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D200, aber welche

2 Jahre Garantie, D200 wurde beim Händler nun registriert
 
Na super - daneben haste jedenfalls mindestens noch 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung, jedenfalls beim Kauf in einem EU-Land (Es war doch nicht die Schweiz?). Voraussetzung: Dein Händler ist Händler und Du kaufst als Verbraucher (also zu privaten Zwecken, nicht als Berufsfotograf, Sachverständiger o.ä.) Wenn was ist, hast Du die Wahl, den Händler oder den Garantiegeber (wer das ist ergibt sich aus den Bedingungen, in der Regel der Hersteller, muss aber nicht) wenden. Gesetzliche Gewährleistung ist in der Regel weitergehend als Garantie und Du hast während der ersten 6 Monaten ab Übergabe des Geräts die schon erwähnte Beweislastumkehr zu Deinen Gunsten, heißt, es wird während dieser Zeit vermutet, dass ein auftretender Defekt (ein Mangel) schon bei Übergabe vorhanden oder angelegt war - Du musst nicht beweisen, dass er nicht durch Deine Nutzung, Fallenlassen oder was immer eingetreten ist, sondern der Händler muss das im Streitfall. In der Regel schafft er das nicht. Nach Ablauf der 6 Monate dreht sich das um.:ugly:

Na ja, das war eigentlich nicht das Thema, aber wenns scho angesprochen wird...Viel Spaß mit der 200er
 
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