewerbe nötige Gewinnerzielungsabsicht überhaupt habe, wenn die Voraussetzungen für Liebhaberei auch vorliegen. Es heißt ja nicht Umsatzerzielungsabsicht...

Eine endgültige Klärung wird man eigentlich eh nur von offizieller Seite bekommen.

Das dürfte eh jedem hier klar sein. Ein bisschen drüber diskutieren macht aber trotzdem Spass.
 
Neben der Sache mit den Einnahmen, ist auf jeden Fall dein jetzíger Arbeitsvertrag im Punkt Nebentätigkeiten zu beachten. Je nach Formulierung des entsprechenden Passus behält sich dein Arbeitgeber hier ein Mitspracherecht vor. Mit der Frage "Chef, ich will noch nebenberuflich als Fotograf arbeiten" kann man nicht nur in der jetzigen Zeit böse auf die Nase fallen. Wenn ihr im Betrieb einen Betriebsrat habt, dann wäre die Frage an dieser Stelle wohl dezenter und für dich passender zur Vorabklärung platziert. Danach kann man dann auch fundierter mit dem Chef reden.

VG Bernhard
 
Ich habe nicht vor, mehr als 50€ im Monat zu "verdienen"
(Soll ja nur ein Ausgleich für die Kosten sein)
Das ist kein Problem denke ich.
Als Fotograf ist man doch Künstler, und Künstler ist ein freier Beruf. Nur wenn die Jahreseinnahme 17.500€ überschreitet bist du nicht Umsatzsteuerbefreit.
Bin kein BWLer, könnte also auch falsch sein.
 
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