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D7000-AVC-Lizenz nur nicht-kommerziell

primat

Themenersteller
Hallo,
habt ihr mal im Handbuch der D7000 auf Seite xvii (pdf Seite 19) die Lizenz zu AVC Videoformat angeschaut. Da steht, dass die Lizenz nur für privaten und nicht kommerziellen Gebrauch gilt. Heißt das nun, dass ich die Videos aus der D7000 nicht kommerziell verwerten darf? Das wäre ja der Hammer.
Grüße

PS: Sehe gerade, dass das hier

http://nikonrumors.com/2010/11/09/nikon-d7000-video-only-for-personal-and-non-commercial-use.aspx#comments
auch Thema ist.
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

Hallo,
und Du bist Dir sicher, dass das genügt um den Lizenzbedingungen zu entsprechen?
Grüße
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

Findet man scheinbar in ziemlich vielen Produkten die AVC verwenden...

So findet sich etwa auch im Handbuch eines Camcorders von Panasonic - der fast ausschließlich über die Professional-Schiene vertrieben wird - ein solcher Hinweis.
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

Hallo,
man stellt sich natürlich schon die Frage, warum Nikon nicht auf einen freien Codec setzt, wenn sie schon nicht dazu breit sind den kommerziellen mit ausreichender Lizenz an ihre Käufer weiterzureichen. Ich finde das ziemlich inakzeptabel.
Grüße
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

Ich versteh das Problem nicht. Kaum einer wird ein Video ooc verkaufen. Man importiert die Schnipsel in sein Videoprogramm, schneidet das Bildmaterial, vertont es evtl neu, unterlegt das ganze mit ein wenig Text und exportiert anschließend das Video als Ganzes.
Hierbei verwendet man automatisch den Codec des Videoprogramms, womit die Lizenzbedingungen seitens Nikon nicht mehr relevant sind.
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

Hallo,
man stellt sich natürlich schon die Frage, warum Nikon nicht auf einen freien Codec setzt, wenn sie schon nicht dazu breit sind den kommerziellen mit ausreichender Lizenz an ihre Käufer weiterzureichen. Ich finde das ziemlich inakzeptabel.
Grüße

Welcher "freie" Codec sollte das denn sein, der ähnliche Leistung erzielt und auch von den gängigen Videoprogrammen unterstützt wird und der auch noch mit vertretbarem Aufwand in ein Gerät eingebaut werden kann. Als JPEG genommen wurde gab es ja auch Kritik und beim 1080er Format ist JPEG ja auch nicht mehr so besonders geeignet.

Die Lizenzkosten müssten dann auch alle Zahlen, auch die die nur einen Fotoapparat wollen oder nur Homevideos machen. Auch nicht lustig, vor allem da wir den Betrag nicht kennen.
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

Ganz ehrlich: DAS ist das Problem von Nikon. Entweder sie finden eine Lösung mit einem anderen Codec oder sie verzichten auf Video oder sie liefern eine andere Lizenz mit.
Die alternative wäre natürlich ein fetter Aufdruck: "Nicht für kommerziellen Gebrauch". So ist es ein hintergehen der Kunden. Damit rechnet niemand.
Grüße
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

Nochmal: Der Codec interessiert nur, wenn du nicht bearbeitete Videos verkaufst. Wer macht das denn?
Sobald du das Video bearbeitest, verwendest du beim Export einen anderen Codec.
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

hier ist immer von "Verkauf" der Videos die Rede.

Liegt eine kommerzielle Nutzung nicht auch schon dann vor, wenn ich ein Video nur auf meine eigene (kommerzielle) Homepage setze, oder sogar schon dann, wenn ich das Video in einem Forum veröffentliche, das (z.B. wegen Werbefinanzierung) durchaus als kommerzielle Plattform angesehen werden kann.

Wie ist das, wenn ich als Fotograf (mit Fotos) mein Geld verdiene und einem Kunden dann ein Video überlasse (nicht verkaufen). Das könnte als Werbung ausgelegt und somit ebenfalls kommerziell sein.

Auch das Umkodieren ist m.E. fraglich - schließlich wird der Codec in einem Zwischenschritt zur Herstellung des Videos verwendet, folglich kommerziell genutzt, und zwar auch dann, wenn das finale Video einen anderen Codec gebraucht. Schließlich habe ich dann eventuell das Video ja auf meinem (dann kommerziell genutzen) Rechner noch mit dem nicht lizenzierten Codec, z.B. für weitere spätere Bearbeitung, gespeichert.

Ich bin verunsichert!!
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

Hallo,
habt ihr mal im Handbuch der D7000 auf Seite xvii (pdf Seite 19) die Lizenz zu AVC Videoformat angeschaut. Da steht, dass die Lizenz nur für privaten und nicht kommerziellen Gebrauch gilt. Heißt das nun, dass ich die Videos aus der D7000 nicht kommerziell verwerten darf? Das wäre ja der Hammer.
Grüße

PS: Sehe gerade, dass das hier

http://nikonrumors.com/2010/11/09/n...personal-and-non-commercial-use.aspx#comments
auch Thema ist.


Moin,

hier http://www.engadget.com/2010/05/04/know-your-rights-h-264-patent-licensing-and-you/ gibt's sehr viel mehr zum Thema und auch einen Link zu den Lizenzbedingungen.

Mal ganz extrem verkürzt: Vor 2015 will das Konsortium keine Lizenzgebühren fordern und für die Zeit danach sehen die Bedingungen vor, dass Filme, die kürzer sind als 12 Minuten, gebührenfrei bleiben. Ebenso Filme von Betrieben, die weniger als 100.000 Filme pro Jahr verkaufen. Wer darüber hinaus kommt, wäre mit etwa 20 Cent/Film dabei.

Da müsstest Du also eifrig kurbeln, um betroffen zu sein.

Gruß
Ralf C.
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

Hallo,
habt ihr mal im Handbuch der D7000 auf Seite xvii (pdf Seite 19) die Lizenz zu AVC Videoformat angeschaut. Da steht, dass die Lizenz nur für privaten und nicht kommerziellen Gebrauch gilt. Heißt das nun, dass ich die Videos aus der D7000 nicht kommerziell verwerten darf? Das wäre ja der Hammer.
Grüße

Gilt das nicht für alle DSLRs?

Ich frag mich sowieso welchen Codec man für den Export verwenden sollte. Bei dem ganzen Lizenzgedöns blickt doch keiner mehr durch.
 
AW: D7000 AVC Lizenz nur nicht kommerziell

Mal ganz extrem verkürzt: Vor 2015 will das Konsortium keine Lizenzgebühren fordern und für die Zeit danach sehen die Bedingungen vor, dass Filme, die kürzer sind als 12 Minuten, gebührenfrei bleiben. Ebenso Filme von Betrieben, die weniger als 100.000 Filme pro Jahr verkaufen. Wer darüber hinaus kommt, wäre mit etwa 20 Cent/Film dabei.
Danke für die zusammenfassung.

Aber vieleicht kann der TO seine D7000 ja zurück geben, da dieser "Mangel" erst nach dem Öffnen der Verpackung offenbar wurde.

Wie ja oben schon erwähnt wurde ist das sowiso ein alter Hut. Falls man nicht erst mit der D7000 seine Vorliebe zu HD entdeckt hat, sollte das ganze eigentlich nicht wirklich neu sein.

Gilt das nicht für alle DSLRs?
Siehe das Posting von Ralf C. Kohlrausch: es gilt für alle Geräte und jede SW (mit ein paar Ausnahmen für OS), die AVC/Mpeg4 erzeugen bzw. für jeden, der kommerziell Filme mit dem entsprechenden Format vertreibt.

Hier noch eine weitere (aktuelle) Zusammenfassung dazu:
http://www.zdnet.de/news/digitale_w...ideocodec_h_264_story-39002364-41536825-1.htm

Da steht auch noch was zu Deiner zweiten Frage (falls man sich auf diese Codes "verlassen" möchte, wenn man professionell Filme vertreibt).
 
Kann man denn überhaubt noch feststellen wercher Codec ursprünglich verwendet wurde?
Wenn ein Video z.B. mit der eos 60d gemacht wurde. Dann darf das Video kommerziell genutzt werden?
Lässt sich das auch feststellen mit welchem Kameramodell das Video erstellt wurde?
Hey das sind ja gleich drei Fragen auf einmal...
 
@Nordilein:

Nochmal - produzieren kannst Du natürlich auch für kommerzielle Projekte.

Lizenzgebüren fallen erst für den an der das fertige Werk in diesem Codec unter die Leute bringt.

Bei einer Blu-Ray Pressung wird die Lizenzgebühr vom Presswerk eingezogen und abgeführt und bei einer Präsentation im Internet fallen nur Kosten an wenn Du Geld für den Clip verlangst und auch dann erst ab 2015 und einem gewissen Umsatz.


Das meiste dazu im Netz ist nur die jedes Jahr wiederkehrende Panic-Mache.


Gruß
Daniel
 
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