zu 2 + 3: Die Garantie greift jedoch immer nur für den Erstkäufer. Deshalb ist es in der Tat sehr kulant, wenn Nikon unabhängig davon tauscht.
Genau diese Frage habe ich mir kürzlich auch gestellt. Ist das wirklich so? In den knappen Garantiebedingungen von Nikon steht nur, man müsse die Händlerrechnung und den Garantieschein vorlegen. Dass der Rechnungsname übereinstimmen muss mit dem aktuellen Besitzer steht da nicht.
(Kennt jemand einen Fall, in dem Nikon die Garantie abgelehnt hat weil man nicht Erstbesitzer ist? Ich hätte da erwartet, daß man "in dubio pro reo" handelt...)
Was die Gewährleistung angeht, ist es klarer: hier darf der Händler in den AGB die Übertragung der Rechte ausschließen. Macht er das nicht, kann der Erstkäufer seine Gewährleistungsansprüche per Vertrag an den Käufer übertragen. Soweit jedenfalls die Auskunft eines Anwalts hier irgendwo im Netz.
In der Tat ist das ein juristisch kompliziertes Thema.
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt generell nur zwischen Käufer und Händler. Ob bei einem Privatverkauf an Zweitbesitzer die Gewährleistung automatisch mitverkauft wird, wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Eine dem Zweitbesitzer überlassene Quittung oder Rechnung des Händlers sind ein starkes Indiz für die konkludente Übertragung der Gewährleistung an den Zweitbesitzer. Wasserdicht wird es, wenn es im Kaufvertrag nochmal explizit erwähnt wird.
Jedoch kann in den AGB des Händlers die Weitergabe der Gewährleistung ausgeschlossen werden, was widerum einige Gerichte als nichtig ansehen - und andere nicht.
Immerhin gibts bei der Gewährleistung im BGB fest verankerte Spielregeln.
Das ist bei der
Garantie etwas anders, da sie eine einseitig freiwillige Leistung des Herstellers (ggf. Händlers) ist. Diese ist natürlich auch bindend, da sie die Kaufentscheidung beeinflussen kann, aber grundsätzlich kann hier der Anbieter der Garantie diese auf den Erstkäufer beschränken. Dennoch wird das von vielen Firmen die Wert auf Kundenbindung legen nicht gemacht. Vorwerk beispielsweise hatte dies auch ristriktiv gehandhabt, aber dann aufgrund eines Vorfalls mit dem ThermoMix geändert. Denn als Version 2 herauskam, gab es viele, die noch recht neue Geräte mit Garantie besassen und verkauft haben, weil sie auf das neue Gerät umgestiegen sind.
Vorwerk als Direktverkäufer hatte plötzlich also einige Garantieanfragen von unbekannten Second-Hand-Besitzern und sich entschlossen, diese wie Erstkunden zu behandeln, weil Vorwerk nunmal einen Ruf zu verlieren hat.
Verpflichtet wären sie dazu nicht gewesen.
Vorwerk ist deshalb ein gutes Beispiel, weil die ihre Kunden ja eh alle persönlich kennen. Wenn auf der Rechnung oder dem Kassenbeleg kein Name ist, weil das Teil im Supermarkt oder beim Discounter gekauft wurde, hat auch der Zweitkäufer natürlich gar kein Problem, weil der Händler oder Hersteller ihn kaum als solchen identifizieren kann.
Hier wird dann aber schlagartig klar, wieso es viele Garantien erst nach Registrierung(!) gibt.
In einem solchen Fall kann jedoch ein ehrlicher Erstbesitzer "seinem" Käufer ja noch unter die Arme greifen und die Abwicklung übernehmen. Wobei dies natürlich auch wieder die Gefahr der Unterschlagung beeinhaltet.
Also alles ganz schön tricky...
Die Erstbesitzerin meiner D600 hat die Kamera in einem Gewinnspiel gewonnen, nachdem sie festgestellt hat, dass die Kamera zu viele Knöpfe hat

, bot sie die D600 zum Verkauf an.
Da das Fleckenproblem nach wenigen hundert Auslösungen auftrat, musste ich Kontakt mit Nikon aufnehmen. Die wollten weder den Garantieschein noch die Gewinnbenachrichtigung sehen!
Die übliche Reparatur wurde anstandslos ausgeführt!
Ja. Nikon prüft da nichts weiter als maximal die Seriennummer.
Ich hatte meine D600 auch gebraucht gekauft, und hatte bei meiner ersten Reklamation die komplette Korrespondenz inkl. Kaufvertrag sicherheitshalber mitgenommen. Das fand die Bearbeiterin zwar nett und süß, aber ansonsten irrelevant.
Wie gesagt: Nikon könnte sich anders verhalten, stärkt aber mit diesem Verhalten seinen Ruf und die Kundenzufriedenheit. Da machen die echt einen guten Job. Ich bin schon stolzer darüber Nikonianer zu sein, als ich es bin Deutscher zu sein.. naja.. ok, ich gebe zu: Diese Meßlatte lag nicht besonders hoch.. aber immerhin
